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A22-55·nivolumab·nicht resezierbares fortgeschrittenes, rezidiviertes oder metastasiertes Plattenepithelkarzinom des Ösophagus mit Tumorzell-PD-L1-Expression ≥ 1 %, Erstlinienbehandlung, Kombination mit Ipilimumab

Initial/ Published 2022-07-28

Abstract

nivolumab assessed against cisplatin in combination with 5-fluorouracil for Adult patients with unresectable advanced, recurrent or metastatic squamous cell carcinoma of the esophagus with tumour cell PD-L1 expression ≥ 1%; first-line treatment; combination therapy with ipilimumab. IQWiG concluded Indication of non-quantifiable benefit; evidence base: CheckMate 648.

Source

96 pages · German report

Nivolumab (Ösophaguskarzinom, Kombination mit Ipilimumab) –

Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V

Dossierbewertung

Auftrag: A22-55 Version: 1.0 Stand: 28.07.2022

p. 2

Impressum

Herausgeber

Thema

Nivolumab (Ösophaguskarzinom, Kombination mit Ipilimumab) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V

Auftraggeber

Gemeinsamer Bundesausschuss

Datum des Auftrags

Interne Auftragsnummer

A22-55

Anschrift des Herausgebers

Tel.: +49 221 35685-0 Fax: +49 221 35685-1 E-Mail: berichte@iqwig.de Internet: www.iqwig.de

ISSN: 1864-2500

p. 3

Medizinisch-fachliche Beratung

  • C.F. Dietrich

Das IQWiG dankt dem medizinisch-fachlichen Berater für seinen Beitrag zur Dossierbewertung. Der Berater war jedoch nicht in die Erstellung der Dossierbewertung eingebunden. Für die Inhalte der Dossierbewertung ist allein das IQWiG verantwortlich.

Beteiligung von Betroffenen

Im Rahmen der vorliegenden Dossierbewertung gingen keine Rückmeldungen von Betroffenen ein.

An der Dossierbewertung beteiligte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des IQWiG

  • Annette Christoph

  • Nadia Abu Rajab

  • Tatjana Hermanns

  • Katharina Hirsch

  • Petra Kohlepp

  • Christopher Kunigkeit

  • Katrin Nink

  • Regine Potthast

Schlagwörter

Nivolumab, Ipilimumab, Ösophagustumoren, Nutzenbewertung, NCT03143153

Keywords

Nivolumab, Ipilimumab, Esophageal Neoplasms, Benefit Assessment, NCT03143153

p. 4

Inhaltsverzeichnis

|---|---| |Tabellenverzeichnis .................................................................................................................. v|| |Abbildungsverzeichnis ........................................................................................................... vii|| |Abkürzungsverzeichnis ......................................................................................................... viii|| |1|Hintergrund ....................................................................................................................... 1| ||1.1
Verlauf des Projekts.................................................................................................... 1| ||1.2
Verfahren der frühen Nutzenbewertung .................................................................. 1| ||1.3
Erläuterungen zum Aufbau des Dokuments ............................................................ 2| |2|Nutzenbewertung ............................................................................................................... 3| ||2.1
Kurzfassung der Nutzenbewertung ........................................................................... 3| ||2.2
Fragestellung ............................................................................................................. 10| ||2.3
Informationsbeschaffung und Studienpool ............................................................ 10| ||2.3.1
Eingeschlossene Studien ...................................................................................... 11| ||2.3.2
Studiencharakteristika .......................................................................................... 11| ||2.4
Ergebnisse zum Zusatznutzen.................................................................................. 27| ||2.4.1
Eingeschlossene Endpunkte ................................................................................. 27| ||2.4.2
Verzerrungspotenzial ............................................................................................ 31| ||2.4.3
Ergebnisse ............................................................................................................ 33| ||2.4.4
Subgruppen und andere Effektmodifikatoren ...................................................... 37| ||2.5
Wahrscheinlichkeit und Ausmaß des Zusatznutzens ............................................ 38| ||2.5.1
Beurteilung des Zusatznutzens auf Endpunktebene ............................................. 38| ||2.5.2
Gesamtaussage zum Zusatznutzen ....................................................................... 41| |3|Anzahl der Patientinnen und Patienten sowie Kosten der Therapie .......................... 45| ||3.1
Kommentar zur Anzahl der Patientinnen und Patienten mit therapeutisch| ||bedeutsamem Zusatznutzen (Modul 3 T, Abschnitt 3.2) ....................................... 45| ||3.1.1
Beschreibung der Erkrankung und Charakterisierung der Zielpopulation ........... 45| ||3.1.2
Therapeutischer Bedarf ........................................................................................ 45| ||3.1.3
Patientinnen und Patienten in der GKV-Zielpopulation ...................................... 45| ||3.1.4
Anzahl der Patientinnen und Patienten mit therapeutisch bedeutsamem| ||Zusatznutzen ......................................................................................................... 51| ||3.2
Kommentar zu den Kosten der Therapie für die GKV (Modul 3 T,| ||Abschnitt 3.3) ............................................................................................................. 52| ||3.2.1
Behandlungsdauer ................................................................................................ 52| ||3.2.2
Verbrauch ............................................................................................................. 52|

p. 5
3.2.3
Kosten des zu bewertenden Arzneimittels und der zweckmäßigen
Vergleichstherapie ................................................................................................ 53
3.2.4
Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen ............................................ 53
3.2.5
Jahrestherapiekosten ............................................................................................. 54
3.2.6
Versorgungsanteile ............................................................................................... 55
4 Zusammenfassung der Dossierbewertung ..................................................................... 56
4.1
Zugelassene Anwendungsgebiete ............................................................................. 56
4.2
Medizinischer Nutzen und medizinischer Zusatznutzen im Verhältnis zur
zweckmäßigen Vergleichstherapie .......................................................................... 56
4.3
Anzahl der Patientinnen und Patienten in den für die Behandlung infrage
kommenden Patientengruppen ................................................................................ 57
4.4
Kosten der Therapie für die gesetzliche Krankenversicherung ........................... 58
4.5
Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung ...................................... 59
5 Literatur ........................................................................................................................... 61
Anhang A Suchstrategien ..................................................................................................... 66
Anhang B Kaplan-Meier-Kurven ....................................................................................... 67
B.1 Gesamtüberleben ...................................................................................................... 67
B.2 Nebenwirkungen ....................................................................................................... 68
Anhang C Ergebnisse zu Nebenwirkungen ........................................................................ 73
Anhang D Ergänzende Darstellung von Ergebnissen zu Kategorien
immunvermittelter UEs, immunvermittelter SUEs und immunvermittelter
schwerer UEs (CTCAE-Grad ≥ 3) ................................................................................. 82
Anhang E Offenlegung von Beziehungen (externe Sachverständige) .............................. 85
p. 6

Nivolumab (Ösophaguskarzinom, Kombination mit Ipilimumab)

Tabellenverzeichnis

Seite Tabelle 1: Erläuterungen zum Aufbau des Dokuments ............................................................. 2 Tabelle 2: Fragestellung der Nutzenbewertung von Nivolumab ............................................... 3 Tabelle 3: Nivolumab – Wahrscheinlichkeit und Ausmaß des Zusatznutzens .......................... 9 Tabelle 4: Fragestellung der Nutzenbewertung von Nivolumab ............................................. 10 Tabelle 5: Studienpool – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapie ................................................................................................................... 11 Tabelle 6: Charakterisierung der eingeschlossenen Studie – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapie ................................................................... 12 Tabelle 7: Charakterisierung der Intervention – RCT direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapie .......................................................................................... 14 Tabelle 8: Geplante Dauer der Nachbeobachtung – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapie ...................................................................................... 18 Tabelle 9: Charakterisierung der Studienpopulation sowie Studien- / Therapieabbruch – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapie (relevante Teilpopulation) .................................................................................................................. 20 Tabelle 10: Angaben zum Studienverlauf – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapie (relevante Teilpopulation) ............................................... 22 Tabelle 11: Angaben zu Folgetherapien – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapie (relevante Teilpopulation) ............................................... 24 Tabelle 12: Endpunktübergreifendes Verzerrungspotenzial (Studienebene) – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapie .................................... 26 Tabelle 13: Matrix der Endpunkte – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapie ............................................................................................................. 28 Tabelle 14: Endpunktübergreifendes und endpunktspezifisches Verzerrungspotenzial – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapie .......................... 32 Tabelle 15: Ergebnisse (Mortalität, Morbidität, gesundheitsbezogene Lebensqualität, Nebenwirkungen) – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapie (relevante Teilpopulation) ........................................................................ 34 Tabelle 16: Ausmaß des Zusatznutzens auf Endpunktebene: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapie (relevante Teilpopulation) ........................................................................ 39 Tabelle 17: Positive und negative Effekte aus der Bewertung von Nivolumab + Ipilimumab im Vergleich zu Chemotherapie (relevante Teilpopulation).......................... 42 Tabelle 18: Nivolumab – Wahrscheinlichkeit und Ausmaß des Zusatznutzens ...................... 44 Tabelle 19: Nivolumab – Wahrscheinlichkeit und Ausmaß des Zusatznutzens ...................... 56 Tabelle 20: Anzahl der Patientinnen und Patienten in der GKV-Zielpopulation .................... 57 Tabelle 21: Kosten für die GKV für das zu bewertende Arzneimittel und die zweckmäßige Vergleichstherapie pro Patientin oder Patient bezogen auf 1 Jahr ............. 58 Tabelle 22: Häufige UEs – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapie, Studie CheckMate 648 (relevante Teilpopulation) ................................. 74

p. 7

Nivolumab (Ösophaguskarzinom, Kombination mit Ipilimumab)

Tabelle 23: Häufige SUEs – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapie, Studie CheckMate 648 (relevante Teilpopulation) ................................. 77 Tabelle 24: Häufige schwere UEs (CTCAE ≥ 3) – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapie, Studie CheckMate 648 (relevante Teilpopulation) ........ 78 Tabelle 25: Abbrüche wegen UEs – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapie, Studie CheckMate 648 (relevante Teilpopulation) ............................ 79 Tabelle 26: Kategorien immunvermittelter UEs – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapie (relevante Teilpopulation) ............................................... 82 Tabelle 27: Kategorien immunvermittelter SUEs – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapie (relevante Teilpopulation) ............................................... 83 Tabelle 28: Kategorien immunvermittelter schwerer UEs (CTCAE-Grad ≥ 3) – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapie (relevante Teilpopulation) .................................................................................................................. 84

p. 8

Nivolumab (Ösophaguskarzinom, Kombination mit Ipilimumab)

Abbildungsverzeichnis

Seite Abbildung 1: Schritte des pU zur Ermittlung der Anzahl der Patientinnen und Patienten in der GKV-Zielpopulation (eigene Darstellung) .................................................................. 46 Abbildung 2: Kaplan-Meier-Kurven zum Endpunkt Gesamtüberleben – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapie, Studie CheckMate 648 (relevante Teilpopulation), 2. Datenschnitt (23.08.2021).................................................. 67 Abbildung 3: Kaplan-Meier-Kurven zum Endpunkt SUEs – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapie, Studie CheckMate 648 (relevante Teilpopulation) , 2. Datenschnitt (23.08.2021).................................................................. 68 Abbildung 4: Kaplan-Meier-Kurven zum Endpunkt schwere UEs – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapie, Studie CheckMate 648 (relevante Teilpopulation), 2. Datenschnitt (23.08.2021).................................................. 69 Abbildung 5: Kaplan-Meier-Kurven zum Endpunkt Abbruch wegen UEs – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapie, Studie CheckMate 648 (relevante Teilpopulation), 2. Datenschnitt (23.08.2021).................................................. 70 Abbildung 6: Kaplan-Meier-Kurven zum Endpunkt immunvermittelte SUEs – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapie, Studie CheckMate 648 (relevante Teilpopulation), 2. Datenschnitt (23.08.2021)........................................... 71 Abbildung 7: Kaplan-Meier-Kurven zum Endpunkt immunvermittelte schwere UEs – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapie, Studie CheckMate 648 (relevante Teilpopulation), 2. Datenschnitt (23.08.2021) ....................... 72

p. 9

Abkürzungsverzeichnis

Abkürzung Bedeutung
5-FU 5-Fluorouracil
AJCC American Joint Committe on Cancer
CTCAE Common TerminologyCriteria for Adverse Events
DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie
ECOG-PS Eastern Cooperative OncologyGroup– Performance Status
ECS Ösophaguskarzinom-spezifische Subskala
EMA European Medicines Agency (europäische Arzneimittel-Agentur)
FACT-E Functional Assessment of Cancer Therapy– Esophageal
FACT-G Functional Assessment of Cancer Therapy– General
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss
GEKID Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland
GKV gesetzliche Krankenversicherung
ICD-10 Internationalen statistische Klassifikation der Krankheiten und
verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision
IQWiG Institut fürQualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
KOF Körperoberfläche
MedDRA Medizinisches Wörterbuch für Aktivitäten im Rahmen der
Arzneimittelzulassung
MMRM Mixed Model for Repeated Measures (gemischten Modells mit
Messwiederholungen)
NCCN National Comprehensive Cancer Network
PD-L1 Programmed Death-Ligand 1
PFS progressionsfreie Überleben
PT bevorzugter Begriff
pU pharmazeutischer Unternehmer
RCT Randomized controlled Trial(randomisierte kontrollierte Studie)
RECIST Response Evaluation Criteria in Solid Tumors
RKI Robert Koch-Institut
SGB Sozialgesetzbuch
SOC Systemorganklassen
SUE schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis
TRM Tumorregister München
UE unerwünschtes Ereignis
VAS visuelle Analogskala
ZfKD Zentrum für Krebsregisterdaten
p. 10

1 Hintergrund

1.1 Verlauf des Projekts

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Nivolumab gemäß § 35a Sozialgesetzbuch (SGB) V beauftragt. Die Bewertung erfolgt auf Basis eines Dossiers des pharmazeutischen Unternehmers (pU). Das Dossier wurde dem IQWiG am 02.05.2022 übermittelt.

Die Verantwortung für die vorliegende Bewertung und für das Bewertungsergebnis liegt ausschließlich beim IQWiG. Die Bewertung wird zur Veröffentlichung an den G-BA übermittelt, der zu der Nutzenbewertung ein Stellungnahmeverfahren durchführt. Die Beschlussfassung über den Zusatznutzen erfolgt durch den G-BA im Anschluss an das Stellungnahmeverfahren.

Die vorliegende Bewertung wurde unter Einbindung eines externen Sachverständigen (eines Beraters zu medizinisch-fachlichen Fragen) erstellt. Diese Beratung beinhaltete die schriftliche Beantwortung von Fragen zu den Themenbereichen Krankheitsbild / Krankheitsfolgen, Therapieziele, Patientinnen und Patienten im deutschen Versorgungsalltag, Therapieoptionen, therapeutischer Bedarf und Stand der medizinischen Praxis. Darüber hinaus konnte eine Einbindung im Projektverlauf zu weiteren spezifischen Fragen erfolgen.

Für die Bewertung war zudem die Einbindung von Betroffenen beziehungsweise Patientenorganisationen vorgesehen. Diese Einbindung sollte die schriftliche Beantwortung von Fragen zu den Themenbereichen Erfahrungen mit der Erkrankung, Notwendigkeit der Betrachtung spezieller Patientengruppen, Erfahrungen mit den derzeit verfügbaren Therapien für das Anwendungsgebiet, Erwartungen an eine neue Therapie und gegebenenfalls zusätzliche Informationen umfassen. Im Rahmen der vorliegenden Dossierbewertung gingen keine Rückmeldungen von Betroffenen beziehungsweise Patientenorganisationen ein.

Die Beteiligten außerhalb des IQWiG, die in das Projekt eingebunden wurden, erhielten keine Einsicht in das Dossier des pU.

Für die vorliegende Nutzenbewertung war ergänzend zu den Angaben in den Modulen 1 bis 4 die Verwendung von Informationen aus Modul 5 des Dossiers des pU notwendig. Es handelte sich dabei um Informationen zu Studienmethodik und Studienergebnissen. Die entsprechenden Angaben wurden in den vorliegenden Bericht zur Nutzenbewertung aufgenommen.

1.2 Verfahren der frühen Nutzenbewertung

Die vorliegende Dossierbewertung ist Teil des Gesamtverfahrens zur frühen Nutzenbewertung. Sie wird gemeinsam mit dem Dossier des pU (Module 1 bis 4) auf der Website des G-BA veröffentlicht. Im Anschluss daran führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren zu der Dossierbewertung durch. Der G-BA trifft seinen Beschluss zur frühen Nutzenbewertung nach

p. 11

Nivolumab (Ösophaguskarzinom, Kombination mit Ipilimumab)

Abschluss des Stellungnahmeverfahrens. Durch den Beschluss des G-BA werden gegebenenfalls die in der Dossierbewertung dargestellten Informationen ergänzt.

Weitere Informationen zum Stellungnahmeverfahren und zur Beschlussfassung des G-BA sowie das Dossier des pU finden sich auf der Website des G-BA (www.g-ba.de).

1.3 Erläuterungen zum Aufbau des Dokuments

Die vorliegende Dossierbewertung gliedert sich in 5 Kapitel plus Anhänge. In Kapitel 2 bis 4 sind die wesentlichen Inhalte der Dossierbewertung dargestellt. Die nachfolgende Tabelle 1 zeigt den Aufbau des Dokuments im Detail.

Tabelle 1: Erläuterungen zum Aufbau des Dokuments

Tabelle 1: Erläuterungen zum Aufbau des Dokuments Tabelle 1: Erläuterungen zum Aufbau des Dokuments
Kapitel 2 – Nutzenbewertung
Abschnitt 2.1 - Zusammenfassung der Ergebnisse der Nutzenbewertung
Abschnitte 2.2 bis 2.5 - Darstellung des Ergebnisses der Nutzenbewertung im Detail
- Angabe, ob und inwieweit die vorliegende Bewertung von der Einschätzung des
pU im Dossier abweicht
Kapitel 3 – Anzahl der Patientinnen und Patienten sowie Kosten der Therapie
Abschnitte 3.1 und 3.2 Kommentare zu folgenden Modulen des Dossiers des pU:
- Modul 3T, Abschnitt 3.2 (Anzahl der Patienten mit therapeutisch bedeutsamem
Zusatznutzen)
- Modul 3T, Abschnitt 3.3 (Kosten der Therapie für die gesetzliche
Krankenversicherung)
Kapitel 4 – Zusammenfassung der Dossierbewertung
Abschnitte 4.1 bis 4.5 - Zusammenfassung der wesentlichen Aussagen als Bewertung der Angaben im
Dossier des pU nach § 4 Abs. 1 AM-NutzenV [1]
AM-NutzenV: Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung; pU: pharmazeutischer Unternehmer

Bei der Dossierbewertung werden die Anforderungen berücksichtigt, die in den vom G-BA bereitgestellten Dossiervorlagen beschrieben sind (siehe Verfahrensordnung des G-BA [2]). Kommentare zum Dossier und zum Vorgehen des pU sind an den jeweiligen Stellen der Nutzenbewertung beschrieben.

Bei Abschnittsverweisen, die sich auf Abschnitte im Dossier des pU beziehen, ist zusätzlich das betroffene Modul des Dossiers angegeben. Abschnittsverweise ohne Angabe eines Moduls beziehen sich auf den vorliegenden Bericht zur Nutzenbewertung.

p. 12

2 Nutzenbewertung

2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Nivolumab gemäß § 35a SGB V beauftragt. Die Bewertung erfolgt auf Basis eines Dossiers des pharmazeutischen Unternehmers (pU). Das Dossier wurde dem IQWiG am 02.05.2022 übermittelt.

Fragestellung

Das Ziel des vorliegenden Berichts ist die Bewertung des Zusatznutzens von Nivolumab in Kombination mit Ipilimumab im Vergleich mit der zweckmäßigen Vergleichstherapie als Erstlinienbehandlung des nicht resezierbaren fortgeschrittenen, rezidivierten oder metastasierten Plattenepithelkarzinoms des Ösophagus mit Tumorzell-Programmed DeathLigand-1(PD-L1)-Expression ≥ 1 % bei erwachsenen Patientinnen und Patienten.

Aus der Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie des G-BA ergibt sich die in Tabelle 2 dargestellte Fragestellung.

Tabelle 2: Fragestellung der Nutzenbewertung von Nivolumab

Indikation Zweckmäßige Vergleichstherapiea
erwachsene Patientinnen und Patienten mit einem
nicht resezierbarenbfortgeschrittenen, rezidivierten
oder metastasierten Plattenepithelkarzinom des
Ösophagus mit Tumorzell-PD-L1-Expression ≥ 1 %;
Erstlinienbehandlung; Kombinationstherapie mit
Ipilimumab
Cisplatincin Kombination mit 5-Fluorouracil
a. Dargestellt ist jeweils die vom G-BA festgelegte zweckmäßige Vergleichstherapie.
b. Gemäß den Einschlusskriterien der Studie CheckMate 648 geht der G-BA für das Anwendungsgebiet davon
aus, dass für Patientinnen und Patienten mit nicht-resezierbarem Karzinom eine kurative Behandlung mit
definitiver Strahlenchemotherapie nicht in Betracht kommt.
c. Der G-BA geht davon aus, dass für die Patientinnen und Patienten eine Cisplatin-haltige Chemotherapie
geeignet ist.
G-BA: Gemeinsamer Bundesausschuss; PD-L1: Programmed Death-Ligand 1

Der pU folgt der Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie des G-BA.

Die Bewertung wird anhand patientenrelevanter Endpunkte auf Basis der vom pU im Dossier vorgelegten Daten vorgenommen. Für die Ableitung des Zusatznutzens werden randomisierte kontrollierte Studien (RCTs) herangezogen. Dies entspricht den Einschlusskriterien des pU.

Studienpool und Studiendesign

Für die Nutzenbewertung von Nivolumab in Kombination mit Ipilimumab wird die Studie CheckMate 648 eingeschlossen.

p. 13

Die Studie CheckMate 648 ist eine noch laufende, offene, 3-armige RCT, in der Nivolumab entweder in Kombination mit Ipilimumab (nachfolgend als Nivolumab + Ipilimumab bezeichnet) oder in Kombination mit 5-Fluorouracil und Cisplatin (nachfolgend als Nivolumab + Chemotherapie bezeichnet) gegenüber einer 5-Fluorouracil und CisplatinKombinationschemotherapie (nachfolgend als Chemotherapie bezeichnet) verglichen wurde. Für die vorliegende Nutzenbewertung ist ausschließlich der Vergleich des Nivolumab + Ipilimumab-Studienarms (Interventionsarm) mit dem Chemotherapiearm (Komparatorarm) relevant.

Eingeschlossen wurden in der Studie CheckMate 648 erwachsene Patientinnen und Patienten, die gemäß den Kriterien der American Joint Committe on Cancer (AJCC, 7. Auflage), ein histologisch bestätigtes Plattenepithelkarzinom oder ein adenosquamöses Karzinom (mit vorwiegender Plattenepithel-Differenzierung) des Ösophagus aufwiesen, das als nichtresezierbar fortgeschritten, rezidivierend oder metastasierend eingestuft wurde. Darüber hinaus durften die Patientinnen und Patienten nicht für kurative Therapieansätze, wie eine definitive Radiochemotherapie und / oder Operation infrage kommen und sollten sich in einem guten Allgemeinzustand, entsprechend einem Eastern Cooperative Oncology Group – Performance Status (ECOG-PS) ≤ 1, befinden.

Insgesamt wurden 970 Patientinnen und Patienten in der Studie CheckMate 648 eingeschlossen, die in einem Verhältnis von 1:1:1 entweder zu einer Behandlung mit Nivolumab + Ipilimumab (N = 325), Nivolumab + Chemotherapie (N = 321) oder Chemotherapie (N = 324) randomisiert wurden.

Die Behandlung mit Nivolumab im Interventionsarm (Nivolumab + Ipilimumab) erfolgte in Zyklen von 2 Wochen und entsprach den Vorgaben der Fachinformation.

Die Behandlung mit der Chemotherapie erfolgte im Komparatorarm in Zyklen von 4 Wochen. Die Dosierung von Cisplatin entsprach den Vorgaben der Fachinformation. Die Dosierung von 5-Fluorouracil wich von der Zulassung ab. In der Studie CheckMate 648 umfasste die 5- Fluorouracil-Dosis 800 mg/m[2] Körperoberfläche (KOF) an den Tagen 1 bis 5 eines 4-wöchigen Zyklus. Dies entspricht einer Gesamtdosis von 4000 mg/m[2] KOF pro Zyklus. Gemäß Fachinformation von 5-Fluorouracil soll die Dosis bei einer Kombinationschemotherapie mit Cisplatin 1000 mg/m[2] KOF an den Tagen 1 bis 5 eines 3- bis 4-wöchigen Zyklus betragen. Dies entspricht einer Gesamtdosis von 5000 mg/m[2] KOF pro Zyklus. Insgesamt hat diese abweichende Dosierung von 5-Fluorouracil keine weiteren Auswirkungen auf die vorliegende Nutzenbewertung. Darüber hinaus entsprach die Behandlung mit der Chemotherapie, auch in Bezug auf Dosisanpassungen und -verzögerung sowie Dosisreduktionen im Wesentlichen den Vorgaben der Fachinformationen.

Die Behandlung der Studienpopulation erfolgte bis zur Krankheitsprogression, bis zum Auftreten nicht akzeptabler Toxizität oder bis zum Abbruch der Studienbehandlung. Darüber hinaus wurde die Behandlung mit Nivolumab im Interventionsarm zulassungskonform auf

p. 14

maximal 24 Monate eingeschränkt. Nivolumab durfte zudem (allein oder in Kombination mit Ipilimumab) nach einer von den Prüfärztinnen und Prüfärzten beurteilten und den Response Evaluation Criteria in Solid Tumors(RECIST)-Kriterien 1.1 entsprechenden Krankheitsprogression fortgesetzt werden. Voraussetzung hierfür war u. a., dass die Patientinnen und Patienten die Behandlung tolerierten und nach Einschätzung der Prüfärztin bzw. des Prüfarztes ein klinischer Nutzen bestand. Nach Feststellung einer erneuten Progression wurde die Behandlung abgebrochen.

Primäre Endpunkte der Studie CheckMate 648 waren das Gesamtüberleben und das progressionsfreie Überleben (PFS). Sekundäre Endpunkte waren Endpunkte der Kategorien Morbidität, gesundheitsbezogene Lebensqualität und Nebenwirkungen.

Für die vorliegende Nutzenbewertung werden die Ergebnisse zum 2. Datenschnitt vom 23.08.2021 herangezogen.

Relevante Teilpopulation

Gemäß der Zulassung ist Nivolumab in Kombination mit Ipilimumab für die Erstlinienbehandlung des nicht resezierbaren fortgeschrittenen, rezidivierten oder metastasierten Plattenepithelkarzinoms des Ösophagus bei erwachsenen Patientinnen und Patienten mit Tumorzell-PD-L1-Expression ≥ 1 % indiziert. Entsprechend der Zulassung für Nivolumab betrachtet der pU in Modul 4 T aus der Studie CheckMate 648 ausschließlich die Teilpopulation der Patientinnen und Patienten mit einer Tumorzell-PD-L1-Expression ≥ 1 %. Diese Teilpopulation umfasst 158 Patientinnen und Patienten im für die vorliegende Nutzenbewertung relevanten Interventionsarm (Nivolumab + Ipilimumab) sowie 157 Patientinnen und Patienten im Komparatorarm (Chemotherapie).

Verzerrungspotenzial und Aussagesicherheit

Das endpunktübergreifende Verzerrungspotenzial wird für die Studie CheckMate 648 als niedrig eingestuft. Das endpunktspezifische Verzerrungspotenzial wird für die Ergebnisse aller patientenrelevanten Endpunkte, ausgenommen Gesamtüberleben, als hoch eingestuft. Für die Endpunkte Gesundheitszustand und gesundheitsbezogene Lebensqualität liegen keine verwertbaren Daten vor, sodass die Einschätzung des Verzerrungspotenzials entfällt.

Auf Basis der verfügbaren Informationen können für den Endpunkt Gesamtüberleben maximal Hinweise und für alle anderen Endpunkte aufgrund des hohen Verzerrungspotenzials der Ergebnisse maximal Anhaltpunkte, beispielsweise für einen Zusatznutzen, ausgesprochen werden.

p. 15

Ergebnisse

Mortalität

Gesamtüberleben

Für den Endpunkt Gesamtüberleben zeigt sich ein statistisch signifikanter Unterschied zum Vorteil von Nivolumab + Ipilimumab im Vergleich zu Chemotherapie. Bei Betrachtung der Kaplan-Meier-Kurven zu diesem Endpunkt ist auffällig, dass diese einen sich kreuzenden Verlauf aufweisen. Dabei zeigt sich im Nivolumab + Ipilimumab-Arm in den ersten Monaten ein stärkerer Abfall der Kaplan-Meier-Kurve als im Chemotherapiearm. Etwa 6 Monate nach Studienbeginn kreuzen sich die Kaplan-Meier-Kurven, und es zeigt sich erst im weiteren Verlauf ein Vorteil für Nivolumab + Ipilimumab. Dies deutet darauf hin, dass es Patientengruppen gibt, welche nicht bzw. weniger von der Intervention profitieren. Welche Charakteristika diese Patientengruppe aufweist, ist auf Basis der vom pU vorgelegen Daten nicht ersichtlich. Die Kreuzung der Kaplan-Meier-Kurven könnte, neben anderen Faktoren, auf eine Effektmodifikation zurückzuführen sein, allerdings zeigt sich für keine der Subgruppenmerkmale, die in der Studie CheckMate 648 betrachtet werden, eine statistisch signifikante Interaktion. Die europäische Zulassungsbehörde hat auf Basis explorativer Posthoc-Analysen einen entsprechenden Warnhinweis in die Fachinformation aufgenommen, dass Ärztinnen und Ärzte das verzögerte Einsetzen der Wirkung von Nivolumab in Kombination mit Ipilimumab berücksichtigen müssen, bevor sie eine Behandlung bei Patientinnen und Patienten mit prognostisch ungünstigeren Faktoren und / oder einem aggressiven Krankheitsverlauf beginnen.

Insgesamt ergibt sich ein Hinweis auf einen Zusatznutzen von Nivolumab + Ipilimumab im Vergleich zu Chemotherapie.

Morbidität

Gesundheitszustand

Für den Endpunkt Gesundheitszustand, erhoben mit der VAS des EQ-5D, liegen keine verwertbaren Daten vor. Daraus ergibt sich kein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen von Nivolumab + Ipilimumab im Vergleich zu Chemotherapie, ein Zusatznutzen ist damit nicht belegt.

Gesundheitsbezogene Lebensqualität

Functional Assessment of Cancer Therapy – Esophageal (FACT-E)

Für den Endpunkt gesundheitsbezogene Lebensqualität, erhoben anhand des Gesamtscores des FACT-E, liegen keine verwertbaren Daten vor. Daraus ergibt sich kein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen von Nivolumab + Ipilimumab im Vergleich zu Chemotherapie, ein Zusatznutzen ist damit nicht belegt.

p. 16

Nebenwirkungen

SUEs

Für den Endpunkt SUEs zeigt sich ein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen zum Nachteil von Nivolumab + Ipilimumab im Vergleich zu Chemotherapie. Daraus ergibt sich ein Anhaltspunkt für einen höheren Schaden von Nivolumab + Ipilimumab im Vergleich zu Chemotherapie.

Schwere UEs und Abbruch wegen UEs

Für die Endpunkte schwere UEs und Abbruch wegen UEs zeigt sich jeweils kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen. Daraus ergibt sich kein Anhaltspunkt für einen höheren oder geringeren Schaden von Nivolumab + Ipilimumab im Vergleich zu Chemotherapie, ein höherer oder geringerer Schaden ist damit nicht belegt.

Spezifische UEs

Immunvermittelte SUEs, immunvermittelte schwere UEs

Für die Endpunkte immunvermittelte SUEs und immunvermittelte schwere UEs zeigt sich jeweils ein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen zum Nachteil von Nivolumab + Ipilimumab im Vergleich zu Chemotherapie. Daraus ergibt sich jeweils ein Anhaltspunkt für einen höheren Schaden von Nivolumab + Ipilimumab im Vergleich zu Chemotherapie.

Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts (UEs), Schleimhautentzündung (UEs), Alopezie (UEs), Schluckauf (UEs), Erkrankungen der Nieren und Harnwege (UEs), Erbrechen (SUEs), Anämie (schwere UEs), Neutrophilenzahl erniedrigt (schwere UEs), Erkrankungen des Nervensystems (schwere UEs)

Für die Endpunkte Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts (UEs), Schleimhautentzündung (UEs), Alopezie (UEs), Schluckauf (UEs), Erkrankungen der Nieren und Harnwege (UEs), Erbrechen (SUEs), Anämie (schwere UEs), Neutrophilenzahl erniedrigt (schwere UEs) und Erkrankungen des Nervensystems (schwere UEs) zeigt sich jeweils ein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen zum Vorteil von Nivolumab + Ipilimumab im Vergleich zu Chemotherapie. Daraus ergibt sich jeweils ein Anhaltspunkt für einen geringeren Schaden von Nivolumab + Ipilimumab im Vergleich zu Chemotherapie.

Wahrscheinlichkeit und Ausmaß des Zusatznutzens, Patientengruppen mit therapeutisch bedeutsamem Zusatznutzen

Auf Basis der dargestellten Ergebnisse werden die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß des Zusatznutzens des Wirkstoffs Nivolumab im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie wie folgt bewertet:

In der Gesamtschau zeigen sich sowohl positive als auch negative Effekte für Nivolumab + Ipilimumab im Vergleich zu Chemotherapie.

p. 17

Auf der Seite der positiven Effekte zeigt sich für den Endpunkt Gesamtüberleben ein Hinweis auf einen erheblichen Zusatznutzen. Dieser Effekt zum Vorteil von Nivolumab + Ipilimumab zeigt sich jedoch aufgrund des sich kreuzenden Verlaufs der Kaplan-Meier-Kurven bei etwa 6 Monaten erst im weiteren Verlauf. Eine Aussage inwieweit Patientencharakteristika oder andere Faktoren den kreuzenden Verlauf der Kaplan-Meier-Kurven erklären, ist auf Basis der vom pU vorgelegten Daten nicht möglich. Somit ist nicht abschließend zu klären, welche Patientinnen und Patienten in erheblichem Maß von der Intervention profitieren. Die europäische Zulassungsbehörde hat auf Basis explorativer Post-hoc-Analysen einen entsprechenden Warnhinweis in die Fachinformation aufgenommen, dass Ärztinnen und Ärzte das verzögerte Einsetzen der Wirkung von Nivolumab in Kombination mit Ipilimumab berücksichtigen müssen, bevor sie eine Behandlung bei Patientinnen und Patienten mit prognostisch ungünstigeren Faktoren und / oder einem aggressiven Krankheitsverlauf beginnen.

Des Weiteren zeigen sich für zahlreiche spezifische Endpunkte der Kategorie Nebenwirkungen Anhaltspunkte für einen geringeren Schaden sowohl für schwerwiegende / schwere Nebenwirkungen als auch für nicht schwerwiegende / nicht schwere Nebenwirkungen mit unterschiedlichem Ausmaß. Demgegenüber zeigt sich auf der Seite der negativen Effekte für die Endpunkte SUEs und immunvermittelte schwerwiegende bzw. schwere UEs ein Anhaltspunkt für einen höheren Schaden von z. T. erheblichem Ausmaß, der den positiven Effekt für den Endpunkt Gesamtüberleben jedoch nicht infrage stellt.

Für die Endpunktkategorien Morbidität und gesundheitsbezogene Lebensqualität liegen keine verwertbaren Daten vor, die in der Gesamtabwägung zum Zusatznutzen berücksichtigt werden können.

In der vorliegenden Gesamtkonstellation der Daten wird insgesamt das Ausmaß als nicht quantifizierbar eingestuft.

Zusammenfassend gibt es für erwachsene Patientinnen und Patienten mit nicht resezierbarem fortgeschrittenen, rezidivierten oder metastasierten Plattenepithelkarzinom des Ösophagus mit Tumorzell-PD-L1-Expression ≥ 1 % einen Hinweis auf einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen von Nivolumab + Ipilimumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie Chemotherapie.

Tabelle 3 zeigt eine Zusammenfassung von Wahrscheinlichkeit und Ausmaß des Zusatznutzens von Nivolumab.

p. 18

Nivolumab (Ösophaguskarzinom, Kombination mit Ipilimumab)

Tabelle 3: Nivolumab – Wahrscheinlichkeit und Ausmaß des Zusatznutzens

Indikation Zweckmäßige
Vergleichstherapiea
Wahrscheinlichkeit und Ausmaß
des Zusatznutzens
erwachsene Patientinnen und
Patienten mit einem nicht
resezierbarenbfortgeschrittenen,
rezidivierten oder metastasierten
Plattenepithelkarzinoms des
Ösophagus mit Tumorzell-PD-L1-
Expression ≥ 1 %;
Erstlinienbehandlung
Cisplatincin Kombination mit 5-
Fluorouracil
Hinweis auf einen nicht
quantifizierbaren Zusatznutzend
a. Dargestellt ist jeweils die vom G-BA festgelegte zweckmäßige Vergleichstherapie.
b. Gemäß den Einschlusskriterien der Studie CheckMate 648 geht der G-BA für das Anwendungsgebiet davon
aus, dass für Patientinnen und Patienten mit nicht-resezierbarem Karzinom eine kurative Behandlung mit
definitiver Strahlenchemotherapie nicht in Betracht kommt.
c. Der G-BA geht davon aus, dass für die Patientinnen und Patienten eine Cisplatin-haltige Chemotherapie
geeignet ist.
d. In die Studie CheckMate 648 wurden nur Patientinnen und Patienten mit einem ECOG-PS von 0 oder 1
eingeschlossen. Es bleibt unklar, ob die beobachteten Effekte auf Patientinnen und Patienten mit einem
ECOG-PS ≥ 2 übertragen werden können. Gemäß Fachinformation müssen Ärztinnen und Ärzte das
verzögerte Einsetzen der Wirkung von Nivolumab in Kombination mit Ipilimumab berücksichtigen, bevor
sie eine Behandlung bei Patientinnen und Patienten mit prognostisch ungünstigeren Faktoren und / oder
einem aggressiven Krankheitsverlauf beginnen.
ECOG-PS: Eastern Cooperative Oncology Group-Performance Status; G-BA: Gemeinsamer Bundesausschuss;
PD-L1: Programmed Death-Ligand 1

Das Vorgehen zur Ableitung einer Gesamtaussage zum Zusatznutzen stellt einen Vorschlag des IQWiG dar. Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.

p. 19

Nivolumab (Ösophaguskarzinom, Kombination mit Ipilimumab)

2.2 Fragestellung

Das Ziel des vorliegenden Berichts ist die Bewertung des Zusatznutzens von Nivolumab in Kombination mit Ipilimumab im Vergleich mit der zweckmäßigen Vergleichstherapie als Erstlinienbehandlung des nicht resezierbaren fortgeschrittenen, rezidivierten oder metastasierten Plattenepithelkarzinoms des Ösophagus mit Tumorzell-Programmed-DeathLigand-1(PD-L1)-Expression ≥ 1 % bei erwachsenen Patientinnen und Patienten.

Aus der Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie des G-BA ergibt sich die in Tabelle 4 dargestellte Fragestellung.

Tabelle 4: Fragestellung der Nutzenbewertung von Nivolumab

Indikation Zweckmäßige Vergleichstherapiea
erwachsene Patientinnen und Patienten mit einem
nicht resezierbarenbfortgeschrittenen, rezidivierten
oder metastasierten Plattenepithelkarzinom des
Ösophagus mit Tumorzell-PD-L1-Expression ≥ 1 %;
Erstlinienbehandlung; Kombinationstherapie mit
Ipilimumab
Cisplatincin Kombination mit 5-Fluorouracil
a. Dargestellt ist jeweils die vom G-BA festgelegte zweckmäßige Vergleichstherapie.
b. Gemäß den Einschlusskriterien der Studie CheckMate 648 geht der G-BA für das Anwendungsgebiet davon
aus, dass für Patientinnen und Patienten mit nicht-resezierbarem Karzinom eine kurative Behandlung mit
definitiver Strahlenchemotherapie nicht in Betracht kommt.
c. Der G-BA geht davon aus, dass für die Patientinnen und Patienten eine Cisplatin-haltige Chemotherapie
geeignet ist.
G-BA: Gemeinsamer Bundesausschuss; PD-L1: Programmed Death-Ligand 1

Der pU folgt der Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie des G-BA.

Die Bewertung wird anhand patientenrelevanter Endpunkte auf Basis der vom pU im Dossier vorgelegten Daten vorgenommen. Für die Ableitung des Zusatznutzens werden randomisierte kontrollierte Studien (RCTs) herangezogen. Dies entspricht den Einschlusskriterien des pU.

2.3 Informationsbeschaffung und Studienpool

Der Studienpool der Bewertung wurde anhand der folgenden Angaben zusammengestellt:

Quellen des pU im Dossier:

  • Studienliste zu Nivolumab + Ipilimumab (Stand zum 15.03.2022)

  • bibliografische Recherche zu Nivolumab + Ipilimumab (letzte Suche am 15.03.2022)

  • Suche in Studienregistern / Studienergebnisdatenbanken zu Nivolumab + Ipilimumab (letzte Suche am 15.03.2022)

  • Suche auf der Internetseite des G-BA zu Nivolumab + Ipilimumab (letzte Suche am 15.03.2022)

p. 20

Die Überprüfung der Vollständigkeit des Studienpools erfolgte durch:

  • Suche in Studienregistern zu Nivolumab (letzte Suche am 13.05.2022), Suchstrategien siehe Anhang A.

Durch die Überprüfung wurde keine zusätzliche relevante Studie identifiziert.

2.3.1 Eingeschlossene Studien

In die Nutzenbewertung wird die in der folgenden Tabelle aufgeführte Studie eingeschlossen.

Tabelle 5: Studienpool – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapie[a]


Chemotherapiea
Studie Studienkategorie Verfügbare Quellen
Studie zur
Zulassung
des zu
bewertenden
Arzneimittels
(ja / nein)
Gesponserte
Studieb
(ja / nein)
Studie
Dritter
(ja / nein)
Studien-
bericht
(ja / nein
[Zitat])
Register-
einträgec
(ja / nein
[Zitat])
Publikation
und sonstige
Quellend
(ja / nein
[Zitat])
CA209-648
(CheckMate 648e)
ja ja nein jaf[3] ja [4-6] ja [7,8]
a. Cisplatin in Kombination mit 5-Fluorouracil
b. Studie, für die der pU Sponsor war
c. Zitat der Studienregistereinträge sowie, falls vorhanden, der in den Studienregistern aufgelisteten Berichte
über Studiendesign und / oder -ergebnisse.
d. sonstige Quellen: Dokumente aus der Suche auf der Internetseite des G-BA und weitere öffentlich
verfügbare Quellen
e. Die Studie wird in den folgenden Tabellen mit dieser Kurzbezeichnung genannt.
f. Im Studienbericht liegen Ergebnisse ausschließlich für den 1. Datenschnitt (18.01.2021) vor. In der
vorliegenden Nutzenbewertung wird der 2. Datenschnitt (23.08.2021) zur Bewertung herangezogen. Siehe
Abschnitt 2.3.2.
G-BA: Gemeinsamer Bundesausschuss; pU: pharmazeutischer Unternehmer; RCT: randomisierte kontrollierte
Studie

Für die Nutzenbewertung von Nivolumab in Kombination mit Ipilimumab wird die Studie CheckMate 648 eingeschlossen. Dies stimmt mit dem Studienpool des pU überein. Die für die vorliegende Bewertung relevante Teilpopulation mit Tumorzell-PD-L1 Expression ≥ 1 % ist in Abschnitt 2.3.2 beschrieben.

2.3.2 Studiencharakteristika

Tabelle 6 und Tabelle 7 beschreiben die Studie zur Nutzenbewertung.

p. 21

Nivolumab (Ösophaguskarzinom, Kombination mit Ipilimumab)

Tabelle 6: Charakterisierung der eingeschlossenen Studie – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapie[a] (mehrseitige Tabelle)

Studie Studiendesign Population Interventionen (Zahl der Studiendauer Ort und Zeitraum der Primärer Endpunkt;
randomisierten Patientinnen Durchführung sekundäre
und Patienten) Endpunkteb
CheckMate RCT, offen, erwachsene - Nivolumab + Ipilimumab - Screening: 187 Studienzentren in primär:
648 parallel Patientinnen und (N = 325) ≤ 28 Tage Argentinien, Australien, OS und PFS bei
Patienten (≥ 18 Jahre) - Nivolumab + - Behandlung: Brasilien, Chile, China, Patientinnen und
- mit inoperablem Chemotherapiea, e(N = 321) bis Krankheitspro- Dänemark, Frankreich, Patienten mit
fortgeschrittenem,
rezidiviertem oder
- Chemotherapiea(N = 324) gressionf, nicht
akzeptabler Toxizität,
Hong Kong, Italien,
Japan, Kanada,
Tumorzell-PD-L1
Expression ≥ 1 %
metastasiertem
Plattenepithel-
karzinomcdes
Ösophagus
- ohne vorherige
systemische
Krebstherapie für die
davon relevante Teilpopu-
lation (Tumorzell-PD-L1
Expression ≥ 1 %):
- Nivolumab + Ipilimumab
(n = 158)
- Chemotherapiea(n = 157)
Widerruf der
Einwilligung,
Studienende, oder -
Behandlung mit
Nivolumab +
Ipilimumab bis zu
24 Monate (je
Kolumbien, Mexiko,
Österreich, Peru, Polen,
Südkorea, Tschechische
Republik, Rumänien,
Russland, Singapur,
Spanien, Taiwan,
Türkei, USA und
sekundär: Mortalität,
Morbidität,
gesundheitsbezogene
Lebensqualität, UEs
fortgeschrittene oder nachdem, was zuerst Vereinigtes Königreich
metastasierte eintritt)
Erkrankungd - Beobachtungg: 06/2017–laufendh
- ECOG-PS 0 oder 1 endpunktspezifisch, Datenschnitt:
maximal bis zum
Tod, Widerruf der
Einwilligung oder
- 18.01.2021i
- 23.08.2021j
Studienende
p. 22

Nivolumab (Ösophaguskarzinom, Kombination mit Ipilimumab)

Tabelle 6: Charakterisierung der eingeschlossenen Studie – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapie[a] (mehrseitige Tabelle)

Studie
Studiendesign Population
Interventionen (Zahl der
Studiendauer
Ort und Zeitraum der
Primärer Endpunkt;
randomisierten Patientinnen
Durchführung
sekundäre
und Patienten)
Endpunkteb
a. Cisplatin in Kombination mit 5-Fluorouracil
b. Primäre Endpunkte beinhalten Angaben ohne Berücksichtigung der Relevanz für diese Nutzenbewertung. Sekundäre Endpunkte beinhalten ausschließlich Angaben
zu relevanten verfügbaren Endpunkten für diese Nutzenbewertung.
c. Histologisch bestätigtes Plattenepithelkarzinom oder adenosquamöses Zellkarzinom (mit vorwiegender Plattenepithel-Differenzierung) gemäß AJCC, 7. Auflage
[9].
d. Eine vorherige adjuvante, neoadjuvante oder definitive Chemotherapie / Radiotherapie / Radiochemotherapie für das Plattenepithelkarzinom des Ösophagus ist
zulässig, wenn sie im Rahmen einer kurativen Behandlung erfolgt und vor der Aufnahme in die Studie abgeschlossen ist. Nach Abschluss einer neoadjuvanten
oder adjuvanten Chemotherapie oder nach Abschluss einer multimodalen Therapie (Chemotherapie und Radiochemotherapie) bei lokal fortgeschrittenen
Erkrankungen ist eine rezidivfreie Zeit von 24 Wochen erforderlich.
e. Der Arm ist für die Bewertung nicht relevant und wird in den nächsten Tabellen nicht mehr dargestellt.
f. Die Behandlung im Interventionsarm (Nivolumab + Ipilimumab) mit Nivolumab allein oder in Kombination mit Ipilimumab konnte nach einer Progression gemäß
RECIST 1.1 Kriterien fortgesetzt werden, wenn Patientinnen und Patienten die Behandlung tolerierten und im Ermessen der Prüfärztin bzw. des Prüfarztes ein
klinischer Nutzen bestand.
g. Endpunktspezifische Angaben werden in Tabelle 8 beschrieben.
h. geplantes Ende: 16.08.2024
i. 1. Datenschnitt vom 18.01.2021 (Datenbankschluss vom 01.03.2021): präspezifizierte finale Analyse des PFS und Interimsanalyse des OS (nachdem für das OS die
erforderliche Signifikanzschwelle zur Feststellung der Überlegenheit bei der Interimsanalyse erreicht wurde, stellt diese Auswertung die finale Analyse des OS
dar)
j. 2. Datenschnitt vom 23.08.2021 (Datenbankschluss vom 04.10.2021): Zusätzlicher Datenschnitt zur Unterstützung des Zulassungsverfahrens auf Anforderung der
EMA.
AJCC: American Joint Committee on Cancer; ECOG-PS: Eastern Cooperative Oncology Group-Performance Status; EMA: European Medicines Agency; n:
relevante Teilpopulation; N: Anzahl randomisierter Patientinnen und Patienten; OS: Gesamtüberleben; PD-L1: Programmed Death-Ligand 1; PFS: progressionsfreies
Überleben; RCT: randomisierte kontrollierte Studie; RECIST: Response Evaluation Criteria in Solid Tumors; UE: unerwünschtes Ereignis
p. 23

Tabelle 7: Charakterisierung der Intervention – RCT direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapie[a] (mehrseitige Tabelle)

Tabelle 7: Charakterisierung der Intervention – RCT direkter Vergleich: Nivolumab +
Ipilimumab vs. Chemotherapiea (mehrseitige Tabelle)
Tabelle 7: Charakterisierung der Intervention – RCT direkter Vergleich: Nivolumab +
Ipilimumab vs. Chemotherapiea (mehrseitige Tabelle)
Studie Intervention
Vergleich
CheckMate
648
- Nivolumab: 3 mg/kg KG i. v. an Tag 1 eines
2-wöchigen Zyklus
+
- Ipilimumab: 1 mg/kg KG i. v. alle 6 Wochen
(d. h. jeweils an Tag 1 eines jeden dritten
2-wöchigen Nivolumab-Zyklus ; jeweils
mindestens 30 Minuten nach der Nivolumab-
Infusion)
Chemotherapie:
- 5-Fluorouracil: 800 mg/m2KOF pro Tag
i. v., kontinuierliche Infusion von Tag 1 bis
Tag 5 eines 4-wöchigen Zyklus
+
- Cisplatin: 80 mg/m2KOF i. v. an Tag 1
eines 4-wöchigen Zyklus
Dosisanpassungen
- Dosisverzögerungen und -unterbrechungen waren bei Auftreten von UEs erlaubt.
- Nivolumab + Ipilimumab
 Dosisreduktion bzw. -eskalation war nicht erlaubt.
 Beim vorzeitigen Absetzen von Nivolumab wurde auch Ipilimumab abgesetzt. Beim
vorzeitigen Absetzen von Ipilimumab konnte die Therapie mit Nivolumab fortgesetzt
werden.
- Chemotherapie
 Dosisreduktionen für 5-Fluorouracil und Cisplatin bei Auftreten von UEs nach festgelegten
Schemata erlaubt (maximal 2 Anpassungen pro Therapiekomponente erlaubt, bei weiterer
Toxizität Abbruch der Behandlung)
 Abbruch von einer oder beiden Chemotherapiekomponente(n) nach Einschätzung der
Prüfärztin oder des Prüfarztes möglich. Bei Abbruch einer der Chemotherapiekomponenten
konnte die weitere nach Einschätzung der Prüfärztin bzw. des Prüfarztes auch allein
weitergegeben werden.
Nicht erlaubte Vorbehandlung
- Anti-PD-1, Anti-PD-L1, Anti-PD-L2, Anti-CD137 oder Anti-CTLA-4 Antikörper oder andere
Antikörper oder Medikamente, spezifisch für die Co-Stimulation von T-Zellen oder
Checkpoint-Signalwegen
- Systemische Krebstherapie als Primärtherapie bei fortgeschrittener oder metastasierter
Erkrankung mit Ausnahme von adjuvanter, neoadjuvanter oder definitiver Chemotherapie /
Radiotherapie / Radiochemotherapie, wenn sie im Rahmen einer kurativen Behandlung des
Ösophaguskarzinoms erfolgt und vor Studienbeginn abgeschlossen ist.
Erlaubte Begleitbehandlung
- Bisphosphonate und RANK-L Inhibitoren zur Prävention oder Reduktion von
skelettbezogenen Ereignissen bei Knochenmetastasen (sofern vor der 1. Dosis der
Studienmedikation initiiert)
- palliative Radiotherapie (gemäß Protokollvorgaben)
- supportive Behandlung für die Chemotherapie
**Nicht erlaubte Begleitbehandlungb **
- Immunsuppressiva
- immunsuppressive Dosis systemischer Kortikosteroide ab 14 Tage vor Beginn der
Studienmedikationc
- jede anti-neoplastische Therapie
a. Cisplatin in Kombination mit 5-Fluorouracil
b. ausgenommen ist die Behandlung von unerwünschten Nebenwirkungen
c. Topische, okulare, intra-artikulare, intranasale und inhalative Kortikosteroide (mit minimaler systemischer
Absorption) waren erlaubt. Als Steroidersatztherapie war Prednison > 10 mg/Tag erlaubt. Kurzzeitige
Behandlung (< als 3 Wochen) mit Kortikosteroiden, prophylaktisch oder zur Behandlung einer nicht-
autoimmunen Erkrankung waren erlaubt.
p. 24

Tabelle 7: Charakterisierung der Intervention – RCT direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapie[a] (mehrseitige Tabelle)

Studie
Intervention
Vergleich
CD137: cluster of differentiation 137; CTLA-4: Cytotoxic T-lymphocyte-associated Protein-4; i. v.: intravenös;
KG: Körpergewicht; KOF: Körperoberfläche; PD-1: Programmed Cell Death Protein-1; PD-L1 / L2:
Programmed Death-Ligand 1 / 2; RANK-L: Receptor Activator of NF-κB Ligand; RCT: randomisierte
kontrollierte Studie; UE: unerwünschtes Ereignis

Die Studie CheckMate 648 ist eine noch laufende, offene, 3-armige RCT, in der Nivolumab entweder in Kombination mit Ipilimumab (nachfolgend als Nivolumab + Ipilimumab bezeichnet) oder in Kombination mit 5-Fluorouracil und Cisplatin (nachfolgend als Nivolumab + Chemotherapie bezeichnet) gegenüber einer 5-Fluorouracil und CisplatinKombinationschemotherapie (nachfolgend als Chemotherapie bezeichnet) verglichen wurde. Für die vorliegende Nutzenbewertung ist ausschließlich der Vergleich des Nivolumab + Ipilimumab-Studienarms (Interventionsarm) mit dem Chemotherapiearm (Komparatorarm) relevant.

Eingeschlossen wurden in der Studie CheckMate 648 erwachsene Patientinnen und Patienten, die gemäß den Kriterien der American Joint Committe on Cancer (AJCC, 7. Auflage [9]), ein histologisch bestätigtes Plattenepithelkarzinom oder ein adenosquamöses Karzinom (mit vorwiegender Plattenepithel-Differenzierung) des Ösophagus aufwiesen, das als nichtresezierbar fortgeschritten, rezidivierend oder metastasierend eingestuft wurde. Darüber hinaus durften die Patientinnen und Patienten nicht für kurative Therapieansätze, wie eine definitive Radiochemotherapie und / oder Operation infrage kommen und sollten sich in einem guten Allgemeinzustand, entsprechend einem Eastern Cooperative Oncology Group – Performance Status (ECOG-PS) ≤ 1, befinden. Patientinnen und Patienten mit einem Adenokarzinom, mit einer symptomatischen oder behandlungsbedürftigen Metastasierung im Gehirn oder in den Meningen sowie Patientinnen und Patienten mit einem hohen Blutungs- und Fistelrisiko aufgrund einer offensichtlichen Invasion des Tumors in Organe, die an die Ösophagusläsionen angrenzen, waren von der Studie ausgeschlossen.

Eine Voraussetzung für die Randomisierung war das Vorliegen einer auswertbaren PD-L1Expressionsklassifizierung (≥ 1 % oder < 1 % oder kein eindeutiges Testergebnis) des Tumors. Diese wurde durch ein Zentrallabor mit dem Dako PD-L1 IHC 28-8 pharmDx Assay [7] bestimmt. Der Studieneinschluss erfolgte unabhängig vom PD-L1-Expressionsstatus.

Insgesamt wurden 970 Patientinnen und Patienten in der Studie CheckMate 648 eingeschlossen, die in einem Verhältnis von 1:1:1 entweder zu einer Behandlung mit Nivolumab + Ipilimumab (N = 325), Nivolumab + Chemotherapie (N = 321) oder Chemotherapie (N = 324) randomisiert wurden. Die Stratifizierung erfolgte nach den Merkmalen Tumorzell-PD-L1-Expression (≥ 1 % vs. < 1 % [einschließlich kein eindeutiges Testergebnis]), Region (Ostasien [Japan, Korea, Taiwan] vs. restliches Asien [China, Hong

p. 25

Kong, Singapur] vs. Rest der Welt), ECOG-PS (0 vs. 1) und Anzahl an Organen mit Metastasen (≤ 1 vs. ≥ 2).

Die Behandlung mit Nivolumab im Interventionsarm (Nivolumab + Ipilimumab) erfolgte in Zyklen von 2 Wochen und entsprach den Vorgaben der Fachinformation [10]. Gemäß Fachinformationen [10,11] wurde eine Kombination mit Ipilimumab in Abständen von 6 Wochen, d. h. zu jedem 3. Nivolumab-Zyklus, vorgenommen. Übereinstimmend mit der Zulassung waren Nivolumab-Dosisanpassungen (Dosisreduktion bzw. -eskalation) nicht erlaubt und Dosisverzögerungen aufgrund von Toxizität möglich.

Die Behandlung mit der Chemotherapie erfolgte im Komparatorarm in Zyklen von 4 Wochen. Die Dosierung von Cisplatin entsprach den Vorgaben der Fachinformation [12]. Die Dosierung von 5-Fluorouracil wich von der Zulassung ab. In der Studie CheckMate 648 umfasste die 5- Fluorouracil-Dosis 800 mg/m[2] Körperoberfläche (KOF) an den Tagen 1 bis 5 eines 4-wöchigen Zyklus. Dies entspricht einer Gesamtdosis von 4000 mg/m[2] KOF pro Zyklus. Gemäß Fachinformation von 5-Fluorouracil soll die Dosis bei einer Kombinationschemotherapie mit Cisplatin 1000 mg/m[2] KOF an den Tagen 1 bis 5 eines 3- bis 4-wöchigen Zyklus betragen [13]. Dies entspricht einer Gesamtdosis von 5000 mg/m[2] KOF pro Zyklus. Die S3-Leitlinie beinhaltet keine Empfehlung bezüglich der Dosierung von 5-Fluorouracil [14]. Die Leitlinie der National Comprehensive Cancer Network (NCCN) empfiehlt in Kombination mit Cisplatin eine 5-Fluorouracil-Dosis von 750 bis 1000 mg/m[2] KOF/Tag an den Tagen 1 bis 4 eines 4- wöchigen Zyklus [15]. Dies entspricht einer maximalen Gesamtdosis von 4000 mg/m[2] KOF pro Zyklus, allerdings weicht die empfohlene Anzahl der Behandlungstage pro Zyklus vom Vorgehen in der Studie CheckMate 648 ab. Insgesamt hat diese abweichende Dosierung von 5- Fluorouracil keine weiteren Auswirkungen auf die vorliegende Nutzenbewertung. Darüber hinaus entsprach die Behandlung mit der Chemotherapie, auch in Bezug auf Dosisanpassungen und -verzögerung sowie Dosisreduktionen im Wesentlichen den Vorgaben der Fachinformationen [12,13].

Die Behandlung der Studienpopulation erfolgte bis zur Krankheitsprogression, bis zum Auftreten nicht akzeptabler Toxizität oder bis zum Abbruch der Studienbehandlung. Darüber hinaus wurde die Behandlung mit Nivolumab im Interventionsarm zulassungskonform auf maximal 24 Monate eingeschränkt. Nivolumab durfte zudem (allein oder in Kombination mit Ipilimumab) nach einer von den Prüfärztinnen und Prüfärzten beurteilten und den ResponseEvaluation-Criteria-in-Solid-Tumors(RECIST)-Kriterien 1.1 entsprechenden Krankheitsprogression fortgesetzt werden. Voraussetzung hierfür war u. a., dass die Patientinnen und Patienten die Behandlung tolerierten und nach Einschätzung der Prüfärztin bzw. des Prüfarztes ein klinischer Nutzen bestand. Nach Feststellung einer erneuten Progression wurde die Behandlung abgebrochen.

Primäre Endpunkte der Studie CheckMate 648 waren das Gesamtüberleben und das progressionsfreie Überleben (PFS). Sekundäre Endpunkte waren Endpunkte der Kategorien Morbidität, gesundheitsbezogene Lebensqualität und Nebenwirkungen.

p. 26

Relevante Teilpopulation der Studie CheckMate 648

Gemäß der Zulassung ist Nivolumab in Kombination mit Ipilimumab für die Erstlinienbehandlung des nicht resezierbaren fortgeschrittenen, rezidivierten oder metastasierten Plattenepithelkarzinoms des Ösophagus bei erwachsenen Patientinnen und Patienten mit Tumorzell-PD-L1-Expression ≥ 1 % indiziert.

In der Studie CheckMate 648 wurden Patientinnen und Patienten unabhängig vom PD-L1 Expressionsstatus eingeschlossen. Zum Studieneinschluss musste für die Patientinnen und Patienten allerdings eine auswertbare Tumorzell-PD-L1-Expressionsklassifizierung (≥ 1 % oder < 1 % oder kein eindeutiges Testergebnis) vorliegen.

Entsprechend der Zulassung für Nivolumab betrachtet der pU in Modul 4 T aus der Studie CheckMate 648 ausschließlich die Teilpopulation der Patientinnen und Patienten mit einer Tumorzell-PD-L1-Expression ≥ 1 %. Diese Teilpopulation umfasst 158 Patientinnen und Patienten im für die vorliegende Nutzenbewertung relevanten Interventionsarm (Nivolumab + Ipilimumab) sowie 157 Patientinnen und Patienten im Komparatorarm (Chemotherapie).

Insgesamt bildet die vom pU gebildete Teilpopulation die relevante Population im vorliegenden Anwendungsgebiet adäquat ab und wird als sachgerecht angesehen. Die vom pU gebildete Teilpopulation wird daher für die vorliegende Nutzenbewertung herangezogen.

Datenschnitte

Die Studie CheckMate 648 ist noch laufend. Zum Zeitpunkt der Nutzenbewertung liegen 2 Datenschnitte vor:

    1. Datenschnitt (18.01.2021, Datenbankschluss 01.03.2021): präspezifizierte finale Analyse des Endpunkts PFS und Interimanalyse des Endpunkts Gesamtüberleben
    1. Datenschnitt (23.08.2021, Datenbankschluss 04.10.2021): gemäß Angaben des pU in Modul 4 T wurde dieser Datenschnitt von der europäischen Arzneimittel-Agentur (European Medicines Agency [EMA]) zur Unterstützung des Zulassungsverfahrens angefordert

Der pU stellt in Modul 4 T für alle für die vorliegende Nutzenbewertung relevanten Endpunkte Auswertungen zum 2. Datenschnitt dar und beschreibt, dass es sich um den aktuellsten Datenschnitt handelt, der die bisher längste mögliche Beobachtungsdauer für das Gesamtüberleben bietet. Anhand der Zulassungsunterlagen ist die Anforderung der EMA nach aktualisierten Wirksamkeitsdaten nachvollziehbar [16]. Allerdings ist der vom pU vorgelegte Studienbericht auf den 08.06.2021 datiert und bildet somit den 2. Datenschnitt nicht ab. Einen Studienbericht für den 2. Datenschnitt legt der pU nicht vor.

Für die vorliegende Nutzenbewertung werden die Ergebnisse zum 2. Datenschnitt vom 23.08.2021 herangezogen.

p. 27

Geplante Dauer der Nachbeobachtung

Tabelle 8 zeigt die geplante Dauer der Nachbeobachtung der Patientinnen und Patienten für die einzelnen Endpunkte.

Tabelle 8: Geplante Dauer der Nachbeobachtung – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapie[a]

Studie
Geplante Nachbeobachtung
Endpunktkategorie
Endpunkt
CheckMate 648
Mortalität
Gesamtüberleben
bis zum Tod, Widerruf der Einwilligung oder Studienende (je
nachdem, was zuerst eintrat)
Morbidität
Gesundheitszustand (EQ-5D VAS)
bis 114 (± 14) Tage nach der letzten Dosis der Studienmedikationb
(d. h. bis zur 2. Nachbeobachtungsvisite)
gesundheitsbezogene Lebensqualität
bis 114 (± 14) Tage nach der letzten Dosis der Studienmedikationc
(FACT-E)
(d. h. bis zur 2. Nachbeobachtungsvisite)
Nebenwirkungen (alle Endpunkte der
bis 114 (± 14) Tage nach der letzten Dosis der Studienmedikationd
Kategorie Nebenwirkungen)
(d. h. bis zur 2. Nachbeobachtungsvisite)
a. Cisplatin in Kombination mit 5-Fluorouracil
b. Inkonsistente Angaben zur Dauer der Nachbeobachtung innerhalb der Studienunterlagen sowie zwischen den
Studienunterlagen und Modul 4 T. Die vom pU in Modul 4 T dargestellte Operationalisierung bezieht sich
auf die Erhebungen bis zur 2. Nachbeobachtungsvisite. Aus den Studienunterlagen geht allerdings nicht
eindeutig hervor, ob der Endpunkt lediglich bis zur 2. Nachbeobachtungsvisite oder auch während der sich
daran anschließenden Nachbeobachtungsphase für das Gesamtüberleben erhoben wurde. So finden sich in
den Studienunterlagen zu einzelnen Nachbeobachtungszeitpunkten für das Gesamtüberleben Auswertungen
der EQ-5D VAS (z. B. Erhebungen von 2 vs. 2 Patientinnen und Patienten zur 1. Nachbeobachtung für das
Gesamtüberleben; Angaben liegen lediglich für den 1. Datenschnitt vom 18.01.2021 vor).
c. Der FACT-E-Fragebogen umfasst den FACT-General-Fragebogen und die Ösophaguskarzinom-spezifische
Subskala (ECS). Aus den Studienunterlagen geht eindeutig hervor, dass die gesundheitsbezogene
Lebensqualität nach der 2. Nachbeobachtungsvisite nicht mehr mittels des gesamten FACT-E-Fragebogens
erhoben wurde, sondern anhand des FACT-G7 (verkürzte Version des FACT-G) und der ECS. Der FACT-
G7 ist weder allein noch in Kombination mit der ECS Skala geeignet, die gesundheitsbezogene
Lebensqualität abzubilden (siehe Abschnitt 2.4.1). Unklar ist, weshalb zu einzelnen Nachbeobachtungen für
das Gesamtüberleben sowohl im Interventionsarm als auch im Komparatorarm ausgefüllte Fragebögen für
den FACT-E vorliegen (z. B. Erhebungen von 2 vs. 3 Patientinnen und Patienten zur 1. Nachbeobachtung
für das Gesamtüberleben; Angaben liegen lediglich für den 1. Datenschnitt vom 18.01.2021 vor).
d. Für die Endpunkte der Kategorie Nebenwirkungen legt der pU zudem in Modul 4 T für den 2. Datenschnitt
Auswertungen vor, in denen nicht der gesamte geplante Beobachtungszeitraum, sondern gemäß seiner
Angaben lediglich alle Ereignisse berücksichtigt werden, die bis zu 100 Tage nach letzter Behandlung mit
der Studienmedikation auftraten.
ECS: Esophageal Cancer Subscale; FACT-E: Functional Assessment of Cancer Therapy–Esophageal; FACT-
G: Functional Assessment of Cancer Therapy–General; FACT-G7: Functional Assessment of Cancer Therapy–
General 7-Item Version; pU: pharmazeutischer Unternehmer; RCT: randomisierte kontrollierte Studie; VAS:
visuelle Analogskala
p. 28

Die Beobachtungszeiten für die Endpunkte gesundheitsbezogene Lebensqualität und Nebenwirkungen sind systematisch verkürzt, da sie lediglich für den Zeitraum der Behandlung mit der Studienmedikation (zuzüglich 114 [± 14] Tage) erhoben wurden.

Für die Endpunkte der Kategorie Nebenwirkungen legt der pU zudem in Modul 4 T für den 2. Datenschnitt Auswertungen vor, in denen nicht der gesamte geplante Beobachtungszeitraum, sondern gemäß seiner Angaben lediglich alle Ereignisse berücksichtigt werden, die bis zu 100 Tage nach letzter Behandlung mit der Studienmedikation auftraten. Daten über den gesamten Studienzeitraum bzw. über die Zeit bis zum Versterben fehlen. Um eine verlässliche Aussage über den gesamten Studienzeitraum bzw. über die Zeit bis zum Versterben der Patientinnen und Patienten machen zu können, wäre es hingegen erforderlich, dass auch diese Endpunkte – wie das Überleben – über den gesamten Zeitraum erhoben werden.

Für den Morbiditätsendpunkt Gesundheitszustand (erhoben mittels der EQ-5D VAS) ist aufgrund inkonsistenter Angaben innerhalb der Studienunterlagen und zwischen den Studienunterlagen und Modul 4 T unklar, ob der Endpunkt bis zur 2. Nachbeobachtungsvisite (bis zu 114 [± 14] Tage nach der letzten Dosis der Studienmedikation) oder bis zum Tod (Nachbeobachtung für das Gesamtüberleben) erhoben wurde. Da jedoch in den Studienunterlagen nur für sehr wenige Patientinnen und Patienten Erhebungen zu den Nachbeobachtungszeitpunkten für das Gesamtüberleben vorliegen, ist davon auszugehen, dass diese Erhebungen nur bis zur 2. Nachbeobachtungsvisite vorgesehen waren und keine weitere systematische Erhebung erfolgt ist. Die vom pU in Modul 4 T u. a. dargestellten Responderanalysen für den Endpunkt Gesundheitszustand beziehen sich ebenfalls ausschließlich auf den Zeitraum bis zur 2. Nachbeobachtungsvisite. Somit liegen für den Endpunkt Gesundheitszustand ebenfalls nur Daten für einen verkürzten Beobachtungszeitraum vor.

Charakterisierung der relevanten Teilpopulation

Tabelle 9 zeigt die Charakteristika der Patientinnen und Patienten der relevanten Teilpopulation in der eingeschlossenen Studie.

p. 29

Tabelle 9: Charakterisierung der Studienpopulation sowie Studien- / Therapieabbruch – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapie[a] (relevante Teilpopulation) (mehrseitige Tabelle)


(mehrseitige Tabelle)
Studie Nivolumab + Ipilimumab Chemotherapiea
Charakteristikum Nb = 158 Nb = 157
Kategorie
CheckMate 648
Alter [Jahre], MW (SD) 61 (9) 63 (9)
Geschlecht [w / m], % 17 / 83 17 / 83
Abstammung, n (%)
kaukasisch 34 (21,5) 38 (24,2)
asiatischc 117 (74,1)d 113 (72,0)d
andere 7 (4,4)d 6 (3,8)d
ECOG-PS, n (%)
0 71 (44,9) 70 (44,6)
1 87 (55,1) 85 (54,1)
nicht berichtet 0 (0) 2 (1,3)
Histologie bei Erstdiagnose, n (%)
Plattenepithelkarzinom 157 (99,4) 155 (98,7)
Adenosquamöses Karzinome 1 (0,6) 2 (1,3)
Krankheitstatus, n (%)
rezidiviert – lokoregionär 8 (5,1) 14 (8,9)
rezidiviert – Fernmetastase 25 (15,8) 27 (17,2)
_de novo_metastasiert 107 (67,7) 89 (56,7)
nicht resezierbar fortgeschritten 18 (11,4) 27 (17,2)
Krankheitsdauer: Zeit zwischen Erstdiagnose und
Randomisierung, n (%)
< 1 Jahr 128 (81,0) 126 (80,3)
1 Jahr bis < 3 Jahre 25 (15,8) 22 (14,0)
3 Jahre bis < 5 Jahre 4 (2,5) 4 (2,5)
≥ 5 Jahre 0 (0) 5 (3,2)
nicht berichtet 1 (0,6) 0 (0)
vorherige Operationf, n (%)
ja 38 (24,1) 38 (24,2)
nein 120 (75,9) 119 (75,8)
vorherige Radiotherapie, n (%)
ja 26 (16,5) 28 (17,8)
nein 132 (83,5) 129 (82,2)
Tumorzell-PD-L1-Expression, n (%)
< 10 % 55 (34,8) 60 (38,2)
≥ 10 % 103 (65,2) 97 (61,8)
Therapieabbruch (2.Datenschnitt), n (%)g 156 (98,7) 145 (92,4d)
Studienabbruch (2.Datenschnitt), n (%) k. A.h k. A.h
p. 30

Tabelle 9: Charakterisierung der Studienpopulation sowie Studien- / Therapieabbruch – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapie[a] (relevante Teilpopulation) (mehrseitige Tabelle)

Tabelle 9: Charakterisierung der Studienpopulation sowie Studien- / Therapieabbruch – RCT,
direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapiea(relevante Teilpopulation)
(mehrseitige Tabelle)
Tabelle 9: Charakterisierung der Studienpopulation sowie Studien- / Therapieabbruch – RCT,
direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapiea(relevante Teilpopulation)
(mehrseitige Tabelle)
Studie
Nivolumab + Ipilimumab
Chemotherapiea
Charakteristikum
Nb = 158
Nb = 157
Kategorie
a. Cisplatin in Kombination mit 5-Fluorouracil
b. Anzahl randomisierter Patientinnen und Patienten. Werte, die auf anderen Patientenzahlen basieren, werden
in der entsprechenden Zeile gekennzeichnet, wenn Abweichung relevant
c. beinhaltet „Asiatisch-Indisch“, „Chinesisch“, „Japanisch“ und „Asiatisch (Andere)“
d. eigene Berechnung
e. mit vorwiegender Plattenepithel-Differenzierung
f. ausgenommen Biopsie
g. häufige Gründe für den Therapieabbruch im Intervention vs. Kontrollarm waren: Krankheitsprogression (81
vs. 97), Toxizität der Studienmedikation (35 vs. 14), UE ohne Zusammenhang zur Studienmedikation (11
vs. 5), Wunsch des Patienten oder der Patientin (8 vs. 11)
h. gemäß Angaben im Studienbericht zum 1.Datenschnitt brachen im Nivolumab + Ipilimumab-Arm 110 vs.
126 der Patientinnen und Patienten im Kontrollarm die Studie vorzeitig ab. Häufige Gründe für den
Studienabbruch waren: Tod: 103 vs. 112 sowie Rückzug der Einverständniserklärung: 6 vs. 14
ECOG-PS: Eastern Cooperative Oncology Group-Performance Status; k. A.: keine Angabe; m: männlich; MW:
Mittelwert; n: Anzahl Patientinnen und Patienten in der Kategorie; N: Anzahl randomisierter Patientinnen und
Patienten; PD-L1: Programmed Death – Ligand 1; RCT: randomisierte kontrollierte Studie;
SD: Standardabweichung; w: weiblich

Die Charakteristika der Patientinnen und Patienten der eingeschlossenen relevanten Teilpopulation sind zwischen den beiden Behandlungsarmen ausgeglichen. Die Patientinnen und Patienten waren im Mittel ca. 62 Jahre alt, überwiegend männlich (83 %) sowie asiatischer Abstammung (74,1 % vs. 72 %). Etwas mehr als die Hälfte der Patientinnen und Patienten wies einen ECOG-PS von 1 auf. Fast die gesamte relevante Teilpopulation hatte ein Plattenepithelkarzinom des Ösophagus und nur vereinzelte Patientinnen und Patienten wiesen ein adenosquamöses Karzinom mit vorwiegender Plattenepithel-Differenzierung auf. Dabei war der Krankheitsstatus mehrheitlich metastasiert ( de novo metastasiert: 67,7 % vs. 56,7 %; rezidiviert – Fernmetastasen: 15,8 % vs. 17,2 %). Darüber hinaus lag bei 63,5 % der relevanten Teilpopulation eine Tumorzell-PD-L1 Expression ≥ 10 % vor.

Angaben zum Studienverlauf

Tabelle 10 zeigt die mittlere / mediane Behandlungsdauer der Patientinnen und Patienten und die mittlere / mediane Beobachtungszeit für einzelne Endpunkte.

p. 31

Nivolumab (Ösophaguskarzinom, Kombination mit Ipilimumab)

Tabelle 10: Angaben zum Studienverlauf – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapie[a] (relevante Teilpopulation)

Studie Nivolumab + **Chemotherapiea **
Dauer Studienphase Ipilimumab N = 145
Endpunktkategorie N = 158
CheckMate 648(2.Datenschnitt)
Behandlungsdauer [Monate]
Median [Min; Max] 3,01 [0,0; 24,0] 2,96 [0,0; 17,2]
Mittelwert (SD) 6,03 (k. A.) 3,64 (k. A.)
Beobachtungsdauer [Monate]
Gesamtüberlebenb
Median [Min; Max] 12,96 [0,3; 45,9] 8,57 [0,0; 43,1]
Mittelwert (SD) 15,96 (k. A.) 11,18 (k. A.)
Morbidität (Gesundheitszustand – EQ-5D VAS) k. A. k. A.
gesundheitsbezogene Lebensqualität – (FACT-E) k. A. k. A.
Nebenwirkungen k. A. k. A.
a. Cisplatin in Kombination mit 5-Fluorouracil
b. Zeit von der Randomisierung bis zum letzten Kontakt bzw. bis zum Tod der Patientinnen und Patienten
FACT-E: Functional Assessment of Cancer Therapy–Esophageal; k. A.: keine Angabe; Max: Maximum;
Min: Minimum; N: Anzahl ausgewerteter Patientinnen und Patienten; RCT: randomisierte kontrollierte Studie;
SD: Standardabweichung; VAS: visuelle Analogskala

In der Studie CheckMate 648 war die mediane Behandlungsdauer der relevanten Teilpopulation im Interventionsarm und im Komparatorarm gleich lang (3 Monate). Unterschiede ergeben sich bei der Beobachtungszeit für das Gesamtüberleben, bei dem die vom pU angegebene mediane Beobachtungszeit 13 vs. 8,6 Monate beträgt. Für die Endpunkte der Kategorien Morbidität, gesundheitsbezogene Lebensqualität und Nebenwirkungen liegen keine Angaben zur Beobachtungsdauer der relevanten Teilpopulation vor.

Für den Endpunkt Gesundheitszustand ist aufgrund inkonsistenter Angaben innerhalb der Studienunterlagen (siehe Tabelle 8) unklar, ob dieser bis zur 2. Nachbeobachtungsvisite oder bis zum Tod beobachtet werden sollte. Da für diesen Endpunkt insgesamt sehr wenige Erhebungen während des Nachbeobachtungszeitraums für das Gesamtüberleben vorliegen, ist davon auszugehen, dass Erhebungen nur bis zur 2. Nachbeobachtungsvisite vorgesehen waren. Zudem umfasst die in Modul 4 T vorliegende Responderanalyse ausschließlich Erhebungen bis zur 2. Nachbeobachtungsvisite.

Für die Endpunkte der Kategorien Morbidität, gesundheitsbezogene Lebensqualität und Nebenwirkungen ist die Beobachtungsdauer an das Behandlungsende gekoppelt. Es ergeben sich somit für diese Endpunkte Beobachtungszeiten bis maximal 128 Tage (114 [± 14] Tage) nach der Behandlung. Die in Modul 4 T vorliegende Analyse der Nebenwirkungen umfasst ausschließlich Erhebungen bis 100 Tage nach Ende der Behandlung. Basierend auf den Angaben zur Behandlungsdauer plus 128 Tage ergibt sich eine geschätzte mediane

p. 32

Beobachtungsdauer von ca. 7,3 Monaten im Interventionsarm und im Vergleichsarm. Somit sind die Beobachtungszeiten für diese Endpunkte im Vergleich zum Gesamtüberleben (ca. 13 Monate vs. 8,6 Monate) verkürzt. Für die Nebenwirkungen ist dabei zu berücksichtigen, dass die in Modul 4 T vorliegende Analyse der Nebenwirkungen ausschließlich Erhebungen bis 100 Tage nach Ende der Behandlung umfasst.

Diese Datensituation hat Auswirkungen auf die Interpretierbarkeit der verkürzt beobachteten Endpunkte (siehe Abschnitt 2.4.1).

Angaben zu Folgetherapien

Tabelle 11 zeigt, welche Folgetherapien Patientinnen und Patienten nach Absetzen der Studienmedikation erhielten.

p. 33

Tabelle 11: Angaben zu Folgetherapien[a] – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapie[b] (relevante Teilpopulation) (mehrseitige Tabelle)

Tabelle 11: Angaben zu Folgetherapiena– RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab
vs. Chemotherapieb (relevante Teilpopulation) (mehrseitige Tabelle)
Tabelle 11: Angaben zu Folgetherapiena– RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab
vs. Chemotherapieb (relevante Teilpopulation) (mehrseitige Tabelle)
Studie
Wirkstoffklasse
Wirkstoff
Patientinnen und Patienten mit
Folgetherapie n (%)
Nivolumab +
Ipilimumab
N = 158
Chemotherapieb
N = 157
CheckMate 648
nachfolgende Bestrahlung
kurativ
palliativ
nachfolgender chirurgischer Eingriff
kurativ
palliativ
nachfolgende systemische Therapie
Anti PD-L1 Immuntherapien
Nivolumab
Camrelizumab
Pembrolizumab
Sintilimab
Sugemalimab
Tislelizumab
andere systemische Therapien
Fluorouracil
Cisplatin
Paclitaxel
Docetaxel
Oxaliplatin
Carboplatin
Gimeracil/ Oteracil-Kalium/ Tegafur
Nedaplatin
Capecitabin
Irinotecan
Gimeracil
Oteracil-Kalium
Tegafur
Vinorelbin Tartrat
antineoplastische Substanzen
Apatinib Mesylat
Astragalus Mongholicus Wurzel / Oxymatrin / Panax
Ginseng Trockenextrakt
Bevacizumab
Calcium Levofolinat
Cetuximab
35 (22,2)
52 (33,1)
4 (2,5)
3 (1,9)
31 (19,6)
49 (31,2)
4 (2,5)
2 (1,3)
1 (0,6)
0 (0)
3 (1,9)
2 (1,3)
83 (52,5)
89 (56,7)
6 (3,8)
24 (15,3)
6 (3,8)
17 (10,8)
0 (0)
2 (1,3)
0 (0)
2 (1,3)
0 (0)
1 (0,6)
0 (0)
1 (0,6)
0 (0)
1 (0,6)
82 (51,9)
83 (52,9)
55 (34,8)
34 (21,7)
52 (32,9)
22 (14,0)
29 (18,4)
38 (24,2)
15 (9,5)
20 (12,7)
11 (7,0)
5 (3,2)
8 (5,1)
6 (3,8)
6 (3,8)
4 (2,5)
6 (3,8)
9 (5,7)
5 (3,2)
0 (0)
5 (3,2)
5 (3,2)
4 (2,5)
2 (1,3)
4 (2,5)
2 (1,3)
4 (2,5)
3 (1,9)
2 (1,3)
0 (0)
1 (0,6)
0 (0)
1 (0,6)
0 (0)
1 (0,6)
0 (0)
1 (0,6)
1 (0,6)
1 (0,6)
0 (0)
1 (0,6)
0 (0)
p. 34

Tabelle 11: Angaben zu Folgetherapien[a] – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapie[b] (relevante Teilpopulation) (mehrseitige Tabelle)

Tabelle 11: Angaben zu Folgetherapiena– RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab
vs. Chemotherapieb (relevante Teilpopulation) (mehrseitige Tabelle)
Tabelle 11: Angaben zu Folgetherapiena– RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab
vs. Chemotherapieb (relevante Teilpopulation) (mehrseitige Tabelle)
Studie
Wirkstoffklasse
Wirkstoff
Patientinnen und Patienten mit
Folgetherapie n (%)
Nivolumab +
Ipilimumab
N = 158
Chemotherapieb
N = 157
Fluorouracil / Folinsäure
Gemcitabin
Gemcitabin Hydrochlorid
Gimeracil / Oteracil
Lobaplatin
Methotrexat
Methotrexat Natrium
Paclitaxel, Albumingebunden
Paclitaxel, Liposomal
Tegafur / Uracil
Humanalbumin / Paclitaxel
Astragalus Mongholicus Wurzel / Eleutherococcus
Senticosus Wurzel Mit Wurzelstock / Mylabris Spp. / Panax
Ginseng Wurzel
Brucea Javanica Öl / Glycerol / Lecithin
Catequentinib
Etoposid
experimentelle antineoplastische Therapien
Irinotecan Hydrochlorid
Lentinan
Marsdenia Tenacissima Stamm
Mitomycin
Vinorelbin
1 (0,6)
0 (0)
1 (0,6)
1 (0,6)
1 (0,6)
1 (0,6)
1 (0,6)
0 (0)
1 (0,6)
1 (0,6)
1 (0,6)
1 (0,6)
1 (0,6)
0 (0)
1 (0,6)
1 (0,6)
1 (0,6)
0 (0)
1 (0,6)
1 (0,6)
0 (0)
2 (1,3)
0 (0)
1 (0,6)
0 (0)
2 (1,3)
0 (0)
1 (0,6)
0 (0)
1 (0,6)
0 (0)
3 (1,9)
0 (0)
1 (0,6)
0 (0)
1 (0,6)
0 (0)
1 (0,6)
0 (0)
1 (0,6)
0 (0)
2 (1,3)
a. Patientinnen und Patienten können mehr als eine Art der Folgetherapie erhalten haben.
b. Cisplatin in Kombination mit 5-Fluorouracil
n: Anzahl Patientinnen und Patienten mit Folgetherapie; N: Anzahl ausgewerteter Patientinnen und Patienten;
PD-L1: Programmed Death-Ligand 1; RCT: randomisierte kontrollierte Studie

Einschränkungen zur Art der Folgetherapien liegen in den Studienunterlagen nicht vor. Ein geplanter Wechsel der Patientinnen und Patienten vom Komparatorarm in den Interventionsarm ist für die Studie CheckMate 648 nicht beschrieben.

Nach Abbruch der Studienmedikation erhielten in der relevanten Teilpopulation die Patientinnen und Patienten mehrheitlich eine systemische Folgetherapie (52,5 % vs. 56,7 %). Diese umfasste in beiden Studienarmen größtenteils eine Chemotherapie, z. B mit Fluorouracil (34,8 % vs. 21,7 %), Cisplatin (32,9 % vs. 14,0 %) oder den Taxanen Paclitaxel (18,4 % vs. 24,2 %) und Docetaxel (9,5 % vs. 12,7 %). Nivolumab als Folgetherapie erhielten darüber

p. 35

hinaus 3,8 % der Patientinnen und Patienten im Interventionsarm gegenüber 10,8 % der Patientinnen und Patienten im Komparatorarm. Diese Folgetherapien stellen gemäß Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) relevante Optionen in der Zweitlinientherapie des Plattenepithelkarzinoms des Ösophagus dar [17].

Endpunktübergreifendes Verzerrungspotenzial (Studienebene)

Tabelle 12 zeigt das endpunktübergreifende Verzerrungspotenzial (Verzerrungspotenzial auf Studienebene).

Tabelle 12: Endpunktübergreifendes Verzerrungspotenzial (Studienebene) – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapie[a]

Tabelle 12: Endpunktübergreifendes Verzerrungspotenzial (Studienebene) – RCT, direkter
Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapiea
Tabelle 12: Endpunktübergreifendes Verzerrungspotenzial (Studienebene) – RCT, direkter
Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapiea
Studie
Adäquate Erzeugung
der Randomisierungs-
sequenz
Verdeckung der
Gruppenzuteilung
Verblindung
Ergebnisunabhängige
Berichterstattung
Fehlen sonstiger
Aspekte
Verzerrungspotenzial
auf Studienebene
Patientinnen und
Patienten
Behandelnde
Personen
CheckMate 648
ja
ja
nein
nein
ja
ja
niedrig
a. Cisplatin in Kombination mit 5-Fluorouracil
RCT: randomisierte kontrollierte Studie

Das endpunktübergreifende Verzerrungspotenzial wird für die Studie CheckMate 648 als niedrig eingestuft.

Einschränkungen, die sich durch das offene Studiendesign ergeben, sind in Abschnitt 2.4 beim endpunktspezifischen Verzerrungspotenzial beschrieben.

Übertragbarkeit der Studienergebnisse auf den deutschen Versorgungskontext

Aus Sicht des pU ist die Übertragbarkeit der Ergebnisse der relevanten Teilpopulation der Studie CheckMate 648 auf den deutschen Versorgungskontext gegeben. Der pU begründet diese Einschätzung mit der Vergleichbarkeit des Erkrankungsalters und der Geschlechterverteilung. Der pU beschreibt, dass das mittlere Erkrankungsalter in Deutschland bei 68 Jahren läge und Männer 3-mal häufiger an einem Ösophaguskarzinom erkrankten. Zudem verweist der pU auf die Abstammung der Patientinnen und Patienten (73 % asiatisch, 23 % kaukasisch) und beschreibt, dass aufgrund der biologischen Eigenschaften des Tumors ein vergleichbares Ansprechen zwischen asiatischen und kaukasischen Patientinnen und Patienten zu erwarten ist.

Darüber hinaus bezieht sich der pU in seiner Begründung auf die krankheitsspezifischen Patientencharakteristika, wie z. B. der hohe Anteil an Patientinnen und Patienten der relevanten Teilpopulation mit einem aktuellen oder früheren Alkohol- und / oder Tabakkonsum sowie einem Befall der Lymphknoten. Abschließend verweist der pU darauf, dass die im

p. 36

Nivolumab (Ösophaguskarzinom, Kombination mit Ipilimumab)

Komparatorarm (Chemotherapiearm) eingesetzte Therapie die häufigste Therapie im deutschen Versorgungskontext abbildet.

Der pU legt keine weiteren Informationen zur Übertragbarkeit der Studienergebnisse auf den deutschen Versorgungskontext vor.

2.4 Ergebnisse zum Zusatznutzen

2.4.1 Eingeschlossene Endpunkte

In die Bewertung sollten folgende patientenrelevante Endpunkte eingehen:

  • Mortalität

  • Gesamtüberleben

  • Morbidität

  • Gesundheitszustand erhoben mit der visuellen Analogskala (VAS) des EQ-5D

  • gesundheitsbezogene Lebensqualität

  • gemessen anhand des Gesamtscores des Functional Assessment of Cancer Therapy – Esophageal (FACT-E)

  • Nebenwirkungen

  • schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (SUEs)

  • schwere UEs operationalisiert als Common-Terminology-Criteria-for-AdverseEvents(CTCAE)-Grad ≥ 3

  • Abbruch wegen UEs

  • immunvermittelte SUEs

  • immunvermittelte schwere UEs

  • gegebenenfalls weitere spezifische UEs

Die Auswahl der patientenrelevanten Endpunkte weicht von der Auswahl des pU ab, der im Dossier (Modul 4 T) weitere Endpunkte heranzieht.

Tabelle 13 zeigt, für welche Endpunkte in der eingeschlossenen Studie Daten zur Verfügung stehen.

p. 37

Nivolumab (Ösophaguskarzinom, Kombination mit Ipilimumab)

Tabelle 13: Matrix der Endpunkte – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapie[a]

Tabelle 13: Matrix der Endpunkte – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs.
Chemotherapiea
Tabelle 13: Matrix der Endpunkte – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs.
Chemotherapiea
Studie Endpunkte
Gesamtüberleben
Gesundheitszustand (EQ-5D VAS)
Gesundheitsbezogene
Lebensqualität (FACT-E)
**SUEsb **
Schwere UEsb,c
**Abbruch wegen UEsb **
Immunvermittelte SUEsd
Immunvermittelte schwere UEsc,d
Weitere spezifische UEse
CheckMate
648
ja
neinf
neinf
ja
ja
ja
ja
ja
ja
a. Cisplatin in Kombination mit 5-Fluorouracil
b. Progressionsereignisse der Grunderkrankung sind nicht enthalten (mehrere PT der SOC „Gutartige, bösartige
und nicht spezifizierte Neubildungen [einschl. Zysten und Polypen]“ gemäß Liste des pU).
c. Schwere UEs sind operationalisiert als CTCAE-Grad ≥ 3.
d. Herangezogen wird jeweils die Operationalisierung einer vom pU vorgelegten spezifischen MedDRA PT-
Sammlung („select UE“).
e. Betrachtet werden die folgenden Ereignisse (PTs und SOCs codiert nach MedDRA): Erkrankungen des
Gastrointestinaltrakts (SOC, UEs), Schleimhautentzündung (PT, UEs), Alopezie (PT, UEs), Schluckauf
(PT, UEs), Erkrankungen der Nieren und Harnwege (SOC, UEs), Erbrechen (PT, SUEs), Anämie (PT,
schwere UEs), Neutrophilenzahl erniedrigt (PT, schwere UEs), Erkrankungen des Nervensystems (SOC,
schwere UEs).
f. keine verwertbaren Daten vorhanden; zur Begründung siehe nachfolgenden Fließtext
CTCAE: Common Terminology Criteria for Adverse Events; FACT-E: Functional Assessment of Cancer
Therapy – Esophageal; MedDRA: Medizinisches Wörterbuch für Aktivitäten im Rahmen der
Arzneimittelzulassung; PT: bevorzugter Begriff; pU: pharmazeutischer Unternehmer; RCT: randomisierte
kontrollierte Studie; SOC: Systemorganklasse; SUE: schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis; UE:
unerwünschtes Ereignis; VAS: visuelle Analogskala

Anmerkungen zu den Endpunkten Gesundheitszustand (erhoben mittels EQ-5D VAS) und gesundheitsbezogene Lebensqualität (erhoben mittels FACT-E)

Relevante Operationalisierung für den Endpunkt gesundheitsbezogene Lebensqualität

  • Die gesundheitsbezogene Lebensqualität wurde in der Studie CheckMate 648 mittels des FACT-E Fragebogens erhoben. Der FACT-E Fragebogen umfasst den FACT-General (FACT-G) und die Ösophaguskarzinom-spezifische Subskala (ECS). In der Studie CheckMate 648 wurde der FACT-E Fragebogen bis zur 2. Nachbeobachtungsvisite erhoben (entspricht 114 [± 14] Tage nach der letzten Dosis der Studienmedikation). Danach wurde nur noch der FACT-G7 (eine verkürzte Version des FACT-G) und die ECS, aber nicht mehr der vollständige FACT-E Fragebogen erhoben. Die Instrumente FACT-G7 und ECS sind jedoch nicht geeignet das komplexe Konstrukt der gesundheitsbezogenen Lebensqualität abzubilden. Es können daher für den Endpunkt
p. 38

gesundheitsbezogene Lebensqualität ausschließlich die Daten zum FACT-E Gesamtscore betrachtet werden.

Analysen für die Endpunkte Gesundheitszustand und gesundheitsbezogene Lebensqualität nicht verwertbar

  • Der pU legt in Modul 4 T für die Endpunkte Gesundheitszustand (erhoben mittels EQ-5D VAS) und gesundheitsbezogene Lebensqualität (erhoben mittels FACT-E) u. a. Responderanalysen für die Zeit bis zur sogenannten „dauerhaften Verschlechterung“ vor. Diese definiert der pU als klinisch relevante Verschlechterung ohne nachfolgende Verbesserung auf einen Wert, der keine klinisch relevante Verschlechterung mehr darstellt. Als Responsekriterium legt der pU u. a. 15 Punkte für den EQ-5D VAS und 27 Punkte für den FACT-E an, was 15 % der Skalenspannweite des jeweiligen Instruments und somit den Allgemeinen Methoden des Instituts [18] entspricht.

Die Responderanalysen zur sogenannten „dauerhaften Verschlechterung“ liefern für beide Endpunkte keine verwertbaren Daten. Das wird nachfolgend erläutert:

So ist die Beobachtungsdauer für beide Endpunkte verkürzt. Für den Endpunkt Gesundheitszustand erhoben mittels EQ-5D VAS ist aufgrund inkonsistenter Angaben zur geplanten Dauer der Nachbeobachtung zwischen Modul 4 T und den Studienunterlagen unklar, ob dieser Endpunkt nur bis zur 2. Nachbeobachtungsvisite oder bis zum Tod beobachtet werden sollte (siehe Abschnitt 2.3.2). Die vom pU in Modul 4 T vorgelegten Responderanalysen beziehen sich für beide Endpunkte ausschließlich auf Auswertungen bis zur 2. Nachbeobachtungsvisite (114 ± 14 Tage nach der letzten Dosis der Studienmedikation). Der Endpunkt gesundheitsbezogene Lebensqualität erhoben mittels des FACT-E Fragebogens wurde lediglich bis zur 2. Nachbeobachtungsvisite erfasst.

Für beide Endpunkte liegen keine Angaben zur tatsächlich in der Studie vorliegenden Beobachtungsdauer der relevanten Teilpopulation vor. Berechnet man schätzungsweise die mediane Beobachtungsdauer, indem für beide Studienarme zur medianen Behandlungsdauer die maximale Nachbeobachtungsdauer von 128 Tagen (114 [± 14] Tage) hinzuaddiert wird, ergibt sich eine verkürzte Beobachtungsdauer dieser Endpunkte im Vergleich zu der des Gesamtüberlebens. So lagen die medianen Beobachtungszeiten für das Gesamtüberleben bei der relevanten Teilpopulation bei ca. 13 Monaten (Interventionsarm) bzw. ca. 8,6 Monaten (Vergleichsarm, siehe Tabelle 10). Die geschätzten medianen Beobachtungszeiten für die Endpunkte zur Morbidität und gesundheitsbezogenen Lebensqualität betragen hingegen ca. 7,3 Monate in beiden Studienarmen und decken in diesem Fall somit nur einen Teil der insgesamt möglichen Beobachtungszeit ab. Es ist daher nicht sachgerecht, in dieser Situation von einer „dauerhaften Verschlechterung“ zu sprechen. Vielmehr handelt es sich hierbei maximal um eine über den verkürzten Beobachtungszeitraum bestätigte Verschlechterung.

Bei der für beide Studienarme berechneten Schätzung der medianen Beobachtungszeit von ca. 7,3 Monaten ist folgendes zu beachten: Laut den vom pU vorgelegten Rücklaufquoten ist der Rücklauf der Fragebögen im Komparatorarm geringer als im

p. 39

Interventionsarm. Das heißt, dass im Interventionsarm von einer längeren medianen Beobachtungsdauer als im Vergleichsarm auszugehen ist. Eine anhaltende Verschlechterung über alle Erhebungen ist im länger beobachteten Interventionsarm (Nivolumab + Ipilimumab) potenziell schwerer zu erreichen.

Insgesamt sind die Responderanalysen zu den Endpunkten Gesundheitszustand und gesundheitsbezogene Lebensqualität ohne weitere Informationen nicht interpretierbar. In der vorliegenden Situation sind Auswertungen zur erstmaligen Verschlechterung notwendig. Diese liegen in Modul 4 T nicht vor.

Insgesamt können die vorliegenden Responderanalysen zur dauerhaften Verschlechterung nicht für die vorliegende Nutzenbewertung herangezogen werden.

Auswertungen zur mittleren Änderung für die Endpunkte Gesundheitszustand und gesundheitsbezogene Lebensqualität nicht verwertbar

  • Der pU legt ergänzend in Modul 4 T für die Endpunkte Gesundheitszustand und gesundheitsbezogene Lebensqualität Auswertungen zur mittleren Änderung während der Behandlung, berechnet auf Basis eines gemischten Modells mit Messwiederholungen (Mixed Model for Repeated Measures [MMRM]) dar. Im Rahmen dieser Operationalisierung werden ausschließlich die Beobachtungszeitpunkte berücksichtigt, zu denen Patientinnen und Patienten mit der Studienmedikation behandelt wurden. Daten, die während der Nachbeobachtung erhoben wurden, sind in der vorliegenden Auswertung nicht berücksichtigt. Darüber hinaus gehen in die MMRM-Auswertung nur die Beobachtungen ein, bei denen sich ≥ 10 Patientinnen und Patienten unter Behandlung befinden, sodass insgesamt nur Erhebungen bis Woche 37 in den vorliegenden MMRMAuswertungen berücksichtigt werden. Für die Interpretation ist es notwendig, dass der gesamte Beobachtungszeitraum in die Auswertungen eingeht. Werte nach Behandlungsende müssen in den Auswertungen zur Nutzenbewertung berücksichtigt werden und müssen bei vorzeitigem Behandlungsende dafür in nachvollziehbarer Weise den entsprechenden Zeitpunkten ab Randomisierung (d. h. den zeitlich korrespondierenden Visiten) zugeordnet werden. Aufgrund der beschriebenen Mängel sind die vorliegenden MMRM-Analysen ebenfalls nicht zur Nutzenbewertung geeignet und werden dementsprechend nicht zur Nutzenbewertung herangezogen.

Anmerkungen zu Endpunkten zu den Nebenwirkungen

  • Immunvermittelte UEs: Der pU legt in Modul 4 T, Anhang 4 G Analysen zu prädefinierten spezifischen immunvermittelten UEs („imUE“), spezifischen UEs („select UE“) sowie UEs von besonderem Interesse („OESI“) vor. Darüber hinaus liegen für diese Endpunkte jeweils Auswertungen zu schwerwiegenden Ereignissen und schweren Ereignissen (operationalisiert als CTCAE-Grad ≥ 3) vor. Im Dossier gibt der pU an, dass es sich bei den von ihm als imUEs bezeichneten UEs von besonderem Interesse, mit Ausnahme der endokrinen imUEs, um Ereignisse handelt, die eine immunmodulatorische Therapie erforderten. Diese Operationalisierung ist nicht geeignet, um die
p. 40

immunvermittelten UEs vollumfänglich abzubilden. Bei dem vom pU als „select UEs“ bezeichneten Endpunkt der UEs von besonderem Interesse handelt es sich hingegen um eine Auswahl an Systemorganklassen (SOCs) und bevorzugten Begriffen (PTs), die zu den typischen immunvermittelten UEs gehören, und bei denen die Behandlung der UEs mit einer Immunsuppression (z. B. mit Kortikosteroiden) erforderlich sein konnte, aber nicht musste. Zusätzlich enthält das Dossier die Liste mit PTs, die als Ereignisse in die Auswertung der „select UEs“ eingegangen sind. Diese Operationalisierung wird als hinreichende Annäherung für die immunvermittelten UEs angesehen. Es werden dabei sowohl die SUEs als auch die schweren UEs (CTCAE-Grad ≥ 3) betrachtet. Eine Auflistung der in der Studie CheckMate 648 aufgetretenen Kategorien immunvermittelter UEs, immunvermittelter SUEs und schwerer immunvermittelter UEs (CTCAE-Grad ≥ 3) findet sich zur Information ergänzend in Anhang D der vorliegenden Nutzenbewertung.

2.4.2 Verzerrungspotenzial

Tabelle 14 beschreibt das Verzerrungspotenzial für die Ergebnisse der relevanten Endpunkte.

p. 41

Tabelle 14: Endpunktübergreifendes und endpunktspezifisches Verzerrungspotenzial – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapie[a]

Studie Studienebene Endpunkte
Gesamtüberleben
Gesundheitszustand (EQ-5D VAS)
Gesundheitsbezogene
Lebensqualität (FACT-E)
SUEs
Schwere UEsb
Abbruch wegen UEs
Immunvermittelte SUEsc
Immunvermittelte schwere UEsb, c
**Weitere spezifische UEsd **
CheckMate 648 N N
- e
- e
Hf
Hf
Hg
Hf
Hf
Hf, h
a. Cisplatin in Kombination mit 5-Fluorouracil
b. Schwere UEs sind operationalisiert als CTCAE-Grad ≥ 3.
c. Herangezogen wird jeweils die Operationalisierung einer vom pU vorgelegten spezifischen MedDRA PT-
Sammlung („select UE“).
d. betrachtet werden die folgenden Ereignisse (PTs und SOCs codiert nach MedDRA): Erkrankungen des
Gastrointestinaltrakts (SOC, UEs), Schleimhautentzündung (PT, UEs), Alopezie (PT, UEs), Schluckauf
(PT, UEs), Erkrankungen der Nieren und Harnwege (SOC, UEs), Erbrechen (PT, SUEs), Anämie (PT,
schwere UEs), Neutrophilenzahl erniedrigt (PT, schwere UEs), Erkrankungen des Nervensystems (SOC,
schwere UEs)
e. keine verwertbaren Daten vorhanden; zur Begründung siehe Abschnitt 2.4.1
f. unvollständige Beobachtungen aus potenziell informativen Gründen
g. fehlende Verblindung bei subjektiver Entscheidung zum Therapieabbruch
h. fehlende Verblindung bei subjektiver Endpunkterhebung (im Falle nicht schwerwiegender / nicht schwerer
UEs)
CTCAE: Common Terminology Criteria for Adverse Events; FACT-E: Functional Assessment of Cancer
Therapy – Esophageal; H: hoch; MedDRA: Medizinisches Wörterbuch für Aktivitäten im Rahmen der
Arzneimittelzulassung; N: niedrig; pU: pharmazeutischer Unternehmer; PT: bevorzugter Begriff;
RCT: randomisierte kontrollierte Studie; SOC: Systemorganklasse; SUE: schwerwiegendes unerwünschtes
Ereignis; UE: unerwünschtes Ereignis; VAS: visuelle Analogskala

Das endpunktspezifische Verzerrungspotenzial wird für die Ergebnisse aller patientenrelevanten Endpunkte, ausgenommen Gesamtüberleben, als hoch eingestuft. Für die Endpunkte Gesundheitszustand und gesundheitsbezogene Lebensqualität liegen keine verwertbaren Daten vor (zur Begründung siehe Abschnitt 2.4.1), sodass die Einschätzung des Verzerrungspotenzials entfällt.

Für die Endpunkte SUEs, schwere UEs, immunvermittelte SUEs, immunvermittelte schwere UEs, sowie für weitere spezifische UEs (Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts [SOC, UEs], Schleimhautentzündung [PT, UEs], Alopezie [PT, UEs], Schluckauf [PT, UEs], Erkrankungen der Nieren und Harnwege [SOC, UEs], Erbrechen [PT, SUEs], Anämie [PT, schwere UEs], Neutrophilenzahl erniedrigt [PT, schwere UEs], Erkrankungen des Nervensystems [SOC, schwere UEs]) wird das Verzerrungspotenzial der Ergebnisse als hoch eingestuft. Für diese

p. 42

Endpunkte liegen unvollständige Beobachtungen aus potenziell informativen Gründen vor (maßgeblich gesteuert durch die Beendigung der Beobachtung 114 [± 14] Tage nach Therapieabbruch vorwiegend aufgrund von Krankheitsprogression , siehe Abschnitt 2.3.2). Für die nicht schwerwiegenden / nicht schweren UEs ist das Verzerrungspotenzial der Ergebnisse zudem erhöht aufgrund fehlender Verblindung bei subjektiver Endpunkterhebung. Für den Endpunkt Abbruch wegen UEs wird das Verzerrungspotenzial der Ergebnisse aufgrund der fehlenden Verblindung bei subjektiver Entscheidung zum Therapieabbruch als hoch eingestuft.

2.4.3 Ergebnisse

Tabelle 15 fasst die Ergebnisse zum Vergleich von Nivolumab + Ipilimumab gegenüber Chemotherapie bei der Erstlinienbehandlung von erwachsenen Patientinnen und Patienten mit einem nicht resezierbaren fortgeschrittenen, rezidivierten oder metastasierten Plattenepithelkarzinoms des Ösophagus mit Tumorzell-PD-L1-Expression ≥ 1 % zusammen. Die Daten aus dem Dossier des pU werden, wo notwendig, durch eigene Berechnungen ergänzt.

Kaplan-Meier-Kurven zu den dargestellten Ereigniszeitanalysen sind in Anhang B dargestellt. Für die spezifischen UEs (Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts [SOC, UEs], Schleimhautentzündung [PT, UEs], Alopezie [PT, UEs], Schluckauf [PT, UEs], Erkrankungen der Nieren und Harnwege [SOC, UEs], Erbrechen [PT, SUEs], Anämie [PT, schwere UEs], Neutrophilenzahl erniedrigt [PT, schwere UEs], Erkrankungen des Nervensystems [SOC, schwere UEs]) liegen keine Kaplan-Meier-Kurven in Modul 4 T, Anhang 4 G vor. Ergebnisse zu häufigen UEs, SUEs, schweren UEs und Abbrüchen wegen UEs sind in Anhang C dargestellt. Eine Auflistung der aufgetretenen Kategorien immunvermittelter UEs, immunvermittelter SUEs und immunvermittelter schwerer UEs (CTCAE-Grad ≥ 3) ist ergänzend in Anhang D dargestellt.

p. 43

Tabelle 15: Ergebnisse (Mortalität, Morbidität, gesundheitsbezogene Lebensqualität, Nebenwirkungen) – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapie[a] (relevante Teilpopulation) (mehrseitige Tabelle)

Tabelle 15: Ergebnisse (Mortalität, Morbidität, gesundheitsbezogene Lebensqualität,
Nebenwirkungen) – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapiea
(relevante Teilpopulation) (mehrseitige Tabelle)
Tabelle 15: Ergebnisse (Mortalität, Morbidität, gesundheitsbezogene Lebensqualität,
Nebenwirkungen) – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapiea
(relevante Teilpopulation) (mehrseitige Tabelle)
Tabelle 15: Ergebnisse (Mortalität, Morbidität, gesundheitsbezogene Lebensqualität,
Nebenwirkungen) – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapiea
(relevante Teilpopulation) (mehrseitige Tabelle)
Tabelle 15: Ergebnisse (Mortalität, Morbidität, gesundheitsbezogene Lebensqualität,
Nebenwirkungen) – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapiea
(relevante Teilpopulation) (mehrseitige Tabelle)
Studie
Endpunktkategorie
Endpunkt
Nivolumab + Ipilimumab
N
Mediane Zeit bis
zum Ereignis in
Monaten
[95 %-KI]
Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis
n(%)

Chemotherapiea
N
Mediane Zeit bis
zum Ereignis in
Monaten
[95 %-KI]
Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis
n(%)
Nivolumab +
Ipilimumab vs.
Chemotherapiea
HR [95 %-KI]; p-
Wertb
CheckMate 648
Mortalität
Gesamtüberleben 158
13,70 [11,2; 17,4]
119 (75,3)
157
9,07 [7,7; 10,0]
130 (82,8)
0,63 [0,49; 0,82];
< 0,001
Morbidität
EQ-5D VAS keine verwertbaren Datenc
Gesundheitsbezogene
Lebensqualität
FACT-E keine verwertbaren Datenc
Nebenwirkungen
UEs (ergänzend
dargestellt)d
SUEsd
schwere UEsd, e
Abbruch wegen UEsd, f
immunvermittelte UEsg
(ergänzend dargestellt)
immunvermittelte
SUEsg
immunvermittelte
schwere UEse, g
Erkrankungen des
Gastrointestinaltrakts
(UEs)
Schleimhautentzündung
(UEs)
Alopezie (UEs)
Schluckauf (UEs)
158
0,39 [0,3; 0,5]
157 (99,4)
145
0,10 [0,07; 0,1]
144 (99,3)
158
2,92 [2,0; 3,9]
115 (72,8)
145
6,41 [4,4; 8,2]
77 (53,1)
158
3,25 [2,3; 3,9]
122 (77,2)
145
2,99 [2,0; 3,8]
108 (74,5)
158
21,19 [12,5; n. b]
48 (30,4)
145
14,23 [10,1; n. b.]
31 (21,4)
158
1,41 [1,0; 1,6]
122 (77,2)
145
5,55 [3,7; 6,4]
79 (54,5)
158
n. e. [23,1; n. b.]
37 (23,4)
145
n. e.
7 (4,8)
158
n. e. [14,6; n. b.]
40 (25,3)
145
n. e.
11 (7,6)
158
2,23 [1,6; 3,5]
123 (77,8)
145
0,20 [0,1; 0,2]
132 ( 91,0)
158
n. e.
1 (0,6)
145
n. e.
19 (13,1)
158
n. e.
8 (5,1)
145
n. e.
21 (14,5)
158
n. e.
8 (5,1)
145
n. e.
30 (20,7)
-
1,42 [1,06; 1,90];
0,020
0,85 [0,65; 1,11];
0,277
1,17 [0,74; 1,87];
0,500
-
4,82 [2,13; 10,92];
< 0,001
3,41 [1,74; 6,69];
< 0,001
0,37 [0,28; 0,48];
< 0,001
- h;
< 0,001
0,23 [0,09; 0,58];
<0,001
0,23 [0,10; 0,49];
< 0,001
p. 44

Tabelle 15: Ergebnisse (Mortalität, Morbidität, gesundheitsbezogene Lebensqualität, Nebenwirkungen) – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapie[a] (relevante Teilpopulation) (mehrseitige Tabelle)

Tabelle 15: Ergebnisse (Mortalität, Morbidität, gesundheitsbezogene Lebensqualität,
Nebenwirkungen) – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapiea
(relevante Teilpopulation) (mehrseitige Tabelle)
Tabelle 15: Ergebnisse (Mortalität, Morbidität, gesundheitsbezogene Lebensqualität,
Nebenwirkungen) – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapiea
(relevante Teilpopulation) (mehrseitige Tabelle)
Tabelle 15: Ergebnisse (Mortalität, Morbidität, gesundheitsbezogene Lebensqualität,
Nebenwirkungen) – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapiea
(relevante Teilpopulation) (mehrseitige Tabelle)
Tabelle 15: Ergebnisse (Mortalität, Morbidität, gesundheitsbezogene Lebensqualität,
Nebenwirkungen) – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapiea
(relevante Teilpopulation) (mehrseitige Tabelle)
Studie
Endpunktkategorie
Endpunkt
Nivolumab + Ipilimumab
N
Mediane Zeit bis
zum Ereignis in
Monaten
[95 %-KI]
Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis
n(%)

Chemotherapiea
N
Mediane Zeit bis
zum Ereignis in
Monaten
[95 %-KI]
Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis
n(%)
Nivolumab +
Ipilimumab vs.
Chemotherapiea
HR [95 %-KI]; p-
Wertb
Erkrankungen der
Nieren und Harnwege
(UEs)
Erbrechen (SUEs)
Anämie (schwere UEse)
Neutrophilenzahl
erniedrigt (schwere
UEse)
Erkrankungen des
Nervensystems
(schwere UEse)
158
n. e.
12 (7,6)

158
n. e.
3 (1,9)

158
n. e.
16 (10,1)

158
n. e.
4 (2,5)

158
n. e.
3 (1,9)
145
n. e.
30 (20,7)
145
n. e.
9 (6,2)
145
n. e.
26 (17,9)
145
n. e.
13 (9,0)
145
n. e.
8 (5,5)
0,32 [0,16; 0,62];
< 0,001
0,25 [0,07; 0,96];
0,030
0,49 [0,25; 0,93];
0,027
0,24 [0,08; 0,746];
0,008
0,28 [0,08; 1,08];
0,0496i
a. Cisplatin in Kombination mit 5-Fluorouracil
b. HR und KI: Cox-Proportional-Hazards-Modell; p-Wert: Log-Rank-Test; jeweils stratifiziert nach ECOG-PS
(0, 1) und Anzahl der Organe mit Metastasen (≤ 1, ≥ 2) gemäß IRT
c. zur Begründung, siehe Abschnitt 2.4.1
d. Progressionsereignisse der Grunderkrankung sind nicht enthalten (mehrere PT der SOC „Gutartige, bösartige
und nicht spezifizierte Neubildungen [einschl. Zysten und Polypen]“ gemäß Liste des pU).
e. operationalisiert als CTCAE-Grad ≥ 3
f. Abbruch mindestens 1 Komponente
g. Herangezogen wird jeweils die Operationalisierung einer vom pU vorgelegten spezifischen MedDRA PT-
Sammlung („select UE“).
h. keine Darstellung von Effektschätzung und KI, da nicht informativ
i. Diskrepanz zwischen p-Wert und KI aufgrund unterschiedlicher Berechnungsmethoden
CTCAE: Common Terminology Criteria for Adverse Events; ECOG-PS: Eastern Cooperative Oncology
Group-Performance Status; FACT-E: Functional Assessment of Cancer Therapy – Esophageal; HR: Hazard
Ratio; IRT: Interactive Response Technology; KI: Konfidenzintervall; MedDRA: Medizinisches Wörterbuch
für Aktivitäten im Rahmen der Arzneimittelzulassung; n: Anzahl Patientinnen und Patienten mit (mindestens 1)
Ereignis; N: Anzahl ausgewerteter Patientinnen und Patienten; n. b.: nicht berechenbar; n. e.: nicht erreicht; PT:
bevorzugter Begriff; pU: pharmazeutischer Unternehmer; RCT: randomisierte kontrollierte Studie; SOC:
Systemorganklasse; SUE: schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis; UE: unerwünschtes Ereignis; VAS:
visuelle Analogskala

Auf Basis der verfügbaren Informationen können für den Endpunkt Gesamtüberleben maximal Hinweise und für alle anderen Endpunkte aufgrund des hohen Verzerrungspotenzials der

p. 45

Ergebnisse maximal Anhaltpunkte, beispielsweise für einen Zusatznutzen, ausgesprochen werden.

Mortalität

Gesamtüberleben

Für den Endpunkt Gesamtüberleben zeigt sich ein statistisch signifikanter Unterschied zum Vorteil von Nivolumab + Ipilimumab im Vergleich zu Chemotherapie. Bei Betrachtung der Kaplan-Meier-Kurven zu diesem Endpunkt ist auffällig, dass diese einen sich kreuzenden Verlauf aufweisen (siehe Abbildung 2). Dabei zeigt sich im Nivolumab + Ipilimumab-Arm in den ersten Monaten ein stärkerer Abfall der Kaplan-Meier-Kurve als im Chemotherapiearm. Etwa 6 Monate nach Studienbeginn kreuzen sich die Kaplan-Meier-Kurven, und es zeigt sich erst im weiteren Verlauf ein Vorteil für Nivolumab + Ipilimumab. Dies deutet darauf hin, dass es Patientengruppen gibt, welche nicht bzw. weniger von der Intervention profitieren. Welche Charakteristika diese Patientengruppe aufweist, ist auf Basis der vom pU vorgelegen Daten nicht ersichtlich. Die Kreuzung der Kaplan-Meier-Kurven könnte, neben anderen Faktoren, auf eine Effektmodifikation zurückzuführen sein, allerdings zeigt sich für keine der Subgruppenmerkmale, die in der Studie CheckMate 648 betrachtet werden, eine statistisch signifikante Interaktion. Die europäische Zulassungsbehörde hat auf Basis explorativer Posthoc-Analysen einen entsprechenden Warnhinweis in die Fachinformation aufgenommen, dass Ärztinnen und Ärzte das verzögerte Einsetzen der Wirkung von Nivolumab in Kombination mit Ipilimumab berücksichtigen müssen, bevor sie eine Behandlung bei Patientinnen und Patienten mit prognostisch ungünstigeren Faktoren und / oder einem aggressiven Krankheitsverlauf beginnen [8,10].

Insgesamt ergibt sich ein Hinweis auf einen Zusatznutzen von Nivolumab + Ipilimumab im Vergleich zu Chemotherapie.

Morbidität

Gesundheitszustand

Für den Endpunkt Gesundheitszustand, erhoben mit der VAS des EQ-5D, liegen keine verwertbaren Daten vor (zur Begründung siehe Abschnitt 2.4.1). Daraus ergibt sich kein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen von Nivolumab + Ipilimumab im Vergleich zu Chemotherapie, ein Zusatznutzen ist damit nicht belegt.

Gesundheitsbezogene Lebensqualität

FACT-E

Für den Endpunkt gesundheitsbezogene Lebensqualität, erhoben anhand des Gesamtscores des FACT-E, liegen keine verwertbaren Daten vor (zur Begründung siehe Abschnitt 2.4.1). Daraus ergibt sich kein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen von Nivolumab + Ipilimumab im Vergleich zu Chemotherapie, ein Zusatznutzen ist damit nicht belegt.

p. 46

Nebenwirkungen

SUEs

Für den Endpunkt SUEs zeigt sich ein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen zum Nachteil von Nivolumab + Ipilimumab im Vergleich zu Chemotherapie. Daraus ergibt sich ein Anhaltspunkt für einen höheren Schaden von Nivolumab + Ipilimumab im Vergleich zu Chemotherapie.

Schwere UEs und Abbruch wegen UEs

Für die Endpunkte schwere UEs und Abbruch wegen UEs zeigt sich jeweils kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen. Daraus ergibt sich jeweils kein Anhaltspunkt für einen höheren oder geringeren Schaden von Nivolumab + Ipilimumab im Vergleich zu Chemotherapie, ein höherer oder geringerer Schaden ist damit nicht belegt.

Spezifische UEs

Immunvermittelte SUEs, immunvermittelte schwere UEs

Für die Endpunkte immunvermittelte SUEs und immunvermittelte schwere UEs zeigt sich jeweils ein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen zum Nachteil von Nivolumab + Ipilimumab im Vergleich zu Chemotherapie. Daraus ergibt sich jeweils ein Anhaltspunkt für einen höheren Schaden von Nivolumab + Ipilimumab im Vergleich zu Chemotherapie.

Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts (UEs), Schleimhautentzündung (UEs), Alopezie (UEs), Schluckauf (UEs), Erkrankungen der Nieren und Harnwege (UEs), Erbrechen (SUEs), Anämie (schwere UEs), Neutrophilenzahl erniedrigt (schwere UEs), Erkrankungen des Nervensystems (schwere UEs)

Für die Endpunkte Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts (UEs), Schleimhautentzündung (UEs), Alopezie (UEs), Schluckauf (UEs), Erkrankungen der Nieren und Harnwege (UEs), Erbrechen (SUEs), Anämie (schwere UEs), Neutrophilenzahl erniedrigt (schwere UEs) und Erkrankungen des Nervensystems (schwere UEs) zeigt sich jeweils ein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen zum Vorteil von Nivolumab + Ipilimumab im Vergleich zu Chemotherapie. Daraus ergibt sich jeweils ein Anhaltspunkt für einen geringeren Schaden von Nivolumab + Ipilimumab im Vergleich zu Chemotherapie.

2.4.4 Subgruppen und andere Effektmodifikatoren

Für die vorliegende Nutzenbewertung werden folgende potenzielle Effektmodifikatoren betrachtet:

  • Alter (< 65 Jahre vs. ≥ 65 Jahre und < 75 Jahre vs. ≥ 75 Jahre)

  • Geschlecht (männlich vs. weiblich)

  • Krankheitsstatus bei aktueller Diagnose (rezidiviert – lokoregionär vs. rezidiviert – Fernmetastase vs. De novo metastasiert vs. nicht resezierbar fortgeschritten)

p. 47

Die im Rahmen der vorliegenden Nutzenbewertung ausgewählten Subgruppenmerkmale waren a priori definiert, allerdings nur für die Endpunkte Gesamtüberleben und PFS sowie teilweise für Endpunkte zu den Nebenwirkungen.

Interaktionstests werden durchgeführt, wenn mindestens 10 Patientinnen und Patienten pro Subgruppe in die Analyse eingehen. Bei binären Daten müssen darüber hinaus in mindestens 1 Subgruppe mindestens 10 Ereignisse vorliegen.

Es werden nur die Ergebnisse dargestellt, bei denen eine Effektmodifikation mit einer statistisch signifikanten Interaktion zwischen Behandlung und Subgruppenmerkmal (p-Wert < 0,05) vorliegt. Zudem werden ausschließlich Subgruppenergebnisse dargestellt, wenn mindestens in einer Subgruppe ein statistisch signifikanter und relevanter Effekt vorliegt.

Aus den vorliegenden Subgruppenergebnissen zeigen sich unter Anwendung der oben beschriebenen Methodik keine Effektmodifikationen.

2.5 Wahrscheinlichkeit und Ausmaß des Zusatznutzens

Nachfolgend wird die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß des Zusatznutzens auf Endpunktebene hergeleitet. Dabei werden die verschiedenen Endpunktkategorien und die Effektgrößen berücksichtigt. Die hierzu verwendete Methodik ist in den Allgemeinen Methoden des IQWiG erläutert [18].

Das Vorgehen zur Ableitung einer Gesamtaussage zum Zusatznutzen anhand der Aggregation der auf Endpunktebene hergeleiteten Aussagen stellt einen Vorschlag des IQWiG dar. Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.

2.5.1 Beurteilung des Zusatznutzens auf Endpunktebene

Ausgehend von den in Abschnitt 2.4 dargestellten Ergebnissen wird das Ausmaß des jeweiligen Zusatznutzens auf Endpunktebene eingeschätzt (siehe Tabelle 16).

p. 48

Tabelle 16: Ausmaß des Zusatznutzens auf Endpunktebene: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapie[a] (relevante Teilpopulation) (mehrseitige Tabelle)

Beobachtungsdauer
Endpunktkategorie
Endpunkt
Nivolumab + Ipilimumab vs.
Chemotherapiea
Mediane Zeit bis zum Ereignis
(Monate)
Effektschätzung [95 %-KI];
p-Wert
Wahrscheinlichkeitb
Ableitung des Ausmaßesc
Gesamte Beobachtungsdauer
Mortalität
Gesamtüberleben 13,70 vs. 9,07 Monate
HR: 0,63 [0,49; 0,82];
p < 0,001
Wahrscheinlichkeit: Hinweis
Endpunktkategorie: Mortalität
KIo< 0,85
Zusatznutzen, Ausmaß: erheblichd
Verkürzte Beobachtungsdauer
Morbidität
Gesundheitszustand
(EQ-5D VAS)
keine verwertbaren Datene geringerer Nutzen / Zusatznutzen nicht
belegt
Gesundheitsbezogene Lebensqualität
FACT-E keine verwertbaren Datene geringerer Nutzen / Zusatznutzen nicht
belegt
Nebenwirkungen
SUEs 2,92 vs. 6,41 Monate
HR: 1,42 [1,06; 1,90];
HRf: 0,70 [0,52; 0,94];
p = 0,020
Wahrscheinlichkeit: Anhaltspunkt
Endpunktkategorie: schwerwiegende /
schwere Nebenwirkungen
0,90 ≤ KIo< 1,00
höherer Schaden, Ausmaß: gering
schwere UEs 3,25 vs. 2,99 Monate
HR: 0,85 [0,65; 1,11];
p = 0,277
höherer / geringerer Schaden nicht
belegt
Abbruch wegen UEs 21,19 vs. 14,23 Monate
1,17 [0,74; 1,87];
p = 0,500
höherer / geringerer Schaden nicht
belegt
immunvermittelte SUEs n. e. vs. n. e.
HR: 4,82 [2,13; 10,92];
HRf: 0,21 [0,09; 0,47];
p < 0,001
Wahrscheinlichkeit: Anhaltspunkt
Endpunktkategorie: schwerwiegende /
schwere Nebenwirkungen
KIo< 0,75, Risiko ≥ 5 %
höherer Schaden, Ausmaß: erheblich
immunvermittelte schwere
UEs
n. e. vs. n. e.
HR: 3,41 [1,74; 6,69];
HRf: 0,29 [0,15; 0,57];
p < 0,001
Wahrscheinlichkeit: Anhaltspunkt
Endpunktkategorie: schwerwiegende /
schwere Nebenwirkungen
KIo< 0,75, Risiko ≥ 5 %
höherer Schaden, Ausmaß: erheblich
p. 49

Tabelle 16: Ausmaß des Zusatznutzens auf Endpunktebene: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapie[a] (relevante Teilpopulation) (mehrseitige Tabelle)

Beobachtungsdauer
Endpunktkategorie
Endpunkt
Nivolumab + Ipilimumab vs.
Chemotherapiea
Mediane Zeit bis zum Ereignis
(Monate)
Effektschätzung [95 %-KI];
p-Wert
Wahrscheinlichkeitb
Ableitung des Ausmaßesc
Erkrankungen des
Gastrointestinaltrakts (UEs)
2,23 vs. 0,20 Monate
HR: 0,37 [0,28; 0,48];
p < 0,001
Wahrscheinlichkeit: Anhaltspunkt
Endpunktkategorie: nicht
schwerwiegende / nicht schwere
Nebenwirkungen
KIo< 0,80
geringerer Schaden, Ausmaß:
beträchtlich
Schleimhautentzündung
(UEs)
n. e. vs. n. e.
HR: -g
p < 0,001
Wahrscheinlichkeit: Anhaltspunkt
Endpunktkategorie: nicht
schwerwiegende / nicht schwere
Nebenwirkungen
geringerer Schaden, Ausmaß: nicht
quantifizierbarh
Alopezie (UEs) n. e. vs. n. e.
HR: 0,23 [0,09; 0,58];
p < 0,001
Wahrscheinlichkeit: Anhaltspunkt
Endpunktkategorie: nicht
schwerwiegende / nicht schwere
Nebenwirkungen
KIo< 0,80
geringerer Schaden, Ausmaß:
beträchtlich
Schluckauf (UEs) n. e. vs. n. e.
HR: 0,23 [0,10; 0,49];
p < 0,001
Wahrscheinlichkeit: Anhaltspunkt
Endpunktkategorie: nicht
schwerwiegende / nicht schwere
Nebenwirkungen
KIo< 0,80
geringerer Schaden, Ausmaß:
beträchtlich
Erkrankungen der Nieren und
Harnwege (UEs)
n. e. vs. n. e.
HR: 0,32 [0,16; 0,62];
p < 0,001
Wahrscheinlichkeit: Anhaltspunkt
Endpunktkategorie: nicht
schwerwiegende / nicht schwere
Nebenwirkungen
KIo< 0,80
geringerer Schaden, Ausmaß:
beträchtlich
Erbrechen (SUEs) n. e. vs. n. e.
HR: 0,25 [0,07; 0,96];
p = 0,030
Wahrscheinlichkeit: Anhaltspunkt
Endpunktkategorie: schwerwiegende /
schwere Nebenwirkungen
0,90 ≤ KIo< 1,00
geringerer Schaden, Ausmaß: gering
Anämie (schwere UEs) n. e. vs. n. e.
HR: 0,49 [0,25; 0,93];
p = 0,027
Wahrscheinlichkeit: Anhaltspunkt
Endpunktkategorie: schwerwiegende /
schwere Nebenwirkungen
0,90 ≤ KIo< 1,00
geringerer Schaden, Ausmaß: gering
p. 50

Tabelle 16: Ausmaß des Zusatznutzens auf Endpunktebene: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapie[a] (relevante Teilpopulation) (mehrseitige Tabelle)

Beobachtungsdauer
Endpunktkategorie
Endpunkt
Nivolumab + Ipilimumab vs.
Chemotherapiea
Mediane Zeit bis zum Ereignis
(Monate)
Effektschätzung [95 %-KI];
p-Wert
Wahrscheinlichkeitb
Ableitung des Ausmaßesc
Neutrophilenzahl erniedrigt
(schwere UEs)
n. e. vs. n. e.
HR: 0,24 [0,08; 0,746];
p = 0,008
Wahrscheinlichkeit: Anhaltspunkt
Endpunktkategorie: schwerwiegende /
schwere Nebenwirkungen
KIo< 0,75, Risiko ≥ 5 %
geringerer Schaden, Ausmaß:
erheblich
Erkrankungen des
Nervensystems (schwere
UEs)
n. e. vs. n. e.
HR: 0,28 [0,08; 1,08];
p = 0,0496
Wahrscheinlichkeit: Anhaltspunkt
Endpunktkategorie: schwerwiegende /
schwere Nebenwirkungen
geringerer Schadenh, Ausmaß: geringi
a. Cisplatin in Kombination mit 5-Fluorouracil
b. Angabe der Wahrscheinlichkeit, sofern ein statistisch signifikanter und relevanter Effekt vorliegt
c. Einschätzungen zur Effektgröße erfolgen je nach Endpunktkategorie mit unterschiedlichen Grenzen anhand
der oberen Grenze des Konfidenzintervalls (KIo)
d. Kaplan-Meier-Kurven kreuzen sich nach ca. 6 Monaten (siehe Abbildung 2), der erhebliche Zusatznutzen
zeigt sich erst im späteren Verlauf.
e. zur Begründung siehe Abschnitt 2.4.1
f. eigene Berechnung, umgedrehte Effektrichtung zur Anwendung der Grenzen bei der Ableitung des
Ausmaßes des Zusatznutzens
g. keine Darstellung von Effektschätzung und KI, da nicht informativ
h. Für die Ableitung des Zusatznutzens ist das Ergebnis des statistischen Tests maßgeblich.
i. Diskrepanz zwischen KI und p-Wert; das Ausmaß wird als gering eingestuft.
FACT-E: Functional Assessment of Cancer Therapy – Esophageal; HR: Hazard Ratio; KI: Konfidenzintervall;
KIo: obere Grenze des Konfidenzintervalls; n. e.: nicht erreicht; pU: pharmazeutischer Unternehmer; SUE:
schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis; UE: unerwünschtes Ereignis; VAS: visuelle Analogskala

2.5.2 Gesamtaussage zum Zusatznutzen

Tabelle 17 fasst die Resultate zusammen, die in die Gesamtaussage zum Ausmaß des Zusatznutzens einfließen.

p. 51

Nivolumab (Ösophaguskarzinom, Kombination mit Ipilimumab)

Tabelle 17: Positive und negative Effekte aus der Bewertung von Nivolumab + Ipilimumab im Vergleich zu Chemotherapie[a] (relevante Teilpopulation)

Positive Effekte Negative Effekte
Gesamte Beobachtungsdauer
Mortalität
- Gesamtüberleben: Hinweis auf einen Zusatznutzen –
Ausmaß: erheblichb
Verkürzte Beobachtungsdauer
schwerwiegende / schwere Nebenwirkungen
- Erbrechen (SUEs), Anämie, Erkrankungen des
Nervensystems (jeweils schwere UEs): jeweils:
Anhaltspunkt für einen geringeren Schaden,
Ausmaß: gering
- Neutrophilenzahl erniedrigt (schwere UEs):
Anhaltspunkt für einen geringeren Schaden,
Ausmaß: erheblich
schwerwiegende / schwere Nebenwirkungen
- SUEs: Anhaltspunkt für einen höheren Schaden,
Ausmaß: gering
- immunvermittelte SUEs:Anhaltspunkt für einen
höheren Schaden, Ausmaß: erheblich
- immunvermittelte schwere UEs: Anhaltspunkt für
einen höheren Schaden, Ausmaß: erheblich
nicht schwerwiegende / nicht schwere
Nebenwirkungen
- Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts, Alopezie,
Schluckauf, Erkrankungen der Nieren und
Harnwege (jeweils UEs): jeweils Anhaltspunkt für
einen geringeren Schaden, Ausmaß: beträchtlich
- Schleimhautentzündung (UEs): Anhaltspunkt für
einen geringeren Schaden, Ausmaß: nicht
quantifizierbar
Es liegen keine verwertbaren Daten zu Endpunkten der Kategorie Morbidität (Gesundheitszustand [EQ-5D
VAS]) und gesundheitsbezogene Lebensqualität (FACT-E) vor.
a. Cisplatin in Kombination mit 5-Fluorouracil
b. Kaplan-Meier-Kurven kreuzen sich nach ca. 6 Monaten (siehe Abbildung 2), der erhebliche Zusatznutzen
zeigt sich erst im späteren Verlauf. Gemäß Fachinformation müssen Ärztinnen und Ärzte das verzögerte
Einsetzen der Wirkung von Nivolumab in Kombination mit Ipilimumab berücksichtigen, bevor sie eine
Behandlung bei Patientinnen und Patienten mit prognostisch ungünstigeren Faktoren und / oder einem
aggressiven Krankheitsverlauf beginnen [10].
FACT-E: Functional Assessment of Cancer Therapy – Esophageal; SUE: schwerwiegendes unerwünschtes
Ereignis; UE: unerwünschtes Ereignis; VAS: visuelle Analogskala

In der Gesamtschau zeigen sich sowohl positive als auch negative Effekte für Nivolumab + Ipilimumab im Vergleich zu Chemotherapie.

Auf der Seite der positiven Effekte zeigt sich für den Endpunkt Gesamtüberleben ein Hinweis auf einen erheblichen Zusatznutzen. Dieser Effekt zum Vorteil von Nivolumab + Ipilimumab zeigt sich jedoch aufgrund des sich kreuzenden Verlaufs der Kaplan-Meier-Kurven bei etwa 6 Monaten erst im weiteren Verlauf. Eine Aussage inwieweit Patientencharakteristika oder andere Faktoren den kreuzenden Verlauf der Kaplan-Meier-Kurven erklären, ist auf Basis der vom pU vorgelegten Daten nicht möglich. Somit ist nicht abschließend zu klären, welche Patientinnen und Patienten in erheblichem Maß von der Intervention profitieren. Die europäische Zulassungsbehörde hat auf Basis explorativer Post-hoc-Analysen einen

p. 52

entsprechenden Warnhinweis in die Fachinformation aufgenommen, dass Ärztinnen und Ärzte das verzögerte Einsetzen der Wirkung von Nivolumab in Kombination mit Ipilimumab berücksichtigen müssen, bevor sie eine Behandlung bei Patientinnen und Patienten mit prognostisch ungünstigeren Faktoren und / oder einem aggressiven Krankheitsverlauf beginnen [8,10].

Des Weiteren zeigen sich für zahlreiche spezifische Endpunkte der Kategorie Nebenwirkungen Anhaltspunkte für einen geringeren Schaden sowohl für schwerwiegende / schwere Nebenwirkungen als auch für nicht schwerwiegende / nicht schwere Nebenwirkungen mit unterschiedlichem Ausmaß. Demgegenüber zeigt sich auf der Seite der negativen Effekte für die Endpunkte SUEs und immunvermittelte schwerwiegende bzw. schwere UEs ein Anhaltspunkt für einen höheren Schaden von z. T. erheblichem Ausmaß, der den positiven Effekt für den Endpunkt Gesamtüberleben jedoch nicht infrage stellt.

Für die Endpunktkategorien Morbidität und gesundheitsbezogene Lebensqualität liegen keine verwertbaren Daten vor, die in der Gesamtabwägung zum Zusatznutzen berücksichtigt werden können.

In der vorliegenden Gesamtkonstellation der Daten wird insgesamt das Ausmaß als nicht quantifizierbar eingestuft.

Zusammenfassend gibt es für erwachsene Patientinnen und Patienten mit nicht resezierbarem fortgeschrittenen, rezidivierten oder metastasierten Plattenepithelkarzinom des Ösophagus mit Tumorzell-PD-L1-Expression ≥ 1 % einen Hinweis auf einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen von Nivolumab + Ipilimumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie Chemotherapie.

Tabelle 18 stellt zusammenfassend das Ergebnis der Bewertung des Zusatznutzens von Nivolumab in Kombination mit Ipilimumab im Vergleich mit der zweckmäßigen Vergleichstherapie dar.

p. 53

Tabelle 18: Nivolumab – Wahrscheinlichkeit und Ausmaß des Zusatznutzens

Indikation Zweckmäßige
Vergleichstherapiea
Wahrscheinlichkeit und Ausmaß
des Zusatznutzens
erwachsene Patientinnen und
Patienten mit einem nicht
resezierbarenbfortgeschrittenen,
rezidivierten oder metastasierten
Plattenepithelkarzinoms des
Ösophagus mit Tumorzell-PD-L1-
Expression ≥ 1 %;
Erstlinienbehandlung
Cisplatincin Kombination mit 5-
Fluorouracil
Hinweis auf einen nicht
quantifizierbaren Zusatznutzend
a. Dargestellt ist jeweils die vom G-BA festgelegte zweckmäßige Vergleichstherapie.
b. Gemäß den Einschlusskriterien der Studie CheckMate 648 geht der G-BA für das Anwendungsgebiet davon
aus, dass für Patientinnen und Patienten mit nicht-resezierbarem Karzinom eine kurative Behandlung mit
definitiver Strahlenchemotherapie nicht in Betracht kommt.
c. Der G-BA geht davon aus, dass für die Patientinnen und Patienten eine Cisplatin-haltige Chemotherapie
geeignet ist.
d. In die Studie CheckMate 648 wurden nur Patientinnen und Patienten mit einem ECOG-PS von 0 oder 1
eingeschlossen. Es bleibt unklar, ob die beobachteten Effekte auf Patientinnen und Patienten mit einem
ECOG-PS ≥ 2 übertragen werden können. Gemäß Fachinformation müssen Ärztinnen und Ärzte das
verzögerte Einsetzen der Wirkung von Nivolumab in Kombination mit Ipilimumab berücksichtigen, bevor
sie eine Behandlung bei Patientinnen und Patienten mit prognostisch ungünstigeren Faktoren und / oder
einem aggressiven Krankheitsverlauf beginnen [10].
ECOG-PS: Eastern Cooperative Oncology Group-Performance Status; G-BA: Gemeinsamer Bundesausschuss;
PD-L1: Programmed Death-Ligand 1

Die oben beschriebene Einschätzung weicht von der des pU ab, der einen Hinweis auf einen erheblichen Zusatznutzen beansprucht.

Das Vorgehen zur Ableitung einer Gesamtaussage zum Zusatznutzen stellt einen Vorschlag des IQWiG dar. Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.

p. 54

3 Anzahl der Patientinnen und Patienten sowie Kosten der Therapie

3.1 Kommentar zur Anzahl der Patientinnen und Patienten mit therapeutisch bedeutsamem Zusatznutzen (Modul 3 T, Abschnitt 3.2)

Die Angaben des pU zur Anzahl der Patientinnen und Patienten mit therapeutisch bedeutsamem Zusatznutzen befinden sich in Modul 3 T (Abschnitt 3.2) des Dossiers.

3.1.1 Beschreibung der Erkrankung und Charakterisierung der Zielpopulation

Der pU stellt die Karzinome des Ösophagus nachvollziehbar und plausibel dar.

Die Zielpopulation charakterisiert der pU korrekt gemäß der Fachinformation von Nivolumab. Demnach ist Nivolumab gemäß dem neu zugelassenen Anwendungsgebiet in Kombination mit Ipilimumab für die Erstlinienbehandlung des nicht resezierbaren fortgeschrittenen, rezidivierten oder metastasierten Plattenepithelkarzinoms des Ösophagus mit Tumorzell-PDL1-Expression ≥ 1 % bei Erwachsenen indiziert [10,11].

In der vorliegenden Bewertung wird auf Basis von Angaben des G-BA davon ausgegangen, dass für Patientinnen und Patienten mit nicht resezierbarem Karzinom eine kurative Behandlung mit definitiver Strahlenchemotherapie nicht in Betracht kommt.

3.1.2 Therapeutischer Bedarf

Laut pU stellt das nicht resezierbare fortgeschrittene, rezidivierte oder metastasierte Plattenepithelkarzinom des Ösophagus eine Erkrankung mit sehr schlechter Prognose und geringen Überlebensraten dar. Aus diesem Grund bestehe für die Patientinnen und Patienten ein hoher Bedarf an Therapieoptionen, welche die Lebenszeit verlängern und die Lebensqualität erhalten oder verbessern können.

3.1.3 Patientinnen und Patienten in der GKV-Zielpopulation

Der pU schätzt die Anzahl der Patientinnen und Patienten in der Zielpopulation der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) über mehrere Schritte, die in Abbildung 1 zusammengefasst dargestellt sind und anschließend beschrieben werden.

p. 55

Nivolumab (Ösophaguskarzinom, Kombination mit Ipilimumab)

Angabe der Anzahl an Patientinnen und Patienten für den jeweiligen Schritt in Klammern GKV: gesetzliche Krankenversicherung; ICD-10: Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision; PD-L1: Programmed Death Ligand-1

Abbildung 1: Schritte des pU zur Ermittlung der Anzahl der Patientinnen und Patienten in der GKV-Zielpopulation (eigene Darstellung)

Schritt 1: prognostizierte Inzidenz des Ösophaguskarzinoms im Jahr 2022

Zunächst prognostiziert der pU die Inzidenz des Ösophaguskarzinoms in Deutschland im Jahr 2022. Dazu zieht er die altersgruppen- und geschlechtsspezifischen Inzidenzraten des Ösophaguskarzinoms (Diagnosecode C15 gemäß der internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision [ICD-10])

p. 56

für die Jahre 1999 bis 2018 der Datenbank des Zentrums für Krebsregisterdaten (ZfKD) im Robert Koch-Institut (RKI) heran [19]. Der pU gibt an, dass er für eine Prognose für die folgenden Jahre der methodischen Vorgehensweise des RKI und der Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland (GEKID) folgt [20,21]. Die geschätzten Inzidenzraten für das Jahr 2022 habe er anschließend mit den prognostizierten jährlichen geschlechtsund altersgruppenspezifischen Bevölkerungszahlen auf Basis der 14. Koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes (Variante 2: G2-L2-W2) multipliziert. Dadurch prognostiziert der pU für das Jahr 2022 eine Inzidenz von 2097 Patientinnen und 6155 Patienten. Insgesamt ergibt sich eine Anzahl von 8252 neu an einem Ösophaguskarzinom erkrankten Patientinnen und Patienten.

Schritt 2: Anteil der Patientinnen und Patienten mit einem Plattenepithelkarzinom

Den Daten des ZfKD (Datenjahre 2015 bis 2016) entnimmt der pU Angaben zur Verteilung des histologischen Typs bei Ösophaguskarzinomen [22]. Für das Plattenepithelkarzinom geht er von einem Anteil in Höhe von 60,2 % bei Frauen und von 46,2 % bei Männern aus. Diese prozentualen Angaben beziehen sich auf alle neu diagnostizierten Karzinome unter Ausschluss der Klassifikation „unspezifisch / ohne nähere Angaben“. Anschließend multipliziert der pU den jeweiligen Anteilswert mit der zugehörigen Anzahl an Patientinnen bzw. Patienten aus Schritt 1 und ermittelt so eine Anzahl von 4108 Patientinnen und Patienten (1263 Frauen und 2846 Männer) mit einem Plattenepithelkarzinom.

Schritt 3: Anteil der Patientinnen und Patienten mit einem Karzinom im nicht resezierbaren fortgeschrittenen oder metastasierten Stadium bei Erstdiagnose

Der pU zieht eine Auswertung der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren e. V. heran, aus der sich die Verteilung der Stadien I bis IV bei Erstdiagnose von 8004 Patientinnen und Patienten mit Plattenepithelkarzinom des Ösophagus ermitteln lässt, deren Daten im Rahmen einer Überlebenszeitanalyse Berücksichtigung fanden [23]. Daraus leitet der pU einen Anteil von 39,3 % für das Stadium III und 35,6 % für das Stadium IV ab [23].

Für die Anteilsermittlung des nicht resezierbaren Karzinoms im Stadium III zitiert der pU eine Publikation Merkow et al. (2012), in der eine Auswertung der National Cancer Data Base aus den USA mit 16 386 Patientinnen und Patienten mit Plattenepithelkarzinom des Ösophagus (Erstdiagnose zwischen 1998 bis 2007) vorliegt [24]. Bei ca. 31 % der Patientinnen und Patienten mit Plattenepithelkarzinom des Ösophagus im Stadium III wird der Tumor reseziert (Operation ± Radiochemotherapie). Im Umkehrschluss geht der pU von einem Anteil von 69 % der Patientinnen und Patienten aus, bei denen das Karzinom im Stadium III nicht resezierbar ist.

Insgesamt ergibt sich ein Anteil von 62,7 % der Patientinnen und Patienten mit Plattenepithelkarzinom des Ösophagus im nicht resezierbaren fortgeschrittenen oder metastasierten Stadium bei Erstdiagnose (Berechnung: 39,3 % × 69,0 % + 35,6 % = 62,7 %). Übertragen auf die Patientenzahl aus Schritt 2 ergeben sich 2578 Patientinnen und Patienten.

p. 57

Schritt 4.1: Anteil der Patientinnen und Patienten mit einem Karzinom in frühen bis fortgeschrittenen (resezierbaren) Stadien bei Erstdiagnose

Analog zu den Berechnungen in Schritt 3 nimmt der pU einen Anteil von 7,1 % für das Stadium I, 18 % für das Stadium II und 39,3 % für Stadium III bei Erstdiagnose des Tumors an [23]. Zusätzlich zieht er aus Schritt 3 den Anteilswert von 31 % der Patientinnen und Patienten mit einem resezierbaren Karzinom im Stadium III heran Damit beträgt der Anteil der Patientinnen und Patienten mit einem Karzinom in frühen bis fortgeschrittenen (resezierbaren) Stadien bei Erstdiagnose laut pU 37,3 %. Übertragen auf die Patientenzahl aus Schritt 2 ergeben sich 1531 Patientinnen und Patienten.

Schritt 4.2: Anteil der Patientinnen und Patienten mit Krankheitsprogression in Form von Rezidiven oder Fernmetastasen

Der pU geht auf Grundlage von 2 Quellen von einem Anteil von 67,9 % [25] bis 81,7 % [26] der Patientinnen und Patienten aus, die im Krankheitsverlauf eine Progression in Form von Rezidiven oder Fernmetastasen erleiden.

In einer Auswertung des Tumorregisters München (TRM) [25] mit 4046 Patientinnen und Patienten mit Ösophaguskarzinom (ohne Fernmetastasen) in den Diagnosejahrgängen 1998 bis 2020 wurde die Zeit bis zum 1. Progressionsereignis nach Erstdiagnose analysiert. Der pU entnimmt die kumulative Inzidenz von 67,9 % für Patientinnen und Patienten, die innerhalb von 5 Jahren als 1. Progressionsereignis ein Lokalrezidiv, lokoregionäres Rezidiv oder Fernmetastasen entwickeln.

Eine weitere Auswertung des Tumorzentrums Land Brandenburg mit insgesamt 705 Patientinnen und Patienten mit Ösophaguskarzinom der Diagnosejahre 2003 bis 2007 zeigt, dass die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Lokalrezidiven, lokoregionären Rezidiven oder Fernmetastasen nach 5 Jahren bei 81,7 % liegt [26].

Der pU wendet die ermittelte Anteilsspanne auf die Patientenzahl aus Schritt 4.1 an, sodass sich eine Anzahl von 1039 bis 1251 Patientinnen und Patienten ergibt, die in einem frühen bis fortgeschrittenen resezierbaren Stadium erstdiagnostiziert wurden und im Verlauf ihrer Erkrankung eine Krankheitsprogression in Form von Rezidiven oder Fernmetastasen erleiden.

Schritt 5: Summe der Ergebnisse aus den Schritten 3 und 4.2

Der pU bildet die Summe aus den Patientenzahlen der Schritte 3 und 4.2. Er gibt somit eine Anzahl von 3617 bis 3828 Patientinnen und Patienten mit einem nicht resezierbaren fortgeschrittenen, rezidivierten oder metastasierten Plattenepithelkarzinom des Ösophagus an.

Schritt 6: Anteil der Patientinnen und Patienten mit systemischer Behandlung in der Erstlinientherapie

Um den Anteil der Patientinnen und Patienten mit systemischer Behandlung in der Erstlinientherapie zu bestimmen, zitiert der pU 2 Quellen und geht von 68,5 % [27] bis 87,2 % [28] aus:

p. 58

In der Publikation Jooste et al. (2018) [27] ist eine Auswertung des Digestive Cancer Registry of Burgundy (Frankreich) dargestellt mit 483 Patientinnen und Patienten mit Plattenepithelkarzinom des Ösophagus, die zwischen 2004 und 2013 diagnostiziert wurden. Ein Anteil von 68,5 % der Patientinnen und Patienten im metastasierten Stadium (n = 149) erhielt eine systemische Behandlung (Chemotherapie oder Radiochemotherapie). Dieser Anteilswert bildet die Untergrenze.

Für die Obergrenze zieht der pU eine von Kantar Health durchgeführte Auswertung einer retrospektiven, nicht interventionellen Studie (Review von Patientenakten) heran [28], die nach Angabe des pU bei 660 Ärztinnen und Ärzten in 11 Ländern stattgefunden hat. Dabei wurde die Erstlinientherapie von 78 Patientinnen und Patienten mit Plattenepithelkarzinom des Ösophagus aus Deutschland ausgewertet. Ein Anteil von 87,2 % dieser Patientinnen und Patienten erhielten eine systemische Behandlung als Erstlinientherapie.

Der pU überträgt die Anteilsspanne auf die Spanne in Schritt 5 und ermittelt schließlich eine Anzahl von 2476 bis 3338 Patientinnen und Patienten mit Plattenepithelkarzinom des Ösophagus, die eine systemische Erstlinienbehandlung erhalten.

Schritt 7: Patientinnen und Patienten mit Tumorzell-PD-L1-Expression ≥ 1 %

Für den Anteil der Patientinnen und Patienten mit PD-L1-Tumorexpression ≥ 1 % legt der pU erneut die Auswertung von Kantar Health zugrunde [28] und ermittelt eine Spanne von 42,1 % bis 53,6 %, bei denen ein positiver PD-L1-Status vorliegt.

Die Untergrenze für den Anteilswert einer Tumorzell-PD-L1-Expression ≥ 1 % basiert laut pU auf einer Auswertung von Kanthar Health mit Patientinnen und Patienten mit Plattenepithelkarzinom des Ösophagus aus Europa. Von 95 Patientinnen und Patienten mit einem Testergebnis weisen laut pU 42,1 % einen positiven PD-L1-Status auf.

Die Obergrenze basiert auf einer Analyse der in Schritt 6 erwähnten 78 Patientinnen und Patienten aus Deutschland [28]. Bei einer Anzahl von 28 Patientinnen und Patienten lag ein Testergebnis vor, wovon 53,6 % einen positiven PD-L1-Status aufgewiesen haben.

Der pU übertragt die Anteilsspanne auf die Anzahl der Patientinnen und Patienten aus Schritt 6 und ermittelt folglich 1042 bis 1789 Patientinnen und Patienten für den vorliegenden Schritt.

Schritt 8: Patientinnen und Patienten in der GKV

Der pU ermittelt einen GKV-Anteil von 88,1 % [29,30]. Wird dieser Anteil auf die Angaben in Schritt 7 übertragen, so ergibt sich eine Spanne von 919 bis 1577 Patientinnen und Patienten in der GKV-Zielpopulation.

Bewertung des Vorgehens des pU

Das Vorgehen des pU ist rechnerisch weitestgehend nachvollziehbar. Es liegen jedoch in mehreren Schritten methodische Limitationen und Unsicherheiten vor. Die Angaben des pU zur Anzahl der Patientinnen und Patienten in der GKV-Zielpopulation stellen insgesamt eine

p. 59

tendenzielle Unterschätzung dar. Die maßgeblichen Gründe für diese Bewertung werden im Folgenden dargestellt.

Zu Schritt 1: prognostizierte Inzidenz des Ösophaguskarzinoms im Jahr 2022

Die vom pU für das Jahr 2022 prognostizierte Inzidenz des Ösophaguskarzinoms (insgesamt: 8252) ist basierend auf den Angaben in Modul 3 T rechnerisch nicht vollständig nachvollziehbar, liegt jedoch in einer plausiblen Größenordnung wie die Prognose des RKI für das Jahr 2022 (insgesamt: 8300) [20].

Zu Schritt 3 und 4.1: Anteil der Patientinnen und Patienten mit Erstdiagnose im nicht resezierbaren fortgeschrittenen oder metastasierten Stadium oder mit Erstdiagnose in frühen bis fortgeschrittenen (resezierbaren) Stadien

Der durch den Umkehrschluss gewonnene Anteilswert zum nicht resezierbaren Karzinom im Stadium III (69 %) umfasst Patientinnen und Patienten, die entweder eine „Chemoradiotherapie“ oder „keine Therapie“ erhalten haben. Es bleibt unklar, ob die Chemoradiotherapie ggf. als kurative Behandlung eingesetzt wurde. Laut G-BA wird jedoch davon ausgegangen, dass für die Patientinnen und Patienten der Zielpopulation eine kurative Behandlung mit definitiver Strahlenchemotherapie nicht in Betracht kommt (siehe Abschnitt 3.1.1). Der vom pU angesetzte Anteilswert der Nichtresezierbarkeit in Höhe von 69 % wirkt sich an mehreren Stellen der Berechnung aus (Schritt 3: 69 % im Stadium III nicht resezierbar; Schritt 4.1: 31 % im Stadium III resezierbar) und führt tendenziell zu einer Überschätzung.

Im Rahmen der Stadienverteilung bei Diagnose führt zu Unsicherheit, dass der Auswertung [23] keine Informationen dazu zu entnehmen sind, auf Basis welcher Kriterien die Patientinnen und Patienten in die Überlebenszeitanalyse einbezogen wurden.

Zu Schritt 4.2: Anteil der Patientinnen und Patienten mit Krankheitsprogression in Form von Rezidiven oder Fernmetastasen

In der Publikation des TRM [25] wird darauf hingewiesen, dass die Häufigkeit der Ereignisse aufgrund von Untererfassung unterschätzt sein kann. Des Weiteren stellt das Tumorregister eine kumulative Inzidenz bis zu 15 Jahren bereit, sodass für die Untergrenze ein etwas höherer Anteilswert von 71,1 % angemessener ist.

Zudem ergeben sich für die Anteilswerte gegenläufige Abweichungen, da zum einen unklar bleibt, ob alle Patientinnen und Patienten mit einem Rezidiv ein nicht resezierbares Karzinom oder ggf. ein resezierbares Karzinom aufweisen. Letztere Patientengruppe wäre nicht der Zielpopulation zuzurechnen. Auf der anderen Seite werden mit dem Anteilswert der Untergrenze (wahrscheinlich auch der Obergrenze) ausschließlich die 1. Progressionsereignisse erfasst. Progressionsereignisse, die im weiteren Krankheitsverlauf auftreten, werden nicht gezählt, sind aber für die Zielpopulation relevant. Insgesamt sind die Anteilswerte mit Unsicherheit behaftet.

p. 60

Ferner führt zur Unsicherheit, dass in beiden Quellen Angaben unabhängig von der Histologie zugrunde gelegt werden.

Zu Schritt 6: Anteil der Patientinnen und Patienten mit systemischer Behandlung in der Erstlinientherapie

Der pU grenzt die Zielpopulation mit einem über eine retrospektive Analyse gewonnen Anteilswert auf diejenigen Patientinnen und Patienten ein, die eine systemische Erstlinientherapie tatsächlich erhalten. Für das vorliegende Anwendungsgebiet sind jedoch alle Patientinnen und Patienten relevant, die für eine Erstlinientherapie und damit für Nivolumab (in Kombination mit Ipilimumab) infrage kommen. Die Übertragung der ermittelten Anteilsspanne führt zu einer Einschränkung der Zielpopulation.

Zu Schritt 7: Patientinnen und Patienten mit Tumorzell-PD-L1-Expression ≥ 1 %

Es ist weder der Anteilswert in Höhe von 42,1 % noch eine entsprechende Analyse zu diesem Anteilswert der vom pU mitgelieferten Quelle [28] zu entnehmen. Daher ist der Anteilswert nicht bewertbar.

Ferner unterliegt der Anteilswert von 53,6 % einer Unsicherheit, da der Auswertung von Kantar Health nicht zu entnehmen ist, ab welchem Schwellenwert ein PD-L1-Status in der herangezogenen Quelle als positiv definiert ist. Das vorliegende Anwendungsgebiet umfasst Patientinnen und Patienten mit Plattenepithelkarzinoms des Ösophagus mit Tumorzell-PD-L1Expression ≥ 1 % [10]. Es ist daher fraglich, ob der vom pU zugrunde gelegte Anteilswert den Schwellenwert Tumorzell-PD-L1-Expression von ≥ 1 % berücksichtigt und auf den vorherigen Schritt übertragbar ist.

Zukünftige Änderung der Anzahl der Patientinnen und Patienten

Für das Ösophaguskarzinom legt der pU das methodische Vorgehen wie in Schritt 1 zugrunde und prognostiziert für das Jahr 2027 eine geringfügige höhere Inzidenz von 9192 Neuerkrankungen (weiblich 2465; männlich 6727).

Für die Prävalenz zieht der pU die geschlechtsspezifischen Angaben zur 5-Jahres-Prävalenz des Ösophaguskarzinoms der Jahre 2014 bis 2018 aus einer Abfrage in der Datenbank des ZfKD heran [31]. Basierend auf den geschlechtsspezifischen Angaben bildet er lineare Regressionsgleichungen und prognostiziert einen Anstieg der 5-Jahres-Prävalenz auf eine Anzahl von 16 474 Fällen (weiblich 4182; männlich 12 293) im Jahr 2027.

3.1.4 Anzahl der Patientinnen und Patienten mit therapeutisch bedeutsamem Zusatznutzen

Zur Anzahl der Patientinnen und Patienten mit therapeutisch bedeutsamem Zusatznutzen siehe Tabelle 19 in Verbindung mit Tabelle 20.

p. 61
  • 3.2 Kommentar zu den Kosten der Therapie für die GKV (Modul 3 T, Abschnitt 3.3)

Die Angaben des pU zu den Kosten der Therapie für die GKV befinden sich in Modul 3 T (Abschnitt 3.3) des Dossiers.

Der G-BA hat die folgende zweckmäßige Vergleichstherapie für Nivolumab in Kombination mit Ipilimumab benannt:

  • Cisplatin in Kombination mit 5-Fluorouracil (5-FU)

3.2.1 Behandlungsdauer

Da sowohl für Nivolumab in Kombination mit Ipilimumab als auch für die zweckmäßige Vergleichstherapie Cisplatin in Kombination mit 5-FU in den Fachinformationen [10,11,32,33] keine maximale Behandlungsdauer quantifiziert ist, wird in der vorliegenden Bewertung rechnerisch die Behandlung über das gesamte Jahr zugrunde gelegt, auch wenn die tatsächliche Behandlungsdauer patientenindividuell unterschiedlich ist. Dies entspricht dem Vorgehen des pU.

Die Angaben des pU zur Behandlungsdauer von Nivolumab in Kombination mit Ipilimumab entsprechen den Fachinformationen [10,11]. Demnach geht der pU für Nivolumab von einer Gabe alle 2 Wochen oder alle 4 Wochen und für Ipilimumab von einer Gabe alle 6 Wochen aus.

Bei der zweckmäßigen Vergleichstherapie entnimmt der pU für Cisplatin Angaben aus der Fachinformation [32] zur Monotherapie aus Ermangelung an Angaben zur Kombinationstherapie mit 5-FU. Dafür legt er den Behandlungsmodus zugrunde, bei dem Cisplatin 1-mal alle 3 bis 4 Wochen verabreicht wird. Für den Behandlungsmodus von 5-FU geht der pU in Übereinstimmung mit der Fachinformation von 5-FU [33] von 3-wöchentlichen bis 4-wöchentlichen Zyklen mit jeweiliger Gabe an den Tagen 1 bis 5 aus. Dieser Behandlungsmodus wird in der Kombination mit Cisplatin empfohlen.

3.2.2 Verbrauch

Die empfohlene Dosis von Nivolumab bei einer 3-wöchentlichen Gabe beträgt 360 mg [10]. Der Verbrauch von Nivolumab bei einer 2-wöchentlichen Gabe und von Ipilimumab richtet sich nach dem Körpergewicht [10,11], der Verbrauch von Cisplatin und 5-FU nach der Körperoberfläche (KOF) [32,33]. Der pU legt für seine Berechnungen die durchschnittlichen Körpermaße gemäß den aktuellen Mikrozensusdaten des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2017 (77 kg, 172 cm) [34] sowie die Du Bois-Formel [35] zugrunde (1,9 m² KOF).Die Angaben des pU zum Verbrauch von Nivolumab in Kombination mit Ipilimumab entsprechen den Fachinformationen [10,11].

Der pU geht bei der zweckmäßigen Vergleichstherapie pro Behandlungstag von einer Dosierung von 80 mg/m² bis 120 mg/m² KOF für Cisplatin und von 800 mg/m² bis 1000 mg/m² KOF für 5-FU aus. Laut Fachinformation wird Cisplatin als Monotherapie in einer Dosierung

p. 62

von 50 mg/m² bis 120 mg/m² (bei einer 1-maligen Gabe alle 3 bis 4 Wochen) angewendet, wobei die Dosis im Rahmen der Anwendung in einer Chemotherapie-Kombination entsprechend reduziert wird [32]. Für die von der Fachinformation abweichende untere Grenze von 80 mg/m² KOF verweist der pU auf seine Zulassungsstudie CA209-648 (siehe Abschnitt 5.1 in der Fachinformation [10]) und gibt an, dass diese Dosierung auf den Empfehlungen der Japan Esophageal Oncology Group und der klinischen Behandlungspraxis in den USA und Europa basiert [15,36,37]. Aus den vom pU gelieferten Quellen lassen sich teilweise geringere Angaben von 70 mg/m² bzw. 75 mg/m² KOF [15,37] für Cisplatin entnehmen, sodass sich eine geringere Untergrenze des Verbrauchs pro Behandlungstag ergeben würde. Für 5-FU greift der pU für die Untergrenze erneut auf die oben aufgeführten Quellen zurück [10,15,36,37], wobei auch hier darauf hinzuweisen ist, dass sich den Quellen geringere Dosierungsangaben von 700 mg/m² bzw. 750 mg/m² KOF entnehmen lassen, die mit einem geringerem Verbrauch pro Behandlungstag einhergehen würden. Die Angabe zur Obergrenze von 1000 mg/m² KOF entspricht der Dosierung von 5-FU pro Behandlungstag gemäß der Fachinformation in der Kombination mit Cisplatin [33].

Es ist darauf hinzuweisen, dass der pU den Verbrauch von Cisplatin über Präparate abbildet, die keine explizite Zulassung für die Behandlung von Karzinomen des Ösophagus aufweisen [38,39]. Bei einer Abbildung des Verbrauchs von Cisplatin über das Präparat mit expliziter Zulassung für die Kombinationschemotherapie bei fortgeschrittenen Ösophaguskarzinomen [32] würde eine höhere Anzahl an benötigten Durchstechflaschen resultieren, weil das Präparat nur in einer maximalen Wirkstärke von 50 mg und nicht in einer Wirkstärke von 100 mg zur Verfügung steht.

3.2.3 Kosten des zu bewertenden Arzneimittels und der zweckmäßigen Vergleichstherapie

Die Angaben des pU zu den Kosten von Nivolumab, Ipilimumab, Cisplatin und 5-FU geben korrekt den Stand der Lauer-Taxe vom 15.02.2022 wieder.

Wie in Abschnitt 3.2.2 beschrieben wurde, setzt der pU für Cisplatin Präparate an, die keine explizite Zulassung für die Behandlung von Karzinomen des Ösophagus aufweisen [38,39]. Die Kalkulation auf Grundlage des explizit zugelassenen Präparates [32] geht mit höheren Kosten einher als die Berechnung auf Grundlage der vom pU angesetzten Präparate.

3.2.4 Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen

Die Angaben des pU zu den zusätzlich notwendigen GKV-Leistungen sind überwiegend nachvollziehbar.

Für Cisplatin berücksichtigt der pU Kosten für die Hydrierung, für die forcierte Diurese sowie für tonschwellenaudiometrische Untersuchungen. Der pU orientiert sich für die Hydrierung und die forcierte Diurese an der Fachinformation eines nicht explizit zugelassenen Cisplatin-

p. 63

Präparats [39]. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Fachinformation des explizit zugelassenen Cisplatin-Präparates abweichende Vorgaben zur Hydrierung und forcierten Diurese macht [32].

Darüber hinaus beziffert der pU für Cisplatin zusätzliche Kosten für eine antiemetische Begleitmedikation. Zu diesem Zweck verweist der pU auf die Fachinformation [32], auf die deutsche S3-Leitlinie zur supportiven Therapie bei onkologischen Patientinnen und Patienten [40] sowie auf die Tragenden Gründe zum Beschluss des G-BA zu Rolapitant aus dem Jahr 2017 [41]. Anhand dieser Quellen wählt der pU das seinen Angaben nach günstigste antiemetische Schema bestehend aus Aprepitant, Granisetron und Dexamethason. Für die vom pU herangezogenen Präparate für Aprepitant und Granisetron berechnet er nicht den korrekten Herstellerrabatt auf Basis des Festbetrags. Ferner berechnet der pU teilweise einen Verwurf, obwohl bei der zugrunde gelegten Behandlungsdauer kein Verwurf zu berücksichtigen ist.

Für sämtliche Wirkstoffe könnten gemäß den Fachinformationen weitere zusätzlich notwendige Leistungen angesetzt werden. Exemplarisch kann hierbei auf Kosten für die Verabreichung der Infusionen oder für die regelmäßige Überwachung verschiedener Laborparameter [10,11,32,33] hingewiesen werden.

Die Angaben des pU zu den Kosten für die Herstellung parenteraler Lösungen gemäß Hilfstaxe sind für die von ihm angenommenen Behandlungsmodi plausibel.

3.2.5 Jahrestherapiekosten

Der pU ermittelt bei einer 2-wöchentlichen Anwendung von Nivolumab in Kombination mit einer 6-wöchentlichen Gabe von Ipilimumab Jahrestherapiekosten pro Patientin bzw. Patient in Höhe von 135 959,77 €. Bei einer 3-wöchentlichen Anwendung von Nivolumab in Kombination mit einer 6-wöchentlicen Gabe von Ipilimumab ermittelt der pU Jahrestherapiekosten in Höhe von 135 342,07 €. Insgesamt bestehen die Jahrestherapiekosten aus Arzneimittelkosten und Kosten gemäß Hilfstaxe.

Der pU ermittelt für Cisplatin in Kombination mit 5-FU Jahrestherapiekosten in Höhe von 10 066,90 € bis 14 731,64 €, die aus Arzneimittelkosten, Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen und Kosten gemäß Hilfstaxe bestehen.

Im Hinblick auf die berechneten Arzneimittelkosten ergibt sich die folgende Bewertung:

  • Für Nivolumab in Kombination mit Ipilimumab sind die vom pU ausgewiesenen Arzneimittelkosten sowohl für den 2-wöchentlichen als auch für den 3-wöchentlichen Behandlungsmodus von Nivolumab plausibel.

  • Die Arzneimittelkosten, die der pU für Cisplatin in Kombination mit 5-FU berechnet, sind für die von ihm angenommenen Dosierungen plausibel Die Verwendung eines explizit für Ösophaguskarzinom zugelassenen Präparates für Cisplatin [32] ist jedoch mit höheren Kosten verbunden.

p. 64

Die Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen sind überwiegend nachvollziehbar. Es könnten jedoch für sämtliche Kombinationstherapien weitere Leistungen angesetzt werden.

Die Angaben des pU zu den Kosten für die Herstellung parenteraler Lösungen gemäß Hilfstaxe sind für die von ihm angenommenen Behandlungsmodi plausibel.

3.2.6 Versorgungsanteile

Der pU gibt an, dass der künftige Einsatz von Nivolumab in Kombination mit Ipilimumab durch die individuelle Patientenkonstitution und -präferenz zum Zeitpunkt der Therapieentscheidung beeinflusst wird. Daten, die das Ausmaß dieser Faktoren beschreiben, liegen laut pU nicht vor. Er liefert Angaben zu Patientenpräferenzen, Kontraindikationen von Nivolumab und Ipilimumab [10,11] sowie zu Therapieabbrüchen aufgrund unerwünschter Ereignisse. Ferner geht er davon aus, dass die Behandlung mit Nivolumab sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich stattfindet.

Insgesamt sei laut pU eine belastbare Abschätzung der erwarteten Versorgungsanteile von Nivolumab in Kombination mit Ipilimumab aufgrund einer Vielzahl von Einflussfaktoren auf den zukünftigen Einsatz vorhandener Therapieoptionen nicht möglich.

p. 65

4 Zusammenfassung der Dossierbewertung

4.1 Zugelassene Anwendungsgebiete

Nivolumab ist für mehrere Anwendungsgebiete zugelassen. Die vorliegende Nutzenbewertung bezieht sich ausschließlich auf folgendes Anwendungsgebiet:

Nivolumab ist in Kombination mit Ipilimumab für die Erstlinienbehandlung des nicht resezierbaren fortgeschrittenen, rezidivierten oder metastasierten Plattenepithelkarzinoms des Ösophagus mit Tumorzell-PD-L1-Expression ≥ 1 % bei Erwachsenen indiziert.

4.2 Medizinischer Nutzen und medizinischer Zusatznutzen im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie

Tabelle 19 stellt das Ergebnis der Nutzenbewertung dar.

Tabelle 19: Nivolumab – Wahrscheinlichkeit und Ausmaß des Zusatznutzens

Indikation Zweckmäßige
Vergleichstherapiea
Wahrscheinlichkeit und Ausmaß
des Zusatznutzens
erwachsene Patientinnen und Patienten
mit einem nicht resezierbarenb
fortgeschrittenen, rezidivierten oder
metastasierten Plattenepithelkarzinoms
des Ösophagus mit Tumorzell-PD-L1-
Expression ≥ 1 %; Erstlinienbehandlung;
Kombinationstherapie mit Ipilimumab
Cisplatincin Kombination mit
5-Fluorouracil
Hinweis auf einen nicht
quantifizierbaren Zusatznutzend
a. Dargestellt ist jeweils die vom G-BA festgelegte zweckmäßige Vergleichstherapie.
b. Gemäß den Einschlusskriterien der Studie CheckMate 648 geht der G-BA für das Anwendungsgebiet davon
aus, dass für Patientinnen und Patienten mit nicht-resezierbarem Karzinom eine kurative Behandlung mit
definitiver Strahlenchemotherapie nicht in Betracht kommt.
c. Der G-BA geht davon aus, dass für die Patientinnen und Patienten eine Cisplatin-haltige Chemotherapie
geeignet ist.
d. In die Studie CheckMate 648 wurden nur Patientinnen und Patienten mit einem ECOG-PS von 0 oder 1
eingeschlossen. Es bleibt unklar, ob die beobachteten Effekte auf Patientinnen und Patienten mit einem
ECOG-PS ≥ 2 übertragen werden können. Gemäß Fachinformation müssen Ärztinnen und Ärzte das
verzögerte Einsetzen der Wirkung von Nivolumab in Kombination mit Ipilimumab berücksichtigen, bevor
sie eine Behandlung bei Patientinnen und Patienten mit prognostisch ungünstigeren Faktoren und / oder
einem aggressiven Krankheitsverlauf beginnen [10].
ECOG-PS: Eastern Cooperative Oncology Group-Performance Status; G-BA: Gemeinsamer Bundesausschuss;
PD-L1: Programmed Death-Ligand 1

Das Vorgehen zur Ableitung einer Gesamtaussage zum Zusatznutzen stellt einen Vorschlag des IQWiG dar. Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.

p. 66

4.3 Anzahl der Patientinnen und Patienten in den für die Behandlung infrage kommenden Patientengruppen

Tabelle 20: Anzahl der Patientinnen und Patienten in der GKV-Zielpopulation

Bezeichnung der
Therapie
(zu bewertendes
Arzneimittel)
Bezeichnung der
Patientengruppe
Anzahl der
Patientinnen und
Patientena
Kommentar
Nivolumabb Erwachsene mit einem
nicht resezierbaren
fortgeschrittenen,
rezidivierten oder
metastasierten
Plattenepithelkarzinom
des Ösophagus mit
Tumorzell-PD-L1-
Expression ≥ 1 %;
Erstlinientherapie
919–1577 Die Angaben des pU zur Anzahl
der Patientinnen und Patienten in
der GKV-Zielpopulation sind
insbesondere durch
Herleitungsschritt 6 tendenziell
unterschätzt.
a. Angabe des pU
b. Nivolumab wird in Kombination mit Ipilimumab angewendet [10,11]
GKV: gesetzliche Krankenversicherung; PD-L1: Programmed-Cell-Death-Ligand 1; pU: pharmazeutischer
Unternehmer

a. Angabe des pU

b. Nivolumab wird in Kombination mit Ipilimumab angewendet [10,11]

GKV: gesetzliche Krankenversicherung; PD-L1: Programmed-Cell-Death-Ligand 1; pU: pharmazeutischer Unternehmer

p. 67

Nivolumab (Ösophaguskarzinom, Kombination mit Ipilimumab)

4.4 Kosten der Therapie für die gesetzliche Krankenversicherung

Tabelle 21: Kosten für die GKV für das zu bewertende Arzneimittel und die zweckmäßige Vergleichstherapie pro Patientin oder Patient bezogen auf 1 Jahr


bezogen auf 1 Jahr
Bezeichnung der
Therapie
(zu bewertendes
Arzneimittel,
zweckmäßige
Vergleichstherapie)
Bezeichnung der
Patientengruppe
Arzneimittel-
kosten in €a, b
Kosten für
zusätzlich
notwendige
GKV-
Leistungen
in €a
Kosten für
sonstige GKV-
Leistungen
(gemäß
Hilfstaxe)
in €a, b
Jahres-
therapie-
kosten in €a
Kommentar
Nivolumab
(2-wöchentliche
Anwendung)
+ Ipilimumab
Erwachsene mit
einem nicht
resezierbaren
fortgeschrittenen,
rezidivierten oder
metastasierten
Plattenepithel-
karzinom des
Ösophagus mit
Tumorzell-PD-L1-
Expression ≥ 1 %;
Erstlinientherapie
133 488,97 0 2470,80 135 959,77 Die Arzneimittelkosten sowie Kosten gemäß
Hilfstaxe sind plausibel. Es bleiben Kosten für
zusätzlich notwendige GKV-Leistungen
unberücksichtigt.
Nivolumab
(3-wöchentliche
Anwendung)
+ Ipilimumab
133 488,97 0 1853,10 135 342,07
Cisplatin
+ 5-FU
2574,13–
4431,26
1174,77–
1843,98
6318,00–
8456,40
10 066,90–
14 731,64
Die Arzneimittelkosten sind für die vom pU
angenommenen Dosierungen plausibel. Die
Verwendung eines explizit für Ösophaguskarzinom
zugelassenen Präparates für Cisplatin [32] ist jedoch
mit höheren Kosten verbunden. Die Kosten für
zusätzlich notwendige GKV-Leistungen sind
überwiegend nachvollziehbar. Es könnten jedoch
weitere Leistungen angesetzt werden. Die Kosten
gemäß Hilfstaxe sind plausibel.
a. Angaben des pU
b. Eigene Berechnungen basierend auf den Angaben des pU.
5-FU: 5-Fluorouracil; GKV: gesetzliche Krankenversicherung; PD-L1: Programmed-Cell-Death-Ligand 1; pU: pharmazeutischer Unternehmer
p. 68

4.5 Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung

Nachfolgend werden die Angaben des pU aus Modul 1, Abschnitt 1.8 „Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung“ ohne Anpassung dargestellt.

„In der aktuellen Fachinformation für OPDIVO® sind folgende Anforderungen an die qualitäts-gesicherte Anwendung genannt:

Die Behandlung muss von einem auf dem Gebiet der Krebsbehandlung erfahrenen Arzt eingeleitet und überwacht werden. Die Zubereitung sollte, besonders im Hinblick auf die Asepsis, durch geschultes Personal im Einklang mit den Richtlinien zur guten Herstellungspraxis durchgeführt werden.

Nivolumab darf nicht als intravenöse Druck- oder Bolus-Injektion verabreicht werden. Die Nivolumab-Infusion sollte nicht gleichzeitig mit anderen Arzneimitteln über dieselbe intravenöse Infusionsleitung infundiert werden. Wenn Nivolumab in Kombination mit Ipilimumab [und/oder Chemotherapie] angewendet wird, soll Nivolumab zuerst gegeben werden, (gegebenenfalls) gefolgt von Ipilimumab, [gefolgt von Chemotherapie] am gleichen Tag.

Die Patienten müssen während der Behandlung auf Anzeichen oder Symptome von immunvermittelten Nebenwirkungen beobachtet werden. In der Fachinformation sind spezifische Richtlinien zur Behandlung von immunvermittelten Nebenwirkungen empfohlen, ebenso sind Bedingungen für Therapieabbrüche und Therapieunterbrechungen aufgrund auftretender immunvermittelter Nebenwirkungen beschrieben. Die meisten immunvermittelten Nebenwirkungen verbesserten sich oder verschwanden bei geeignetem Nebenwirkungs-management.

Für Kinder und Jugendliche, ältere Menschen, Patienten mit eingeschränkter Nieren- oder Leberfunktion, aktiver Autoimmunerkrankung oder Erkrankungen, die eine systemische immunsuppressive Therapie erfordern, Patienten mit immunvermittelten Nebenwirkungen, Patienten mit Infusionsreaktionen, Patienten mit einem anfänglichen ECOG-PerformanceStatus ≥ 2, mit einer Vorgeschichte von gleichzeitig aufgetretenen Hirnmetastasen, oder mit erhöhtem Risiko für Blutungen oder Fisteln aufgrund von offensichtlicher Tumorinvasion in angrenzende Organe des ösophagealen Tumors, Patienten mit einer kontrollierten Natriumdiät sowie schwangere und stillende Frauen fasst die Fachinformation besondere (Warn-) Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung zusammen.

Bedingungen und Einschränkungen für die Abgabe und die sichere und wirksame Anwendung von Nivolumab sind in der Anlage II der Summary of Product Characteristics (SmPC) beschrieben. BMS setzt als zusätzliches Kommunikationsmaterial zur Risikominimierung entsprechend den Anforderungen der Zulassungsbehörde die Patientenkarte ein.

p. 69

Die Patientenkarte enthält die Beschreibung wichtiger Anzeichen bzw. Symptome, bei denen der behandelnde Arzt sofort zu kontaktieren ist. Des Weiteren enthält die Patientenkarte die Kontaktdaten des behandelnden Arztes sowie einen Hinweis für andere Ärzte, dass der Patient mit Nivolumab behandelt wird.“

p. 70

Nivolumab (Ösophaguskarzinom, Kombination mit Ipilimumab)

5 Literatur

Das Literaturverzeichnis enthält Zitate des pU, in denen gegebenenfalls bibliografische Angaben fehlen.

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p. 73

Nivolumab (Ösophaguskarzinom, Kombination mit Ipilimumab)

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https://www.iqwig.de/download/a21-144_pembrolizumab_nutzenbewertung-35a-sgb-v_v1-

1.pdf.

  1. Kuwano H, Nishimura Y, Oyama T et al. Guidelines for Diagnosis and Treatment of Carcinoma of the Esophagus April 2012 edited by the Japan Esophageal Society. Esophagus 2015; 12(1): 1-30. https://dx.doi.org/10.1007/s10388-014-0465-1.

  2. Hexal. Fachinformation: Cisplatin NeoCorp 1 mg/ml - Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung [online]. 2021 [Zugriff: 16.05.2022]. URL: https://www.fachinfo.de.

  3. Accord. Cisplatin Accord 1 mg/ml- Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung [online]. 2021 [Zugriff: 16.05.2022]. URL: https://www.fachinfo.de.

  4. Deutsche Krebsgesellschaft. S3-Leitlinie Supportive Therapie bei onkologischen - PatientInnen [online]. 2020 [Zugriff: 28.02.2022]. URL: https://www.leitlinienprogramm onkologie.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Leitlinien/Supportivtherapie/LL_Supportiv_ Langversion_1.3.pdf.

p. 74
  1. Gemeinsamer Bundesausschuss. Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):Anlage XII – Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a SGB V – Rolapitant [online]. 2017 [Zugriff: 28.02.2022]. URL: https://www.g-ba.de/downloads/39-2613126/2017-11-17_AM-RL-XII_Rolapitant_D-290_BAnz.pdf.
p. 75

Nivolumab (Ösophaguskarzinom, Kombination mit Ipilimumab)

Anhang A Suchstrategien

Studienregister

1. ClinicalTrials.gov

Anbieter: U.S. National Institutes of Health

Suchstrategie

( nivolumab OR BMS-936558 OR MDX-1106 OR ONO-4538 ) AND AREA[ConditionSearch] ( esophageal OR esophagus OR oesophageal OR oesophagus )

2. EU Clinical Trials Register

Anbieter: European Medicines Agency

Suchstrategie

(nivolumab* OR BMS-936558 OR (BMS 936558) OR BMS936558 OR MDX-1106 OR (MDX 1106) OR MDX1106 OR ONO-4538 OR (ONO 4538) OR ONO4538) AND (esophag* OR oesophag*)

3. International Clinical Trials Registry Platform Search Portal

Anbieter: World Health Organization

Suchstrategie

(nivolumab OR BMS-936558 OR BMS 936558 OR BMS936558 OR MDX-1106 OR MDX 1106 OR MDX1106 OR ONO-4538 OR ONO 4538 OR ONO4538) AND (esophag* OR oesophag*)

p. 76

Anhang B Kaplan-Meier-Kurven

B.1 Gesamtüberleben

Abbildung 2: Kaplan-Meier-Kurven zum Endpunkt Gesamtüberleben – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapie, Studie CheckMate 648 (relevante Teilpopulation), 2. Datenschnitt (23.08.2021)

p. 77

Nivolumab (Ösophaguskarzinom, Kombination mit Ipilimumab)

B.2 Nebenwirkungen

Abbildung 3: Kaplan-Meier-Kurven zum Endpunkt SUEs – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapie, Studie CheckMate 648 (relevante Teilpopulation) , 2. Datenschnitt (23.08.2021)

p. 78

Abbildung 4: Kaplan-Meier-Kurven zum Endpunkt schwere UEs – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapie, Studie CheckMate 648 (relevante Teilpopulation), 2. Datenschnitt (23.08.2021)

p. 79

Nivolumab (Ösophaguskarzinom, Kombination mit Ipilimumab)

Abbildung 5: Kaplan-Meier-Kurven zum Endpunkt Abbruch wegen UEs – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapie, Studie CheckMate 648 (relevante Teilpopulation), 2. Datenschnitt (23.08.2021)

p. 80

Nivolumab (Ösophaguskarzinom, Kombination mit Ipilimumab)

Abbildung 6: Kaplan-Meier-Kurven zum Endpunkt immunvermittelte SUEs – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapie, Studie CheckMate 648 (relevante Teilpopulation), 2. Datenschnitt (23.08.2021)

p. 81

Nivolumab (Ösophaguskarzinom, Kombination mit Ipilimumab)

Abbildung 7: Kaplan-Meier-Kurven zum Endpunkt immunvermittelte schwere UEs – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapie, Studie CheckMate 648 (relevante Teilpopulation), 2. Datenschnitt (23.08.2021)

p. 82

Nivolumab (Ösophaguskarzinom, Kombination mit Ipilimumab)

Anhang C Ergebnisse zu Nebenwirkungen

In den nachfolgenden Tabellen werden für die Gesamtraten UEs, SUEs und schwere UEs (CTCAE-Grad ≥ 3) Ereignisse für SOCs und PTs gemäß Medizinischem Wörterbuch für Aktivitäten im Rahmen der Arzneimittelzulassung (MedDRA) jeweils auf Basis folgender Kriterien dargestellt:

  • Gesamtrate UEs (unabhängig vom Schweregrad): Ereignisse, die bei mindestens 10 % der Patientinnen und Patienten in 1 Studienarm aufgetreten sind

  • Gesamtraten schwere UEs (CTCAE-Grad ≥ 3) und SUEs: Ereignisse, die bei mindestens 5 % der Patientinnen und Patienten in 1 Studienarm aufgetreten sind

  • zusätzlich für alle Ereignisse unabhängig vom Schweregrad: Ereignisse, die bei mindestens 10 Patientinnen und Patienten und bei mindestens 1 % der Patientinnen und Patienten in 1 Studienarm aufgetreten sind

Für den Endpunkt Abbruch wegen UEs erfolgt eine vollständige Darstellung aller Ereignisse (SOCs / PTs), die zum Abbruch geführt haben.

p. 83

Tabelle 22: Häufige UEs[a] – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapie[b] , Studie CheckMate 648 (relevante Teilpopulation) (mehrseitige Tabelle)

Tabelle 22: Häufige UEsa– RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs.
Chemotherapieb, Studie CheckMate 648(relevante Teilpopulation) (mehrseitige Tabelle)
Tabelle 22: Häufige UEsa– RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs.
Chemotherapieb, Studie CheckMate 648(relevante Teilpopulation) (mehrseitige Tabelle)
Studie
SOCc, d
PTc, d
Patientinnen und Patienten mit Ereignis
n (%)
Nivolumab + Ipilimumab
N = 158
Chemotherapieb
N = 145
CheckMate 648
Gesamtrate UEs 157 ( 99,4)
144 (99,3)
GASTROINTESTINAL DISORDERS
CONSTIPATION
DIARRHOEA
NAUSEA
VOMITING
DYSPHAGIA
STOMATITIS
ABDOMINAL PAIN
GENERAL DISORDERS AND
ADMINISTRATION SITE CONDITIONS
PYREXIA
FATIGUE
MALAISE
OEDEMA PERIPHERAL
ASTHENIA
MUCOSAL INFLAMMATION
METABOLISM AND NUTRITION
DISORDERS
DECREASED APPETITE
HYPOKALAEMIA
HYPONATRAEMIA
HYPOALBUMINAEMIA
SKIN AND SUBCUTANEOUS TISSUE
DISORDERS
RASH
PRURITUS
DRY SKIN
RASH MACULO-PAPULAR
ALOPECIA
INVESTIGATIONS
ASPARTATE AMINOTRANSFERASE
INCREASED
ALANINE AMINOTRANSFERASE
INCREASED
WEIGHT DECREASED
NEUTROPHIL COUNT DECREASED
123 ( 77,8)
132 (91,0)
50 ( 31,6)
68 (46,9)
48 ( 30,4)
25 (17,2)
46 ( 29,1)
84 (57,9)
31 ( 19,6)
31 (21,4)
19 ( 12,0)
24 (16,6)
19 ( 12,0)
34 (23,4)
13 ( 8,2)
12 (8,3)
94 ( 59,5)
99 (68,3)
44 ( 27,8)
22 (15,2)
27 ( 17,1)
26 (17,9)
19 ( 12,0)
32 (22,1)
12 ( 7,6)
6 (4,1)
11 ( 7,0)
12 (8,3)
1 ( 0,6)
19 (13,1)
93 ( 58,9)
105 (72,4)
36 ( 22,8)
80 (55,2)
20 ( 12,7)
16 (11,0)
19 ( 12,0)
15 (10,3)
15 ( 9,5)
7 (4,8)
87 ( 55,1)
44 (30,3)
42 ( 26,6)
10 (6,9)
35 ( 22,2)
7 (4,8)
10 ( 6,3)
3 (2,1)
10 ( 6,3)
2 (1,4)
8 ( 5,1)
21 (14,5)
79 ( 50,0)
76 (52,4)
31 ( 19,6)
4 (2,8)
28 ( 17,7)
5 (3,4)
20 ( 12,7)
17 (11,7)
8 ( 5,1)
23 (15,9)
p. 84

Tabelle 22: Häufige UEs[a] – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapie[b] , Studie CheckMate 648 (relevante Teilpopulation) (mehrseitige Tabelle)

Tabelle 22: Häufige UEsa– RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs.
Chemotherapieb, Studie CheckMate 648(relevante Teilpopulation) (mehrseitige Tabelle)
Tabelle 22: Häufige UEsa– RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs.
Chemotherapieb, Studie CheckMate 648(relevante Teilpopulation) (mehrseitige Tabelle)
Studie
SOCc, d
PTc, d
Patientinnen und Patienten mit Ereignis
n (%)
Nivolumab + Ipilimumab
N = 158
Chemotherapieb
N = 145
BLOOD CREATININE INCREASED
WHITE BLOOD CELL COUNT
DECREASED
PLATELET COUNT DECREASED
RESPIRATORY, THORACIC AND
MEDIASTINAL DISORDERS
COUGH
DYSPNOEA
PNEUMONIA ASPIRATION
PNEUMONITIS
PRODUCTIVE COUGH
HICCUPS
INFECTIONS AND INFESTATIONS
PNEUMONIA
BLOOD AND LYMPHATIC SYSTEM
DISORDERS
ANAEMIA
NEUTROPENIA
NEOPLASMS BENIGN, MALIGNANT AND
UNSPECIFIED (INCL CYSTS AND POLYPS)
MALIGNANT NEOPLASM PROGRESSION
CANCER PAIN
ENDOCRINE DISORDERS
HYPOTHYROIDISM
HYPERTHYROIDISM
ADRENAL INSUFFICIENCY
MUSCULOSKELETAL AND CONNECTIVE
TISSUE DISORDERS
ARTHRALGIA
NERVOUS SYSTEM DISORDERS
HEADACHE
DIZZINESS
DYSGEUSIA
PERIPHERAL SENSORY NEUROPATHY
INJURY, POISONING AND PROCEDURAL
COMPLICATIONS
PSYCHIATRIC DISORDERS
INSOMNIA
HEPATOBILIARY DISORDERS
6 ( 3,8)
21 (14,5)
5 ( 3,2)
20 (13,8)
4 ( 2,5)
13 (9,0)
70 ( 44,3)
62 (42,8)
22 ( 13,9)
16 (11,0)
15 ( 9,5)
6 (4,1)
13 ( 8,2)
7 (4,8)
12 ( 7,6)
3 (2,1)
10 ( 6,3)
6 (4,1)
8 ( 5,1)
30 (20,7)
69 ( 43,7)
48 (33,1)
24 ( 15,2)
19 (13,1)
57 ( 36,1)
63 (43,4)
44 ( 27,8)
54 (37,2)
2 ( 1,3)
11 (7,6)
49 ( 31,0)
46 (31,7)
34 ( 21,5)
33 (22,8)
10 ( 6,3)
10 (6,9)
47 ( 29,7)
3 (2,1)
24 ( 15,2)
0 (0)
13 ( 8,2)
1 (0,7)
10 (6,3)
1 (0,7)
43 ( 27,2)
28 (19,3)
12 ( 7,6)
8 (5,5)
36 ( 22,8)
59 (40,7)
12 ( 7,6)
6 (4,1)
10 ( 6,3)
14 (9,7)
5 ( 3,2)
10 (6,9)
3 ( 1,9)
11 (7,6)
31 ( 19,6)
19 (13,1)
25 ( 15,8)
28 (19,3)
16 ( 10,1)
19 (13,1)
17 ( 10,8)
5 (3,4)
p. 85

Nivolumab (Ösophaguskarzinom, Kombination mit Ipilimumab)

Tabelle 22: Häufige UEs[a] – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapie[b] , Studie CheckMate 648 (relevante Teilpopulation) (mehrseitige Tabelle)

Tabelle 22: Häufige UEsa– RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs.
Chemotherapieb, Studie CheckMate 648(relevante Teilpopulation) (mehrseitige Tabelle)
Tabelle 22: Häufige UEsa– RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs.
Chemotherapieb, Studie CheckMate 648(relevante Teilpopulation) (mehrseitige Tabelle)
Studie
SOCc, d
PTc, d
Patientinnen und Patienten mit Ereignis
n (%)
Nivolumab + Ipilimumab
N = 158
Chemotherapieb
N = 145
HEPATIC FUNCTION ABNORMAL
VASCULAR DISORDERS
HYPERTENSION
CARDIAC DISORDERS
EYE DISORDERS
RENAL AND URINARY DISORDERS
EAR AND LABYRINTH DISORDERS
10 ( 6,3)
1 (0,7)
17 ( 10,8)
29 (20,0)
5 ( 3,2)
11 (7,6)
13 ( 8,2)
10 (6,9)
12 ( 7,6)
6 (4,1)
12 ( 7,6)
30 (20,7)
2 ( 1,3)
11 (7,6)
a. Ereignisse, die bei ≥ 10 Patientinnen und Patienten in mindestens 1 Studienarm aufgetreten sind.
b. Cisplatin in Kombination mit 5-Fluorouracil
c. MedDRA-Version 24.0; SOC- und PT-Schreibweise ohne Anpassung aus Modul 4T Anhang 4G
übernommen
d. Ereignisse, die auf die Progression der Grunderkrankung zurückgehen, sind ebenfalls als UEs erfasst.
MedDRA: Medizinisches Wörterbuch für Aktivitäten im Rahmen der Arzneimittelzulassung; n: Anzahl
Patientinnen und Patienten mit mindestens 1 Ereignis; N: Anzahl ausgewerteter Patientinnen und Patienten;
PT: bevorzugter Begriff; RCT: randomisierte kontrollierte Studie; SOC: Systemorganklasse;
UE: unerwünschtes Ereignis
p. 86

Tabelle 23: Häufige SUEs[a] – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapie[b] , Studie CheckMate 648 (relevante Teilpopulation)

Tabelle 23: Häufige SUEsa– RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs.
Chemotherapieb, Studie CheckMate 648(relevante Teilpopulation)
Tabelle 23: Häufige SUEsa– RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs.
Chemotherapieb, Studie CheckMate 648(relevante Teilpopulation)
Studie
SOCc,d
PTc,d
Patientinnen und Patienten mit Ereignis
n (%)
Nivolumab + Ipilimumab
N = 158
**Chemotherapieb **
N = 145
CheckMate 648
Gesamtrate SUEs 122 (77,2)
90 (62,1)
NEOPLASMS BENIGN, MALIGNANT AND
UNSPECIFIED (INCL CYSTS AND POLYPS)
MALIGNANT NEOPLASM PROGRESSION
GASTROINTESTINAL DISORDERS
DYSPHAGIA
VOMITING
INFECTIONS AND INFESTATIONS
PNEUMONIA
RESPIRATORY, THORACIC AND
MEDIASTINAL DISORDERS
PNEUMONIA ASPIRATION
METABOLISM AND NUTRITION
DISORDERS
ENDOCRINE DISORDERS
GENERAL DISORDERS AND
ADMINISTRATION SITE CONDITIONS
BLOOD AND LYMPHATIC SYSTEM
DISORDERS
38 (24,1)
35 (24,1)
31 (19,6)
31 (21,4)
30 (19,0)
34 (23,4)
6 (3,8)
12 (8,3)
3 (1,9)
9 (6,2)
24 (15,2)
18 (12,4)
13 (8,2)
13 (9,0)
22 (13,9)
10 (6,9)
10 (6,3)
4 (2,8)
21 (13,3)
15 (10,3)
18 (11,4)
1 (0,7)
16 (10,1)
9 (6,2)
12 (7,6)
9 (6,2)
a. Ereignisse, die in mindestens 1 Studienarm bei ≥ 5 % der Patientinnen und Patienten aufgetreten sind
b. Cisplatin in Kombination mit 5-Fluorouracil
c. MedDRA-Version 24.0; SOC- und PT-Schreibweise ohne Anpassung aus Modul 4T Anhang 4G
übernommen
d. Ereignisse, die auf die Progression der Grunderkrankung zurückgehen, sind ebenfalls als UEs erfasst.
MedDRA: Medizinisches Wörterbuch für Aktivitäten im Rahmen der Arzneimittelzulassung; n: Anzahl
Patientinnen und Patienten mit mindestens 1 Ereignis; N: Anzahl ausgewerteter Patientinnen und Patienten;
PT: bevorzugter Begriff; RCT: randomisierte kontrollierte Studie; SOC: Systemorganklasse; SUE:
schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis
p. 87

Tabelle 24: Häufige schwere UEs[a] (CTCAE ≥ 3) – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapie[b] , Studie CheckMate 648 (relevante Teilpopulation)

Tabelle 24: Häufige schwere UEsa(CTCAE ≥ 3) – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab +
Ipilimumab vs. Chemotherapieb, Studie CheckMate 648(relevante Teilpopulation)
Tabelle 24: Häufige schwere UEsa(CTCAE ≥ 3) – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab +
Ipilimumab vs. Chemotherapieb, Studie CheckMate 648(relevante Teilpopulation)
Studie
SOCc, d
PTc, d
Patientinnen und Patienten mit Ereignis
n (%)
Nivolumab + Ipilimumab
N = 158
Chemotherapieb
N = 145
CheckMate 648
Gesamtrate schwere UEs(CTCAE ≥ 3) 125 (79,1)
112 (77,2)
GASTROINTESTINAL DISORDERS
DYSPHAGIA
DIARRHOEA
VOMITING
METABOLISM AND NUTRITION DISORDERS
HYPOKALAEMIA
HYPONATRAEMIA
DECREASED APPETITE
NEOPLASMS BENIGN, MALIGNANT AND
UNSPECIFIED (INCL CYSTS AND POLYPS)
MALIGNANT NEOPLASM PROGRESSION
INFECTIONS AND INFESTATIONS
PNEUMONIA
BLOOD AND LYMPHATIC SYSTEM
DISORDERS
ANAEMIA
INVESTIGATIONS
NEUTROPHIL COUNT DECREASED
WHITE BLOOD CELL COUNT DECREASED
RESPIRATORY, THORACIC AND
MEDIASTINAL DISORDERS
PNEUMONIA ASPIRATION
GENERAL DISORDERS AND
ADMINISTRATION SITE CONDITIONS
ENDOCRINE DISORDERS
HEPATOBILIARY DISORDERS
NERVOUS SYSTEM DISORDERS
40 (25,3)
44 (30,3)
10 (6,3)
10 (6,9)
8 (5,1)
2 (1,4)
5 (3,2)
8 (5,5)

37 (23,4)
32 (22,1)
9 (5,7)
8 (5,5)
8 (5,1)
6 (4,1)
5 (3,2)
10 (6,9)
36 (22,8)
37 (25,5)
31 (19,6)
32 (22,1)
34 (21,5)
18 (12,4)
18 (11,4)
11 (7,6)
26 (16,5)
38 (26,2)
16 (10,1)
26 (17,9)
26 (16,5)
31 (21,4)
4 (2,5)
13 (9,0)
3 (1,9)
8 ( 5,5)
19 (12,0)
13 (9,0)
8 (5,1)
3 (2,1)
15 (9,5)
15 (10,3)
12 (7,6)
1 (0,7)
10 (6,3)
3 (2,1)
3 (1,9)
8 (5,5)
a. Ereignisse, die in mindestens 1 Studienarm bei ≥ 5 % der Patientinnen und Patienten aufgetreten sind
b. Cisplatin in Kombination mit 5-Fluorouracil
b. MedDRA-Version 24.0; SOC- und PT-Schreibweise ohne Anpassung aus Modul 4T Anhang 4G
übernommen
d. Ereignisse, die auf die Progression der Grunderkrankung zurückgehen, sind ebenfalls als UEs erfasst.
CTCAE: Common Terminology Criteria for Adverse Events; MedDRA: Medizinisches Wörterbuch für
Aktivitäten im Rahmen der Arzneimittelzulassung; n: Anzahl Patientinnen und Patienten mit mindestens 1
Ereignis; N: Anzahl ausgewerteter Patientinnen und Patienten; PT: bevorzugter Begriff; RCT: randomisierte
kontrollierte Studie; SOC: Systemorganklasse; UE: unerwünschtes Ereignis
p. 88

Tabelle 25: Abbrüche wegen UEs – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapie[a] , Studie CheckMate 648 (relevante Teilpopulation) (mehrseitige Tabelle)

Tabelle 25: Abbrüche wegen UEs – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs.
Chemotherapiea, Studie CheckMate 648(relevante Teilpopulation) (mehrseitige Tabelle)
Tabelle 25: Abbrüche wegen UEs – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs.
Chemotherapiea, Studie CheckMate 648(relevante Teilpopulation) (mehrseitige Tabelle)
Studie
SOCb, c
PTb, c
Patientinnen und Patienten mit Ereignis
n (%)
Nivolumab + Ipilimumab
N = 158
Chemotherapiea
N = 145
CheckMate 648
Gesamtrate Abbrüche wegen UEs 51 (32,3)
34 (23,4)
Respiratory, thoracic and mediastinal disorders
Pneumonitis
Interstitial lung disease
Acute respiratory distress syndrome
Pneumonia aspiration
Respiratory failure
Bronchial obstruction
Endocrine disorders
Adrenal insufficiency
Hypophysitis
Hypothyroidism
Hypopituitarism
Inappropriate antidiuretic hormone secretion
Investigations
Aspartate aminotransferase increased
Alanine aminotransferase increased
Blood creatine phosphokinase increased
Gamma-glutamyltransferase increased
Transaminases increased
Blood creatinine increased
Creatinine renal clearance decreased
Weight decreased
Gastrointestinal disorders
Colitis
Enteritis
Gastritis
Mouth ulceration
Pancreatitis
Pancreatitis acute
Oesophageal motility disorder
Oesophageal stenosis
Vomiting
Neoplasms benign, malignant and unspecified
(incl cysts and polyps)
Malignant neoplasm progression
11 (7,0)
3 (2,1)
6 (3,8)
0 (0)
2 (1,3)
0 (0)
1 (0,6)
0 (0)
1 (0,6)
2 (1,4)
1 (0,6)
0 (0)
0 (0)
1 (0,7)
7 (4,4)
0 (0)
3 (1,9)
0 (0)
2 (1,3)
0 (0)
2 (1,3)
0 (0)
1 (0,6)
0 (0)
1 (0,6)
0 (0)
7 (4,4)
9 (6,2)
4 (2,5)
0 (0)
3 (1,9)
0 (0)
1 (0,6)
0 (0)
1 (0,6)
0 (0)
1 (0,6)
0 (0)
0 (0)
5 (3,4)
0 (0)
3 (2,1)
0 (0)
1 (0,7)
6 (3,8)
4 (2,8)
1 (0,6)
0 (0)
1 (0,6)
0 (0)
1 (0,6)
0 (0)
1 (0,6)
0 (0)
1 (0,6)
0 (0)
1 (0,6)
0 (0)
0 (0)
1 (0,7)
0 (0)
2 (1,4)
0 (0)
1 (0,7)
6 (3,8)
4 (2,8)
3 (1,9)
3 ( 2,1)
p. 89

Tabelle 25: Abbrüche wegen UEs – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapie[a] , Studie CheckMate 648 (relevante Teilpopulation) (mehrseitige Tabelle)

Tabelle 25: Abbrüche wegen UEs – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs.
Chemotherapiea, Studie CheckMate 648(relevante Teilpopulation) (mehrseitige Tabelle)
Tabelle 25: Abbrüche wegen UEs – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs.
Chemotherapiea, Studie CheckMate 648(relevante Teilpopulation) (mehrseitige Tabelle)
Studie
SOCb, c
PTb, c
Patientinnen und Patienten mit Ereignis
n (%)
Nivolumab + Ipilimumab
N = 158
Chemotherapiea
N = 145
Adult T-cell lymphoma/leukaemia
Colorectal cancer
Gastric cancer
Metastases to meninges
Hepatobiliary disorders
Hepatic function abnormal
Autoimmune hepatitis
Hyperbilirubinaemia
Immune-mediated hepatitis
Metabolism and nutrition disorders
Fulminant type 1 diabetes mellitus
Hyponatraemia
Type 1 diabetes mellitus
Decreased appetite
Dehydration
Blood and lymphatic system disorders
Anaemia
Immune thrombocytopenia
Renal and urinary disorders
Acute kidney injury
Tubulointerstitial nephritis
Chronic kidney disease
Renal failure
Renal impairment
Skin and subcutaneous tissue disorders
Erythema multiforme
Rash maculo-papular
Cardiac disorders
Myocarditis
Cardiotoxicity
Eye disorders
Uveitis
General disorders and administration site
conditions
General physical health deterioration
Malaise
Infections and infestations
1 (0,6)
0 (0)
1 (0,6)
0 (0)
1 (0,6)
0 (0)
0 (0)
1 (0,7)
5 (3,2)
0 (0)
2 (1,3)
0 (0)
1 (0,6)
0 (0)
1 (0,6)
0 (0)
1 (0,6)
0 (0)
3 (1,9)
2 (1,4)
1 (0,6)
0 (0)
1 (0,6)
0 (0)
1 (0,6)
0 (0)
0 (0)
1 (0,7)
0 (0)
1 (0,7)
2 (1,3)
0 (0)
1 (0,6)
0 (0)
1 (0,6)
0 (0)
2 (1,3)
7 (4,8)
1 (0,6)
0 (0)
1 (0,6)
0 (0)
0 (0)
1 (0,7)
0 (0)
3 (2,1)
0 (0)
3 (2,1)
2 (1,3)
0 (0)
1 (0,6)
0 (0)
1 (0,6)
0 (0)
1 (0,6)
1 (0,7)
1 (0,6)
0 (0)
0 (0)
1 (0,7)
1 (0,6)
0 (0)
1 (0,6)
0 (0)
1 (0,6)
2 (1,4)
1 (0,6)
1 (0,7)
0 (0)
1 (0,7)
1 (0,6)
1 (0,7)
p. 90

Nivolumab (Ösophaguskarzinom, Kombination mit Ipilimumab)

Tabelle 25: Abbrüche wegen UEs – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapie[a] , Studie CheckMate 648 (relevante Teilpopulation) (mehrseitige Tabelle)

Tabelle 25: Abbrüche wegen UEs – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs.
Chemotherapiea, Studie CheckMate 648(relevante Teilpopulation) (mehrseitige Tabelle)
Tabelle 25: Abbrüche wegen UEs – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs.
Chemotherapiea, Studie CheckMate 648(relevante Teilpopulation) (mehrseitige Tabelle)
Studie
SOCb, c
PTb, c
Patientinnen und Patienten mit Ereignis
n (%)
Nivolumab + Ipilimumab
N = 158
Chemotherapiea
N = 145
Pneumonia
Bronchitis
Musculoskeletal and connective tissue disorders
Immune-mediated arthritis
Nervous system disorders
Cerebral infarction
Neuropathy peripheral
Paraesthesia
Peripheral sensory neuropathy
Ear and labyrinth disorders
Deafness neurosensory
Hypoacusis
Injury, poisoning and procedural complications
Infusion related reaction
1 (0,6)
0 (0)
0 (0)
1 (0,7)
1 (0,6)
0 (0)
1 (0,6)
0 (0)
1 (0,6)
4 (2,8)
1 (0,6)
0 (0)
0 (0)
1 (0,7)
0 (0)
1 (0,7)
0 (0)
2 (1,4)
0 (0)
1 (0,7)
0 (0)
1 (0,7)
0 (0)
1 (0,7)
0 (0)
1 (0,7)
0 (0)
1 (0,7)
a. Cisplatin in Kombination mit 5-Fluorouracil
b. MedDRA-Version 24.0; SOC- und PT-Schreibweise ohne Anpassung aus Modul 4T Anhang 4G
übernommen
c. Ereignisse, die auf die Progression der Grunderkrankung zurückgehen, sind ebenfalls als UEs erfasst.
MedDRA: Medizinisches Wörterbuch für Aktivitäten im Rahmen der Arzneimittelzulassung; n: Anzahl
Patientinnen und Patienten mit mindestens 1 Ereignis; N: Anzahl ausgewerteter Patientinnen und Patienten;
PT: bevorzugter Begriff; RCT: randomisierte kontrollierte Studie; SOC: Systemorganklasse;
UE: unerwünschtes Ereignis
p. 91

Anhang D Ergänzende Darstellung von Ergebnissen zu Kategorien immunvermittelter UEs, immunvermittelter SUEs und immunvermittelter schwerer UEs (CTCAE-Grad ≥ 3)

Tabelle 26: Kategorien immunvermittelter UEs[a] – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapie[b] (relevante Teilpopulation)

Tabelle 26: Kategorien immunvermittelter UEsa– RCT, direkter Vergleich: Nivolumab +
Ipilimumab vs. Chemotherapieb (relevante Teilpopulation)
Tabelle 26: Kategorien immunvermittelter UEsa– RCT, direkter Vergleich: Nivolumab +
Ipilimumab vs. Chemotherapieb (relevante Teilpopulation)
Studie
Kategoriec
Patientinnen und Patienten mit Ereignis
n(%)
Nivolumab + Ipilimumab
N = 158
**Chemotherapieb **
N = 145
CheckMate 648
Gesamtrate immunvermittelter UEs 122 (77,2)
79 (54,5)
SUBJECTS WITH ENDOCRINE AES
SUBJECTS WITH GASTROINTESTINAL AES
SUBJECTS WITH HEPATIC AES
SUBJECTS WITH PULMONARY AES
SUBJECTS WITH RENAL AES
SUBJECTS WITH SKIN AES
SUBJECTS WITH HYPERSENSITIVITY/
INFUSION REACTION AES
48 (30,4)
2 (1,4)

51 (32,3)
25 (17,2)
45 (28,5)
13 (9,0)
15 (9,5)
5 (3,4)
9 (5,7)
34 (23,4)
75 (47,5)
24 (16,6)
10 (6,3)
2 (1,4)
a. Herangezogen wird jeweils die Operationalisierung einer vom pU vorgelegten spezifischen MedDRA PT-
Sammlung („select UE“).
b. Cisplatin in Kombination mit 5-Fluorouracil
c. Kategorie-Schreibweise ohne Anpassung aus Modul 4T Anhang 4-G übernommen
MedDRA: Medizinisches Wörterbuch für Aktivitäten im Rahmen der Arzneimittelzulassung; n: Anzahl
Patientinnen und Patienten mit mindestens 1 Ereignis; N: Anzahl ausgewerteter Patientinnen und Patienten;
PT: bevorzugter Begriff; pU: pharmazeutischer Unternehmer; RCT: randomisierte kontrollierte Studie; UE:
unerwünschtes Ereignis
p. 92

Nivolumab (Ösophaguskarzinom, Kombination mit Ipilimumab)

Tabelle 27: Kategorien immunvermittelter SUEs[a] – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapie[b] (relevante Teilpopulation)

Tabelle 27: Kategorien immunvermittelter SUEsa– RCT, direkter Vergleich: Nivolumab +
Ipilimumab vs. Chemotherapieb (relevante Teilpopulation)
Tabelle 27: Kategorien immunvermittelter SUEsa– RCT, direkter Vergleich: Nivolumab +
Ipilimumab vs. Chemotherapieb (relevante Teilpopulation)
Studie
Kategoriec
Patientinnen und Patienten mit Ereignis
n (%)
Nivolumab + Ipilimumab
N = 158
**Chemotherapieb **
N = 145
CheckMate 648
Gesamtrate immunvermittelter SUEs 37 (23,4)
7 (4,8)
SUBJECTS WITH ENDOCRINE AES
SUBJECTS WITH GASTROINTESTINAL AES
SUBJECTS WITH HEPATIC AES
SUBJECTS WITH PULMONARY AES
SUBJECTS WITH RENAL AES
SUBJECTS WITH SKIN AES
SUBJECTS WITH HYPERSENSITIVITY/
INFUSION REACTION AES
18 (11,4)
0 (0)

5 (3,2)
1 (0,7)
5 (3,2)
0 (0)
9 (5,7)
2 (1,4)
3 (1,9)
4 (2,8)
3 (1,9)
0 (0)
1 (0,6)
0 (0)
a. Herangezogen wird jeweils die Operationalisierung einer vom pU vorgelegten spezifischen MedDRA PT-
Sammlung („select UE“).
b. Cisplatin in Kombination mit 5-Fluorouracil
c. Kategorie-Schreibweise ohne Anpassung aus Modul 4T Anhang 4-G übernommen
MedDRA: Medizinisches Wörterbuch für Aktivitäten im Rahmen der Arzneimittelzulassung; n: Anzahl
Patientinnen und Patienten mit mindestens 1 Ereignis; N: Anzahl ausgewerteter Patientinnen und Patienten;
PT: bevorzugter Begriff; pU: pharmazeutischer Unternehmer; RCT: randomisierte kontrollierte Studie;
SUE: schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis; UE: unerwünschtes Ereignis
p. 93

Nivolumab (Ösophaguskarzinom, Kombination mit Ipilimumab)

Tabelle 28: Kategorien immunvermittelter schwerer UEs[a] (CTCAE-Grad ≥ 3) – RCT, direkter Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapie[b] (relevante Teilpopulation)

Tabelle 28: Kategorien immunvermittelter schwerer UEsa(CTCAE-Grad ≥ 3) – RCT, direkter
Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapieb (relevante Teilpopulation)
Tabelle 28: Kategorien immunvermittelter schwerer UEsa(CTCAE-Grad ≥ 3) – RCT, direkter
Vergleich: Nivolumab + Ipilimumab vs. Chemotherapieb (relevante Teilpopulation)
Studie
Kategoriec
Patientinnen und Patienten mit Ereignis
n (%)
Nivolumab + Ipilimumab
N = 158
**Chemotherapieb **
N = 145
CheckMate 648
Gesamtrate immunvermittelter schwere UEs
(CTCAE-Grad ≥ 3)
40 (25,3)
11 (7,6)
SUBJECTS WITH ENDOCRINE AES
SUBJECTS WITH GASTROINTESTINAL AES
SUBJECTS WITH HEPATIC AES
SUBJECTS WITH PULMONARY AES
SUBJECTS WITH RENAL AES
SUBJECTS WITH SKIN AES
SUBJECTS WITH HYPERSENSITIVITY/
INFUSION REACTION AES
11 (7,0)
0 (0)

10 (6,3)
2 (1,4)
16 (10,1)
3 (2,1)
7 (4,4)
2 (1,4)
2 (1,3)
2 (1,4)
5 (3,2)
2 (1,4)
0 (0)
0 (0)
a. Herangezogen wird jeweils die Operationalisierung einer vom pU vorgelegten spezifischen MedDRA PT-
Sammlung („select UE“).
b. Cisplatin in Kombination mit 5-Fluorouracil
c. Kategorie-Schreibweise ohne Anpassung aus Modul 4T Anhang 4-G übernommen
CTCAE: Common Terminology Criteria for Adverse Events; MedDRA: Medizinisches Wörterbuch für
Aktivitäten im Rahmen der Arzneimittelzulassung; n: Anzahl Patientinnen und Patienten mit mindestens 1
Ereignis; N: Anzahl ausgewerteter Patientinnen und Patienten; PT: bevorzugter Begriff; pU: pharmazeutischer
Unternehmer; RCT: randomisierte kontrollierte Studie; UE: unerwünschtes Ereignis
p. 94

Anhang E Offenlegung von Beziehungen (externe Sachverständige)

Externe Sachverständige

Diese Dossierbewertung wurde unter Einbindung eines externen Sachverständigen (eines medizinisch-fachlichen Beraters) erstellt. Medizinisch-fachliche Beraterinnen oder Berater, die wissenschaftliche Forschungsaufträge für das Institut bearbeiten, haben gemäß § 139b Abs. 3 Satz 2 SGB V „alle Beziehungen zu Interessenverbänden, Auftragsinstituten, insbesondere der pharmazeutischen Industrie und der Medizinprodukteindustrie, einschließlich Art und Höhe von Zuwendungen“ offenzulegen. Das Institut hat von dem Berater ein ausgefülltes Formular „Formblatt zur Offenlegung von Beziehungen“ erhalten. Die Angaben wurden durch das speziell für die Beurteilung der Interessenkonflikte eingerichtete Gremium des Instituts bewertet. Es wurden keine Interessenkonflikte festgestellt, die die fachliche Unabhängigkeit im Hinblick auf eine Bearbeitung des vorliegenden Auftrags gefährden. Im Folgenden sind die Angaben zu Beziehungen zusammengefasst. Alle Informationen beruhen auf Selbstangaben der Person anhand des „Formblatts zur Offenlegung von Beziehungen“. Das Formblatt ist unter www.iqwig.de abrufbar. Die in diesem Formblatt verwendeten Fragen befinden sich im Anschluss an diese Zusammenfassung.

Name Frage 1 Frage 2 Frage 3 Frage 4 Frage 5 Frage 6 Frage 7
Dietrich, C. F. nein ja ja ja nein nein nein
p. 95

Im „Formblatt zur Offenlegung von Beziehungen“ (Version 03/2020) wurden folgende 7 Fragen gestellt:

Frage 1: Sind oder waren Sie innerhalb des laufenden Jahres und der 3 Kalenderjahre davor bei einer Einrichtung des Gesundheitswesens (z. B. einer Klinik, einer Einrichtung der Selbstverwaltung, einer Fachgesellschaft, einem Auftragsforschungsinstitut), einem pharmazeutischen Unternehmen, einem Medizinproduktehersteller oder einem industriellen Interessenverband angestellt oder für diese / dieses / diesen selbstständig oder ehrenamtlich tätig bzw. sind oder waren Sie freiberuflich in eigener Praxis tätig?

Frage 2: Beraten Sie oder haben Sie innerhalb des laufenden Jahres und der 3 Kalenderjahre davor eine Einrichtung des Gesundheitswesens (z. B. eine Klinik, eine Einrichtung der Selbstverwaltung, eine Fachgesellschaft, ein Auftragsforschungsinstitut), ein pharmazeutisches Unternehmen, einen Medizinproduktehersteller oder einen industriellen Interessenverband beraten (z. B. als Gutachter/-in, Sachverständige/r, in Zusammenhang mit klinischen Studien als Mitglied eines sogenannten Advisory Boards / eines Data Safety Monitoring Boards [DSMB] oder Steering Committees)?

Frage 3: Haben Sie innerhalb des laufenden Jahres und der 3 Kalenderjahre davor direkt oder indirekt von einer Einrichtung des Gesundheitswesens (z. B. einer Klinik, einer Einrichtung der Selbstverwaltung, einer Fachgesellschaft, einem Auftragsforschungsinstitut), einem pharmazeutischen Unternehmen, einem Medizinproduktehersteller oder einem industriellen Interessenverband Honorare erhalten (z. B. für Vorträge, Schulungstätigkeiten, Stellungnahmen oder Artikel)?

Frage 4: Haben Sie oder hat Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Praxis oder die Institution, für die Sie ehrenamtlich tätig sind, innerhalb des laufenden Jahres und der 3 Kalenderjahre davor von einer Einrichtung des Gesundheitswesens (z. B. einer Klinik, einer Einrichtung der Selbstverwaltung, einer Fachgesellschaft, einem Auftragsforschungsinstitut), einem pharmazeutischen Unternehmen, einem Medizinproduktehersteller oder einem industriellen Interessenverband sogenannte Drittmittel erhalten (d. h. finanzielle Unterstützung z. B. für Forschungsaktivitäten, die Durchführung klinischer Studien, andere wissenschaftliche Leistungen oder Patentanmeldungen)? Sofern Sie in einer größeren Institution tätig sind, genügen Angaben zu Ihrer Arbeitseinheit, z. B. Klinikabteilung, Forschungsgruppe.

Frage 5: Haben Sie oder hat Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Praxis oder die Institution, für die Sie ehrenamtlich tätig sind, innerhalb des laufenden Jahres und der 3 Kalenderjahre davor sonstige finanzielle oder geldwerte Zuwendungen, z. B. Ausrüstung, Personal, Unterstützung bei der Ausrichtung einer Veranstaltung, Übernahme von Reisekosten oder Teilnahmegebühren für Fortbildungen / Kongresse erhalten von einer Einrichtung des Gesundheitswesens (z. B. einer Klinik, einer Einrichtung der Selbstverwaltung, einer Fachgesellschaft, einem Auftragsforschungsinstitut), einem pharmazeutischen Unternehmen, einem Medizinproduktehersteller

p. 96

oder einem industriellen Interessenverband? Sofern Sie in einer größeren Institution tätig sind, genügen Angaben zu Ihrer Arbeitseinheit, z. B. Klinikabteilung, Forschungsgruppe.

Frage 6: Besitzen Sie Aktien, Optionsscheine oder sonstige Geschäftsanteile einer Einrichtung des Gesundheitswesens (z. B. einer Klinik, einem Auftragsforschungsinstitut), eines pharmazeutischen Unternehmens, eines Medizinprodukteherstellers oder eines industriellen Interessenverbands? Besitzen Sie Anteile eines sogenannten Branchenfonds, der auf pharmazeutische Unternehmen oder Medizinproduktehersteller ausgerichtet ist? Besitzen Sie Patente für ein pharmazeutisches Erzeugnis, ein Medizinprodukt, eine medizinische Methode oder Gebrauchsmuster für ein pharmazeutisches Erzeugnis oder ein Medizinprodukt?

Frage 7: Sind oder waren Sie jemals an der Erstellung einer medizinischen Leitlinie oder klinischen Studie beteiligt, die eine mit diesem Projekt vergleichbare Thematik behandelt/e? Gibt es sonstige Umstände, die aus Sicht von unvoreingenommenen Betrachtenden als Interessenkonflikt bewertet werden können, z. B. Aktivitäten in gesundheitsbezogenen Interessengruppierungen bzw. Selbsthilfegruppen, politische, akademische, wissenschaftliche oder persönliche Interessen?