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A24-126·Tislelizumab·Cancer

Initial/ Published 2025-04-01

Abstract

Tislelizumab assessed against pembrolizumab monotherapy OR atezolizumab monotherapy OR cemiplimab monotherapy OR nivolumab + ipilimumab + 2 cycles platinum-based chemotherapy (ECOG-PS 0-1 only) OR pembrolizumab + carboplatin + paclitaxel or nab-paclitaxel (ECOG-PS 0-1 only); pembrolizumab + carboplatin + paclitaxel or nab-paclitaxel (ECOG-PS 0-1 only) OR atezolizumab monotherapy (PD-L1 >= 10% on tumour-infiltrating immune cells, ECOG-PS 0-1 only) OR nivolumab + ipilimumab + 2 cycles platinum-based chemotherapy (ECOG-PS 0-1 only) OR carboplatin + third-generation cytostatic (vinorelbine, gemcitabine, docetaxel, paclitaxel, or pemetrexed) per Anlage VI AMR (ECOG-PS 2 only) OR carboplatin + nab-paclitaxel (ECOG-PS 2 only) for First-line treatment of squamous NSCLC in adults with locally advanced NSCLC not eligible for surgical resection or platinum-based radiochemotherapy, or with metastatic NSCLC, with PD-L1 expression >= 50% and without actionable genetic alterations. IQWiG concluded Proof of benefit not proven.

Source

64 pages · German report

Tislelizumab (plattenepitheliales NSCLC, Erstlinie)

Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V

p. 2

Tislelizumab (plattenepitheliales NSCLC, Erstlinie)

Impressum

Herausgeber

Thema

Tislelizumab (plattenepitheliales NSCLC, Erstlinie) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V

Auftraggeber

Gemeinsamer Bundesausschuss

Datum des Auftrags

Interne Projektnummer

A24-126

DOI-URL

https://doi.org/10.60584/A24-126

Anschrift des Herausgebers

Tel.: +49 221 35685-0 Fax: +49 221 35685-1 E-Mail: berichte@iqwig.de Internet: www.iqwig.de

ISSN: 1864-2500

p. 3

Tislelizumab (plattenepitheliales NSCLC, Erstlinie)

Zitiervorschlag

Schlagwörter

Tislelizumab, Karzinom – Nichtkleinzelliges Lungen-, Nutzenbewertung

Keywords

Tislelizumab, Carcinoma – Non-Small-Cell Lung, Benefit Assessment

p. 4

Tislelizumab (plattenepitheliales NSCLC, Erstlinie)

Medizinisch-fachliche Beratung

Für die vorliegende Dossierbewertung wurde keine Beraterin / kein Berater zu medizinischfachlichen Fragen eingebunden.

Beteiligung von Betroffenen

Im Rahmen der vorliegenden Dossierbewertung wurden keine Betroffenen eingebunden.

An der Dossierbewertung beteiligte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des IQWiG

  • Anja Reinartz

  • Anna-Lena Firle

  • Lukas Gockel

  • Charlotte Guddat

  • Simone Heß

  • Petra Kohlepp

  • Torben Lütkehermölle

  • Katrin Nink

p. 5

Tislelizumab (plattenepitheliales NSCLC, Erstlinie)

Inhaltsverzeichnis

|---|---| |1|Hintergrund........................................................................................................... 1| |1.1|Zugelassenes Anwendungsgebiet ....................................................................... 1| |1.2|Verlauf des Projekts ........................................................................................... 1| |1.3|Verfahren der frühen Nutzenbewertung ............................................................ 2| |1.4|Erläuterungen zum Aufbau des Dokuments ........................................................ 2| |Teil I:|Nutzenbewertung ............................................................................................... I.1| |Teil II:|Anzahl der Patientinnen und Patienten sowie Kosten der Therapie ..................... II.1|

p. 6

Tislelizumab (plattenepitheliales NSCLC, Erstlinie)

1 Hintergrund

1.1 Zugelassenes Anwendungsgebiet

Tislelizumab ist für mehrere Anwendungsgebiete zugelassen. Die vorliegende Dossierbewertung bezieht sich ausschließlich auf folgendes Anwendungsgebiet:

Tislelizumab in Kombination mit Carboplatin und entweder Paclitaxel oder nab-Paclitaxel wird angewendet zur Erstlinienbehandlung des plattenepithelialen nicht kleinzelligen Lungenkarzinoms bei erwachsenen Patientinnen und Patienten, die ein lokal fortgeschrittenes nicht kleinzelliges Lungenkarzinom haben und nicht für eine chirurgische Resektion oder eine platinbasierte Radiochemotherapie in Frage kommen, oder ein metastasiertes nicht kleinzelliges Lungenkarzinom haben.

1.2 Verlauf des Projekts

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Tislelizumab (in Kombination mit Carboplatin und Paclitaxel oder nab-Paclitaxel) gemäß § 35a Sozialgesetzbuch (SGB) V beauftragt. Die Bewertung erfolgt auf Basis eines Dossiers des pharmazeutischen Unternehmers (pU). Das Dossier wurde dem IQWiG am 20.12.2024 übermittelt.

Für die vorliegende Bewertung war grundsätzlich die Einbindung externer Sachverständiger (einer Beraterin oder eines Beraters zu medizinisch-fachlichen Fragen) vorgesehen. Diese Beratung sollte die schriftliche Beantwortung von Fragen zu den Themenbereichen Krankheitsbild / Krankheitsfolgen, Therapieziele, Patientinnen und Patienten im deutschen Versorgungsalltag, Therapieoptionen, therapeutischer Bedarf und Stand der medizinischen Praxis umfassen. Darüber hinaus sollte bei Bedarf eine Einbindung im Projektverlauf zu weiteren spezifischen Fragen erfolgen. Zudem war grundsätzlich die Einbindung von Betroffenen beziehungsweise Patientenorganisationen vorgesehen. Diese Einbindung sollte die schriftliche Beantwortung von Fragen zu den Themenbereichen Erfahrungen mit der Erkrankung, Notwendigkeit der Betrachtung spezieller Patientengruppen, Erfahrungen mit den derzeit verfügbaren Therapien für das Anwendungsgebiet, Erwartungen an eine neue Therapie und gegebenenfalls zusätzliche Informationen umfassen. In der vorliegenden besonderen Bewertungssituation – der pU legt selbst keine Daten zur Ableitung eines Zusatznutzens vor – wurde auf die Einbindung externer Sachverständiger und Betroffener bzw. Patientenorganisationen verzichtet.

Für die vorliegende Nutzenbewertung war ergänzend zu den Angaben in den Modulen 1 bis 4 die Verwendung von Informationen aus Modul 5 des Dossiers des pU notwendig. Es handelte sich dabei um Informationen zu Studienmethodik und Studienergebnissen. Die

p. 7

Tislelizumab (plattenepitheliales NSCLC, Erstlinie)

entsprechenden Angaben wurden in den vorliegenden Bericht zur Nutzenbewertung aufgenommen.

Die Verantwortung für die vorliegende Bewertung und für das Bewertungsergebnis liegt ausschließlich beim IQWiG. Die Bewertung wird zur Veröffentlichung an den G-BA übermittelt, der zu der Nutzenbewertung ein Stellungnahmeverfahren durchführt. Die Beschlussfassung über den Zusatznutzen, die Anzahl der Patientinnen und Patienten in der Zielpopulation der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie über die Kosten der Therapie für die GKV erfolgt durch den G-BA im Anschluss an das Stellungnahmeverfahren.

1.3 Verfahren der frühen Nutzenbewertung

Die vorliegende Dossierbewertung ist Teil des Gesamtverfahrens zur frühen Nutzenbewertung. Sie wird gemeinsam mit dem Dossier des pU (Module 1 bis 4) auf der Website des G-BA veröffentlicht. Im Anschluss daran führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren zu der Dossierbewertung durch. Der G-BA trifft seinen Beschluss zur frühen Nutzenbewertung nach Abschluss des Stellungnahmeverfahrens. Durch den Beschluss des G-BA werden gegebenenfalls die in der Dossierbewertung dargestellten Informationen ergänzt.

Weitere Informationen zum Stellungnahmeverfahren und zur Beschlussfassung des G-BA sowie das Dossier des pU finden sich auf der Website des G-BA (www.g-ba.de).

1.4 Erläuterungen zum Aufbau des Dokuments

Die vorliegende Dossierbewertung gliedert sich in 2 Teile, jeweils ggf. plus Anhänge. Die nachfolgende Tabelle 1 zeigt den Aufbau des Dokuments im Detail.

Tabelle 1: Erläuterungen zum Aufbau des Dokuments

Tabelle 1: Erläuterungen zum Aufbau des Dokuments Tabelle 1: Erläuterungen zum Aufbau des Dokuments
Teil I – Nutzenbewertung
Kapitel I 1 - Zusammenfassung der Ergebnisse der Nutzenbewertung
Kapitel I 2 bis I 5 - Darstellung des Ergebnisses der Nutzenbewertung im Detail
- Angabe, ob und inwieweit die vorliegende Bewertung von der Einschätzung des pU im
Dossier abweicht
Teil II – Anzahl der Patientinnen und Patienten sowie Kosten der Therapie
Kapitel II 1 bis II 3 Kommentare zu folgenden Modulen des Dossiers des pU:
- Modul 3 C, Abschnitt 3.2 (Anzahl der Patienten mit therapeutisch bedeutsamem
Zusatznutzen)
- Modul 3 C, Abschnitt 3.3 (Kosten der Therapie für die gesetzliche Krankenversicherung)
- Modul 3 C, Abschnitt 3.6 (Angaben zur Anzahl der Prüfungsteilnehmer an den
klinischen Prüfungen zu dem Arzneimittel, die an Prüfstellen im Geltungsbereich des
SGB V teilgenommen haben)
pU: pharmazeutischer Unternehmer
p. 8

Bei der Dossierbewertung werden die Anforderungen berücksichtigt, die in den vom G-BA bereitgestellten Dossiervorlagen beschrieben sind (siehe Verfahrensordnung des G-BA [1]). Kommentare zum Dossier und zum Vorgehen des pU sind an den jeweiligen Stellen der Nutzenbewertung beschrieben.

Bei Abschnittsverweisen, die sich auf Abschnitte im Dossier des pU beziehen, ist zusätzlich das betroffene Modul des Dossiers angegeben. Abschnittsverweise ohne Angabe eines Moduls beziehen sich auf den vorliegenden Bericht zur Nutzenbewertung.

p. 9

Tislelizumab (plattenepitheliales NSCLC, Erstlinie)

Teil I: Nutzenbewertung

p. 10

Tislelizumab (plattenepitheliales NSCLC, Erstlinie)

I Inhaltsverzeichnis

|---|---|---| |I||Tabellenverzeichnis ............................................................................................. I.3| |I||Abkürzungsverzeichnis ........................................................................................ I.4| |I|1|Kurzfassung der Nutzenbewertung ...................................................................... I.5| |I|2|Fragestellung ....................................................................................................... I.9| |I|3|Informationsbeschaffung und Studienpool ........................................................ I.11| |I|4|Ergebnisse zum Zusatznutzen ............................................................................ I.13| |I|5|Wahrscheinlichkeit und Ausmaß des Zusatznutzens ........................................... I.14| |I|6|Literatur ............................................................................................................ I.16| |I|Anhang A
Suchstrategien ......................................................................................... I.17|| |I|Anhang B
Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung .......................... I.18||

p. 11

Tislelizumab (plattenepitheliales NSCLC, Erstlinie)

I Tabellenverzeichnis

Seite Tabelle 1: Erläuterungen zum Aufbau des Dokuments ............................................................. 2 Tabelle 2: Fragestellungen der Nutzenbewertung von Tislelizumab + Carboplatin + Paclitaxel / nab-Paclitaxel .................................................................................................. I.6 Tabelle 3: Tislelizumab + Carboplatin + Paclitaxel / nab-Paclitaxel – Wahrscheinlichkeit und Ausmaß des Zusatznutzens ........................................................................................ I.8 Tabelle 4: Fragestellungen der Nutzenbewertung von Tislelizumab + Carboplatin + Paclitaxel / nab-Paclitaxel ................................................................................................ I.10 Tabelle 5: Tislelizumab + Carboplatin + Paclitaxel / nab-Paclitaxel – Wahrscheinlichkeit und Ausmaß des Zusatznutzens ...................................................................................... I.15

p. 12

Tislelizumab (plattenepitheliales NSCLC, Erstlinie)

I Abkürzungsverzeichnis

Abkürzung Bedeutung
ECOG-PS Eastern Cooperative Oncology Group-Performance Status
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss
IQWiG Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
NSCLC nicht kleinzelliges Lungenkarzinom
pU pharmazeutischer Unternehmer
RCT Randomized controlled Trial (randomisierte kontrollierte Studie)
SGB Sozialgesetzbuch
p. 13

Tislelizumab (plattenepitheliales NSCLC, Erstlinie)

I 1 Kurzfassung der Nutzenbewertung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Tislelizumab (in Kombination mit Carboplatin und Paclitaxel oder nab-Paclitaxel) gemäß § 35a Sozialgesetzbuch (SGB) V beauftragt. Die Bewertung erfolgt auf Basis eines Dossiers des pharmazeutischen Unternehmers (pU). Das Dossier wurde dem IQWiG am 20.12.2024 übermittelt.

Fragestellung

Das Ziel des vorliegenden Berichts ist die Bewertung des Zusatznutzens von Tislelizumab in Kombination mit Carboplatin und entweder Paclitaxel oder nab-Paclitaxel (im Folgenden Tislelizumab + Carboplatin + Paclitaxel / nab-Paclitaxel) im Vergleich mit der zweckmäßigen Vergleichstherapie für die Erstlinienbehandlung des plattenepithelialen nicht kleinzelligen Lungenkarzinoms (NSCLC) bei erwachsenen Patientinnen und Patienten, die ein lokal fortgeschrittenes NSCLC haben und nicht für eine chirurgische Resektion oder eine platinbasierte Radiochemotherapie in Frage kommen oder ein metastasiertes NSCLC haben.

Aus der Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie des G-BA ergeben sich die in Tabelle 2 dargestellten Fragestellungen.

p. 14

Tislelizumab (plattenepitheliales NSCLC, Erstlinie)

Tabelle 2: Fragestellungen der Nutzenbewertung von Tislelizumab + Carboplatin + Paclitaxel / nab-Paclitaxel

Frage-
stellung
Indikation Zweckmäßige Vergleichstherapiea, b
Erstlinienbehandlung des plattenepithelialen NSCLC bei erwachsenen Patientinnen und Patienten mit lokal
fortgeschrittenem NSCLC, die nicht für eine chirurgische Resektion oder platinbasierte Radiochemotherapie
infrage kommen, oder mit metastasiertem NSCLC,
1 mit einer
PD-L1-Expression
≥ 50 % und ohne
therapierbare
genetische
Alterationenc
- Pembrolizumab als Monotherapie oder
- Atezolizumab als Monotherapie oder
- Cemiplimab als Monotherapie oder
- Nivolumab in Kombination mit Ipilimumab und 2 Zyklen platinbasierter
Chemotherapie (nur für Patientinnen und Patienten mit ECOG-PS 0–1) oder
- Pembrolizumab in Kombination mit Carboplatin und entweder Paclitaxel oder
nab-Paclitaxel (nur für Patientinnen und Patienten mit ECOG-PS 0–1)
2 mit einer
PD-L1-Expression
< 50 % und ohne
therapierbare
genetische
Alterationenc
- Pembrolizumab in Kombination mit Carboplatin und entweder Paclitaxel oder
nab-Paclitaxel (nur für Patientinnen und Patienten mit ECOG-PS 0–1) oder
- Atezolizumab als Monotherapie (nur für Patientinnen und Patienten mit einer
PD-L1-Expression ≥ 10 % bei tumorinfiltrierenden Immunzellen) oder
- Nivolumab in Kombination mit Ipilimumab und 2 Zyklen platinbasierter
Chemotherapie (nur für Patientinnen und Patienten mit ECOG-PS 0–1) oder
- Carboplatin in Kombination mit einem Drittgenerationszytostatikum
(Vinorelbin oder Gemcitabin oder Docetaxel oder Paclitaxel oder Pemetrexed)
vgl. Anlage VI zum Abschnitt K der Arzneimittel-Richtlinie (nur für
Patientinnen und Patienten mit ECOG-PS 2) oder
- Carboplatin in Kombination mit nab-Paclitaxel (nur für Patientinnen und
Patienten mit ECOG-PS 2)
a. Dargestellt ist jeweils die vom G-BA festgelegte zweckmäßige Vergleichstherapie.
b. Der alleinige Vergleich gegenüber einer Therapieoption, die nur für einen Teil der Patientenpopulation eine
Vergleichstherapie darstellt, ist in der Regel nicht ausreichend, um den Zusatznutzen für die
Gesamtpopulation nachzuweisen.
c. Für das vorliegende Anwendungsgebiet wird gemäß G-BA davon ausgegangen, dass für die Patientinnen
und Patienten zum Zeitpunkt der Therapie mit Tislelizumab in Kombination mit Carboplatin und entweder
Paclitaxel oder nab-Paclitaxel keine molekular stratifizierte Therapie (gegen ALK, BRAF, EGFR, Exon-20,
KRAS G12C, METex14, RET oder ROS1 gerichtet) in Betracht kommt.
ALK: anaplastische Lymphomkinase; BRAF: Rapidly Accelerated Fibrosarcoma – isoform B; EGFR: epidermaler
Wachstumsfaktorrezeptor; ECOG-PS: Eastern Cooperative Oncology Group Performance Status; G-BA:
Gemeinsamer Bundesausschuss; KRAS: Kirsten Rat Sarcoma Viral Oncogene Homolog; METex14: Exon 14 des
Mesenchymal-epithelial Transition Factor-Gens; NSCLC: nicht kleinzelliges Lungenkarzinom; PD-L1:
Programmed Cell Death-Ligand 1; RET: Rearranged During Transfection; ROS1: C-ros Oncogene 1

Der pU folgte der Festlegung des G-BA zur zweckmäßigen Vergleichstherapie in beiden Fragestellungen.

Die Bewertung wird anhand patientenrelevanter Endpunkte auf Basis der vom pU im Dossier vorgelegten Daten vorgenommen. Für die Ableitung des Zusatznutzens werden randomisierte kontrollierte Studien (RCTs) herangezogen. Dies entspricht den Einschlusskriterien des pU.

p. 15

Tislelizumab (plattenepitheliales NSCLC, Erstlinie)

Da für keine der vom G-BA benannten Fragestellungen geeignete Daten vorliegen, erfolgt die Bewertung der 2 Fragestellungen nachfolgend gemeinsam.

Ergebnisse

Durch die Überprüfung der Vollständigkeit des Studienpools wurde für beide Fragestellungen keine relevante Studie für die Bewertung des Zusatznutzens von Tislelizumab + Carboplatin + Paclitaxel / nab-Paclitaxel im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie des G-BA identifiziert.

Ergebnisse zum Zusatznutzen

Da für beide Fragestellungen der Nutzenbewertung keine geeigneten Daten vorliegen, ergibt sich jeweils kein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen von Tislelizumab + Carboplatin + Paclitaxel / nab-Paclitaxel gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie, ein Zusatznutzen ist damit für beide Fragestellungen nicht belegt.

Wahrscheinlichkeit und Ausmaß des Zusatznutzens, Patientengruppen mit therapeutisch bedeutsamem Zusatznutzen

Tabelle 3 zeigt eine Zusammenfassung von Wahrscheinlichkeit und Ausmaß des Zusatznutzens von Tislelizumab + Carboplatin + Paclitaxel / nab-Paclitaxel.

p. 16

Tislelizumab (plattenepitheliales NSCLC, Erstlinie)

Tabelle 3: Tislelizumab + Carboplatin + Paclitaxel / nab-Paclitaxel – Wahrscheinlichkeit und Ausmaß des Zusatznutzens

Frage-
stellung
Indikation Zweckmäßige Vergleichstherapiea, b Wahrscheinlichkeit
und Ausmaß des
Zusatznutzens
Erstlinienbehandlung des plattenepithelialen NSCLC bei erwachsenen Patientinnen und Patienten mit lokal
fortgeschrittenem NSCLC, die nicht für eine chirurgische Resektion oder platinbasierte Radiochemotherapie
infrage kommen, oder mit metastasiertem NSCLC,
1 mit einer
PD-L1-Expression
≥ 50 % und ohne
therapierbare
genetische
Alterationenc
- Pembrolizumab als Monotherapie oder
- Atezolizumab als Monotherapie oder
- Cemiplimab als Monotherapie oder
- Nivolumab in Kombination mit Ipilimumab und 2 Zyklen
platinbasierter Chemotherapie (nur für Patientinnen und
Patienten mit ECOG-PS 0–1) oder
- Pembrolizumab in Kombination mit Carboplatin und
entweder Paclitaxel oder nab-Paclitaxel (nur für
Patientinnen und Patienten mit ECOG-PS 0–1)
Zusatznutzen nicht
belegt
2 mit einer
PD-L1-Expression
< 50 % und ohne
therapierbare
genetische
Alterationenc
- Pembrolizumab in Kombination mit Carboplatin und
entweder Paclitaxel oder nab-Paclitaxel (nur für
Patientinnen und Patienten mit ECOG-PS 0–1) oder
- Atezolizumab als Monotherapie (nur für Patientinnen und
Patienten mit einer PD-L1-Expression ≥ 10 % bei
tumorinfiltrierenden Immunzellen) oder
- Nivolumab in Kombination mit Ipilimumab und 2 Zyklen
platinbasierter Chemotherapie (nur für Patientinnen und
Patienten mit ECOG-PS 0–1) oder
- Carboplatin in Kombination mit einem
Drittgenerationszytostatikum (Vinorelbin oder Gemcitabin
oder Docetaxel oder Paclitaxel oder Pemetrexed) vgl.
Anlage VI zum Abschnitt K der Arzneimittel-Richtlinie (nur
für Patientinnen und Patienten mit ECOG-PS 2) oder
- Carboplatin in Kombination mit nab-Paclitaxel (nur für
Patientinnen und Patienten mit ECOG-PS 2)
Zusatznutzen nicht
belegt
a. Dargestellt ist jeweils die vom G-BA festgelegte zweckmäßige Vergleichstherapie.
b. Der alleinige Vergleich gegenüber einer Therapieoption, die nur für einen Teil der Patientenpopulation eine
Vergleichstherapie darstellt, ist in der Regel nicht ausreichend, um den Zusatznutzen für die
Gesamtpopulation nachzuweisen.
c. Für das vorliegende Anwendungsgebiet wird gemäß G-BA davon ausgegangen, dass für die Patientinnen
und Patienten zum Zeitpunkt der Therapie mit Tislelizumab in Kombination mit Carboplatin und entweder
Paclitaxel oder nab-Paclitaxel keine molekular stratifizierte Therapie (gegen ALK, BRAF, EGFR, Exon-20,
KRAS G12C, METex14, RET oder ROS1 gerichtet) in Betracht kommt.
ALK: anaplastische Lymphomkinase; BRAF: Rapidly Accelerated Fibrosarcoma – isoform B; EGFR: epidermaler
Wachstumsfaktorrezeptor; ECOG-PS: Eastern Cooperative Oncology Group Performance Status; G-BA:
Gemeinsamer Bundesausschuss; KRAS: Kirsten Rat Sarcoma Viral Oncogene Homolog; METex14: Exon 14 des
Mesenchymal-epithelial Transition Factor-Gens; NSCLC: nicht kleinzelliges Lungenkarzinom; PD-L1:
Programmed Cell Death-Ligand 1; RET: Rearranged During Transfection; ROS1: C-ros Oncogene 1

Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.

p. 17

Tislelizumab (plattenepitheliales NSCLC, Erstlinie)

I 2 Fragestellung

Das Ziel des vorliegenden Berichts ist die Bewertung des Zusatznutzens von Tislelizumab in Kombination mit Carboplatin und entweder Paclitaxel oder nab-Paclitaxel (im Folgenden Tislelizumab + Carboplatin + Paclitaxel / nab-Paclitaxel) im Vergleich mit der zweckmäßigen Vergleichstherapie für die Erstlinienbehandlung des plattenepithelialen nicht kleinzelligen Lungenkarzinoms (NSCLC) bei erwachsenen Patientinnen und Patienten, die ein lokal fortgeschrittenes NSCLC haben und nicht für eine chirurgische Resektion oder eine platinbasierte Radiochemotherapie in Frage kommen oder ein metastasiertes NSCLC haben.

Aus der Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie des G-BA ergeben sich die in Tabelle 4 dargestellten Fragestellungen.

p. 18

Tislelizumab (plattenepitheliales NSCLC, Erstlinie)

Tabelle 4: Fragestellungen der Nutzenbewertung von Tislelizumab + Carboplatin + Paclitaxel / nab-Paclitaxel

Frage-
stellung
Indikation Zweckmäßige Vergleichstherapiea, b
Erstlinienbehandlung des plattenepithelialen NSCLC bei erwachsenen Patientinnen und Patienten mit lokal
fortgeschrittenem NSCLC, die nicht für eine chirurgische Resektion oder platinbasierte Radiochemotherapie
infrage kommen, oder mit metastasiertem NSCLC,
1 mit einer
PD-L1-Expression
≥ 50 % und ohne
therapierbare
genetische
Alterationenc
- Pembrolizumab als Monotherapie oder
- Atezolizumab als Monotherapie oder
- Cemiplimab als Monotherapie oder
- Nivolumab in Kombination mit Ipilimumab und 2 Zyklen platinbasierter
Chemotherapie (nur für Patientinnen und Patienten mit ECOG-PS 0–1) oder
- Pembrolizumab in Kombination mit Carboplatin und entweder Paclitaxel oder
nab-Paclitaxel (nur für Patientinnen und Patienten mit ECOG-PS 0–1)
2 mit einer
PD-L1-Expression
< 50 % und ohne
therapierbare
genetische
Alterationenc
- Pembrolizumab in Kombination mit Carboplatin und entweder Paclitaxel oder
nab-Paclitaxel (nur für Patientinnen und Patienten mit ECOG-PS 0–1) oder
- Atezolizumab als Monotherapie (nur für Patientinnen und Patienten mit einer
PD-L1-Expression ≥ 10 % bei tumorinfiltrierenden Immunzellen) oder
- Nivolumab in Kombination mit Ipilimumab und 2 Zyklen platinbasierter
Chemotherapie (nur für Patientinnen und Patienten mit ECOG-PS 0–1) oder
- Carboplatin in Kombination mit einem Drittgenerationszytostatikum
(Vinorelbin oder Gemcitabin oder Docetaxel oder Paclitaxel oder Pemetrexed)
vgl. Anlage VI zum Abschnitt K der Arzneimittel-Richtlinie (nur für Patientinnen
und Patienten mit ECOG-PS 2) oder
- Carboplatin in Kombination mit nab-Paclitaxel (nur für Patientinnen und
Patienten mit ECOG-PS 2)
a. Dargestellt ist jeweils die vom G-BA festgelegte zweckmäßige Vergleichstherapie.
b. Der alleinige Vergleich gegenüber einer Therapieoption, die nur für einen Teil der Patientenpopulation eine
Vergleichstherapie darstellt, ist in der Regel nicht ausreichend, um den Zusatznutzen für die
Gesamtpopulation nachzuweisen.
c. Für das vorliegende Anwendungsgebiet wird gemäß G-BA davon ausgegangen, dass für die Patientinnen
und Patienten zum Zeitpunkt der Therapie mit Tislelizumab in Kombination mit Carboplatin und entweder
Paclitaxel oder nab-Paclitaxel keine molekular stratifizierte Therapie (gegen ALK, BRAF, EGFR, Exon-20,
KRAS G12C, METex14, RET oder ROS1 gerichtet) in Betracht kommt.
ALK: anaplastische Lymphomkinase; BRAF: Rapidly Accelerated Fibrosarcoma – isoform B; EGFR: epidermaler
Wachstumsfaktorrezeptor; ECOG-PS: Eastern Cooperative Oncology Group Performance Status; G-BA:
Gemeinsamer Bundesausschuss; KRAS: Kirsten Rat Sarcoma Viral Oncogene Homolog; METex14: Exon 14 des
Mesenchymal-epithelial Transition Factor-Gens; NSCLC: nicht kleinzelliges Lungenkarzinom; PD-L1:
Programmed Cell Death-Ligand 1; RET: Rearranged During Transfection; ROS1: C-ros Oncogene 1

Der pU folgte der Festlegung des G-BA zur zweckmäßigen Vergleichstherapie in beiden Fragestellungen.

Die Bewertung wird anhand patientenrelevanter Endpunkte auf Basis der vom pU im Dossier vorgelegten Daten vorgenommen. Für die Ableitung des Zusatznutzens werden randomisierte kontrollierte Studien (RCTs) herangezogen. Dies entspricht den Einschlusskriterien des pU.

Da für keine der vom G-BA benannten Fragestellungen geeignete Daten vorliegen, erfolgt die Bewertung der 2 Fragestellungen nachfolgend gemeinsam.

p. 19

Tislelizumab (plattenepitheliales NSCLC, Erstlinie)

I 3 Informationsbeschaffung und Studienpool

Der Studienpool der Bewertung wurde anhand der folgenden Angaben zusammengestellt:

Quellen des pU im Dossier:

  • Studienliste zu Tislelizumab (Stand zum 21.10.2024)

  • bibliografische Recherche zu Tislelizumab (letzte Suche am 21.10.2024)

  • Suche in Studienregistern / Studienergebnisdatenbanken zu Tislelizumab (letzte Suche am 21.10.2024)

  • Suche auf der Internetseite des G-BA zu Tislelizumab (letzte Suche am 21.10.2024)

Die Überprüfung der Vollständigkeit des Studienpools erfolgte durch:

  • Suche in Studienregistern zu Tislelizumab (letzte Suche am 16.01.2025), Suchstrategien siehe I Anhang A

Durch die Überprüfung wurde keine zusätzliche relevante Studie identifiziert.

In Übereinstimmung mit dem pU wurde durch die Überprüfung der Vollständigkeit des Studienpools keine relevante Studie für die Bewertung des Zusatznutzens von Tislelizumab + Carboplatin + Paclitaxel / nab-Paclitaxel im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie des G-BA identifiziert.

Der pU stellt die Zulassungsstudie RATIONALE 307 [2] supportiv als bestverfügbare Evidenz dar. In dieser wird Tislelizumab + Carboplatin + Paclitaxel / nab-Paclitaxel mit Carboplatin + Paclitaxel bei nicht-vorbehandelten erwachsenen Patientinnen und Patienten mit plattenepithelialem NSCLC, mit lokal fortgeschrittener Erkrankung, die nicht für eine chirurgische Resektion oder platinbasierte Radiochemotherapie infrage kommen, oder mit metastasierter Erkrankung, jeweils ohne Translokation im anaplastischeLymphomkinase(ALK)-Gen oder Mutation im epidermaler Wachstumsfaktorrezeptor(EGRF)Gen, verglichen. Die Patientinnen und Patienten wurden unabhängig von ihrem Programmed Cell Death-Ligand 1-Status in die Studie eingeschlossen. Der Einschluss in die Studie war auf Patientinnen und Patienten mit einem guten Allgemeinzustand, entsprechend einem Eastern Cooperative Oncology Group-Performance Status (ECOG-PS) ≤ 1, beschränkt. Die im Vergleichsarm der Studie verabreichte Kombination aus Carboplatin + Paclitaxel ist jedoch nur für Fragestellung 2 und auch nur für Patientinnen und Patienten mit einem ECOG-PS von 2 als zweckmäßige Vergleichstherapie benannt (siehe Tabelle 4). Diese Therapieoption stellt demnach nur für eine eingeschränkte Patientenpopulation eine zweckmäßige Vergleichstherapie dar. Diese Patientinnen und Patienten waren jedoch nicht Teil der Studienpopulation. Dies bedeutet, es liegen keine geeigneten Daten zum Vergleich von

p. 20

Tislelizumab (plattenepitheliales NSCLC, Erstlinie)

Tislelizumab + Carboplatin + Paclitaxel / nab-Paclitaxel mit der vom G-BA festgelegten Vergleichstherapie vor. Die Studie RATIONALE 307 wird daher in Übereinstimmung mit dem pU, für beide Fragestellungen nicht zur Bewertung des Zusatznutzens von Tislelizumab + Carboplatin + Paclitaxel / nab-Paclitaxel herangezogen.

p. 21

Tislelizumab (plattenepitheliales NSCLC, Erstlinie)

I 4 Ergebnisse zum Zusatznutzen

Für die Bewertung von Tislelizumab + Carboplatin + Paclitaxel / nab-Paclitaxel zur Erstlinienbehandlung des plattenepithelialen NSCLC bei erwachsenen Patientinnen und Patienten, die ein lokal fortgeschrittenes NSCLC haben und nicht für eine chirurgische Resektion oder eine platinbasierte Radiochemotherapie in Frage kommen oder ein metastasiertes NSCLC haben, liegen für beide Fragestellungen keine geeigneten Daten zum Vergleich von Tislelizumab + Carboplatin + Paclitaxel / nab-Paclitaxel mit der vom G-BA festgelegten Vergleichstherapie vor. Es ergibt sich jeweils kein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen von Tislelizumab + Carboplatin + Paclitaxel / nab-Paclitaxel gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie, ein Zusatznutzen ist damit für beide Fragestellungen nicht belegt.

p. 22

Tislelizumab (plattenepitheliales NSCLC, Erstlinie)

I 5 Wahrscheinlichkeit und Ausmaß des Zusatznutzens

Tabelle 5 stellt zusammenfassend das Ergebnis der Bewertung des Zusatznutzens von Tislelizumab + Carboplatin + Paclitaxel / nab-Paclitaxel im Vergleich mit der zweckmäßigen Vergleichstherapie dar.

p. 23

Tislelizumab (plattenepitheliales NSCLC, Erstlinie)

Tabelle 5: Tislelizumab + Carboplatin + Paclitaxel / nab-Paclitaxel – Wahrscheinlichkeit und Ausmaß des Zusatznutzens

Frage-
stellung
Indikation Zweckmäßige Vergleichstherapiea, b Wahrscheinlichkeit
und Ausmaß des
Zusatznutzens
Erstlinienbehandlung des plattenepithelialen NSCLC bei erwachsenen Patientinnen und Patienten mit lokal
fortgeschrittenem NSCLC, die nicht für eine chirurgische Resektion oder platinbasierte Radiochemotherapie
infrage kommen, oder mit metastasiertem NSCLC,
1 mit einer
PD-L1-Expression
≥ 50 % und ohne
therapierbare
genetische
Alterationenc
- Pembrolizumab als Monotherapie oder
- Atezolizumab als Monotherapie oder
- Cemiplimab als Monotherapie oder
- Nivolumab in Kombination mit Ipilimumab und 2 Zyklen
platinbasierter Chemotherapie (nur für Patientinnen und
Patienten mit ECOG-PS 0–1) oder
- Pembrolizumab in Kombination mit Carboplatin und
entweder Paclitaxel oder nab-Paclitaxel (nur für
Patientinnen und Patienten mit ECOG-PS 0–1)
Zusatznutzen nicht
belegt
2 mit einer
PD-L1-Expression
< 50 % und ohne
therapierbare
genetische
Alterationenc
- Pembrolizumab in Kombination mit Carboplatin und
entweder Paclitaxel oder nab-Paclitaxel (nur für
Patientinnen und Patienten mit ECOG-PS 0–1) oder
- Atezolizumab als Monotherapie (nur für Patientinnen und
Patienten mit einer PD-L1-Expression ≥ 10 % bei
tumorinfiltrierenden Immunzellen) oder
- Nivolumab in Kombination mit Ipilimumab und 2 Zyklen
platinbasierter Chemotherapie (nur für Patientinnen und
Patienten mit ECOG-PS 0–1) oder
- Carboplatin in Kombination mit einem
Drittgenerationszytostatikum (Vinorelbin oder Gemcitabin
oder Docetaxel oder Paclitaxel oder Pemetrexed) vgl.
Anlage VI zum Abschnitt K der Arzneimittel-Richtlinie (nur
für Patientinnen und Patienten mit ECOG-PS 2) oder
- Carboplatin in Kombination mit nab-Paclitaxel (nur für
Patientinnen und Patienten mit ECOG-PS 2)
Zusatznutzen nicht
belegt
a. Dargestellt ist jeweils die vom G-BA festgelegte zweckmäßige Vergleichstherapie.
b. Der alleinige Vergleich gegenüber einer Therapieoption, die nur für einen Teil der Patientenpopulation eine
Vergleichstherapie darstellt, ist in der Regel nicht ausreichend, um den Zusatznutzen für die
Gesamtpopulation nachzuweisen.
c. Für das vorliegende Anwendungsgebiet wird gemäß G-BA davon ausgegangen, dass für die Patientinnen
und Patienten zum Zeitpunkt der Therapie mit Tislelizumab in Kombination mit Carboplatin und entweder
Paclitaxel oder nab-Paclitaxel keine molekular stratifizierte Therapie (gegen ALK, BRAF, EGFR, Exon-20,
KRAS G12C, METex14, RET oder ROS1 gerichtet) in Betracht kommt.
ALK: anaplastische Lymphomkinase; BRAF: Rapidly Accelerated Fibrosarcoma – isoform B; EGFR: epidermaler
Wachstumsfaktorrezeptor; ECOG-PS: Eastern Cooperative Oncology Group Performance Status; G-BA:
Gemeinsamer Bundesausschuss; KRAS: Kirsten Rat Sarcoma Viral Oncogene Homolog; METex14: Exon 14 des
Mesenchymal-epithelial Transition Factor-Gens; NSCLC: nicht kleinzelliges Lungenkarzinom; PD-L1:
Programmed Cell Death-Ligand 1; RET: Rearranged During Transfection; ROS1: C-ros Oncogene 1

Die oben beschriebene Einschätzung entspricht der des pU.

Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.

p. 24

Tislelizumab (plattenepitheliales NSCLC, Erstlinie)

I 6 Literatur

Das Literaturverzeichnis enthält Zitate des pU, in denen gegebenenfalls bibliografische Angaben fehlen.

  1. Gemeinsamer Bundesausschuss. Verfahrensordnung des Gemeinsamen -

Bundesausschusses [online]. URL: https://www.g ba.de/richtlinien/42/.

  1. Wang J, Lu S, Yu X et al. Tislelizumab plus chemotherapy versus chemotherapy alone as first-line treatment for advanced squamous non-small-cell lung cancer: final analysis of the randomized, phase III RATIONALE-307 trial. ESMO Open 2024: 103727. https://doi.org/10.1016/j.esmoop.2024.103727.
p. 25

Tislelizumab (plattenepitheliales NSCLC, Erstlinie)

I Anhang A Suchstrategien

Studienregister

Suche zu Tislelizumab

1. ClinicalTrials.gov

Anbieter: U.S. National Institutes of Health

Suchstrategie

AREA[ConditionSearch](Non-small Cell Lung Cancer OR NSCLC) AND AREA[InterventionSearch](tislelizumab OR BGB-A317)

2. EU Clinical Trials Register

Anbieter: European Medicines Agency

Suchstrategie

(lung* OR NSCLC) AND (tislelizumab* OR BGB-A317 OR BGBA317 OR "BGB A317")

3. Clinical Trials Information System (CTIS)

Anbieter: European Medicines Agency

Suchstrategie

tislelizumab, BGB-A317, BGBA317 [Contain any of these terms]

p. 26

Tislelizumab (plattenepitheliales NSCLC, Erstlinie)

I Anhang B Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung

Nachfolgend werden die Angaben des pU aus Modul 1, Abschnitt 1.8 „Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung“ ohne Anpassung dargestellt.

„Die Behandlung mit Tislelizumab (Tevimbra[®] ) muss von in der Krebstherapie erfahrenen Ärzten eingeleitet und überwacht werden.

Wenn entsprechend der Indikation die Patientenauswahl für die Behandlung mit Tevimbra[®] auf der PD-L1-Tumorexpression basiert, sollte diese mit einem IVD mit CE-Kennzeichnung und entsprechender Zweckbestimmung ermittelt werden. Wenn kein IVD mit CE Kennzeichnung verfügbar ist, sollte ein anderer, validierter Test verwendet werden.

Die empfohlene Dosis von Tevimbra[®] beträgt 200 mg, verabreicht als intravenöse Infusion einmal alle 3 Wochen, in Kombination mit einer Chemotherapie. Die Patienten sollen mit Tevimbra[®] bis zum Fortschreiten der Erkrankung oder bis zu einer inakzeptablen Toxizität behandelt werden. Es wird keine Dosisreduzierung von Tevimbra[®] als Monotherapie oder in der Kombinationstherapie empfohlen. Beim Auftreten bestimmter immunvermittelter Nebenwirkungen, soll Tevimbra[® ] ausgesetzt oder abgesetzt werden (Tabelle 1-12).

Tabelle 1-12: Empfohlene Behandlungsmodifikationen für Tevimbra®

Immunvermittelte
Nebenwirkung
Schweregrad1 Behandlungsmodifikation für
_Tevimbra® _
Pneumonitis Grad 2 Aussetzen2,3
Wiederkehrender Grad 2; Grad 3
oder 4
Dauerhaft absetzen3
Hepatitis ALT oder AST > 3 bis 8 x ULN oder
Gesamtbilirubin > 1,5 bis 3 x ULN
Aussetzen2,3
ALT oder AST > 8 x ULN oder
Gesamtbilirubin > 3 x ULN
Dauerhaft absetzen3
Ausschlag Grad 3 Aussetzen2,3
Grad 4 Dauerhaft absetzen3
Schwere kutane
Nebenwirkungen (Severe
Cutaneous Adverse
Reactions, SCARs)
Vermutete SCARs, einschließlich SJS
oder TEN
Aussetzen2,3
Bei Verdacht auf SJS oder TEN darf
die Behandlung nur dann wieder
aufgenommen werden, wenn
SJS/TEN in Absprache mit dem/den
zuständigen Facharzt/Fachärzten
ausgeschlossen wurde.
Bestätigte SCARs, einschließlich SJS
oder TEN
Dauerhaft absetzen
Kolitis Grad 2 oder 3 Aussetzen2,3
Wiederkehrender Grad 3; Grad 4 Dauerhaft absetzen3
p. 27

Tislelizumab (plattenepitheliales NSCLC, Erstlinie)

Myositis/Rhabdomyolyse Grad 2 oder 3 Aussetzen2,3
Wiederkehrender Grad 3; Grad 4 Dauerhaft absetzen3
Hypothyreose Grad 2, 3 oder 4 Eine Hypothyreose kann ohne
Behandlungsunterbrechung mit
einer Substitutionstherapie
behandelt werden.
Hyperthyreose Grad 3 oder 4 Aussetzen2
Bei Grad 3 oder 4, der sich auf
einen Grad ≤ 2 verbessert hat und
mit einer Thyreostatika-Therapie
kontrolliert wird, kann bei
entsprechender Indikation die
Fortsetzung der Behandlung mit
Tevimbra® nach Ausschleichen des
Kortikosteroids in Betracht gezogen
werden. Andernfalls soll die
Behandlung abgesetzt werden.
Nebenniereninsuffizienz Grad 2 Erwägen Sie, die Behandlung so
lange auszusetzen, bis sie durch
eine HRT kontrolliert wird.
Grad 3 oder 4 _Aussetzen3 _
Bei Grad 3 oder 4, der sich auf
einen Grad ≤ 2 verbessert hat und
mit HRT kontrolliert wird, kann bei
entsprechender Indikation die
Fortsetzung der Behandlung mit
Tevimbra® nach Ausschleichen des
Kortikosteroids in Betracht gezogen
werden. Andernfalls soll die
_Behandlung abgesetzt werden.3 _
Hypophysitis Grad 2 Erwägen Sie, die Behandlung so
lange auszusetzen, bis sie durch
eine HRT kontrolliert wird.
Grad 3 oder 4 Aussetzen2,3
Bei Grad 3 oder 4, der sich auf
einen Grad ≤ 2 verbessert hat und
mit einer HRT kontrolliert wird,
kann bei entsprechender Indi-
kation die Fortsetzung der
Behandlung mit Tevimbra® nach
Ausschleichen des Kortiko-steroids
in Betracht gezogen werden.
Andernfalls soll die Behandlung
abgesetzt werden.3
Diabetes mellitus Typ 1 Diabetes mellitus Typ 1 mit
Hyperglykämie Grad ≥ 3 (Glukose >
250 mg/dl oder > 13,9 mmol/l)
oder mit Ketoazidose assoziiert
Aussetzen
Bei Grad 3 oder 4, der sich unter
einer Insulintherapie auf einen Grad
≤ 2 verbessert hat, kann bei
entsprechender Indikation die
Fortsetzung der Behandlung mit
Tevimbra® in Betrachtgezogen
p. 28

Tislelizumab (plattenepitheliales NSCLC, Erstlinie)

werden, sobald der Stoffwechsel
unter Kontrolle ist. Andernfalls soll
die Behandlung abgesetzt werden.
Nephritis mit
Nierenfunktions-störung
Grad 2 (Kreatinin > 1,5 bis 3 x
Baseline oder > 1,5 bis 3 x ULN)
Aussetzen2,3
Grad 3 (Kreatinin > 3 x Baseline
oder > 3 bis 6 x ULN) oder Grad 4
(Kreatinin > 6 x ULN)
_Dauerhaft absetzen3 _
Myokarditis Grad 2, 3 oder 4 Dauerhaft absetzen3
Neurologische Toxizitäten Grad 2 Aussetzen2,3
Grad 3 oder 4 Dauerhaft absetzen3
Pankreatitis Pankreatitis des Grades 3 oder
erhöhte Serumamylase- oder
Lipasewerte des Grades 3 oder 4 (>
2 x ULN)
Aussetzen2,3
Grad 4 _Dauerhaft absetzen3 _
Andere immunvermittelte
Nebenwirkungen
Grad 3 Aussetzen2,3
Wiederkehrender Grad 3; Grad 4 _Dauerhaft absetzen3 _
Andere Nebenwirkungen
Reaktionen im
Zusammenhang mit einer
Infusion
Grad 1 Erwägen Sie eine Prämedikation zur
Prophylaxe von nach-folgenden
Infusionsreaktionen. Verlangsamen
Sie die Infusions-geschwindigkeit
um 50 %.
Grad 2 Unterbrechen Sie die Infusion. Bei
vollständigem Abklingen oder
Rückgang auf Grad 1 die Infusion
wieder fortsetzen und die
Infusionsgeschwindigkeit um 50 %
verringern.
Grad 3 oder 4 Dauerhaft absetzen
ALT = Alanin-Aminotransferase, AST = Aspartat-Aminotransferase, HRT = Hormonersatztherapie
(Hormone Replacement Therapy), SJS = Stevens-Johnson-Syndrom, TEN = Toxische epidermale
Nekrolyse, ULN = Obere Normgrenze (Upper Limit of Normal)
1 Die Schweregrade der Toxizität entsprechen den National Cancer Institute Common Terminology
Criteria for Adverse Events, Version 4.0 (NCI-CTCAE v4.0). Der Grad der Hypophysitis entspricht NCI-
CTCAE v5.0.
2 Wiederaufnahme bei Patienten mit vollständigem oder teilweisem Abklingen (Grad 0 bis 1) nach
Ausschleichen des Kortikosteroids über mindestens einen Monat. Dauerhaft absetzen, wenn
innerhalb von 12 Wochen nach Beginn der Kortikosteroidgabe kein vollständiges oder teilweises
Abklingen erreicht wird oder Prednison innerhalb von 12 Wochen nach Beginn der
Kortikosteroidgabe nicht auf ≤ 10 mg/Tag (oder ein Äquivalent) reduziert werden kann.
3 Empfohlen wird eine Anfangsdosis von 1 bis 2 mg/kg/Tag Prednison oder ein Äquivalent, gefolgt von
einem stufenweisen Ausschleichen auf ≤ 10 mg/Tag (oder ein Äquivalent) über mindestens einen
Monat, außer bei Pneumonitis, wo eine Anfangsdosis von 2 bis 4 mg/kg/Tag empfohlen wird.
Alle verwendeten Abkürzungen werden im Abkürzungsverzeichnis erläutert.
p. 29

Die Sicherheit und Wirksamkeit von Tevimbra[®] bei Patienten unter 18 Jahren ist nicht erwiesen. Für Patienten im Alter von ≥ 65 Jahren, Patienten mit leichter oder mittelschwerer Nierenfunktionsstörung und Patienten mit leichter oder mittelschwerer Leberfunktionsstörung ist keine Dosisanpassung erforderlich. Die für Patienten mit schwerer Nierenfunktionsstörung oder schwerer Leberfunktionsstörung vorliegenden Daten sind zu begrenzt, um Dosierungsempfehlungen für diese Populationen abzugeben.

Tevimbra[®] ist nur zur intravenösen Anwendung bestimmt und muss ausschließlich als Infusion verabreicht werden. Hierbei muss die erste Infusion über einen Zeitraum von 60 Minuten verabreicht werden. Wenn dies gut vertragen wird, können die nachfolgenden Infusionen über einen Zeitraum von 30 Minuten verabreicht werden. Andere Arzneimittel dürfen nicht gemischt oder gemeinsam über dieselbe Infusionsleitung verabreicht werden.

Während der Behandlung mit Tislelizumab wurden immunvermittelte Nebenwirkungen, auch mehrere Körpersysteme gleichzeitig betreffend, einschließlich tödlicher Fälle, berichtet. Bei Verdacht auf immunvermittelte Nebenwirkungen sollte eine angemessene Abklärung zur Bestätigung der Ätiologie oder zum Ausschluss anderer Ursachen, einschließlich Infektionen, sichergestellt werden. Je nach Schweregrad der Nebenwirkung sollte Tislelizumab ausgesetzt und Kortikosteroide verabreicht werden. Die Patienten sollten entsprechend aller möglich auftretenden Nebenwirkungen überwacht werden.

Es wurden keine formellen pharmakokinetischen Wechselwirkungsstudien durchgeführt. Da monoklonale Antikörper nicht durch Cytochrom-P450-Enzyme (CYP) oder andere arzneimittelabbauende Enzyme metabolisiert werden, ist nicht zu erwarten, dass die Hemmung oder Induktion dieser Enzyme durch gleichzeitig verabreichte Arzneimittel die Pharmakokinetik von Tislelizumab beeinflusst.

Die Anwendung von systemischen Kortikosteroiden und anderen Immunsuppressiva vor Beginn der Behandlung mit Tislelizumab soll mit Ausnahme von physiologischen Dosen systemischer Kortikosteroide (10 mg/Tag Prednison oder ein Äquivalent) aufgrund ihrer potenziellen Beeinflussung der pharmakodynamischen Aktivität und Wirksamkeit vermieden werden. Systemische Kortikosteroide und andere Immunsuppressiva können jedoch nach Beginn der Behandlung mit Tislelizumab eingesetzt werden, um immunvermittelte Nebenwirkungen zu behandeln.

Tislelizumab darf bei Frauen im gebärfähigen Alter, die keine zuverlässige Verhütungsmethode anwenden, nicht angewendet werden, es sei denn, dass eine Behandlung mit Tislelizumab aufgrund des klinischen Zustands der Frau erforderlich ist. Frauen im gebärfähigen Alter sollen während der Behandlung und für mindestens 4 Monate nach der letzten Gabe von Tislelizumab eine zuverlässige Verhütungsmethode anwenden (Methoden mit weniger als 1 % Versagensrate). Tislelizumab darf während der

p. 30

Schwangerschaft nicht angewendet werden, es sei denn, dass eine Behandlung mit Tislelizumab aufgrund des klinischen Zustandes der Frau erforderlich ist. Wegen des Potenzials für schwerwiegende Nebenwirkungen bei gestillten Neugeborenen/Kindern durch Tevimbra® soll Frauen geraten werden, während der Behandlung und für mindestens 4 Monate nach der letzten Gabe von Tevimbra® nicht zu stillen.“

p. 31

Tislelizumab (plattenepitheliales NSCLC, Erstlinie)

Teil II: Anzahl der Patientinnen und Patienten sowie Kosten der Therapie

p. 32

Tislelizumab (plattenepitheliales NSCLC, Erstlinie)

II Inhaltsverzeichnis

|---|---|---|---| |II|||Tabellenverzeichnis ............................................................................................ II.3| |II|||Abbildungsverzeichnis ........................................................................................ II.4| |II|||Abkürzungsverzeichnis ....................................................................................... II.5| |II|1||Kommentar zur Anzahl der Patientinnen und Patienten mit therapeutisch| ||||bedeutsamem Zusatznutzen (Modul 3 C, Abschnitt 3.2) ...................................... II.6| ||II|1.1|Beschreibung der Erkrankung und Charakterisierung der Zielpopulation ......... II.6| ||II|1.2|Therapeutischer Bedarf ................................................................................... II.6| ||II|1.3|Anzahl der Patientinnen und Patienten in der GKV-Zielpopulation .................. II.7| |||II 1.3.1
Beschreibung des Vorgehens des pU ............................................................... II.7|| |||II 1.3.2
Bewertung des Vorgehens des pU ................................................................. II.12|| |||II 1.3.3
Anzahl der Patientinnen und Patienten mit therapeutisch bedeutsamem|| ||||Zusatznutzen ................................................................................................... II.15| |||II 1.3.4
Zukünftige Änderung der Anzahl der Patientinnen und Patienten ................ II.15|| |||II 1.3.5
Anzahl der Patientinnen und Patienten – Zusammenfassung ....................... II.16|| |II|2||Kommentar zu den Kosten der Therapie für die GKV (Modul 3 C, Abschnitt 3.3) .II.17| ||II|2.1|Behandlungsdauer .........................................................................................II.18| ||II|2.2|Verbrauch ......................................................................................................II.19| ||II|2.3|Kosten des zu bewertenden Arzneimittels und der zweckmäßigen| ||||Vergleichstherapie .........................................................................................II.20| ||II|2.4|Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen ..........................................II.20| ||II|2.5|Jahrestherapiekosten .....................................................................................II.21| ||II|2.6|Kosten der Therapie für die GKV – Zusammenfassung ....................................II.22| ||II|2.7|Versorgungsanteile ........................................................................................II.28| |II|3||Kommentar zur Anzahl der Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer| ||||an deutschen Prüfstellen ...................................................................................II.29| |II|4||Literatur ............................................................................................................II.30|

p. 33

Tislelizumab (plattenepitheliales NSCLC, Erstlinie)

II Tabellenverzeichnis

Seite Tabelle 1: Anzahl der Patientinnen und Patienten in der GKV-Zielpopulation .................... II.16 Tabelle 2: Kosten für die GKV für die zu bewertende Therapie und die zweckmäßige Vergleichstherapie pro Patientin oder Patient bezogen auf 1 Jahr ............................... II.22

p. 34

Tislelizumab (plattenepitheliales NSCLC, Erstlinie)

II Abbildungsverzeichnis

Seite Abbildung 1: Schritte des pU zur Ermittlung der Anzahl der Patientinnen und Patienten in der GKV-Zielpopulation .................................................................................................... II.8

p. 35

Tislelizumab (plattenepitheliales NSCLC, Erstlinie)

II Abkürzungsverzeichnis

Abkürzung Bedeutung
ADT Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren
ALK anaplastische Lymphomkinase
AUC Area under the Curve
BRAF Rapidly accelerated Fibrosarcoma – Isoform B
DKG Deutsche Krebsgesellschaft
ECOG-PS Eastern Cooperative Oncology Group – Performance Status
EGFR Epidermal Growth Factor Receptor (epidermaler Wachstumsfaktorrezeptor)
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss
GKV gesetzliche Krankenversicherung
ICD-10-GM International Statistical Classification of Diseases and Related Health
Problems, Revision 10, German Modification (Internationale statistische
Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10.
Revision, Deutsche Modifikation)
IQWiG Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
KOF Körperoberfläche
KRAS Kirsten Rat Sarcoma Viral Oncogene Homolog
METex14 Exon 14 des mesenchymal epithelialen Transitionsfaktor-Gens
NSCLC Non-small Cell Lung Cancer (nicht kleinzelliges Lungenkarzinom)
PD-L1 Programmed Cell Death-Ligand 1
pU pharmazeutischer Unternehmer
RET Rearranged during Transfection
RKI Robert Koch-Institut
ROS1 C-ros Oncogene 1
TPS Tumor Proportion Score
TRM Tumorregister München
UICC Union for International Cancer Control
ZfKD Zentrum für Krebsregisterdaten
p. 36

Tislelizumab (plattenepitheliales NSCLC, Erstlinie)

II 1 Kommentar zur Anzahl der Patientinnen und Patienten mit therapeutisch bedeutsamem Zusatznutzen (Modul 3 C, Abschnitt 3.2)

Die Angaben des pharmazeutischen Unternehmers (pU) zur Anzahl der Patientinnen und Patienten mit therapeutisch bedeutsamem Zusatznutzen befinden sich in Modul 3 C (Abschnitt 3.2) des Dossiers.

II 1.1 Beschreibung der Erkrankung und Charakterisierung der Zielpopulation

Das nicht kleinzellige Lungenkarzinom (NSCLC) stellt der pU nachvollziehbar und plausibel dar.

Die Zielpopulation charakterisiert der pU korrekt gemäß der Fachinformation von Tislelizumab [1]. Demnach wird Tislelizumab in Kombination mit Carboplatin und entweder Paclitaxel oder nab-Paclitaxel zur Erstlinienbehandlung des plattenepithelialen NSCLC bei erwachsenen Patientinnen und Patienten angewendet, die ein lokal fortgeschrittenes NSCLC haben und nicht für eine chirurgische Resektion oder eine platinbasierte Radiochemotherapie infrage kommen, oder ein metastasiertes NSCLC haben.

Die Zielpopulation unterteilt sich aufgrund der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) benannten zweckmäßigen Vergleichstherapie in

  • Patientinnen und Patienten mit einer Programmed Cell Death-Ligand 1(PD-L1)Expression ≥ 50 % und ohne therapierbare genetische Alterationen (Fragestellung 1),

  • Patientinnen und Patienten mit einer PD-L1-Expression < 50 % und ohne therapierbare genetische Alterationen (Fragestellung 2)

In der Bewertung wird auf Basis der Angaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) davon ausgegangen, dass für die Patientinnen und Patienten zum Zeitpunkt der Therapie mit Tislelizumab in Kombination mit Carboplatin und entweder Paclitaxel oder nab-Paclitaxel keine molekular stratifizierte Therapie (gegen anaplastische Lymphomkinase[ALK], Rapidly accelerated Fibrosarcoma – Isoform B [BRAF], epidermaler Wachstumsfaktorrezeptor [EGFR], Exon-20, Kirsten Rat Sarcoma Viral Oncogene Homolog [KRAS] G12C, Exon 14 des mesenchymal-epithelialen Transitionsfaktor-Gens [METex14], Rearranged during Transfection [RET] oder C-ros Oncogene 1 [ROS1] gerichtet) in Betracht kommt.

Der pU definiert die Patientengruppe mit einem lokal fortgeschrittenen oder metastasierten NSCLC als Patientinnen und Patienten im Stadium IIIB bis IV gemäß der Stadieneinteilung nach der Klassifikation der Union for International Cancer Control (UICC), 8. Auflage [2].

II 1.2 Therapeutischer Bedarf

Dem pU zufolge besteht trotz ständiger Verbesserung systemischer Therapieoptionen und der Erweiterung des Therapiespektrums in der Erstlinientherapie bei Patientinnen und Patienten

p. 37

Tislelizumab (plattenepitheliales NSCLC, Erstlinie)

mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem NSCLC eine anhaltend ungünstige Krankheitsprognose. Bei Patientinnen und Patienten mit plattenepithelialem NSCLC sei das Therapiespektrum derzeit stark begrenzt. Es bestehe ein anhaltend hoher Bedarf das Therapiespektrum für die Patientinnen und Patienten zu verbessern, um individuell auf die therapeutischen Bedürfnisse eingehen zu können. Die Therapieziele lägen darin die Symptome zu lindern, die Lebensqualität zu erhalten, ein Tumoransprechen zu erzielen und damit das Gesamtüberleben zu verlängern.

II 1.3 Anzahl der Patientinnen und Patienten in der GKV-Zielpopulation II 1.3.1 Beschreibung des Vorgehens des pU

Der pU schätzt die Anzahl der Patientinnen und Patienten in der Zielpopulation der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) über mehrere Schritte, die in Abbildung 1 zusammengefasst dargestellt sind und anschließend beschrieben werden.

p. 38

Tislelizumab (plattenepitheliales NSCLC, Erstlinie)

Angabe der Anzahl der Patientinnen und Patienten für den jeweiligen Schritt in Klammern GKV: gesetzliche Krankenversicherung; NSCLC: nicht kleinzelliges Lungenkarzinom; PD-L1: Programmed Cell Death-Ligand 1; pU: pharmazeutischer Unternehmer

Abbildung 1: Schritte des pU zur Ermittlung der Anzahl der Patientinnen und Patienten in der GKV-Zielpopulation

Schritt 1: Neu erkrankte Patientinnen und Patienten mit Lungenkarzinom im Jahr 2024

Als Ausgangsbasis seiner Berechnung schätzt der pU die Inzidenz des Lungenkarzinoms für das Jahr 2024. Hierzu zieht er die vom Zentrum für Krebsregisterdaten (ZfKD) im Robert KochInstitut (RKI) berichteten gesamten Fallzahlen der Frauen und Männer für die Diagnosecodes

p. 39

Tislelizumab (plattenepitheliales NSCLC, Erstlinie)

C33 (Bösartige Neubildung der Trachea) bis C34.- (Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge) gemäß der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision (ICD-10), heran [3]. Basierend auf den Jahren 2016 bis 2021 (Datenstand: 05.09.2024) ermittelt der pU eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate von 0,24 % [4]. Unter der Annahme einer gleichbleibenden Wachstumsrate prognostiziert er eine Anzahl von 59 851 Patientinnen und Patienten, die im Jahr 2024 neu am Lungenkarzinom erkranken.

Schritt 2: Patientinnen und Patienten mit NSCLC

Für den Anteil der Patientinnen und Patienten mit NSCLC setzt der pU eine Spanne von 73,6 % bis 83,6 % an. Sowohl die untere als auch die obere Grenze entnimmt er dem IQWiG-Bericht „Prüfung der Nutzbarkeit des Scientific Use Files des ZfKD im Rahmen der Bestimmung der GKV-Zielpopulation“ [5]. Übertragen auf das Ergebnis aus Schritt 1 berechnet er somit eine Anzahl von 44 050 bis 50 035 Patientinnen und Patienten mit NSCLC.

Schritt 3a: Patientinnen und Patienten mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem NSCLC (Stadien IIIB bis IV) bei Erstdiagnose

Zur Ermittlung des Anteils der Patientinnen und Patienten in den Stadien IIIB und höher an denjenigen mit NSCLC zieht der pU 3 Quellen [5-7] heran.

Eine Quelle stellt den Bericht des IQWiG aus dem Jahr 2019 [5] dar. In diesem finden sich Angaben zur Verteilung der Patientinnen und Patienten mit einer Diagnose des NSCLC im Zeitraum von 2009 bis 2014 und mit bekanntem UICC-Stadium (n = 109 146), klassifiziert nach der UICC, 7. Auflage. Als eine weitere Quelle zieht der pU den Jahresbericht der zertifizierten Lungenkrebszentren 2023 der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG) [6] heran, der Kennzahlen für das Jahr 2021 aus 69 Lungenkrebszentren enthält. Die dort angegebenen Anteilswerte je Stadium beziehen sich auf alle berichteten Primärfälle (Patientinnen und Patienten mit neu diagnostiziertem Lungenkarzinom; n = 24 563) und die UICC, 8. Auflage. Darüber hinaus berücksichtigt der pU die Registerstudie der Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland (GEKID) Survival Working Group (Eberle et al.) [7], die Daten zu 132 612 Patientinnen und Patienten enthält, die im Zeitraum von 2002 bis 2010 eine Diagnose eines Lungenkarzinoms erhielten, klassifiziert nach der UICC, 6. Auflage.

Für das Stadium IIIB bzw. IIIC entnimmt der pU als untere Grenze dem Bericht des IQWiG [5] einen Anteilswert von 9,6 % und als obere Grenze ermittelt er auf Basis der Registerstudie von Eberle et al. [6] einen Anteilswert von 16,3 %.

Für das Stadium IV ermittelt der pU für die untere Grenze auf Basis des Berichts der DKG [6] einen Anteilswert von 47,8 %, die obere Grenze von 50,4 % entnimmt er erneut dem IQWiGBericht [5].

p. 40

Tislelizumab (plattenepitheliales NSCLC, Erstlinie)

Der pU addiert die jeweiligen Grenzen zu einer Spanne von insgesamt 57,4 % bis 66,7 %. Übertragen auf das Ergebnis aus Schritt 2 berechnet er eine Anzahl von insgesamt 25 285 bis 33 373 Patientinnen und Patienten mit fortgeschrittenem NSCLC (Stadien IIIB bis IV).

Schritt 3b: Patientinnen und Patienten in den Stadien I bis IIIA bei Erstdiagnose und Progression ins Stadium IV im Betrachtungsjahr 2024

Zur Bestimmung derjenigen Patientinnen und Patienten mit Erstdiagnose in den Stadien I bis IIIA und anschließender Progression in das metastasierte Stadium IV geht der pU wie folgt vor:

Zunächst bestimmt der pU die inzidenten Fallzahlen des Lungenkarzinoms der Jahre 2009 bis 2023. Hierzu entnimmt er zum einen den Daten des ZfKD (Datenstand: 05.09.2024) [3] die Anzahl der Neuerkrankungen am Lungenkarzinom in den Jahren 2009 bis 2021 und prognostiziert zusätzlich analog zu seinem Vorgehen in Schritt 1 die inzidenten Fälle für die Jahre 2022 und 2023 [4].

Anschließend überträgt der pU auf diese Angaben sowohl den Anteil für das NSCLC in Höhe von 73,6 % bis 83,6 % (siehe Schritt 2) als auch den Anteil für eine Erstdiagnose in einem früheren Stadium (I bis IIIA) in Höhe von 33,3 % bis 42,6 % (Umkehrschluss zur Erstdiagnose in den Stadien ab IIIB, siehe Schritt 3a).

Im Weiteren zieht der pU Daten zu den Patientinnen und Patienten mit NSCLC heran, die innerhalb von 15 Jahren nach Diagnosestellung eine Metastasierung als 1. Progressionsereignis erleiden. Hierfür verweist der pU auf Angaben des Tumorregisters München (TRM) zu 22 645 Patientinnen und Patienten, die in den Jahren 1998 bis 2020 die Diagnose eines NSCLC bekommen haben und die bei Erstdiagnose keine Fernmetastasen aufwiesen [8]. Aus der im TRM angegebenen kumulativen Inzidenz berechnet der pU jährliche Ereignisraten für eine Metastasierung für die Jahre 1 bis 15 nach Erstdiagnose. Diese überträgt er jeweils auf die entsprechende Anzahl der Patientinnen und Patienten, die in den Jahren 2009 bis 2023 neu an einem NSCLC in einem früheren Stadium (I bis IIIA) erkrankt sind.

In der Summe berechnet der pU eine Anzahl von 5489 bis 7977 Patientinnen und Patienten, deren Erkrankung in den Jahren 2009 bis 2023 in einem früheren Stadium erstdiagnostiziert wurde und die im Betrachtungsjahr eine Progression ins metastasierte Stadium erleiden.

Schritt 4: Summe der Schritte 3a und 3b

Der pU bildet die Summe der Patientenzahlen aus den Schritten 3a und 3b. Hierdurch ergibt sich insgesamt eine Anzahl von 30 774 bis 41 350 Patientinnen und Patienten für Schritt 4.

Schritt 5: Patientinnen und Patienten mit plattenepithelialer Histologie

Für den Anteil der Patientinnen und Patienten mit NSCLC in den Stadien IIIB bis IV, die eine plattenepitheliale Histologie aufweisen, setzt der pU einen Anteilswert in Höhe von 35,9 % an.

p. 41

Hierfür zieht der pU das Dossier zur Nutzenbewertung von Nivolumab (2015) [9], sowie die Tragenden Gründe zu den Beschlüssen des G-BA der Nutzenbewertungsverfahren von Pembrolizumab (2019) [10] und Afatinib (2016) [11] heran.

Der pU überträgt diesen Anteilswert auf die Summe der Patientinnen und Patienten aus Schritt 4 und berechnet auf diese Weise eine Anzahl von 11 048 bis 14 845 Patientinnen und Patienten mit plattenepithelialer Histologie.

Schritt 6: Patientinnen und Patienten mit NSCLC, die eine systemische Erstlinientherapie erhalten

Für diejenigen Patientinnen und Patienten aus Schritt 5, die eine systemische Erstlinientherapie erhalten, setzt der pU auf Basis von 2 Quellen [12,13] eine Anteilsspanne von 76,9 % bis 96,1 % an.

Für die untere Grenze verweist der pU auf die deutsche Kohorte der 2009 und 2010 durchgeführten EPICLIN-Lung-Studie [12]. Von insgesamt 212 im Stadium IV neu diagnostizierten Patientinnen und Patienten mit NSCLC erhielten 163 (76,9 %) eine Erstlinientherapie.

Für die obere Grenze verweist der pU auf eine GKV-Routinedatenanalyse von Hardtstock et al. [13]. Dabei handelt es sich um eine Auswertung von Daten der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) PLUS aus Sachsen und Thüringen, die Angaben zu ca. 3,2 Millionen Versicherten für den Zeitraum vom 01.01.2011 bis 31.12.2016 enthält. Gemäß einer Auswertung zu 1009 identifizierten Patientinnen und Patienten mit fortgeschrittenem NSCLC, die im Anschluss an ihre 1. dokumentierte Diagnose im fortgeschrittenen Stadium über 36 Monate in den Daten beobachtet werden konnten, erhielten dem pU zufolge 96,1 % eine systemische Therapie. Im Beobachtungszeitraum verstorbene Patientinnen und Patienten wurden dabei ebenfalls mit ausgewertet [13].

Der pU überträgt die Spanne (76,9 % bis 96,1 %) auf die Summe der Patientinnen und Patienten aus Schritt 5 und berechnet auf diese Weise eine Anzahl von 8496 bis 14 266 Patientinnen und Patienten, die eine systemische Erstlinientherapie erhalten.

Schritt 7a: Patientinnen und Patienten mit einer PD-L1-Expression ≥ 50 %

Für den Anteil der Patientinnen und Patienten mit Turmorzell-PD-L1-Expression ≥ 50 % (Tumor Proportion Score [TPS]) verweist der pU auf die Tragenden Gründe zu den Beschlüssen von Pembrolizumab (2019) [10], Nivolumab (2021) [14], Selpercatinib (2022) [15] und Cemiplimab (2023) [16]. Die dort aufgeführten Anteilswerte basieren auf 2 randomisierten kontrollierten Studien, in die jeweils Patientinnen und Patienten mit NSCLC im Stadium IV und ohne sensitivierende EGFR-Mutation oder ALK-Translokation zur Erstlinientherapie eingeschlossen wurden. Der Anteilswert der unteren Grenze basiert auf der Studie CheckMate-9LA [17]. Dieser lässt sich auf Basis von 671 eingeschlossenen Patientinnen und

p. 42

Tislelizumab (plattenepitheliales NSCLC, Erstlinie)

Patienten mit quantifizierbarem PD-L1-Status ein Anteilswert von 25,9 % für eine TumorzellPD-L1-Expression ≥ 50 % entnehmen [17]. Als obere Grenze setzt er auf Basis von 1729 Patientinnen und Patienten mit Proben zur Ermittlung des PD-L1-Status in der Studie KEYNOTE-024 einen Anteilswert von 28,9 % für eine Tumorzell-PD-L1-Expression ≥ 50 % an [18]. Mittels dieser Spanne berechnet der pU eine Anzahl von 2200 bis 4123 Patientinnen und Patienten mit einer Tumorzell-PD-L1-Expression ≥ 50 %.

Schritt 7b: Patientinnen und Patienten mit einer PD-L1-Expression < 50 %

Für die Patientinnen und Patienten mit einer Tumorzell-PD-L1-Expression < 50 % setzt der pU die zu Schritt 7a komplementäre Spanne von 71,1 % bis 74,1 % an. Auf diese Weise berechnet er eine Anzahl von 6041 bis 10 571 Patientinnen und Patienten mit einer Tumorzell-PD-L1Expression < 50 %.

Schritt 8: Patientinnen und Patienten in der GKV-Zielpopulation

Unter der Annahme eines GKV-Anteils unter den Betroffenen in Höhe von 87,8 % [19,20] ermittelt der pU eine Anzahl von insgesamt 7240 bis 12 908 Patientinnen und Patienten in der GKV-Zielpopulation, davon

  • 1933 bis 3622 Patientinnen und Patienten mit PD-L1-Expression ≥ 50 % (Fragestellung 1) und

  • 5307 bis 9286 Patientinnen und Patienten mit einer PD-L1-Expression < 50 % (Fragestellung 2).

II 1.3.2 Bewertung des Vorgehens des pU

Das Vorgehen des pU zur Schätzung der Anzahl der Patientinnen und Patienten in der GKVZielpopulation ist rechnerisch nachvollziehbar. Insgesamt ist die vom pU angegebene Anzahl der Patientinnen und Patienten in der GKV-Zielpopulation mit Unsicherheit behaftet. Die maßgeblichen Gründe hierfür werden nachfolgend erläutert.

Zu Schritt 1: Neu erkrankte Patientinnen und Patienten mit Lungenkarzinom im Jahr 2024

Der pU legt zur Inzidenzbestimmung für das Jahr 2024 eine Extrapolation auf Basis von Fallzahlen des ZfKD aus den Jahren 2016 bis 2021 zum Datenstand vom 05.09.2024 zugrunde [3]. Diesem Datenstand lassen sich – wie vom pU adressiert – auch Fallzahlen für das Jahr 2022 entnehmen, die er nicht im Rahmen seiner Prognose heranzieht. Er weist in diesem Zusammenhang auf Angaben des ZfKD hin, denen zufolge die Fallzahlen für das Jahr 2022 als vorläufig anzusehen sind und für dieses Jahr noch mit einem Anstieg im einstelligen Prozentbereich (Angabe ohne Bezug auf eine bestimmte Indikation) zu rechnen ist [3]. Das Vorgehen des pU, die vorläufigen Angaben für das Jahr 2022 in seiner Berechnung nicht einzubeziehen, ist grundsätzlich nachvollziehbar.

p. 43

Tislelizumab (plattenepitheliales NSCLC, Erstlinie)

Zu Schritt 3a: Patientinnen und Patienten mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem NSCLC (Stadien IIIB bis IV) bei Erstdiagnose

Der pU ermittelt die Anzahl der Patientinnen und Patienten mit einem lokal fortgeschrittenen oder metastasierten NSCLC (Stadien IIIB bis IV) bei Erstdiagnose anhand der Addition der Anteilswerte aus den Quellen der DKG, des IQWiG und der Registerstudie von Eberle et al. [57]. Dieses Vorgehen führt zu Unsicherheit, da es die Vergleichbarkeit der eingeschlossenen Patientinnen und Patienten und der Betrachtungszeiträume in den 3 unterschiedlichen Datengrundlagen voraussetzt. Dies ist unter anderem aufgrund unterschiedlicher Betrachtungszeiträume und damit verbunden unterschiedlicher zugrunde liegender UICCAuflagen nicht gegeben.

Zudem beziehen sich die vom pU herangezogenen Anteilswerte aus dem Bericht der DKG (2023) [6] auf alle Primärfälle mit Lungenkarzinom ohne Einschränkung auf das NSCLC. Die Übertragung der Anteilswerte auf Patientinnen und Patienten mit NSCLC ist daher mit Unsicherheit behaftet.

Ferner ist zu beachten, dass in den auf Krebsregisterdaten basierenden Quellen [5,7] jeweils ein relevanter Anteil von Fällen mit fehlenden bzw. unspezifischen Angaben zur Histologie bzw. dem UICC-Stadium vorliegt, die in der Anteilsberechnung nicht einbezogen wurden. Dies führt zu Unsicherheit, weil die Stadienverteilung unter diesen Patientinnen und Patienten von derjenigen bei Patientinnen und Patienten mit bekannter Histologie bzw. Stadium abweichen könnte.

Zu Schritt 3b: Patientinnen und Patienten in den Stadien I bis IIIA bei Erstdiagnose und Progression ins Stadium IV im Betrachtungsjahr

In seinem Vorgehen berücksichtigt der pU sowohl neu erkrankte Patientinnen und Patienten mit NSCLC aus dem Jahr 2024 als auch Patientinnen und Patienten die in den Vorjahren in einem früheren Stadium diagnostiziert wurden und im Betrachtungsjahr ins metastasierte Stadium progredieren. Dies ist nachvollziehbar.

Der pU weist außerdem korrekt darauf hin, dass durch sein Vorgehen zum einen keine Patientinnen und Patienten berücksichtigt werden, die aus einem früheren Stadium in das Stadium IIIB/IIIC progredieren und zum anderen bei den Metastasierungen innerhalb von 15 Jahren auch Progressionsereignisse von Stadium IIIB/IIIC in das Stadium IV erfasst werden, wodurch sich insgesamt gegenläufige Abweichungen ergeben.

Es ist darüber hinaus darauf hinzuweisen, dass der Auswertung in der Publikation des TRM [8] zu entnehmen ist, dass die Häufigkeit der Ereignisse aufgrund von Untererfassung unterschätzt sein kann.

p. 44

Tislelizumab (plattenepitheliales NSCLC, Erstlinie)

Zu Schritt 6: Patientinnen und Patienten mit NSCLC, die eine systemische Erstlinientherapie erhalten

Es ist anzumerken, dass als Obergrenze im Sinne eines Maximalansatzes grundsätzlich für alle Patientinnen und Patienten aus Schritt 5 eine Erstlinientherapie infrage kommt.

Zudem ist zu beachten, dass der Anteilswert der unteren Grenze (76,9 %) aus der EPICLINLung-Studie [12] ausschließlich auf Basis von Patientinnen und Patienten mit NSCLC im Stadium IV gewonnen wurde. Darüber hinaus stammen die zugrunde liegenden Daten aus den Jahren 2009 und 2010, sodass sie aufgrund der seitdem neu zugelassenen Behandlungsoptionen nur bedingt auf den aktuellen Versorgungskontext übertragbar sind.

Hinsichtlich der GKV-Routinedatenanalyse [13] ist zudem zu beachten, dass durch den Ausschluss von Patientinnen und Patienten, die eine Therapie erhalten haben, die sowohl für die Behandlung des NSCLC als auch das kleinzelligen Lungenkarzinoms (SCLC) zugelassen ist, auch Patientinnen und Patienten ausgeschlossen wurden, die eine platinbasierte Therapie (mit Cisplatin oder Carboplatin) oder eine Therapie mit dem Drittgenerationszytostatikum Paclitaxel erhalten haben [13]. Dies kann zu Unsicherheit bei der Übertragbarkeit des Anteilswerts für die Erstlinientherapie führen, da diese Wirkstoffe nach wie vor empfohlene Bestandteile des Therapiespektrums für die Behandlung des NSCLC gemäß S3-Leitlinie Prävention, Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Lungenkarzinoms [21] sind und auch teilweise in der Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie durch den G-BA Berücksichtigung finden.

Zu den Schritten 7a und 7b: Patientinnen und Patienten mit einer PD-L1-Expression ≥ 50 % und < 50 %

Die Übertragbarkeit der Anteilswerte aus den Schritten 7a und 7b auf den vorangegangenen Schritt sind aus verschiedenen Gründen mit Unsicherheit behaftet:

Die Anteilswerte für eine Aufteilung der Patientinnen und Patienten nach Tumorzell-PD-L1Expression ≥ 50 % bzw. < 50 % basieren in beiden Quellen ursprünglich auf Patientengruppen mit metastasiertem NSCLC [17,18].

Der Publikation Dietel et al. [22] zufolge könnte die PD-L1-Prävalenz in klinischen Studien aufgrund des vermehrten Einschlusses von Patientinnen und Patienten mit PD-L1-Expression moderat erhöht sein. In der darin beschriebenen EXPRESS-Studie, einer globalen multizentrischen Untersuchung zur Häufigkeit der PD-L1-Expression, sowie einer weiteren Auswertung des CRISP-Registers von Griesinger et al. [23] liegt der Anteil mit einer PD-L1Expression ≥ 50 % bezogen auf plattenepitheliale NSCLCs jedoch nur geringfügig niedriger als die bzw. innerhalb der Spanne vom pU (23 % [22] bzw. 26,2 % [23] vs. 25,9 bis 28,9 % im Dossier).

p. 45

Weitere Bewertungsaspekte

Gemäß G-BA wird davon ausgegangen, dass für die Patientinnen und Patienten zum Zeitpunkt der Therapie mit Tislelizumab keine molekular stratifizierte Therapie (gegen ALK, BRAF, EGFR, Exon-20, HER-2, KRAS G12C, METex14, RET oder ROS1 gerichtet) in Betracht kommt. Zu diesem Aspekt liefert der pU keine Angaben.

II 1.3.3 Anzahl der Patientinnen und Patienten mit therapeutisch bedeutsamem Zusatznutzen

Es wurden in der vorliegenden Nutzenbewertung je Fragestellung keine Patientengruppen mit unterschiedlichen Aussagen zum Zusatznutzen identifiziert. Daher werden keine Patientenzahlen für Patientengruppen mit unterschiedlichen Aussagen zum Zusatznutzen ausgewiesen.

II 1.3.4 Zukünftige Änderung der Anzahl der Patientinnen und Patienten

Der pU geht für die Jahre 2024 bis 2029 von einem Anstieg der Inzidenz aus. Anhand des in Abschnitt II 1.3.1 beschriebenen Vorgehens (siehe dort Schritt 1, sowie die entsprechende Bewertung in Abschnitt II 1.3.2) prognostiziert er für das Jahr 2029 eine Anzahl von 60 562 neu am Lungenkarzinom erkrankten Patientinnen und Patienten.

Auf die prognostizierten Fallzahlen der Inzidenz wendet der pU die im Abschnitt II 1.3.1 beschriebenen Herleitungsschritte an. Für das Jahr 2029 prognostiziert er auf diese Weise einen Anstieg der GKV-Zielpopulation auf insgesamt 7327 bis 13 066 Patientinnen und Patienten, davon

  • 1956 bis 3666 mit einer PD-L1-Expression ≥ 50 % (Fragestellung 1) und

  • 5371 bis 9400 mit einer PD-L1-Expression < 50 % (Fragestellung 2).

Dabei merkt der pU an, dass die Prognose mit Unsicherheiten (u. a. aufgrund von Weiterentwicklungen im Bereich der Diagnostik oder zukünftigen Veränderungen im Bevölkerungsstand) behaftet ist.

p. 46

Tislelizumab (plattenepitheliales NSCLC, Erstlinie)

II 1.3.5 Anzahl der Patientinnen und Patienten – Zusammenfassung

Tabelle 1: Anzahl der Patientinnen und Patienten in der GKV-Zielpopulation

Bezeichnung der
zu bewertenden
Therapie
Bezeichnung der Patientengruppe Bezeichnung der Patientengruppe Anzahl der
Patientinnen
und Patientena
Kommentar
Tislelizumabb Erwachsene mit plattenepithelialem NSCLC mit
lokal fortgeschrittenem NSCLC, die nicht für eine
chirurgische Resektion oder platinbasierte
Radiochemotherapie infrage kommen, oder mit
metastasiertem NSCLC; Erstlinienbehandlung,
davon
mit einer PD-L1-Expression ≥ 50 % und ohne
therapierbare genetische Alterationenc
(Fragestellung 1)
mit einer PD-L1-Expression < 50 % und ohne
therapierbare genetische Alterationenc
(Fragestellung 2)
7240–12 908 Insgesamt ist die vom
pU angegebene
Anzahl der
Patientinnen und
Patienten in der GKV-
Zielpopulation mit
Unsicherheit behaftet.
mit einer PD-L1-Expression ≥ 50 % und ohne
therapierbare genetische Alterationenc
(Fragestellung 1)
1933–3622
mit einer PD-L1-Expression < 50 % und ohne
therapierbare genetische Alterationenc
(Fragestellung 2)
5307–9286
a. Angaben des pU
b. in Kombination mit Carboplatin und entweder Paclitaxel oder nab-Paclitaxel (Erstlinienbehandlung)
c. Für das vorliegende Anwendungsgebiet wird gemäß G-BA davon ausgegangen, dass für die Patientinnen
und Patienten zum Zeitpunkt der Therapie mit Tislelizumab in Kombination mit Carboplatin und entweder
Paclitaxel oder nab-Paclitaxel keine molekular stratifizierte Therapie (gegen ALK BRAF, EGFR, Exon-20,
KRAS G12C, METex14, RET oder ROS1 gerichtet) in Betracht kommt.
ALK: anaplastische Lymphokinase; BRAF: Rapidly Accelerated Fibrosarcoma –Isoform B; EGFR: epidermaler
Wachstumsfaktorrezeptor; G-BA: Gemeinsamer Bundesausschuss; GKV: gesetzliche Krankenversicherung;
KRAS: Kirsten Rat Sarcoma Viral Oncogene Homolog; METex14: Exon 14 des mesenchymal-epithelialen
Transitionsfaktor-Gens; NSCLC: nicht kleinzelliges Lungenkarzinom; PD-L1: Programmed Cell Death-Ligand 1;
pU: pharmazeutischer Unternehmer; RET: Rearranged during Transfection; ROS1: C-ros Oncogene 1
p. 47

Tislelizumab (plattenepitheliales NSCLC, Erstlinie)

II 2 Kommentar zu den Kosten der Therapie für die GKV (Modul 3 C, Abschnitt 3.3)

Die Angaben des pU zu den Kosten der Therapie für die GKV befinden sich in Modul 3 C (Abschnitt 3.3) des Dossiers.

Der G-BA hat die folgenden zweckmäßigen Vergleichstherapien benannt:

  • Erwachsene mit lokal fortgeschrittenem plattenepithelialem NSCLC, die nicht für eine chirurgische Resektion oder platinbasierte Radiochemotherapie infrage kommen, oder mit metastasiertem plattenepithelialem NSCLC, mit einer PD-L1-Expression ≥ 50 % und ohne therapierbare genetische Alterationen; Erstlinienbehandlung (Fragestellung 1):

  • Pembrolizumab als Monotherapie oder

  • Atezolizumab als Monotherapie oder

  • Cemiplimab als Monotherapie oder

  • Nivolumab in Kombination mit Ipilimumab und 2 Zyklen platinbasierter Chemotherapie (nur für Patientinnen und Patienten mit Eastern Cooperative Oncology Group – Performance Status [ECOG-PS] 0–1) oder

  • Pembrolizumab in Kombination mit Carboplatin und entweder Paclitaxel oder nabPaclitaxel (nur für Patientinnen und Patienten mit ECOG-PS 0–1)

  • Erwachsene mit lokal fortgeschrittenem plattenepithelialem NSCLC, die nicht für eine chirurgische Resektion oder platinbasierte Radiochemotherapie infrage kommen, oder mit metastasiertem plattenepithelialem NSCLC, mit einer PD-L1-Expression < 50 % und ohne therapierbare genetische Alterationen; Erstlinienbehandlung (Fragestellung 2):

  • Pembrolizumab in Kombination mit Carboplatin und entweder Paclitaxel oder nabPaclitaxel (nur für Patientinnen und Patienten mit ECOG-PS 0–1) oder

  • Atezolizumab als Monotherapie (nur für Patientinnen und Patienten mit einer PD-L1Expression ≥ 10 % bei tumorinfiltrierenden Immunzellen) oder

  • Nivolumab in Kombination mit Ipilimumab und 2 Zyklen platinbasierter Chemotherapie (nur für Patientinnen und Patienten mit ECOG-PS 0–1) oder

  • Carboplatin in Kombination mit einem Drittgenerationszytostatikum (Vinorelbin oder Gemcitabin oder Docetaxel oder Paclitaxel oder Pemetrexed) vgl. Anlage VI zum Abschnitt K der Arzneimittel-Richtlinie (nur für Patientinnen und Patienten mit ECOGPS 2) oder

  • Carboplatin in Kombination mit nab-Paclitaxel (nur für Patientinnen und Patienten mit ECOG-PS 2)

p. 48

Für die Jahrestherapiekosten der platinbasierten Chemotherapie in Kombination mit Nivolumab und Ipilimumab macht der pU Angaben zu Carboplatin in Kombination mit Paclitaxel.

Atezolizumab ist in 2 Darreichungsformen verfügbar (intravenös [24] und subkutan [25]). Für Atezolizumab (subkutan) [25] liefert der pU keine Angaben. Die Arzneimittelkosten auf Grundlage der subkutanen Darreichung entsprechen der Untergrenze, die sich auf Grundlage der intravenösen Darreichung ergibt. Die Kosten gemäß Hilfstaxe entfallen jedoch bei der subkutanen Darreichung, sodass diese insgesamt zu geringeren Jahrestherapiekosten führt als die intravenöse Darreichung.

Für die zweckmäßige Vergleichstherapie Carboplatin in Kombination mit einem Drittgenerationszytostatikum macht der pU Angaben zu Carboplatin in Kombination mit Vinorelbin oder Gemcitabin oder Docetaxel oder Paclitaxel. Der pU liefert keine Kostenangaben für Pemetrexed als Drittgenerationszytostatikum.

II 2.1 Behandlungsdauer

Die Angaben des pU zur Behandlungsdauer und dem Behandlungsmodus entsprechen weitgehend den Fachinformationen [1,24,26-34].

Für die zu bewertende Kombinationstherapie von Tislelizumab (in Kombination mit Carboplatin und Paclitaxel bzw. nab-Paclitaxel) legt der pU rechnerisch die Behandlung über das gesamte Jahr zugrunde. Der Abschnitt 5.1 der Fachinformation von Tislelizumab [1] führt aus, dass in der Zulassungsstudie (BGB-A317-307) die Behandlungsdauer für die Chemotherapie (Carboplatin + Paclitaxel bzw. nab-Paclitaxel) auf 4 bis 6 Zyklen (mit je 21 Tagen) begrenzt ist. Tislelizumab wurde in der Zulassungsstudie anschließend an die bis zu 6 Zyklen gegebene platinbasierte Chemotherapie (Carboplatin + Paclitaxel bzw. nab-Paclitaxel) nach Ermessen des Prüfarztes bis zur Krankheitsprogression oder bis zu einer inakzeptablen Toxizität verabreicht [1]. Den relevanten Fachinformationen für diese Kombinationstherapie [32,33,35] lässt sich jeweils keine maximale Behandlungsdauer entnehmen. Die weitere Bewertung dieser Wirkstoffe erfolgt unter der Annahme des pU, dass deren Behandlung rechnerisch über das gesamte Jahr zugrunde gelegt wird.

Gemäß Anlage VI (Off-Label-Use) zum Abschnitt K der Arzneimittel-Richtlinie ist für carboplatinhaltige Arzneimittel in der Kombinationstherapie bei fortgeschrittenem NSCLC eine Wiederholung der Therapie alle 3 bis 4 Wochen empfohlen [36]. Der pU legt für die Kombinationstherapie mit Carboplatin eine 3-wöchige Zyklusdauer zugrunde und verweist dabei auf die Tragenden Gründe zu den Beschlüssen von Nivolumab und Atezolizumab aus dem Jahr 2021 [37,38]. Des Weiteren geht er bei der Anzahl der Behandlungen bzw. der Behandlungsdauer sowie der Dosierung der Kombinationspartner (Vinorelbin, Gemcitabin, Docetaxel, Paclitaxel und nab-Paclitaxel) von den gleichen Angaben aus, wie in den Tragenden

p. 49

Gründen zu den Beschlüssen von Nivolumab und Atezolizumab aus dem Jahr 2021 [37,38]. Dies entspricht auch den Angaben der Fachinformationen [30,33]. Bei den Kombinationspartnern (Gemcitabin, Docetaxel oder Paclitaxel) geht der pU von den gleichen Angaben aus wie bei einer Kombination mit Cisplatin [28,31,32].

Für Nivolumab in Kombination mit Ipilimumab und 2 Zyklen platinbasierter Chemotherapie beziehen sich die vom pU angegebenen Zyklen ausschließlich auf das 1. Behandlungsjahr. Gemäß den Fachinformationen von Nivolumab und Ipilimumab [29,34] ist die maximale Behandlungsdauer auf 24 Monate begrenzt. Somit ist zum einen darauf hinzuweisen, dass im 2. Behandlungsjahr bei Berücksichtigung einer begrenzten Behandlungsdauer (maximal 24 Monate) und einer Rundung auf abgeschlossene Zyklen eine geringere Zyklusanzahl zu berücksichtigen ist. Zum anderen fallen im 2. Behandlungsjahr keine Kosten mehr für die platinbasierte Chemotherapie an, sodass insgesamt im 2. Behandlungsjahr geringere Kosten anfallen.

In den Fachinformationen der weiteren Wirkstoffe [24,26-28,30,31] und in der Anlage VI (OffLabel-Use) zum Abschnitt K der Arzneimittel-Richtlinie [36] ist keine maximale Behandlungsdauer quantifiziert. In der vorliegenden Bewertung wird rechnerisch die Behandlung über das gesamte Jahr zugrunde gelegt, auch wenn die tatsächliche Behandlungsdauer patientenindividuell unterschiedlich ist. Dies entspricht dem Vorgehen des pU.

II 2.2 Verbrauch

Die Angaben des pU zum Verbrauch pro Gabe entsprechen überwiegend den Fachinformationen [1,24,26-35].

Der Verbrauch der Wirkstoffe Carboplatin, Paclitaxel, nab-Paclitaxel, Vinorelbin, Gemcitabin, Docetaxel und Ipilimumab richtet sich nach der Körperoberfläche (KOF) bzw. dem Körpergewicht. Die KOF von 1,91 m² berechnet der pU mittels der DuBois-Formel [39] unter Verwendung eines durchschnittlichen Köpergewichts von 77,7 kg und einer durchschnittlichen Körpergröße von 172,5 cm gemäß den aktuellen Mikrozensusdaten aus dem Jahr 2021 [40].

In der Zulassungsstudie zu Tislelizumab im vorliegenden Anwendungsgebiet (siehe Abschnitt 5.1 der Fachinformation [1]) wurde für Carboplatin eine Dosierung mit einer Ziel-Area-underthe-Curve (AUC) von 5 mg/ml pro Minute festgelegt. Der pU verweist hier auf die Fachinformation von Carboplatin [35] und setzt für seine Berechnung eine Dosierung von 400 mg/m² KOF pro Gabe für Carboplatin an. Dies entspricht nach Angaben des pU einer Dosierung von AUC 5 mg/ml pro Minute.

Für den Verbrauch von Carboplatin im Rahmen der zweckmäßigen Vergleichstherapie wird in der Anlage VI (Off-Label-Use) zum Abschnitt K der Arzneimittel-Richtlinie [36] eine Dosierung

p. 50

Tislelizumab (plattenepitheliales NSCLC, Erstlinie)

von bis zu 500 mg/m² KOF bzw. mit einer Ziel-AUC 6 mg/ml pro Minute angegeben. Der pU setzt für Carboplatin unter Verweis auf die Anlage VI (Off-Label-Use) zum Abschnitt K der Arzneimittel-Richtlinie [36] eine Dosierung von 500 mg/m² KOF an. Zusätzlich wird gemäß Fachinformation von nab-Paclitaxel [33] für Carboplatin in Kombination mit nab-Paclitaxel eine Dosierung empfohlen, die einer AUC von 6 mg/ml pro Minute entspricht. Der pU setzt für seine Berechnung unter Verweis auf die Tragenden Gründe zu den Beschlüssen weiterer vorangegangener Bewertungsverfahren (Atezolizumab [41,42]) des G-BA jeweils eine Dosierung von 500 mg/m² KOF für Carboplatin an.

II 2.3 Kosten des zu bewertenden Arzneimittels und der zweckmäßigen Vergleichstherapie

Die Angaben des pU zu den Kosten von Tislelizumab in Kombination mit Carboplatin und Paclitaxel bzw. nab-Paclitaxel sowie den Arzneimitteln der zweckmäßigen Vergleichstherapie geben korrekt den Stand der Lauer-Taxe vom 15.10.2024 wieder. Dabei ist jedoch folgendes zu beachten:

Für Gemcitabin lässt sich mit einer höheren Anzahl an Durchstechflaschen (2-mal 1000 mg und 2-mal 200 mg) eine wirtschaftlichere Stückelung darstellen, die jedoch weniger zweckmäßig ist als die vom pU veranschlagte Stückelung (1-mal 2000 mg und 2-mal 200 mg).

II 2.4 Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen

Für Paclitaxel berücksichtigt der pU Prämedikationskosten für Dexamethason, Dimetinden und Cimetidin. Die vom pU angesetzten Leistungen im Rahmen der Prämedikation bei Paclitaxel sind gemäß der Fachinformation [32] nachvollziehbar.

Der pU veranschlagt für die Wirkstoffe bzw. Therapieregime keine Kosten für die Infusionstherapie. Gemäß den Fachinformationen [1,24,26-35] fallen jedoch für alle vom pU berücksichtigten Therapieregime Kosten im Rahmen der Infusionstherapie an.

Für alle Wirkstoffe – mit Ausnahme von Pembrolizumab und Paclitaxel – können (weitere) Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen entstehen, beispielsweise für die regelmäßige Überwachung verschiedener Laborparameter, die sich aus den Fachinformationen ergeben [1,24-26,28-31,33-35] und die der pU nicht veranschlagt.

Der pU setzt für die Herstellung parenteraler Lösungen mit monoklonalen Antikörpern bzw. Zytostatika Kosten gemäß Hilfstaxe in Höhe von 100 € je Zubereitung an. Die Angaben des pU zu den Kosten für die Herstellung parenteraler Lösungen gemäß Hilfstaxe sind zum aktuellen Sachstand plausibel [43].

p. 51

Tislelizumab (plattenepitheliales NSCLC, Erstlinie)

II 2.5 Jahrestherapiekosten

Eine Übersicht über die vom pU berechneten Kosten findet sich in Tabelle 2 in Abschnitt II 2.6.

Zu bewertende Therapie

Der pU ermittelt für Tislelizumab in Kombination mit Carboplatin und Paclitaxel bzw. nabPaclitaxel Jahrestherapiekosten in Höhe von 104 102,46 € bzw. 133 240,32 € pro Patientin bzw. Patient. Die Jahrestherapiekosten beinhalten Arzneimittelkosten, Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen und Kosten gemäß Hilfstaxe. Die Angaben des pU zu den Arzneimittelkosten sind für den vom pU veranschlagten Behandlungsmodus plausibel. Die Kosten gemäß Hilfstaxe für die Herstellung parenteraler Zubereitungen sind zum aktuellen Sachstand plausibel (siehe Abschnitt II 2.4). Es fallen (weitere) Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen wie beispielsweise Kosten für die Infusionstherapie an, die der pU nicht veranschlagt (siehe Abschnitt II 2.4).

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Die vom pU angegeben Jahrestherapiekosten der zweckmäßigen Vergleichstherapie beinhalten Arzneimittelkosten, Kosten gemäß Hilfstaxe für die Herstellung parenteraler Lösungen und teilweise Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen.

Die Bewertung der Kombinationstherapie von Nivolumab mit Ipilimumab und 2 Zyklen platinbasierter Chemotherapie beziehen sich auf die Kosten für das 1. Behandlungsjahr (siehe Abschnitt II 2.1). Die Kosten je Folgejahr können davon abweichen.

Die vom pU angegebenen Arzneimittelkosten für die Wirkstoffe der zweckmäßigen Vergleichstherapie sind plausibel. Davon abweichend ist zu beachten, dass die Arzneimittelkosten für Carboplatin in Kombination mit Gemcitabin in einer plausiblen Größenordnung liegen, obwohl für Gemcitabin eine wirtschaftlichere Stückelung als vom pU veranschlagt zur Verfügung steht (siehe Abschnitt II 2.3).

Für alle Wirkstoffe der zweckmäßigen Vergleichstherapie können Kosten für die Infusionstherapie angesetzt werden, die der pU nicht veranschlagt. Zudem können für alle Wirkstoffe der zweckmäßigen Vergleichstherapie – mit Ausnahme von Pembrolizumab und Paclitaxel – (weitere) Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen angesetzt werden, die der pU nicht veranschlagt (siehe Abschnitt II 2.4).

Für alle Wirkstoffe sind die vom pU angegebenen Kosten zur Herstellung parenteraler Zubereitungen gemäß Hilfstaxe zum aktuellen Sachstand plausibel (siehe Abschnitt II 2.4).

p. 52

Tislelizumab (plattenepitheliales NSCLC, Erstlinie)

II 2.6 Kosten der Therapie für die GKV – Zusammenfassung

Tabelle 2: Kosten für die GKV für die zu bewertende Therapie und die zweckmäßige Vergleichstherapie pro Patientin oder Patient bezogen auf 1 Jahr (mehrseitige Tabelle)

Bezeichnung der
zu bewertenden
Therapie bzw. der
zweckmäßigen
Vergleichstherapie
Bezeichnung der
Patientengruppe
Arzneimittel-
kosten in €a
Kosten für
zusätzlich
notwendige
GKV-Leistun-
gen in €a
Kosten für
sonstige GKV-
Leistungen
(gemäß
Hilfstaxe) in €a
Jahres-
therapie-
kosten in €a
Kommentar
Zu bewertende Therapie
Tislelizumab
+ Carboplatin
+ Paclitaxel
Erwachsene mit
plattenepithelialem
NSCLC mit lokal
fortgeschrittenem NSCLC,
die nicht für eine
chirurgische Resektion
oder platinbasierte
Radiochemotherapie
infrage kommen, oder
mit metastasiertem
NSCLC;
Erstlinienbehandlung
98 624,24 258,22 5220,00 104 102,46 Die angegebenen Arzneimittelkosten sind für den
vom pU veranschlagten Behandlungsmodus
plausibel. Es fallen (weitere) Kosten für zusätzlich
notwendige GKV-Leistungen an, die der pU nicht
veranschlagt. Die Kosten gemäß Hilfstaxe sind zum
aktuellen Sachstand plausibel.
Tislelizumab
+ Carboplatin
+ nab-Paclitaxel
124 540,32 0,00 8700,00 133 240,32
p. 53

Tislelizumab (plattenepitheliales NSCLC, Erstlinie)

Tabelle 2: Kosten für die GKV für die zu bewertende Therapie und die zweckmäßige Vergleichstherapie pro Patientin oder Patient bezogen auf 1 Jahr (mehrseitige Tabelle)

Bezeichnung der
zu bewertenden
Therapie bzw. der
zweckmäßigen
Vergleichstherapie
Bezeichnung der
zu bewertenden
Therapie bzw. der
zweckmäßigen
Vergleichstherapie
Bezeichnung der
Patientengruppe
Arzneimittel-
kosten in €a
Kosten für
zusätzlich
notwendige
GKV-Leistun-
gen in €a
Kosten für
sonstige GKV-
Leistungen
(gemäß
Hilfstaxe) in €a
Jahres-
therapie-
kosten in €a
Kommentar
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Pembrolizumab Erwachsene mit
plattenepithelialem
NSCLC mit lokal
fortgeschrittenem NSCLC,
die nicht für eine
chirurgische Resektion
oder platinbasierte
Radiochemotherapie
infrage kommen, oder
mit metastasiertem
NSCLC, mit einer
PD-L1-Expression ≥ 50 %
und ohne therapierbare
genetische Alterationen;
Erstlinienbehandlung
(Fragestellung 1)
90 051,96 0,00 870,00b–
1740,00c
90 921,96b–
91 791,96c
Die angegebenen Arzneimittelkosten sind plausibel.
Es fallen Kosten für zusätzlich notwendige GKV-
Leistungen an, die der pU nicht veranschlagt. Die
Kosten gemäß Hilfstaxe sind zum aktuellen
Sachstand plausibel.
Atezolizumab
2-wöchentliche
Anwendung
3-wöchentliche
Anwendung
4-wöchentliche
Anwendung
2-wöchentliche
Anwendung
71 591,78 0,00 2610,00 74 201,78
3-wöchentliche
Anwendung
67 767,78 0,00 1740,00 69 507,78
4-wöchentliche
Anwendung
71 317,48 0,00 1300,00 72 617,48
Cemiplimab 71 005,05 0,00 1740,00 72 745,05 Die angegebenen Arzneimittelkosten sind plausibel.
Es fallen Kosten für zusätzlich notwendige GKV-
Leistungen an, die der pU nicht veranschlagt. Die
Kosten gemäß Hilfstaxe sind zum aktuellen
Sachstand plausibel.
Nivolumab
+ Ipilimumab
+ 2 Zyklen
platinbasierte
Chemotherapied, e, f
136 376,43 64,52 3010,00 139 450,95 Die angegebenen Arzneimittelkosten sind plausibel.
Es fallen weitere Kosten für zusätzlich notwendige
GKV-Leistungen an, die der pU nicht veranschlagt.
Die Kosten gemäß Hilfstaxe sind zum aktuellen
Sachstand plausibel. Bei der Auswahl anderer
Kombinationen im Rahmen der platinbasierten
Chemotherapie können abweichende Kosten
entstehen.
p. 54

Tislelizumab (plattenepitheliales NSCLC, Erstlinie)

Tabelle 2: Kosten für die GKV für die zu bewertende Therapie und die zweckmäßige Vergleichstherapie pro Patientin oder Patient bezogen auf 1 Jahr (mehrseitige Tabelle)

Bezeichnung der
zu bewertenden
Therapie bzw. der
zweckmäßigen
Vergleichstherapie
Bezeichnung der
Patientengruppe
Arzneimittel-
kosten in €a
Kosten für
zusätzlich
notwendige
GKV-Leistun-
gen in €a
Kosten für
sonstige GKV-
Leistungen
(gemäß
Hilfstaxe) in €a
Jahres-
therapie-
kosten in €a
Kommentar
Pembrolizumab
+ Carboplatin
+ Paclitaxeld
(siehe oben) 115 293,97 258,22 4350,00b–
5220,00c
119 902,19b–
120 772,19c
Die angegebenen Arzneimittelkosten sind plausibel.
Es fallen weitere Kosten für zusätzlich notwendige
GKV-Leistungen an, die der pU nicht veranschlagt.
Die Kosten gemäß Hilfstaxe sind zum aktuellen
Sachstand plausibel.
Pembrolizumab
+ Carboplatin
+ nab-Paclitaxeld
141 210,05 0,00 7830,00b–
8700,00c
149 040,05b–
149 910,05c
Die angegebenen Arzneimittelkosten sind plausibel.
Es fallen Kosten für zusätzlich notwendige GKV-
Leistungen an, die der pU nicht veranschlagt. Die
Kosten gemäß Hilfstaxe sind zum aktuellen
Sachstand plausibel.
p. 55

Tislelizumab (plattenepitheliales NSCLC, Erstlinie)

Tabelle 2: Kosten für die GKV für die zu bewertende Therapie und die zweckmäßige Vergleichstherapie pro Patientin oder Patient bezogen auf 1 Jahr (mehrseitige Tabelle)

Bezeichnung der
zu bewertenden
Therapie bzw. der
zweckmäßigen
Vergleichstherapie
Bezeichnung der
zu bewertenden
Therapie bzw. der
zweckmäßigen
Vergleichstherapie
Bezeichnung der
Patientengruppe
Arzneimittel-
kosten in €a
Kosten für
zusätzlich
notwendige
GKV-Leistun-
gen in €a
Kosten für
sonstige GKV-
Leistungen
(gemäß
Hilfstaxe) in €a
Jahres-
therapie-
kosten in €a
Kommentar
Pembrolizumab
+ Carboplatin
+ Paclitaxeld
Erwachsene mit
plattenepithelialem
NSCLC mit lokal
fortgeschrittenem NSCLC,
die nicht für eine
chirurgische Resektion
oder platinbasierte
Radiochemotherapie
infrage kommen, oder
mit metastasiertem
NSCLC, mit einer
PD-L1-Expression < 50 %
und ohne therapierbare
genetische Alterationen;
Erstlinienbehandlung
(Fragstellung 2)
115 293,97 258,22 4350,00b–
5220,00c
119 902,19b–
120 772,19c
Die angegebenen Arzneimittelkosten sind plausibel.
Es fallen weitere Kosten für zusätzlich notwendige
GKV-Leistungen an, die der pU nicht veranschlagt.
Die Kosten gemäß Hilfstaxe sind zum aktuellen
Sachstand plausibel.
Pembrolizumab
+ Carboplatin
+ nab-Paclitaxeld
141 210,05 0,00 7830,00b–
8700,00c
149 040,05b–
149 910,05c
Die angegebenen Arzneimittelkosten sind plausibel.
Es fallen Kosten für zusätzlich notwendige GKV-
Leistungen an, die der pU nicht veranschlagt. Die
Kosten gemäß Hilfstaxe sind zum aktuellen
Sachstand plausibel.
Atezolizumabg
2-wöchentliche
Anwendung
3-wöchentliche
Anwendung
4-wöchentliche
Anwendung
2-wöchentliche
Anwendung
71 591,78 0,00 2610,00 74 201,78 Die angegebenen Arzneimittelkosten sind plausibel.
Es fallen Kosten für zusätzlich notwendige GKV-
Leistungen an, die der pU nicht veranschlagt. Die
Kosten gemäß Hilfstaxe sind zum aktuellen
Sachstand plausibel.
3-wöchentliche
Anwendung
67 767,78 0,00 1740,00 69 507,78
4-wöchentliche
Anwendung
71 317,48 0,00 1300,00 72 617,48
Nivolumab
+ Ipilimumab
+ 2 Zyklen
platinbasierte
Chemotherapied, e, f
136 376,43 64,52 3010,00 139 450,95 Die angegebenen Arzneimittelkosten sind plausibel.
Es fallen weitere Kosten für zusätzlich notwendige
GKV-Leistungen an, die der pU nicht veranschlagt.
Die Kosten gemäß Hilfstaxe sind zum aktuellen
Sachstand plausibel. Bei der Auswahl anderer
Kombinationen im Rahmen der platinbasierten
Chemotherapie können abweichende Kosten
entstehen.
p. 56

Tislelizumab (plattenepitheliales NSCLC, Erstlinie)

Tabelle 2: Kosten für die GKV für die zu bewertende Therapie und die zweckmäßige Vergleichstherapie pro Patientin oder Patient bezogen auf 1 Jahr (mehrseitige Tabelle)

Bezeichnung der
zu bewertenden
Therapie bzw. der
zweckmäßigen
Vergleichstherapie
Bezeichnung der
zu bewertenden
Therapie bzw. der
zweckmäßigen
Vergleichstherapie
Bezeichnung der
Patientengruppe
Arzneimittel-
kosten in €a
Kosten für
zusätzlich
notwendige
GKV-Leistun-
gen in €a
Kosten für
sonstige GKV-
Leistungen
(gemäß
Hilfstaxe) in €a
Jahres-
therapie-
kosten in €a
Kommentar
Carboplatinh (siehe oben)


+ Vinorelbin 13 330,11 –
14 299,60
0,00 5220,00 18 550,11 –
19 519,60
Die angegebenen Arzneimittelkosten sind plausibel.
Es fallen Kosten für zusätzlich notwendige GKV-
Leistungen an, die der pU nicht veranschlagt. Die
Kosten gemäß Hilfstaxe sind zum aktuellen
Sachstand plausibel.
+ Gemcitabin 16 811,53 0,00 5220,00 22 031,53 Die angegebenen Arzneimittelkosten sind in der
Größenordnung plausibel. Es fallen Kosten für
zusätzlich notwendige GKV-Leistungen an, die der
pU nicht veranschlagt. Die Kosten gemäß Hilfstaxe
sind zum aktuellen Sachstand plausibel.
+ Docetaxel 17 136,22 0,00 3480,00 20 616,22 Die angegebenen Arzneimittelkosten sind plausibel.
Es fallen Kosten für zusätzlich notwendige GKV-
Leistungen an, die der pU nicht veranschlagt. Die
Kosten gemäß Hilfstaxe sind zum aktuellen
Sachstand plausibel.
p. 57

Tislelizumab (plattenepitheliales NSCLC, Erstlinie)

Tabelle 2: Kosten für die GKV für die zu bewertende Therapie und die zweckmäßige Vergleichstherapie pro Patientin oder Patient bezogen auf 1 Jahr (mehrseitige Tabelle)

Bezeichnung der
zu bewertenden
Therapie bzw. der
zweckmäßigen
Vergleichstherapie
Bezeichnung der
zu bewertenden
Therapie bzw. der
zweckmäßigen
Vergleichstherapie
Bezeichnung der
Patientengruppe
Arzneimittel-
kosten in €a
Kosten für
zusätzlich
notwendige
GKV-Leistun-
gen in €a
Kosten für
sonstige GKV-
Leistungen
(gemäß
Hilfstaxe) in €a
Jahres-
therapie-
kosten in €a
Kommentar
Carboplatinh
+ Paclitaxel
+ Pemetrexed
(siehe oben)
+ Paclitaxel 25 242,01 258,22 3480,00 28 980,23 Die angegebenen Arzneimittelkosten sind plausibel.
Es fallen Kosten für zusätzlich notwendige GKV-
Leistungen an, die der pU nicht veranschlagt. Die
Kosten gemäß Hilfstaxe sind zum aktuellen
Sachstand plausibel.
+ Pemetrexed keine Angabe entfällt
Carboplatin
+ nab-Paclitaxelh
51 158,09 0,00 6 960,00 58 118,09 Die angegebenen Arzneimittelkosten sind plausibel.
Es fallen Kosten für zusätzlich notwendige GKV-
Leistungen an, die der pU nicht veranschlagt. Die
Kosten gemäß Hilfstaxe sind zum aktuellen
Sachstand plausibel.
a. Angaben des pU
b. basierend auf dem Behandlungsschema: 400 mg alle 6 Wochen
c. basierend auf dem Behandlungsschema: 200 mg alle 3 Wochen
d. nur für Patientinnen und Patienten mit ECOG-PS 0–1
e. Der pU stellt für die platinbasierte Chemotherapie die Kosten von Carboplatin mit Paclitaxel dar.
f. Die vom pU angegebenen Kosten beziehen sich auf das 1. Behandlungsjahr. Die Kosten je Folgejahr weichen ab.
g. nur für Patientinnen und Patienten mit einer PD-L1-Expression ≥ 10 % bei tumorinfiltrierenden Immunzellen
h. nur für Patientinnen und Patienten mit ECOG-PS 2
ECOG-PS: Eastern Cooperative Oncology Group – Performance Status; GKV: gesetzliche Krankenversicherung; NSCLC: nicht kleinzelliges Lungenkarzinom; PD-L1:
Programmed Cell Death-Ligand 1; pU: pharmazeutischer Unternehmer
p. 58

Tislelizumab (plattenepitheliales NSCLC, Erstlinie)

II 2.7 Versorgungsanteile

Der pU liefert keine quantitativen Angaben zu den Versorgungsanteilen. Er erläutert zudem, dass laut Fachinformation von Tislelizumab [1] eine Kontraindikation bei Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder einen der genannten sonstigen Bestandteile vorliegt. Der pU gibt an, dass die Behandlung mit Tislelizumab sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich stattfindet.

p. 59

Tislelizumab (plattenepitheliales NSCLC, Erstlinie)

II 3 Kommentar zur Anzahl der Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer an deutschen Prüfstellen

Ein Kommentar zur Anzahl der Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer an deutschen Prüfstellen entfällt, da das zu bewertende Arzneimittel vor dem 01.01.2025 in Verkehr gebracht wurde.

p. 60

Tislelizumab (plattenepitheliales NSCLC, Erstlinie)

II 4 Literatur

Das Literaturverzeichnis enthält Zitate des pU, in denen gegebenenfalls bibliografische Angaben fehlen.

  1. BeiGene Ireland. Fachinformation Tevimbra 100 mg Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung (Stand: November 2024). 2024.

  2. Brierley J, Gospodarowicz MK, Wittekind C. TNM Classification of Malignant Tumours, 8th Edition. Wiley-Blackwell; 2016.

  3. Zentrum für Krebsregisterdaten. Datenbankabfrage ICD-10 C33-C34 [online]. 2024 [Zugriff: 21.10.2024]. URL:

https://www.krebsdaten.de/Krebs/DE/Datenbankabfrage/datenbankabfrage_stufe1_node.h

tml.

  1. BeiGene Germany. Herleitung der Prävalenz und Inzidenz sowie der Zielpopulation für das zu bewertende Arzneimittel Tislelizumab - NSCLC 1L. 2024.

  2. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. Prüfung der Nutzbarkeit des Scientific Use Files des ZfKD im Rahmen der Bestimmung der GKV-Zielpopulation; Arbeitspapier [online]. 2019 [Zugriff: 14.03.2025]. URL:

https://www.iqwig.de/download/ga17-02_pruefung-der-nutzbarkeit-des-scientific-use-filesdes-zfkd_arbeitspapier_v1-0.pdf.

  1. Deutsche Krebsgesellschaft. Kennzahlenauswertung 2023. Jahresbericht der zertifizierten Lungenkrebszentren: Auditjahr 2022 / Kennzahlenjahr 2021 [online]. 2023 [Zugriff: 10.01.2023]. URL:

= - https://www.krebsgesellschaft.de/jahresberichte.html?file files/dkg/deutsche

krebsgesellschaft/content/pdf/Zertifizierung/Jahresberichte%20mit%20DOI%20und%20ISBN /qualitaetsindikatoren_lungenkrebs_2022-A1_220601.pdf&cid=105102.

  1. Eberle A, Jansen L, Castro F et al. Lung cancer survival in Germany: A population-based analysis of 132,612 lung cancer patients. Lung Cancer 2015; 90(3): 528-533. https://doi.org/10.1016/j.lungcan.2015.10.007.

  2. Tumorregister München. ICD-10 C34: Nicht-kleinzell. BC: Survival [online]. 2022. URL: https://www.tumorregister-muenchen.de/facts/surv/sC34N_G-ICD-10-C34-Nicht-kleinzell.BC-Survival.pdf.

  3. Bristol-Myers Squibb. Dossier zur Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (Modul 3B) - Nivolumab (Opdivo®) - Lokal fortgeschrittenes oder metastasiertes nichtkleinzelliges Lungenkarzinom mit plattenepithelialer Histologie nach vorheriger Chemotherapie bei -

Erwachsenen - Stand: 12.08.2015 [online]. 2015 [Zugriff: 24.06.2022]. URL: https://www.g ba.de/downloads/92-975-924/2015-08-12_Modul3B_Nivolumab.pdf.

p. 61

Tislelizumab (plattenepitheliales NSCLC, Erstlinie)

  1. Gemeinsamer Bundesausschuss. Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a SGB V Pembrolizumab (neues Anwendungsgebiet: nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom, plattenepithelial, Erstlinie, Kombination mit Carboplatin und (nab-) Paclitaxel) vom 19. September 2019 [online]. 2019. URL: https://www.g-ba.de/downloads/40-268-6011/201909-19_AM-RL-XII_Pembrolizumab_D-448_nAWG_TrG.pdf.

  2. Gemeinsamer Bundesausschuss. Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a SGB V - Afatinib (neues Anwendungsgebiet) vom 20. Oktober 2016 [online]. 2016. URL: https://www.g-ba.de/downloads/40-268-4019/2016-10-20_AM-RL-XII_Afatinib_D226_TrG.pdf.

  3. Carrato A, Vergnenègre A, Thomas M et al. Clinical management patterns and treatment outcomes in patients with non-small cell lung cancer (NSCLC) across Europe: EPICLIN-Lung study. Curr Med Res Opin 2014; 30(3): 447-461. https://doi.org/10.1185/03007995.2013.860372.

  4. Hardtstock F, Myers D, Li T et al. Real-world treatment and survival of patients with advanced non-small cell lung Cancer: a German retrospective data analysis. BMC Cancer 2020; 20(1): 260. https://doi.org/10.1186/s12885-020-06738-z.

  5. Gemeinsamer Bundesausschuss. Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM RL): Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a SGB V Nivolumab (Neues Anwendungsgebiet: Nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom, Kombination mit Ipilimumab und platinbasierter Chemotherapie, Erstlinie) - vom 3. Juni 2021 [online]. 2021. URL: https://www.g-ba.de/downloads/40-268-7572/2021-06-03_AM-RL-XII_Nivolumab_D628_TrG.pdf.

  6. Gemeinsamer Bundesausschuss. Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Selpercatinib (neues Anwendungsgebiet: Lungenkarzinom, nichtkleinzelliges, RET-Fusion+, Erstlinie). 2022.

p. 62

Tislelizumab (plattenepitheliales NSCLC, Erstlinie)

  1. Gemeinsamer Bundesausschuss. Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Cemiplimab (Neues Anwendungsgebiet: Nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom, Erstlinie, PD-L1-Expression ≥ 1 %, Kombination mit platinbasierter Chemotherapie). 2023.

  2. Paz-Ares L, Ciuleanu TE, Cobo M et al. First-line nivolumab plus ipilimumab combined with two cycles of chemotherapy in patients with non-small-cell lung cancer (CheckMate 9LA): an international, randomised, open-label, phase 3 trial. Lancet Oncol 2021; 22(2): 198211. https://doi.org/10.1016/s1470-2045(20)30641-0.

  3. MSD Sharp & Dohme. Dossier zur Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (Modul 3A) - Pembrolizumab (KEYTRUDA®) - Erstlinienbehandlung des metastasierenden nichtkleinzelligen Lungenkarzinoms (NSCLC) mit PD-L1 exprimierenden Tumoren (TPS≥50 %) ohne EGFR- oder ALK-positiven Tumormutationen - Stand: 09.02.2017 [online]. 2017. URL: https://www.g-ba.de/downloads/92-975-1802/2017-02-09_Modul3A_Pembrolizumab.pdf.

  4. Bundesministerium für Gesundheit. Gesetzliche Krankenversicherung: Mitglieder, mitversicherte Angehörige und Krankenstand. Monatswert September 2024. Stand: 02. Oktober 2024. 2024.

  5. Statistisches Bundesamt. Bevölkerung nach Nationalität und Geschlecht 2024 [online]. - 2024 [Zugriff: 21.10.2024]. URL: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft Umwelt/Bevoelkerung/Bevoelkerungsstand/Tabellen/liste-zensus-geschlechtstaatsangehoerigkeit#1346466.

  6. Leitlinienprogramm Onkologie, Deutsche Krebshilfe, AWMF. S3-Leitlinie Lungenkarzinom: Prävention, Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Lungenkarzinoms, Version 3.0 - März 2024, AWMF-Registernummer: 020-007OL [online]. 2024. URL: - https://www.leitlinienprogramm

onkologie.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Leitlinien/Lungenkarzinom/Version_2/LL_L ungenkarzinom_Langversion_2.2.pdf.

  1. Dietel M, Savelov N, Salanova R et al. Real-world prevalence of programmed death ligand 1 expression in locally advanced or metastatic non-small-cell lung cancer: The global, multicenter EXPRESS study. Lung Cancer 2019; 134: 174-179.

https://doi.org/10.1016/j.lungcan.2019.06.012.

  1. Griesinger F, Eberhardt W, Nusch A et al. Biomarker testing in non-small cell lung cancer in routine care: Analysis of the first 3,717 patients in the German prospective, observational, nation-wide CRISP Registry (AIO-TRK-0315). Lung Cancer 2021; 152: 174-184. https://doi.org/10.1016/j.lungcan.2020.10.012.

  2. Roche. Fachinformation Tecentriq 840 mg/1200 mg (Stand: September 2024). 2024.

p. 63
  1. Roche. Fachinformation Tecentriq SC 1875 mg (Stand: August 2024) [online]. 2024 [Zugriff: 03.02.2025]. URL: https://www.fachinfo.de/.

  2. Regeneron Ireland Designated Activity. Fachinformation LIBTAYO 350 mg Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung (Stand: Juni 2024). 2024.

  3. Merck Sharp & Dohme. Fachinformation KEYTRUDA 25 mg/ml Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung (Stand: August 2024). 2024.

  4. Zentiva Pharma. Fachinformation Docetaxel Zentiva 20 mg/ml Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung (Stand: Oktober 2023). 2023.

  5. Bristol-Myers Squibb Pharma. Fachinformation OPDIVO 10 mg/ml Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung (Stand: Juni 2024). 2024.

  6. AxioNovo. Fachinformation Vinorelbin axios 10 mg/ml Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung (Stand: März 2023). 2023.

  7. Accord Healthcare. Fachinformation Gemcitabin Accord 100 mg/ml Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung (Stand: November 2023). 2023.

  8. Hikma Farmacêutica. Fachinformation Paclitaxel Ribosepharm 6 mg/ml Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung (Stand: September 2020). 2020.

  9. Ratiopharm. Fachinformation Pazenir 5 mg/ml Pulver zur Herstellung einer Infusionsdispersion (Stand: August 2024). 2024.

  10. Bristol-Myers Squibb Pharma. Fachinformation YERVOY 5 mg/ml Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung (Stand: Juni 2024). 2024.

  11. Bendalis. Fachinformation Carboplatin Bendalis 10 mg/ml Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung (Stand: Januar 2023). 2023.

  12. Gemeinsamer Bundesausschuss. Gemeinsamer Bundesausschuss. Anlage VI zum Abschnitt K der Arzneimittel-Richtlinie - Verordnungsfähigkeit von zugelassenen Arzneimitteln in nicht zugelassenen Anwendungsgebieten (sog. Off-Label-Use) (Stand: 10.08.2024) [online]. 2024. URL: https://www.g-ba.de/downloads/83-691-768/AM-RL-VIOff-label-2022-10-28.pdf.

  13. Gemeinsamer Bundesausschuss. Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a SGB V - Nivolumab (Neues Anwendungsgebiet: Nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom, Kombination mit Ipilimumab und platinbasierter Chemotherapie, Erstlinie) (Therapiekosten) vom 27. Juli 2021 [online]. 2021. URL: https://www.g-ba.de/downloads/40-268-7730/2021-07-27_AM-RL- XII_Nivolumab_D 628_TrG.pdf.

p. 64

Tislelizumab (plattenepitheliales NSCLC, Erstlinie)

  1. Gemeinsamer Bundesausschuss. Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM RL): Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a SGB V Atezolizumab (neues Anwendungsgebiet: Nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom, PD-L1 Expression ≥ 50 % auf TC oder ≥ 10 % auf IC, EGFR/ALK-negativ, Erstlinie) vom 19. November 2021 [online]. 2021. URL: https://www.g-ba.de/downloads/40-268-8040/2021-11-19_AM-RL- XII_Atezolizumab_D 671_TrG.pdf.

  2. Du Bois D, Du Bois EF. Clinical Calorimetry Tenth Paper. A formula to estimate the approximate surface area if height and weight be known. Arch Intern Med (Chic) 1916; XVII(6_2): 863-871. https://doi.org/10.1001/archinte.1916.00080130010002.

  3. Statistisches Bundesamt. Mikrozensus - Gesundheitszustand und -relevantes Verhalten: - Körpermaße der Bevölkerung nach Altersgruppen 2021 [online]. 2023 [Zugriff: 21.10.2024]. URL: https://www.destatis.de/DE/Themen/GesellschaftUmwelt/Gesundheit/Gesundheitszustand-Relevantes-Verhalten/Tabellen/koerpermasseinsgesamt.html.

  4. Gemeinsamer Bundesausschuss. Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a SGB V Atezolizumab (neues Anwendungsgebiet: NSCLC, nicht-plattenepithelial, 1. Linie, Kombination mit nab- Paclitaxel und Carboplatin) vom 2. April 2020 [online]. 2020. URL: https://www.g ba.de/downloads/40-268-6472/2020-04-02_AM-RL-XII_Atezolizumab_D-486_TrG.pdf.

  5. Gemeinsamer Bundesausschuss. Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a SGB V Atezolizumab (neues Anwendungsgebiet: NSCLC, nicht-plattenepithelial, 1. Linie, Kombination mit Bevacizumab, Paclitaxel und Carboplatin) vom 2. April 2020 [online]. 2020. URL: https://www.g-ba.de/downloads/40-268-6477/2020-04-02_AM-RL- XII_Atezolizumab_nAWG_D 473_TrG.pdf.

  6. GKV-Spitzenverband, Deutscher Apothekerverband. Anlage 3 zum Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen [online]. 2024 [Zugriff: 04.02.2025]. URL: https://www.gkv-

spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/arzneimittel/rahmenvertraeg e/hilfstaxe/2024-1015_Rechtlich_unverbindliche_Lesefassung_Anlage_3_zum_Vertrag_Hilfstaxe_idF_34.EV.pdf.