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Oral hearing: Bimekizumab (Neues Anwendungsgebiet: Hidradenitis suppurativa (Acne inversa))

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2024-10-07

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Hearing · incoming

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Official Wortprotokoll turns

Herr Prof. Hecken (Vorsitzender)

Pages 3–3

Meine sehr verehrten Damen und Herren, herzlich willkommen im Gemeinsamen Bundesausschuss, Unterausschuss Arzneimittel. Ich begrüße Sie ganz herzlich. Der heutige Montag ist wieder ein Anhörungstag. Wir sprechen jetzt über ein neues Anwendungsgebiet für Bimekizumab, konkret über die Anwendung im Bereich der Indikation Hidradenitis suppurativa. Hierzu liegt neben den Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers, die überschaubar waren, auch die Dossierbewertung des IQWiG vom 28. August 2024 vor, zu der natürlich UCB Pharma als pharmazeutischer Unternehmer Stellung genommen hat. Als weitere pharmazeutische Unternehmen haben Boehringer Ingelheim Pharma, LEO, Lilly, MoonLake, MSD Sharp & Dohme und Novartis Stellung genommen. Des Weiteren haben als klinische Experten Herr Professor Falk Bechara sowie für die Deutsche Dermatologische Gesellschaft und das Hautnetz Deutschland Herr Professor Augustin und Herr Dr. von Kiedrowski Stellung genommen. Ich muss zunächst die Anwesenheit feststellen, weil wir auch heute wieder Wortprotokoll führen. – Für den pharmazeutischen Unternehmer, also für UCB Pharma, sind Frau Dr. Schlüter, Herr Dr. Möckel, Frau Dr. Nau und Frau Dr. Hinkelmann zugeschaltet. Zudem ist Herr Professor Bechara zugeschaltet. Herr Professor Augustin und Herr Dr. von Kiedrowski fehlen noch. Für Novartis sind Herr Dr. Schielein und Herr Wohlgemuth, für MSD Herr Dykukha und von LEO Frau Koch und Frau Dr. Link zugeschaltet. Darüber hinaus ist von MoonLake Herr Anthamatten zugeschaltet sowie für Boehringer Herr Dr. Kölsch und Herr Dr. Jumpertz. Für Lilly sind Herr Leser und Herr Fotiou zugeschaltet und vom vfa Herr Dr. Rasch. – Sind Herr Augustin und Herr von Kiedrowski mittlerweile da? – Das ist nicht der Fall. Ich gebe zunächst dem pharmazeutischen Unternehmer die Möglichkeit, kurz einzuführen. Sie haben dem IQWiG ja grundsätzlich zugestimmt, dass keine geeigneten Studien zur Ableitung des Zusatznutzens von Bimekizumab gegenüber der zVT vorliegen. Wir müssen sicherlich noch mal die Patientenzahlen besprechen. Aber jetzt bitte Ihre einleitenden Bemerkungen. Wer macht das?

Frau Dr. Hinkelmann (UCB)

Pages 3–3

Das mache ich!

Herr Prof. Hecken (Vorsitzender)

Pages 3–3

– Sie haben das Wort, bitte schön.

Frau Dr. Hinkelmann (UCB)

Pages 3–5

Sehr geehrter Herr Professor Hecken, sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Einladung zur heutigen mündlichen Anhörung. Wir freuen uns über die Möglichkeit, mit Ihnen über Bimekizumab sprechen zu dürfen – heute als neue therapeutische Option zur Behandlung der Hidradenitis suppurativa, kurz HS. Zuerst möchte ich Ihnen kurz das Team von UCB für diese Anhörung vorstellen. Frau Dr. Katrin Schlüter ist zuständig für die Fragen der Medizin. Herr Dr. Luis Möckel ist Ihr Ansprechpartner für die Epidemiologie und Kosten. Frau Dr. Julia Nau ist für Fragen zum Nutzendossier zuständig. Mein Name ist Dr. Sarah Hinkelmann, und ich stehe Ihnen ebenfalls für Fragen zum Nutzendossier zur Verfügung. Bimekizumab ist bereits für die Plaque-Psoriasis, die Psoriasis-Arthritis und die axiale Spondyloarthritis zugelassen. Heute steht jedoch das neu zugelassene Anwendungsgebiet im Fokus: die Behandlung von erwachsenen Patientinnen und Patienten mit aktiver mittelschwerer bis schwerer HS, die auf eine konventionelle systemische HS-Therapie unzureichend angesprochen haben. Die HS ist eine unheilbare chronisch-entzündliche Hauterkrankung, die schubweise auftritt und mit erheblichen Einschränkungen für die Patientinnen und Patienten im Alltag verbunden ist. Bedingt durch entzündete Terminalhaarfollikel können sich sehr schmerzhafte, tiefsitzende entzündete Knoten und Abszesse bilden. Diese treten in der Regel in Hautbereichen auf, wo benachbarte Hautflächen miteinander in Berührung kommen, zum Beispiel in Achselhöhlen, in der Leistenregion oder auch im Gesäß- und Genitalbereich. Bei fortschreitender Erkrankung begünstigt die Ruptur entzündeter Knoten und Abszesse die Entstehung von Fistelgängen unter der Haut. Unbehandelt können sich in der Folge im weiteren Krankheitsverlauf zudem Vernarbungen bilden. Was bedeutet dies nun für die Patientinnen und Patienten? Die entzündeten Hautläsionen können mit erheblichen Schmerzen einhergehen, die mitunter sogar mit Opiaten behandelt werden müssen. Daher stellt der Schmerz auch das Leitsymptom der Erkrankung dar. Manifestiert sich die HS beispielsweise in der Achselregion oder dem Gesäß- und Genitalbereich, sind alltägliche Dinge wie das Zähneputzen, Haare kämmen oder auch das Anziehen, Sitzen oder Gehen mit starken Schmerzen verbunden. Viele Patientinnen und Patienten berichten, dass sie sich aufgrund der starken Schmerzen kaum bewegen können und häufig auf Hilfe angewiesen sind. Zudem leiden die Patientinnen und Patienten häufig auch unter einem brennenden und stechenden Juckreiz. Die Abszesse können sich spontan mit einem blutigeitrigen Sekret entleeren, was häufig mit einem unangenehmen Geruch einhergeht. Dies ist für die Patientinnen und Patienten extrem belastend. Sie schämen sich und ziehen sich häufig komplett aus dem sozialen Leben zurück. Sie erleben und fürchten Stigmatisierung und fühlen sich häufig entstellt. Bei einem schweren Erkrankungsstadium liegen bereits großflächige Vernarbungen vor, die sich zum Beispiel über den gesamten unteren Rücken und Gesäßbereich erstrecken können und chirurgisch behandelt werden müssen. Mit diesen chirurgischen Eingriffen, mitunter mit großflächigen Hauttransplantationen, können wochenlange stationäre Aufenthalte und langwierige Heilungsprozesse verbunden sein. Aufgrund der teils großen und tiefen postoperativen Wunden haben die Patientinnen und Patienten zusätzliche Schmerzen und sind häufig von Pflegenden abhängig, da sie diese Wunden oft selbst gar nicht versorgen können. In der Gesamtschau ist der Leidensdruck der Patientinnen und Patienten enorm und mit einer erheblichen Einschränkung der Lebensqualität verbunden. Der ausgeprägte Schmerz und der Juckreiz beeinträchtigen die Schlafqualität und -dauer, was zu Müdigkeit und Erschöpfung am Tag führt. Die HS wirkt sich auch negativ auf das Berufsleben, die sozialen Kontakte und die Freizeitgestaltung aus. Eine weitere Belastung stellt das unvorhersehbare Auftreten der Krankheitsschübe dar. Wegen der hohen Krankheitslast kann die HS bei vielen Patientinnen und Patienten auch mit psychischen Symptomen wie Depressionen und Angstzuständen einhergehen. Aufgrund des chronischen und progressiven Verlaufs der HS ist eine dauerhafte Therapie mit langanhaltendem Behandlungseffekt und einem guten Verträglichkeitsprofil erforderlich. Eine frühzeitige Therapie ist wichtig, um schwere Verläufe und die ausgeprägte Narbenbildung sowie irreversible Gewebedestruktionen zu vermeiden. Für Patientinnen und Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Krankheitslast, die bereits unzureichend auf eine konventionelle HS-Therapie angesprochen haben, stehen nur sehr wenige zugelassene Therapieoptionen zur Verfügung. Auch diese Optionen führen nicht immer zu einer langfristig zufriedenstellenden Krankheitskontrolle. Daher besteht weiterhin ein hoher Bedarf an weiteren Therapiemöglichkeiten. Bei der Pathogenese der HS spielt der Interleukin-17-Signalweg eine wichtige Rolle. Bimekizumab ist ein monoklonaler Antikörper, der hier spezifisch die Zytokine IL-17A und IL-17F bindet und neutralisiert. Hierbei handelt es sich um einen neuen, innovativen Behandlungsansatz, da erstmals sowohl IL-17A als auch IL-17F gehemmt werden. Mit den beiden randomisierten kontrollierten Studien BE HEARD I und BE HEARD II wurde der medizinische Nutzen von Bimekizumab im Vergleich zu Placebo nachgewiesen. Diese Studien erfüllen nicht die methodischen Anforderungen des G-BA, sodass die Ableitung eines Zusatznutzens aus formalen Gründen nicht erfolgen kann. Dennoch hat UCB mit Bimekizumab die Therapielandschaft zur Behandlung der HS entscheidend erweitern können. Eine Behandlung mit Bimekizumab führt zu einer schnellen, effektiven und langanhaltenden Symptomkontrolle. Die hohe Krankheitslast kann so langfristig reduziert werden. Zudem kann die Lebensqualität nachhaltig verbessert werden, sodass die Patientinnen und Patienten weniger in ihrem Alltag beeinträchtigt sind und wieder aktiv am sozialen Leben teilnehmen können. Besonders hervorzuheben ist die effektive Linderung des Leitsymptoms Hautschmerz. Darüber hinaus reduziert sich die Anzahl der Läsionen, und Geruchsbildung, Ausfluss und Nässen werden reduziert. Eine Besonderheit ist auch die vergleichbar gute Wirksamkeit bei Biologika-naiven und Biologika-erfahrenen Patientinnen und Patienten. Die Daten der Studien BE HEARD I und II bestätigen das gute Verträglichkeitsprofil von Bimekizumab, welches bereits für die Indikation Psoriasis, PsA und axSpA gezeigt werden konnte. Dadurch liefert Bimekizumab einen besonderen Wert für alle Patientinnen und Patienten mit HS und bereichert als neuartige Behandlungsoption mit einem einzigartigen Wirkmechanismus das Therapiespektrum insgesamt. Hiermit möchte ich schließen. Wir freuen uns auf die anstehende Diskussion. – Vielen Dank.

Herr Prof. Hecken (Vorsitzender)

Pages 5–5

Ganz herzlichen Dank für diese Anführungen, Frau Dr. Hinkelmann. – Ich stelle fest, dass Herr Dr. von Kiedrowski seit 14:07 Uhr zu der Anhörung hinzugestoßen ist. Ich frage der guten Ordnung halber noch mal: Ist Herr Professor Augustin mittlerweile auch eingewählt? – Das ist nicht der Fall. Dann habe ich eine einleitende Frage an die beiden Kliniker, also an Herrn von Kiedrowski und Herrn Professor Bechara: Wie werden die HS-Patientinnen und -Patienten im Versorgungsalltag behandelt? Wie sieht der Therapiealgorithmus aus? Gibt es da überhaupt einen standardisierten Therapiealgorithmus, oder muss man sich da rantasten? Das ist, glaube ich, eine ganz entscheidende Frage, die wir zunächst mal diskutieren. Herr Augustin ist nun auch da. Ich weiß nicht, wer beginnen möchte. Ich bitte einfach mal Herrn Augustin, zu beginnen. Dann folgen Herr von Kiedrowski und Herr Bechara. – Herr Augustin, bitte.

Herr Prof. Augustin (DDG)

Pages 5–5

Herr Hecken, ich habe eben noch mitbekommen, dass die Frage ist, wie die systematische und leitliniengerechte Vorgehensweise aussieht. – Es ist so, dass, vorgeschaltet vor die Therapie mit Biologika, von denen wir ja gleich drei zur Auswahl haben, eine Therapie meistens mit einer Mehrfachkombination von Antibiotika gestartet wird; das sieht die Leitlinie so vor. Zugleich wird auch geprüft, inwieweit eine operative Indikation vorliegt; denn einige der Läsionen der HS können wir gar nicht medikamentös, sondern nur chirurgisch behandeln. Aber wir stehen nach dieser First-Line-Therapy, der systemischen Antibiotikagabe oder in ganz leichten Fällen auch der topischen Gabe, schon sehr schnell vor der Situation, dass wir das hohe systemische Entzündungsaufkommen beherrschen müssen. Dafür sind dann diese drei Biologika geeignet, sodass sie bei den Patienten mit mittelschwerer bis schwerer HS relativ schnell zum Einsatz kommen.

Herr Prof. Hecken (Vorsitzender)

Pages 5–5

Herr von Kiedrowski, sehen Sie das auch so?

Herr Dr. von Kiedrowski (DDG)

Pages 5–5

Ja, das kann ich so nur unterstützen. Die Vorgehensweise ist genau wie gerade beschrieben. Es gibt relativ viele Patienten, die nach der antibiotischen Behandlung nicht kontrolliert sind und wo der nächste Schritt dann die Einleitung einer Biologikatherapie ist.

Herr Prof. Hecken (Vorsitzender)

Pages 5–5

Herr Professor Bechara.

Herr Prof. Bechara (RUB)

Pages 6–6

Ich kann das auch nur unterstreichen und vielleicht noch hinzufügen: Das Problem mit den Antibiotika ist ja vor allem die fehlende Langzeittherapieoption. Wir haben im Endeffekt meistens eine zehn- bis zwölfwöchige leitlinienkonforme Antibiose, wo wir in ungefähr 50 Prozent der Fälle schon eine ganz gute Response sehen. Aber sobald man mit den Antibiotika aufhört – und eine Langzeitantibiose ist ja überhaupt nicht adäquat –, kommt es dann halt meist zum zügigen Wirkverlust. Das unterstreicht, was Herr Professor Augustin gesagt hat: dass wir für die Langzeitkontrolle eine antiinflammatorische potente Therapie brauchen. Vielleicht noch kurz als Ergänzung: Wir haben einen leitlinienkonformen Ansatz, nach dem wir zu Beginn antibiotisch arbeiten, dann mit Biologika und nach Gewebeschaden operativ. Das ist bei der Erkrankung, muss man sagen, manchmal relativ komplex, weil wir diese verschiedenen Ansätze an verschiedenen Körperarealen sehen. Das heißt, man muss bei den Patienten auch sehr individuell leitlinienadaptiert schauen: Wo liegt ein Gewebeschaden vor? Wo exakt ist die Operation notwendig? Und wie kombiniert man das dann häufig mit der antiinflammatorischen Therapie? Das nur zum Grundverständnis. Das ist ein ganz anderer Ansatz als bei der Psoriasis. Das ist eher ein Ansatz, wie man ihn vielleicht vom Morbus Crohn kennt; das hat sicherlich sehr viele Assoziationen zum Crohn, auch gerade was das progressive Verhalten und die Destruktion des Gewebes anbelangt.

Herr Prof. Hecken (Vorsitzender)

Pages 6–6

Frau Teupen, Patientenvertretung.

Frau Teupen ()

Pages 6–6

Wir haben noch mal eine Grundsatzfrage an den pharmazeutischen Unternehmer. Sie haben ja gesagt: BE HEARD I und BE HEARD II gegen Placebo, Phase III zu kurz. Wieso haben Sie denn keine randomisierte kontrollierte Studie mit zum Beispiel Adalimumab gemacht? Das ist ja keine seltene Erkrankung. Das finden wir schon schade. Vielleicht können Sie noch mal etwas dazu sagen.

Herr Prof. Hecken (Vorsitzender)

Pages 6–6

Wer macht das für den pU?

Frau Dr. Hinkelmann (UCB)

Pages 6–6

Das mache ich. – Diese Entscheidung wurde an anderer Stelle getroffen, ohne dass die deutsche Niederlassung miteinbezogen wurde. Daher hatten wir hier kein Mitspracherecht.

Herr Prof. Hecken (Vorsitzender)

Pages 6–6

Das nehmen wir zur Kenntnis, Frau Teupen; da bleibt uns ja auch nichts anderes übrig. – Weitere Fragen, bitte. – Herr Telschow von der KBV.

Herr Dr. Telschow (KBV)

Pages 6–6

Anknüpfend an Ihre Frage, Herr Hecken, würde ich gerne noch erfahren: Nach welchen Kriterien erfolgt denn die Auswahl eines Biologikums in der zweiten Linie nach den Antibiotika? Wir haben ja jetzt die drei Vertreter zur Verfügung. In der Praxis gibt es ja durchaus längere Erfahrungen mit dem Adalimumab. Steht das sozusagen noch an erster Stelle, oder würden Sie in der Praxis gleich zu einem der neueren Biologika greifen und aus welchen Gründen oder bei welchen Konstellationen?

Herr Prof. Hecken (Vorsitzender)

Pages 6–6

Ich sehe, dass sich Herr Augustin als Erster gemeldet hat.

Herr Prof. Augustin (DDG)

Pages 6–7

Zunächst möchte ich sagen: Nach der Datenlage, aber auch nach unseren Erfahrungen und den Registerdaten, die wir haben, sind alle drei Präparate geeignet, als Erstes verwendet zu werden. Die Entscheidung beruht dann zum einen darauf, welche Komorbidität vorliegt; denn viele der Patienten haben auch andere Begleiterkrankungen, die möglicherweise im Label der jeweiligen Medikamente sind. Andererseits gibt es aber auch Ausschlüsse durch die Komorbidität, beispielsweise Zurückhaltung mit den Interleukin-17-Blockern bei gleichzeitiger chronisch-entzündlicher Darmerkrankung; das ist also auch wegweisend. Zum anderen spielen Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkte eine Rolle und zum Dritten auch die Akuität der Erkrankung, weshalb möglicherweise bestimmte Symptome wie Schmerzen noch schneller behandelt werden sollen, was zum Beispiel für die Interleukin-17-Blockade spricht. All das sind patientenindividuelle Entscheidungen. Wir haben in der Leitlinie keinerlei grundsätzliche Priorisierung zwischen diesen drei Präparaten getroffen.

Herr Prof. Hecken (Vorsitzender)

Pages 7–7

Ich sehe, Herr von Kiedrowski hat sich noch zu Wort gemeldet. – Bitte schön.

Herr Dr. von Kiedrowski (DDG)

Pages 7–7

Ich will zwei Dinge sagen. Zu den Antibiotika möchte ich noch hinzufügen – weil das gerade in der Diskussion war –, dass aufgrund von Nebenwirkungen lange nicht alle Patienten diese zehn bis zwölf Wochen überhaupt durchhalten; das ist vorhin noch nicht angesprochen worden. Das ist eine Limitation im täglichen Alltag; denn es können Begleiterkrankungen oder Begleiterscheinungen der Antibiotikabehandlung vorkommen, was dann die leitliniengerechte Behandlung über zehn bis zwölf Wochen limitiert. Aber jetzt zur Auswahl. Herr Professor Augustin hat das eigentlich schon gut dargestellt. Es ist letztlich so, dass man bei manchen Patienten – von der Tendenz her aus den Studiendaten, ohne dass das Head to Head überprüft wurde – tatsächlich neben der Komorbidität ein Stück weit noch das Applikationsintervall berücksichtigen muss, das ja unterschiedlich ist. Es gibt die Option, gegebenenfalls auch mit einem vierwöchigen statt dem zweiwöchigen Intervall auszukommen. Rein nach den Daten zum Ansprechen Schwererkrankter mit einer hochakuten Symptomatik hat man dann tatsächlich die Neigung, auf den Anti-IL-17-Ansatz zu gehen. Darüber hinaus spielen in der Niederlassung dann natürlich auch Wirtschaftlichkeitsgründe eine Rolle. Und da gibt es gerade von den Anti-TNFs Biosimilars, die ich gegebenenfalls bei einem Patienten, bei dem ansonsten kein Widerspruch besteht, als First-Line-Biologikum ansehen würde, weil ich damit natürlich zunächst mal den kostengünstigsten Therapieansatz habe.