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Oral hearing: Durvalumab (Neues Anwendungsgebiet: primär fortgeschrittenes oder rezidiviertes Endometriumkarzinom, Kombination mit Carboplatin und Paclitaxel; Erhaltungstherapie, Kombination mit Olaparib)

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2025-01-06

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Hearing · incoming

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Official Wortprotokoll turns

Herr Prof. Hecken (Vorsitzender)

Pages 3–3

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herzlich willkommen im Unterausschuss Arzneimittel des Gemeinsamen Bundesausschusses! Ich wünsche denjenigen, die heute noch bei keiner Anhörung waren, ein frohes und gutes neues Jahr. Wie ich gerade gehört habe, bedanke ich mich dafür, dass Sie gegebenenfalls sogar an einem Feiertag – in einzelnen Teilen der Republik gibt es den Dreikönigstag noch als gesetzlichen Feiertag – an dieser Anhörung teilnehmen. Wir sind jetzt bei TOP 4.1.8, Durvalumab und Olaparib. Wir haben drei Verfahren. Das sind die Verfahren D-1091 Durvalumab zur Erstlinienbehandlung des primär fortgeschrittenen oder rezidivierenden Endometriumkarzinoms mit dMMR, D-1096 Durvalumab zur Erstlinienbehandlung des primär fortgeschrittenen oder rezidivierenden Endometriumkarzinoms mit pMMR und D-1095 Olaparib für die Erhaltungstherapie nach Erstlinienbehandlung mit Durvalumab. Diese drei Verfahren beraten wir gemeinsam. In allen drei Verfahren haben wir Dossierbewertungen des IQWiG vom 28. November 2024. Wir haben in den zwei Verfahren D-1091 und D-1095 Stellungnahmen von identischen Stellungnehmern erhalten, nämlich vom pharmazeutischen Unternehmer AstraZeneca, von MSD Sharp & Dohme, Eisai, der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe und der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie und der Nord-Ostdeutschen Gesellschaft für Gynäkologische Onkologie als gemeinsame Stellungnahme und vom Verband Forschender Arzneimittelhersteller. In dem Verfahren D-1096 Durvalumab mit pMMR haben wir zusätzlich zu MSD Sharp & Dohme und Eisai noch Stellungnahmen von Roche Pharma und Menarini Stemline Deutschland erhalten. Ich muss der guten Ordnung halber die Anwesenheit feststellen, da wir auch in diesem Jahr weiterhin ein Wortprotokoll führen. Für den pharmazeutischen Unternehmer AstraZeneca müssten anwesend sein Frau Specht, Frau Dr. Buschmann, Frau Dr. Diemert und Herr Schulze, für die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe Herr Professor Dr. Tempfer, für die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie Herr Professor Dr. Wörmann und Frau Professor Dr. Lüftner, für die Nord-Ostdeutsche Gesellschaft für Gynäkologische Onkologie Herr PD Dr. Grabowski, für MSD Sharp & Dohme Frau Frénoy und Herr Lenk, für Eisai Herr Dr. Engelbrecht und Frau Dahlems, für Roche Pharma Frau Martensson und Frau Dr. Riplinger, für Menarini Stemline Deutschland Frau Deichmann und Herr Dr. Willenbrock sowie für den vfa Herr Dr. Rasch. Ist noch jemand in der Leitung, der nicht aufgerufen wurde? – Das ist erkennbar nicht der Fall. Ich gebe zunächst dem pU die Möglichkeit, einzuführen, dann treten wir zu allen drei Dossiers in eine Frage-und-Antwort-Runde ein. Ich weiß nicht, wie es aus Ihrer Sicht am zielführendsten angesehen wird, ob man es einzeln macht, aber ich glaube, da gibt es Überlappungen. Ich würde die Reihenfolge, dass wir mit der dMMR anfangen, dann pMMR und dann die Erhaltung, wenn es irgendwie geht, auseinander diskutieren. Aber zunächst zur Einführung der pharmazeutische Unternehmer. Wer macht das?

Frau Specht (AstraZeneca)

Pages 3–3

Ich mache das gerne.

Herr Prof. Hecken (Vorsitzender)

Pages 3–3

Ich sehe gerade, Frau Dr. Lüftner hat sich gemeldet, dass sie dabei ist. Frau Specht, Sie haben das Wort, bitte.

Frau Specht (AstraZeneca)

Pages 3–6

Vielen Dank, Herr Professor Hecken. Erst einmal an alle Anwesenden auch von unserer Seite, ein frohes neues Jahr. Als Zweites möchte ich gerne das Team vorstellen, das heute mit mir hier ist: Das sind Frau Dr. Diemert und Frau Dr. Buschmann aus dem Bereich Medizin von AstraZeneca, und Herr Schulze und ich sind aus dem Bereich Marktzugang und Erstattung. Wie von Herrn Professor Hecken erläutert, haben wir es heute mit mehreren Nutzenbewertungen und einer etwas komplexeren Sachlage zu tun. Zu Beginn ist das Verständnis wichtig, dass das heute zu besprechende Therapieregime immer aus einer Initialphase und einer Erhaltungsphase besteht. Die Initialphase besteht dabei immer aus einer Therapie mit Chemotherapie und Durvalumab. Daran schließt sich eine Erhaltungsphase an, bei der zusätzlich nach dem MMR-Status unterschieden wird. Die Patientinnen mit einem dMMR-Status werden in der Erhaltung mit Durvalumab alleine behandelt. Die Patientinnen mit dem pMMR-Status werden mit einer Kombination aus Durvalumab und Olaparib in der Erhaltungsphase behandelt. Es ergeben sich somit drei unterschiedliche Nutzenbewertungen. Auch hier halte ich mich gerne an Ihre Reihenfolge, Herr Professor Hecken: die erste Nutzenbewertung zu Durvalumab bei Patientinnen mit dem dMMR-Status, die zweite Nutzenbewertung zu Durvalumab in Kombination mit Olaparib bei Patientinnen mit dem pMMR-Status und die dritte Nutzenbewertung ist analog zu der zweiten Nutzenbewertung, allerdings für den Wirkstoff Olaparib in Kombination mit Durvalumab bei Patientinnen mit dem pMMR-Status. Bevor wir nun auf die Einzelheiten dieser drei Nutzenbewertungen eingehen, möchte ich gerne kurz zum Endometriumkarzinom als solches und zu der pivotalen Studie ausführen, als erstes zum Endometriumkarzinom: Glücklicherweise wird die Mehrheit der Primärdiagnosen bereits in den frühen Stadien der Erkrankung gestellt, in denen noch eine kurative Behandlung angestrebt werden kann. Bis zu 25 Prozent aller Endometriumkarzinome werden in fortgeschrittenen Stadien diagnostiziert. Hier sprechen wir von FIGO-Stadien III und IV, die mit einer deutlich schlechteren Prognose assoziiert sind. So beträgt das Fünfjahresüberleben im Stadium III lediglich 52 Prozent und im Stadium IV nur noch 22 Prozent. Des Weiteren hängt die Prognose der Patientinnen ebenfalls von dem Rezidivstatus und von den molekulargenetischen Eigenschaften des Tumors ab. Eine besondere therapeutische Relevanz kommt heutzutage dem sogenannten MMR-Status zu, dem Status der Mismatch-Reparatur, wobei zwischen den defizienten MMR-Tumoren und den profizienten MMR-Tumoren, also dMMR und pMMR, unterschieden wird. Die kürzlichen klinischen Untersuchungen haben gezeigt, dass die dMMR-Tumoren besonders gut auf die Therapien mit Immuncheckpoint-Inhibitoren ansprechen. Bisher waren diese aber nur für die Zweitlinienbehandlung zugelassen, und erst vor circa einem Jahr erfolgte mit Dostarlimab in Kombination mit Chemotherapie die erste Zulassung für die Erstlinienbehandlung des fortgeschrittenen Endometriumkarzinoms mit dem dMMR-Status. Die Zulassung von Durvalumab stellt in diesem Zusammenhang eine bedeutende Erweiterung der therapeutischen Behandlungsoptionen bei den dMMR-Patientinnen dar. Die Zulassung von Durvalumab in Kombination mit Olaparib stellt die erste zugelassene Therapieoption in der Erstlinienbehandlung bei den pMMR-Patientinnen dar. Grundlage dieser Zulassungen war die Phase-III-Studie DUO-E, auf die ich gerne näher eingehen möchte. In der DUO-E wurden erwachsene Patientinnen mit Endometriumkarzinom mit neu diagnostizierter Erkrankung in Stadien III und IV sowie Patientinnen mit einem Rezidiv eingeschlossen. Lediglich für Patientinnen mit einer rezidivierenden Erkrankung war eine vorherige systemische Krebstherapie zulässig, sofern diese im adjuvanten Setting und mindestens zwölf Monate vor dem Auftreten des Rezidivs stattgefunden hat. Wir haben es hier also mit einem heterogenen Patientenkollektiv mit einer hohen Krankheitslast zu tun. Die DUO-E-Studie war eine dreiarmige Studie, in der die Wirksamkeit und die Sicherheit von Durvalumab in Kombination mit Chemotherapie mit und ohne Olaparib in der Erhaltungsphase im Vergleich zur Chemotherapie Carboplatin und Paclitaxel untersucht wurden. Der MMR-Status stellte in der Studie einen Stratifizierungsfaktor dar. Im Rahmen des Zulassungsprozesses wurde die Anwendung von Durvalumab in Kombination mit Chemotherapie auf die Patientinnen mit einem dMMR-Status eingeschränkt. Die Zulassung der Kombination aus Durvalumab, Chemotherapie und Olaparib wurde für die Patientinnen mit dem pMMR-Status erteilt, da die Hinzunahme eines PARP-Inhibitors in der Erhaltungstherapie bei den pMMR-Patientinnen eine bedeutsame Verbesserung der Wirksamkeit im Vergleich zur alleinigen Durvalumab-Therapie in der Erhaltung aufzeigte. Ich möchte jetzt gerne auf die Einzelheiten der drei Nutzenbewertungen eingehen. Ich starte mit der Bewertung von Durvalumab in Kombination mit Chemotherapie bei Patientinnen mit dem dMMR-Status. Im Dossier haben wir die Ergebnisse der DUO-E-Studie im Vergleich zu Carboplatin/Paclitaxel dargelegt, das bis vor Kurzem den Therapiestandard beim fortgeschrittenen Endometriumkarzinom darstellte. Für die Patientinnen mit dMMR konnte unter der Therapie mit Durvalumab und Chemotherapie eine statistisch signifikante und klinisch bedeutsame Verbesserung des Gesamtüberlebens mit einer Risikoreduktion von 62 Prozent gegenüber der alleinigen Chemotherapie mit Carboplatin/Paclitaxel gezeigt werden. Wir haben darüber hinaus einen Erhalt der gesundheitsbezogenen Lebensqualität bei einem handhabbaren Sicherheitsprofil gesehen. Auf dieser Basis haben wir im Dossier gegenüber der Chemotherapie einen beträchtlichen Zusatznutzen abgeleitet. Mit der Veröffentlichung der IQWiG-Nutzenbewertung haben wir die Kenntnis darüber erlangt, dass Dostarlimab in Kombination mit Chemotherapie nun die zVT bei den Patientinnen mit dem dMMR-Status darstellt. Wir haben uns gefragt, was der maßgebliche Grund für diese Änderung gewesen sei; denn die im Juni 2024 aktualisierte S3-Leitlinie spricht noch keine Empfehlung für Dostarlimab in der Erstlinientherapie aus, obwohl die entsprechende Zulassung bereits seit Ende 2023 vorlag. Aus unserer Sicht ist es somit sachgerecht, neben Dostarlimab in Kombination mit Chemotherapie auch weiterhin in diesem entsprechenden Verfahren Carboplatin plus Paclitaxel als Teil der zVT zu berücksichtigen und die direkt vergleichenden Daten der DUO-E-Studie für die Ableitung des Zusatznutzens heranzuziehen. Ich komme nun zur zweiten Nutzenbewertung von Durvalumab in Kombination mit Chemotherapie und Olaparib: Hier sprechen wir über die Patientinnen mit dem pMMR-Status. Hier wurde Carboplatin/Paclitaxel weiterhin als zVT bestätigt und die Analysen der DUO-E-Studie herangezogen. Wir sehen für die Gesamtheit aller Patientinnen mit dem pMMR-Status eine statistisch signifikante Verbesserung des Gesamtüberlebens mit einer Risikoreduktion um 32 Prozent gegenüber der zVT. Gleichzeitig konnte der Erhalt der gesundheitsbezogenen Lebensqualität bei einem für die Einzelsubstanzen bekannten und behandelbaren Nebenwirkungsprofil gezeigt werden. Wir haben zusätzlich eine Effektmodifikation für das Gesamtüberleben hinsichtlich des Krankheitsstatus beobachtet. Das bedeutet, wir sehen hier unterschiedliche Therapieeffekte bei den neu diagnostizierten und rezidivierenden Patientinnen. Dabei ist festzustellen, dass die Patientinnen mit einer neu diagnostizierten Erkrankung besonders stark von einem Therapieregime, bestehend aus Durvalumab, Chemotherapie und Olaparib, profitieren. Hier beträgt die Risikoreduktion zu versterben sogar 55 Prozent gegenüber der zVT und ist statistisch signifikant. Nach der IQWiG-Methodik entspricht dieser Effekt einem erheblichen Zusatznutzen. Es ist wichtig, anzumerken, dass beide Subgruppen, also die neu diagnostizierten und die rezidivierenden Patientinnen, unabhängig vom Krankheitsstatus im Hinblick auf das progressionsfreie Überleben gegenüber der zVT klinisch relevante und statistisch signifikante Vorteile aufzeigen. Für beide Subgruppen ist darüber hinaus anzumerken, dass die vom IQWiG aufgezeigten Nachteile in der patientenberichteten Symptomatik und unerwünschten Ereignissen – hier sind hauptsächlich Anämien zu nennen – weitestgehend den bekannten Sicherheitsprofilen von Durvalumab und Olaparib entsprechen. Diese Nebenwirkungen sind in der Regel transient und durch erfahrene Ärzte gut handhabbar, sodass die Wirksamkeitsvorteile hier nicht infrage zu stellen sind. Ich fasse an der Stelle gerne noch einmal zusammen: Wir sehen, dass die Gesamtheit der Patientinnen mit einem pMMR-Status im Hinblick auf OS und PFS deutlich von einer Therapie mit Durvalumab, Chemotherapie und Olaparib im Vergleich zur alleinigen Chemotherapie profitieren. Bei den Patientinnen mit dem pMMR-Status in der Subgruppe der neu diagnostizierten Patientinnen sehen wir einen erheblichen Zusatznutzen. In der Subgruppe der rezidivierenden Patientinnen sehen wir es nicht als sachgerecht an, von einem geringeren Nutzen auszugehen. Wir kommen nun zu der dritten Nutzenbewertung, bei der es um Olaparib in Kombination mit Durvalumab bei Patientinnen mit dem pMMR-Status geht. Das IQWiG kommt hier zu dem Schluss, dass die DUO-E-Studie für die Fragestellung der Nutzenbewertung nicht geeignet sei, da lediglich die Erhaltungstherapie für Olaparib zu bewerten wäre. Aus unserer Sicht ist auch für Olaparib das gesamte Therapieregime, bestehend aus der Initialphase mit Durvalumab und Chemotherapie, gefolgt von einer Erhaltungsphase mit Durvalumab und Olaparib zu bewerten. Das ergibt sich eindeutig basierend auf dem Zulassungsstatus der beiden Substanzen und entspricht der Auffassung des G-BA, der die zVT mit Carboplatin/Paclitaxel, gefolgt von beobachtendem Abwarten, ebenfalls für das gesamte Therapieregime inklusive der Initialphase definiert hat. Somit sehen wir für Olaparib in der Konsequenz die gleiche Zusatznutzenableitung, wie eben für die zweite Nutzenbewertung von Durvalumab erläutert. – An dieser Stelle bedanke ich mich sehr für Ihre Aufmerksamkeit, und wir freuen uns auf den weiteren Austausch hierzu.

Herr Prof. Hecken (Vorsitzender)

Pages 6–6

Herzlichen Dank, Frau Specht, für diese Einleitung. – Ich weiß nicht, ob wir querbeet fragen. Ich würde mit der ersten Dossierbewertung beginnen, also Durvalumab dMMR. Hier haben Sie gerade den Wechsel der zVT kritisiert. Die Fachgesellschaften haben in ihren Bewertungen gesagt, die ergänzte zVT, also die klassischen Chemotherapeutika plus Dostarlimab, sind eigentlich der Behandlungsstandard. Ich will nur sagen, wir haben Dostarlimab deshalb so spät hineingenommen, weil das vorher unter die OLU-Rechtsprechung gefallen wäre und wir da einige Zeit Probleme hatten. Ich frage jetzt einmal: Gibt es Fragen zu dieser ersten Bewertung? Meine erste Frage geht in Richtung der zweiten Bewertung. Herr Professor Wörmann, von Ihnen habe ich eine Wortmeldung.

Herr Prof. Dr. Wörmann (DGHO)

Pages 6–7

Vielleicht kann ich das relativ kurz zusammenfassen: Unsere Diskussion hat sich nicht so sehr mit dem ersten Verfahren beschäftigt. Wenn man sich die Literatur anschaut, gibt es vier randomisierte Studien von verschiedenen PD-L1-Inhibitoren, die alle einen Vorteil zugunsten der Immuntherapie zeigen. Ich glaube, die ersten Daten sind inzwischen fast zehn Jahre publiziert. Die ersten Daten zu Checkpoint-Inhibitoren hatten schon Endometriumkarzinom-Patienten inkludiert. Inzwischen haben wir die von Ihnen erwähnten Daten zu Dostarlimab, inzwischen sind Daten zu Pembrolizumab und zu Atezolizumab publiziert. Alle zeigen in dieselbe Richtung. Von unserer Seite aus ist da nicht viel zu diskutieren, deshalb auch von uns die klare Ansage, dass das inzwischen der Standard ist. Herr Tempfer hatte es mir geschrieben, in der Konsensus-Konferenz für die neue S3-Leitlinie ist das schon diskutiert worden. Auch dort wird die Empfehlung klar zugunsten der Immuncheckpoint-Therapie ausgesprochen. Das heißt, dort haben wir nicht mehr diskutiert. Das, was wir noch diskutiert haben, ist die Subgruppenbildung des pharmazeutischen Unternehmers. Die zweite Subgruppe, Patientinnen, die nicht für eine Chemotherapie geeignet sind, sind auch nicht für die Kombinationstherapie geeignet. Das ist, glaube ich, nicht wirklich sinnvoll. Das heißt, die würden wir anders behandeln. Deshalb würden wir diese Subgruppenbildung hier nicht nachvollzogen haben. Zusammenfassung hier: Das Ergebnis ist plausibel. Wenn man in die Details der Daten schaut und unbedingt Subgruppen sehen will, dann gibt es die publizierten Subgruppen. Es gibt unter anderem Hinweise darauf, dass die PD‑L1-Expression relevant ist. Es scheint jetzt doch vorsichtige Hinweise dafür zu geben, dass es potenziell einen ethnischen Hintergrund gibt. Hier waren relativ viele asiatische Patienten, 28 Prozent, die wir bei den anderen nicht drin hatten. Auch das könnte einen Unterschied machen. Das ist aber jeweils auf PFS und nicht auf OS bezogen. Insofern halten wir es im Moment auch nicht für relevant. Unsere Empfehlungen orientieren sich zurzeit nicht daran, weder an Ethnien noch an der PD‑L1-Expression. Zusammenfassung hier: Das erscheint uns ein relativ unstrittiges Verfahren zu sein. Das Ergebnis ist sehr plausibel und passt in den Gesamtkontext. Wir stehen auch dazu, dass sich der Standard geändert hat. Dann ist leider der, der als Zweiter oder Dritter kommt, nicht mehr vorn. Deshalb ist in dieser Indikation inzwischen bereits eine Immunchemotherapie Standard.

Herr Prof. Hecken (Vorsitzender)

Pages 7–7

Danke schön, Herr Professor Wörmann. – Gibt es dazu Ergänzungen, Anmerkungen oder Fragen? – Wir können natürlich nachher noch einmal auf das erste Verfahren zurückkommen, ich will nur versuchen, eine Strukturierung hineinzubringen. Ich sehe keine Wortmeldung. Ich gehe zu dem zweiten Verfahren über. Da haben wir die Effektmodifikation, die das IQWiG beim Gesamtüberleben in den zwei Subgruppen sieht. Hier gibt es einen eklatanten Unterschied bei Patientinnen mit neu diagnostizierter und Patientinnen mit rezidivierter Erkrankung. Sie schreiben in Ihrer Stellungnahme, dass diese Beobachtung für Sie absolut unerwartet und ungewöhnlich ist. Für mich wäre es wichtig, dass Sie hier in der Anhörung mögliche Erklärungsmuster darlegen. Sie haben von unterschiedlichen Nachbeobachtungszeiten etc. pp. gesprochen und sehen dieses Phänomen etwas anders, als es Frau Specht gesehen hat, die sagte, die eine bewegt sich bei „beträchtlich“ oder „erheblich“, aber das andere ist jedenfalls kein geringerer Nutzen. Aber ist diese krasse Unterschiedlichkeit zwischen den beiden Gruppen hier so plausibel? Ja oder nein? Herr Professor Wörmann, bitte.

Herr Prof. Dr. Wörmann (DGHO)

Pages 7–8

Ich kann anfangen, aber ich provoziere jetzt die Kolleginnen und Kollegen, sich genauso wie in der Vordiskussion einzubringen. Der kritische Punkt ist hier, dass die gesamten Subgruppenanalysen ursprünglich auf PFS gepowert waren. Das macht es etwas schwierig, weil wir hier eine andere Methodik bekommen, bei der wir uns auf OS orientieren. Es fällt auf, dass beim Endometriumkarzinom in fast allen Studien zwei Patientinnengruppen eingeschlossen sind, nämlich einmal die mit neu diagnostizierter primär metastasierter Erkrankung und die Rezidivierten, die schon Chemotherapie gehabt haben dürfen. Tendenziell ist in den anderen Studien, die ich eben nannte, die Anzahl von Todesfällen bei den Patientinnen mit rezidivierter Erkrankung höher, also eine etwas schlechtere Prognose – nicht dramatisch, deshalb werden die alle zusammengefasst. Hier scheint die Rate an Todesfällen bei den neu diagnostizierten Patientinnen höher zu sein. Das passt nicht in das Muster, das wir sonst beobachtet haben. Es ist für uns problematisch, daraufhin eine Subgruppenanalyse in eine Bewertung einzubeziehen, zumal – das muss man erfreulicherweise sagen – die Anzahl der Todesfälle nicht so hoch ist. Das heißt, die Beobachtung ist relativ kurz. Wir glauben, dass es deutlich mehr Ereignisse geben muss, um daraus so einen deutlich unterschiedlichen Effekt abzulesen, der ohnehin hier vielleicht von einer Zufallsverteilung abhängig ist, weil unerwartet etwas mehr Todesfälle in einer der Subgruppen aufgetaucht waren. Deshalb sagen wir so kritisch, was die Subpopulationen angeht, zwei Argumente: einmal, nicht gut plausibel für das, was wir sonst bei diesen Patientinnen sehen, und das Zweite ist: frühe Analyse, jetzt auch OS, und eigentlich nicht darauf gepowert. Der Effekt ist nicht zu leugnen. Die Plausibilität ist gering und nach unserem Empfinden jetzt noch nicht so, dass man daraufhin unterschiedliche Empfehlungen hat. Für uns würden wir daraufhin in der Therapie jetzt keine unterschiedlichen Empfehlungen für diese Patientinnen geben.

Herr Prof. Hecken (Vorsitzender)

Pages 8–8

Danke schön, Herr Professor Wörmann. – Ich gehe davon aus, dass Sie damit Herrn Vervölgyi hinreichend provoziert haben. Ihre Kolleginnen und Kollegen haben sich noch nicht gemeldet. Wir machen mit Frau Müller von der KBV und Herrn Vervölgyi vom IQWiG weiter. Frau Müller, bitte.

Frau Dr. Müller (KBV)

Pages 8–8

Ich habe dazu eine Rückfrage. Herr Professor Wörmann, Sie haben Recht, es irritiert etwas. (Tonausfall)

Herr Prof. Hecken (Vorsitzender)

Pages 8–8

Frau Müller, man hört Sie nicht mehr

Frau Dr. Müller (KBV)

Pages 8–8

Ich habe eine Rückfrage dazu. Herr Wörmann, wir hatten allerdings bei der dMMR bei Dostarlimab einen deutlicheren Effekt bei den Rezidivierten gesehen. Es gibt diese Auffälligkeit oder was einem ins Auge sticht, dass es hier im Vergleichsarm fast 20 Prozent mehr Todesfälle gibt, in der Gruppe, die den Vorteil zeigt, also die neu Diagnostizierten. Jetzt ist meine Frage. Sie haben gesagt, wir haben – – (Tonausfall)

Herr Prof. Hecken (Vorsitzender)

Pages 8–8

Man hört nichts mehr, Frau Müller.

Frau Dr. Müller (KBV)

Pages 8–8

Ich werde manchmal stummgeschaltet, obwohl ich weder in der Nähe der Tastatur noch von irgendetwas anderem bin.

Herr Prof. Hecken (Vorsitzender)

Pages 8–8

Ich hebe die Hände hoch.

Frau Dr. Müller (KBV)

Pages 8–8

Vielleicht schaltet mich jemand stumm.

Herr Prof. Hecken (Vorsitzender)

Pages 8–8

Nein, wir haben keine finsteren Mächte im Hintergrund.

Frau Dr. Müller (KBV)

Pages 8–8

Ich habe Sie nicht verdächtigt, Herr Hecken.

Herr Prof. Hecken (Vorsitzender)

Pages 8–8

Ich bin doch keine finstere Macht im Hintergrund, Frau Müller. Wir haben doch Heilige Drei Könige heute.

Frau Dr. Müller (KBV)

Pages 8–8

Also ganz kurz: Sie haben gesagt, wir haben das bisher eher andersherum gesehen. Wir haben im Prinzip eher mehr Todesfälle bei rezidivierten Patientinnen gesehen, was man erst einmal erwartet, wobei man – – Vielleicht haben auch die, die ein frühes fortgeschrittenes Stadium haben, auch eine schlechtere Tumorbiologie. Das kann auch sein. Was mir auffällt, ist, dass wir hier doch eine sehr große Subgruppe haben. Wir haben hier tatsächlich 200 Patienten. (Tonausfall) Jetzt ist es schon wieder passiert. Ich bin wirklich nicht in der Nähe. Das ist mir noch nie passiert.