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Oral hearing: Enfortumab Vedotin (Neues Anwendungsgebiet: Urothelkarzinom, nicht resezierbar oder metastasiert, Erstlinie, geeignet für platinhaltige Chemotherapie, Kombination mit Pembrolizumab)

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gba:procedure:1133
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2025-02-10

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Hearing · incoming

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Official Wortprotokoll turns

Herr Prof. Hecken (Vorsitzender)

Pages 3–3

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herzlich willkommen im Unterausschuss Arzneimittel des Gemeinsamen Bundesausschusses! Es ist wieder Montag, Anhörungsmontag. Wir sind sogar noch einigermaßen in der Zeit, nur zwei Minuten zu spät. Wir kommen jetzt zur Anhörung zum Dossier-1107, Enfortumab Vedotin, und zusätzlich zum Dossier-1103, Pembrolizumab. Hier ist die Indikation in Kurzform das Urothelkarzinom in der ersten Linie. Wir haben zu dem ersten Verfahren D-1107 Stellungnahmen zum einen vom pharmazeutischen Unternehmer Astellas Pharma GmbH, von weiteren pharmazeutischen Unternehmen BeiGene Germany, Bristol-Myers Squibb, Janssen-Cilag, Merck Healthcare Germany, MSD Sharp & Dohme und Pfizer Pharma, als Fachgesellschaften von der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie und der Deutschen Gesellschaft für Urologie. Im zweiten Verfahren, also nur zu Pembrolizumab, haben wir Stellungnahmen vom pharmazeutischen Unternehmer MSD Sharp & Dohme, von BeiGene Germany, Bristol-Myers Squibb, Merck Healthcare Germany, Pfizer Pharma und als Fachgesellschaften wieder von der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie und Deutschen Gesellschaft für Urologie und vom Verband Forschender Arzneimittelhersteller. Ich muss zunächst die Anwesenheit feststellen, da wir heute wieder ein Wortprotokoll führen. Danach treten wir in die Anhörung ein. Für den pharmazeutischen Unternehmer Astellas Pharma müssten anwesend sein Frau Yah, Frau Dogan, Herr Dornstauder und Herr Dr. Felder, für den zweiten pU MSD Sharp & Dohme Frau Dr. Sahakyan, Frau Grüninger, Frau Dr. Wieland-Schulz und Frau Frénoy, für die Deutsche Gesellschaft für Urologie Herr Professor Dr. Grimm, für die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie Frau Professor Dr. von Amsberg und Herr Professor Dr. Wörmann, für BeiGene Germany Frau Dr. Reinart

Frau Bauer (BeiGene)

Pages 3–3

Ich darf Frau Dr. Reinart entschuldigen.

Herr Prof. Hecken (Vorsitzender)

Pages 3–3

und Frau Bauer, für Pfizer Pharma Frau Dr. Aga-Barfknecht und Frau Dr. Trescher, für Merck Healthcare Germany Frau Dr. Osowski und Frau Cremer, für Bristol-Myers Squibb Herr Dr. Grötzinger und Frau Hofmann-Xu, für Janssen-Cilag Herr Dr. Sindern und Frau Schulat sowie für den vfa Herr Dr. Rasch. Ist noch jemand in der Leitung, der nicht aufgerufen wurde? – Das ist erkennbar nicht der Fall. Mein Vorschlag ist, dass wir zunächst mit der Dosierbewertung zu Enfortumab Vedotin beginnen. Hier sind, glaube ich, die schwerpunktmäßigen Diskussionen zu führen. Wenn wir damit durch wären, könnten wir uns mit Pembrolizumab beschäftigen, damit das nicht so durcheinander geht. Hier haben wir wahrscheinlich nur über die Patientengruppe C etwas intensiver zu sprechen. Deshalb beginne ich mit dem pU von Enfortumab Vedotin und frage: Wer möchte von Astellas mit der Einführung beginnen? – Herr Felder, bitte.

Herr Dr. Felder (Astellas)

Pages 3–5

Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Professor Hecken! Sehr geehrte Damen und Herren! Vielen Dank für die einleitenden Worte zur heutigen Anhörung. Bevor ich zum inhaltlichen Teil übergehe, möchte ich gerne kurz unser Anhörungsteam vorstellen. Frau Alina Yah ist federführend für die Erstellung des Nutzendossiers verantwortlich. Frau Medine Dogan ist für die medizinische Fragestellung sowie mein Kollege, Herr Dornstauder, für methodische und statistische Themen hier. Mein Name ist Stephan Felder, und ich leite die Abteilung Value & HTA. Im Fokus der heutigen Anhörung steht das neue Anwendungsgebiet von Enfortumab Vedotin, das in Kombination mit Pembrolizumab nun auch zur Erstlinienbehandlung von Patienten mit Platineignung beim Urothelkarzinom zugelassen ist. Die erzielten Studienresultate haben buchstäblich einen Paradigmenwechsel im Anwendungsgebiet eingeleitet, sodass sich die Kombination bereits vor der Zulassung in allen relevanten Leitlinien als Therapiestandard etabliert hat. Im Editorial des „New England Journal of Medicine“ werden die historisch einmaligen Ergebnisse auf der Basis der Studie EV-302 als Sprunginnovation gewertet, was in dieser Form alles andere als alltäglich ist. Bis ins Jahr 2024 war trotz zahlreicher Entwicklungsprogramme mit neuen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen die platinhaltige Chemotherapie als der bisherige Therapiestandard in der Erstlinienbehandlung des Urothelkarzinoms anzusehen. Die mediane Überlebensdauer war unter den Erstlinientherapien mit etwa 14 Monaten für Cisplatin bzw. 9 Monate für Carboplatin für die letzten Dekaden wie in Stein gemeißelt. Unter Enfortumab Vedotin plus Pembrolizumab sehen wir nun erstmalig noch nie dagewesene Effekte. Ich möchte Ihnen hierzu gerne die Ergebnisse zum zweiten Datenschnitt nennen, die zum Zeitpunkt der Dossiereinreichung noch nicht verfügbar waren, wir aber nun mit der Stellungnahme eingereicht haben: Diese Erkenntnisse bekräftigen eindrucksvoll den Stellenwert von Enfortumab Vedotin plus Pembrolizumab. Wir sprechen nunmehr von einem medianen Gesamtüberleben von 36,7 Monaten in der Cisplatin- und 25,6 Monaten in der Carboplatin-Population. In der Studie EV-302 entsprach dies jeweils einer Verdopplung der medianen Überlebenszeit im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie. Lassen Sie mich dies bitte noch einmal einordnen: Wir sprechen von einer Verlängerung des medianen Überlebens von eineinhalb Jahren, 18,3 Monate, in der Cisplatin- bzw. mehr als 12 Monaten, 12,7 Monate, in der Carboplatin-Population. Somit ergab sich im Vergleich zum primären Datenschnitt noch einmal eine weitere Verbesserung der Überlebenszeit bei einer gleichzeitigen Halbierung des Sterberisikos. Die Vorteile der Therapie sind aber nicht nur auf das Gesamtüberleben beschränkt, sondern zeigen sich auch in den anderen Endpunktkategorien, wie zum Beispiel der Morbidität. So erreichen unter Enfortumab Vedotin plus Pembrolizumab nicht nur deutlich mehr Patienten ein Ansprechen auf die Therapie, auch hier sprechen wir von einer Verdopplung der Ansprechraten, sondern das Ansprechen ist mit etwa knapp zwei Jahren im Median in beiden Populationen deutlich nachhaltiger, was sich gleichzeitig im eingangs erwähnten Gesamtüberleben widerspiegelt. Vor dem Hintergrund der Aggressivität des Urothelkarzinoms ist dieser Zugewinn an Ansprechen und langfristiger Krankheitskontrolle essenziell, da die Patienten nach Verlust der Krankheitskontrolle bekanntermaßen schnell versterben. Anhand dieser Datenbasis empfiehlt auch das IQWiG in beiden Teilpopulationen einen Zusatznutzen. Während für die Cisplatin-Population keine Quantifizierung vorgenommen wurde, liegt das Zusatznutzenausmaß für die Carboplatin-Population in dieser Indikation erstmalig bei erheblich, wozu das IQWiG in der Pressemitteilung Stellung bezogen hat. Abweichend zu dieser Einschätzung sehen wir jedoch gleichermaßen in der Cisplatin-Population einen erheblichen Zusatznutzen, den ich nachfolgend kurz erläutern möchte: Die Hauptanalysen zeigen zu beiden Datenschnitten einen erheblichen Vorteil im Gesamtüberleben und das mit ausgeprägten Effektstärken. Die weiterhin durchgeführten Sensitivitätsanalysen und Kipppunktanalysen dienen in erster Linie dem Nachweis der Robustheit in diesem dynamischen Therapieumfeld. Das haben sie auch unabhängig von der Teilpopulation und dem Datenschnitt, auch unter Maximalannahme eindrücklich verdeutlicht. Die Maximalannahme, dass alle Patienten die Avelumab nicht erhalten haben, als überlebt gewertet wurden, möchte ich in diesem Zusammenhang in den Kontext setzen. Es ist insgesamt als sehr unwahrscheinlich einzustufen, dass alle Patienten bei Erhalt von Avelumab allesamt überlebt hätten, insbesondere vor dem Hintergrund der längeren Beobachtungsdauer zum zweiten Datenschnitt. Wir sprechen hier von einer zusätzlichen Beobachtungsdauer von einem Jahr. Aber auch unter dieser Maximalannahme beträgt der Vorteil im Median-Gesamtüberleben weiterhin robuste 8,1 Monate gegenüber Cisplatin bzw. 9,7 Monate gegenüber Carboplatin zum zweiten Datenschnitt. Demnach weisen alle durchgeführten Sensitivitätsanalysen darauf hin, dass der erhebliche Vorteil der Hauptanalyse unter Enfortumab Vedotin plus Pembrolizumab nicht infrage zu stellen ist. Abschließend möchte ich noch einmal zusammenfassen: Die Kombination aus Enfortumab Vedotin und Pembrolizumab wird als Meilenstein in der Behandlung des Urothelkarzinoms gewertet. Die bis dato noch nie dagewesenen Effekte einer Halbierung des Mortalitätsrisikos, der Verdoppelung der Überlebenszeit, einer medianen Überlebenszeit von 36,7 bzw. 25,6 Monaten sowie einer langfristigen Krankheitskontrolle haben diese Kombination umgehend als neuen Therapiestandard etabliert. Die weiteren positiven Effekte in den Dimensionen der Morbidität, Lebensqualität und Sicherheit zeigen sich konsistent über beide Datenschnitte. Weiterhin hat jede einzelne Analyse, seien es die Sensitivitätsanalysen oder Kipppunktanalysen, die Robustheit des erheblichen Vorteils der Hauptanalyse selbst unter Maximalannahmen untermauert. Folglich ist vor dem Hintergrund der Einstufung als Sprunginnovation und unabhängig von der Betrachtungsweise des umfangreichen Evidenzpaketes für beide Teilpopulationen ein erheblicher Zusatznutzen mit einer hohen Aussagesicherheit abzuleiten. – Vielen Dank. Wir freuen uns auf die gemeinsame Diskussion mit Ihnen.

Herr Prof. Hecken (Vorsitzender)

Pages 5–5

Herzlichen Dank, Herr Felder. – Ich frage in Richtung MSD: Möchten Sie an der Stelle auch einführen? Das wäre vielleicht vernünftig. Danach machen wir zuerst den Fragenkomplex zu dem gerade eingeführten Wirkstoff, und anschließend stellen wir die zwei, drei Fragen zu Pembrolizumab. Ich glaube, es gehört zusammen, weil wir die Kombination Enfortumab Vedotin und Pembrolizumab haben, auch wenn die Fragestellungen ein wenig auseinandergehen. Frau Frénoy, bitte.

Frau Frénoy (MSD)

Pages 5–5

Vielen Dank, Herr Professor Hecken. Wir werden das so machen. Ich kann gerne von unserer Seite her einleiten. Wir werden in vielen Dingen das Gleiche wiederholen. – Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Mitglieder des Unterausschusses! Sehr geehrte Damen und Herren! Vielen Dank von unserer Seite, dass wir uns hier vorstellen und einleiten dürfen. Wir möchten auch unser Team vorstellen, und ich übergebe an meine Kolleginnen.

Frau Dr. Sahakyan (MSD)

Pages 5–5

Mein Name ist Narine Sahakyan von Market Access. Ich bin zuständig für das Anwendungsgebiet Urothelkarzinom.

Frau Grüninger (MSD)

Pages 5–5

Mein Name ist Miriam Grüninger von der Abteilung HTA.

Frau Dr. Wieland-Schulz (MSD)

Pages 5–5

Mein Name ist der Elfriede Wieland-Schulz. Ich bin Medical Advisor für das Urothelkarzinom in unserem Haus.

Frau Frénoy (MSD)

Pages 5–7

Ich bin Edith Frénoy und koordiniere unser Team heute. Bevor ich einleite, ein kurzer Kommentar: Sie haben erläutert, Professor Hecken, es handelt sich um eine Kombinationstherapie, und wir haben zwei Anhörungen in einem Meeting. Wir wollen betonen, dass wir unsere Dossiers parallel vorbereitet haben. Wir zwei Unternehmen konnten uns aus rechtlichen Gründen nicht absprechen. Dementsprechend können wir nur zu unserem Dossier und unserer Stellungnahme Fragen beantworten, und wie gesagt wird sich das eine oder andere wiederholen, weil wir uns nicht abgesprochen haben. Zum Verfahren an sich: Pembrolizumab in Kombination mit Enfortumab Vedotin ist als Erstlinienbehandlung des nicht resezierbaren oder metastasierenden Urothelkarzinoms zugelassen. Das hat der Kollege von Astellas schon eingeleitet. In meinem Eingangsstatement möchte ich auf drei Punkte eingehen. Zuerst möchte ich auf das Krankheitsbild des Urothelkarzinoms eingehen. Zweitens möchte ich erläutern, warum aus unserer Sicht die eingereichten Daten in ihrer Gänze für die Nutzenbewertung geeignet sind. Dabei werde ich auf einige Kritikpunkte des IQWiG eingehen. Drittens möchte ich die herausragenden Daten der Studie KEYNOTE-A39 bzw. EV-302 skizzieren. Zum Thema Urothelkarzinom: Wir haben gerade vom Kollegen gehört, dass es ein aggressiver Tumor mit schlechter Prognose für die Betroffenen ist. Vor der Einführung wirksamer Chemotherapien lag die mediane Überlebenszeit bei nur drei bis sechs Monaten. Heute steht den Patienten eine Kombination aus Platin und Gemcitabin in der Erstlinientherapie zur Verfügung. Zudem ist Avelumab inzwischen als Erstlinienerhaltungstherapie zugelassen, aber nur bei einigen Patientinnen und Patienten, und zwar denjenigen, die nach Chemotherapie progressionsfrei sind. Das bedeutet, dass viele Patientinnen und Patienten von diesen Optionen ausgeschlossen bleiben, und es besteht somit weiterhin ein hoher Bedarf an Erstlinienbehandlungsoptionen, die ohne Einschränkungen für alle Patienten verfügbar sind. Mit der Zulassung von Pembrolizumab in Kombination mit Enfortumab Vedotin wird dieser therapeutische Bedarf gedeckt. Das sieht auch das IQWiG so; denn es stellt einen Zusatznutzen unabhängig davon fest, ob der Patient für eine cisplatin- oder carboplatinbasierte Chemotherapie geeignet ist. Somit komme ich zu meinem zweiten Themenblock, der IQWiG-Nutzenbewertung. Das IQWiG kritisiert, dass es in unserem Dossier unklar bleibt, inwiefern die zweckmäßige Vergleichstherapie, insbesondere die Erhaltungstherapie mit Avelumab, umgesetzt wurde. Hier möchten wir erläutern: Der Einsatz einer Erhaltungstherapie mit Avelumab in der Studie KEYNOTE-A39 bzw. EV-302 war möglich, obwohl Avelumab erst nach Studienbeginn zugelassen wurde. Tatsächlich erhielten mehr als 50 Prozent der Patientinnen und Patienten, die prinzipiell für eine Avelumab-Erhaltung infrage kamen, auch Avelumab. Das entspricht der deutschen Versorgungsrealität. Wir haben dazu umfangreiche Analysen mit der Stellungnahme eingereicht. Die Studie KEYNOTE-A39 ist somit aus unserer Sicht uneingeschränkt für die Nutzenbewertung im vorliegenden Anwendungsgebiet heranzuziehen. Ich möchte zum Schluss noch einmal auf die herausragenden Daten der Studie KEYNOTE-A39 eingehen. Selten gibt es so eindeutige Ergebnisse in patientenrelevanten Endpunkten. Die Kombinationstherapie führte für die Gesamtstudienpopulation zu einer historisch herausstechenden Verdopplung der medianen Überlebensdauer von 16 Monaten auf 32 Monate. Das bedeutet konkret, Patientinnen und Patienten überlebten fast eineinhalb Jahre länger als die Patienten im Kontrollarm. Außerdem vereinfacht sich das Therapieparadigma mit der Kombination von Pembrolizumab mit Enfortumab Vedotin; denn die Platineignung des Patienten steuert nicht mehr die Behandlungsentscheidung. Auch deshalb wurde die Kombination schon vor der Zulassung zur Standardtherapie in der Erstlinienbehandlung. Diese nachhaltige und bisher nicht erreichte große Verbesserung des therapierelevanten Nutzens der Kombination sowohl für cisplatin- als auch für carboplatingeeignete Patientinnen und Patienten rechtfertigt aus unserer Sicht den von uns abgeleiteten erheblichen Zusatznutzen. Zusammenfassend möchte ich drei Punkte hervorheben: Erstens. Das nicht resezierbare oder metastasierende Urothelkarzinom ist ein aggressiver Tumor, und Patientinnen und Patienten brauchen verträgliche Erstlinienbehandlungsoptionen. Pembrolizumab in Kombination mit Enfortumab Vedotin deckt diesen therapeutischen Bedarf, und zwar unabhängig von der Platineignung des Patienten. Zweitens. Die Studie KEYNOTE-A39 bildet die deutsche Versorgungsrealität angemessen ab. Somit sind die Daten uneingeschränkt für die Nutzenbewertung relevant. Drittens. Die Daten der Studie KEYNOTE-A39 zeigen eine nachhaltige und bisher nicht erreichte große Verbesserung des therapierelevanten Nutzens der Kombination. Wir sprechen hier von einer Verdopplung der Überlebensdauer der Patienten. Der Überlebensvorteil ist tatsächlich erheblich. Wir bedanken uns an dieser Stelle und freuen uns, auch die Daten der KEYNOTE-A39 bzw. EV-302 zu besprechen; denn es gibt selten so eindeutige Ergebnisse, die den erheblichen Zusatznutzen für Patientinnen und Patienten zeigen. – Vielen Dank.

Herr Prof. Hecken (Vorsitzender)

Pages 7–7

Herzlichen Dank, Frau Frénoy und Herr Felder. – Frau Frénoy, Sie haben als ersten Punkt, die Kritik des IQWiG an der Umsetzung der zweckmäßigen Vergleichstherapie, adressiert. Deshalb betrifft die erste Frage an die Kliniker im Prinzip beide Wirkstoffe gleichermaßen. Das IQWiG hat bezogen auf die Umsetzung der zVT relevante Unsicherheiten gesehen, die insbesondere die nach Auffassung des IQWiG von der Fachinformation abweichende Dosierung von Gemcitabin sowie den Anteil an Patientinnen und Patienten, die Avelumab in der Erhaltungstherapie erhalten haben, betreffen. Wie schätzen Sie, Herr Grimm, Frau von Amsberg und Herr Wörmann, den Einsatz dieser Therapieoption im Vergleichsarm der Studie im Hinblick auf den klinischen Alltag ein? War das weit neben dem, was man klassischerweise in der klinischen Praxis sieht, oder kann man das unter das klinisch real existierende Behandlungsgeschehen subsumieren? – Herr Professor Wörmann, bitte.

Herr Prof. Dr. Wörmann (DGHO)

Pages 7–7

Ich kann kurz beginnen, vielleicht, damit Sie die Geschichte mitbekommen: Die Daten sind uns im Oktober 2023 auf dem damaligen ESMO-Kongress vorgestellt worden. Wir haben danach mit dem Medizinischen Dienst, damals noch mit Herrn Heil, Kontakt aufgenommen, weil alle der Überzeugung waren, dass wir das jetzt machen müssen. Damals gab es schon eine Vereinbarung ab dem Winter, also schon über ein Jahr, dass diese Kombination Off-Label eingesetzt wurde. Ich sage das einmal ganz positiv, weil es nicht selbstverständlich ist, dass das so glatt läuft, aber alle waren davon überzeugt, dass das etwas war, was wir den Patienten nicht mehr vorenthalten durften. Das geht jetzt mit relativ standardisierten Anträgen jeweils über die Krankenkassen, die auch die Kosten übernehmen. Ich wollte nur den Rahmen nennen. So etwas machen wir nicht oft. Das haben wir bei Herceptin einmal gemacht und jetzt auch. Wir waren damals der Überzeugung, dass die Vergleichstherapie dem entsprach, was wir sonst tun würden, und haben damit diese etwa Verdoppelung der Overall-Survival-Daten als Hauptansatzpunkt genommen zu sagen, das müsste den Patienten jetzt gegeben werden. Es dürfte ihnen nicht mehr vorenthalten werden. – Details überlasse ich jetzt Herrn Grimm und Frau von Amsberg, aber das war unsere Einordnung, die auch der Medizinische Dienst damals sehr schnell geteilt hat.

Herr Prof. Hecken (Vorsitzender)

Pages 7–7

Danke schön, Herr Wörmann. – Frau von Amsberg, bitte.

Frau Prof. Dr. von Amsberg (DGHO)

Pages 7–8

Ich kann gerne weiter ausführen. Ich bestätige gerne, was Herr Wörmann gesagt hat. Das entspricht unserer Versorgungsrealität, und zwar aus zweierlei Gründen. Was wir in der JAVELIN Bladder-Studie gesehen haben und was auch im Alltag ehrlicherweise den Einsatz von Avelumab beeinflusst, ist, dass die Patienten stabil bleiben müssen oder mindestens stabil nach platinhaltiger Chemotherapie. Hier waren nach dem Abschluss der Chemotherapie mindestens vier bis zehn Wochen gefordert, und es gibt zwar Patienten, die im Staging eine stabile Erkrankung erreichen, aber danach im kurzfristigen Progress sind. Die würden sich nicht für die Avelumab-Erhaltungstherapie qualifizieren. Das ist aber meines Erachtens in der Studie nicht messbar, weil es diese kurzfristigen Abfolgen von Bildgebungen und Überwachungen so nicht gegeben hat. Das heißt, es wird eher sogar overestimated, überschätzt, welche Patienten Avelumab-geeignet gewesen wären. Das heißt, in der JAVELIN Bladder-Studie war das damals eine wirklich positive Patientenselektion, die da erfolgt ist, was damals ehrlicherweise zum Game-Changer geworden ist. Deshalb ist es wichtig und richtig, das als Vergleichsarm heranzuziehen, aber es spiegelt unsere Behandlungsrealität absolut wider, was auch in den Umfragen herausgekommen ist, die wir gemacht haben. Um in das gleiche Horn zu blasen, das Herr Wörmann gerade genannt hat: Alle Leitlinien, internationale – S3-Leitlinie, hier sind wir nicht so schnell – haben Enfortumab Vedotin sofort als neuen Standard definiert und die ESMO-Guidelines, die EAU-Guidelines, die für uns in Europa ausschlaggebend sind, solange wir die S3-Leitlinie noch nicht upgedatet haben, haben das sehr stark zum Ausdruck gebracht und gesagt, nur wenn die Patienten quasi dafür nicht geeignet sind, in der ESMO-Leitlinie sogar als sozusagen zweiter Track gezeichnet neben den anderen Optionen, dann sollte über die anderen Optionen nachgedacht werden. Das ist die stärkste Empfehlung, die wir in den letzten 30 Jahren nach der JAVELIN Bladder-Studie hatten. Das ist in der Form so wirklich noch nicht da gewesen.

Herr Prof. Hecken (Vorsitzender)

Pages 8–8

Herzlichen Dank, Frau Professor von Amsberg. – Herr Professor Grimm, bitte.

Herr Prof. Dr. Grimm (DGU)

Pages 8–8

Ich glaube, Ihre Frage war zur zweckmäßigen Vergleichstherapie, und da geht es einmal um das Gem-Cis-Schema, das hier verwendet wurde. Wir hatten das schon bei einer anderen Anhörung. Das kann sicherlich als adäquat gesehen werden, wie es in diesem Dreiwochenschema in der Studie gegeben worden ist. Es gibt auch ein Vierwochenschema, aber letztlich ist das Dreiwochenschema absolut gebräuchlich. Früher haben wir an den Tagen 1, 8, 15 gegeben, das ist dann zu toxisch. Das ist im klinischen Alltag etabliert. Die andere Frage war nach dem Anteil der Avelumab-Erhaltungstherapie. Das ist schwierig, weil die Avelumab-Erhaltungstherapie erst angesetzt hat, wenn die Patienten – – In die Studie sind nur Patienten eingegangen, die zumindest stabil waren oder eine Remission hatten. Dann begann die Beobachtung mit der Avelumab-Erhaltungstherapie. Es ist schwer zu sagen, wie viele Patienten von allen, die einmal mit einer Chemotherapie starten, das am Ende bekommen können. Wenn es 50 Prozent bekommen haben, ist das, denke ich, wahrscheinlich eine ganz realistische Annahme im Versorgungsalltag. Sie haben zwar mehr Patienten, die stabil sind oder eine Remission haben, aber die Avelumab-Erhaltungstherapie ist immer etwas, bis das im Versorgungsalltag angekommen ist. Es sind auch nicht immer alle Patienten, die nach vier bis sechs Zyklen Chemotherapie eine Erhaltungstherapie noch wahrnehmen. Ich glaube, darüber können wir lange philosophieren. Wir werden dazu keine harten Zahlen bekommen. Aber es hat zumindest ein erklecklicher Anteil der Patienten eine Erhaltungstherapie in dieser Studie bekommen.

Herr Prof. Hecken (Vorsitzender)

Pages 8–8

Herzlichen Dank, Herr Professor Grimm. – Frau Weckwerth von der KBV, bitte.

Frau Weckwerth ()

Pages 8–8

Ich habe auch eine Frage zu der Avelumab-Erhaltungstherapie, aber ich glaube, Herr Professor Grimm hat das gerade beantwortet. Wenn man davon ausgeht, dass die Avelumab-Erhaltungstherapie in der Studie umgesetzt worden ist, würden Sie sagen, dass es ungefähr dem deutschen Versorgungskontext entspricht an Patienten? Ist das richtig?

Herr Prof. Hecken (Vorsitzender)

Pages 8–8

So habe ich es verstanden. – Herr Grimm, bitte.

Herr Prof. Dr. Grimm (DGU)

Pages 8–8

Ich denke, es dauert immer eine gewisse Zeit, bis eine Therapie etabliert ist. Bis wir das in der Breite adaptiert haben, dauert es in der Regel, würde ich sagen, zwei Jahre. Von daher, glaube ich, würde es dem Versorgungskontext, den es jemals erreicht hat, wahrscheinlich entsprechen. Mittlerweile machen wir keine Erhaltungstherapie, weil alle vor etwa einem Jahr auf EV/Pembro gewechselt haben. Von daher glaube ich, es hat dem Versorgungsalltag durchaus in etwa entsprochen.