Herr Prof. Hecken (Vorsitzender)
Pages 3–3
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herzlich willkommen im Unterausschuss Arzneimittel des Gemeinsamen Bundesausschusses! Es ist wieder Anhörungsmontag. Wir fahren jetzt mit der Anhörung Epcoritamab zur Behandlung des diffus großzelligen B-Zell-Lymphoms nach mindestens zwei Vortherapien fort. Hier geht es um eine Neubewertung nach Aufhebung des Orphanstatus. Basis der heutigen Anhörung ist die Dossierbewertung des IQWiG vom 30. Januar 2025. Wir haben Stellungnahmen erhalten von AbbVie Deutschland als pharmazeutischem Unternehmer, von der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und medizinische Onkologie gemeinsam mit der German Lymphoma Alliance, Bristol-Myers Squibb, Gilead Sciences, Regeneron, Swedish Orphan Biovitrum und vom Verband Forschender Arzneimittelhersteller. Ich muss zunächst die Anwesenheit feststellen, da wir heute wieder ein Wortprotokoll führen. Für den pharmazeutischen Unternehmer AbbVie Deutschland müssten anwesend sein Frau Dr. Steinbach-Büchert, Frau Musiolik, Herr Dr. Hettinger und Herr Gossens, für die German Lymphoma Alliance Herr Professor Dr. Chapuy, für die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie Herr Professor Dr. Lenz, für die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft Herr Professor Dr. Wiedemann
Herr Dr. Spehn (AkdÄ)
Pages 3–3
Ich sage es Ihnen: Er ist anfangs nicht klargekommen. Wir kamen alle nicht in die Sitzung hinein. Ich bleibe aber drin. Es hat nach langer Zeit geklappt.
Herr Prof. Hecken (Vorsitzender)
Pages 3–3
und Herr Dr. Spehn, für Regeneron Frau Briswalter und Frau Dr. Rüb, für Bristol-Myers Squibb Herr Altmann und Frau Pohl, für Swedish Orphan Biovitrum Frau Gerstner und Frau Hofmann, für Gilead Sciences Frau Dr. Reimeir und Frau Preitnacher sowie für den vfa Herr Dr. Rasch. Ist noch jemand in der Leitung, der nicht aufgerufen wurde? – Das ist erkennbar nicht der Fall. Ich gebe zunächst dem pU die Möglichkeit, einzuführen. Wer macht das?
Frau Dr. Steinbach-Büchert (AbbVie)
Pages 3–3
Das mache ich.
Herr Prof. Hecken (Vorsitzender)
Pages 3–3
Frau Steinbach-Büchert, bitte schön.
Frau Dr. Steinbach-Büchert (AbbVie)
Pages 3–3
Sehr geehrter Herr Professor Hecken! Sehr geehrte Damen und Herren! Vielen Dank für die freundliche Begrüßung und die Gelegenheit, bei dieser Anhörung zur erneuten Nutzenbewertung von Epcoritamab in der Indikation des diffus großzelligen B-Zell-Lymphoms, kurz DLBCL, die wesentlichen Aspekte zu beleuchten. Mein Name ist Alma Steinbach-Büchert. Ich leite den Health Technology Assessment-Bereich in der Onkologie bei AbbVie in Deutschland. Mit mir zusammen sind heute meine Kolleginnen und meine Kollegen hier, die sich gerne vorstellen würden, wenn sie erlauben, Herr Professor Hecken.
Herr Prof. Hecken (Vorsitzender)
Pages 3–3
Ja, bitte.
Frau Musiolik (AbbVie)
Pages 3–3
Guten Morgen, mein Name ist Katharina Musiolik, und ich arbeite in der Statistikgruppe der Nutzenbewertung bei AbbVie Deutschland.
Herr Dr. Hettinger (AbbVie)
Pages 3–3
Guten Morgen, mein Name ist Jan Hettinger. Ich vertrete heute den medizinischen Bereich und bin zuständig für alle medizinischen Fragen, die Sie an uns haben.
Herr Gossens (AbbVie)
Pages 4–4
Ich bin Klaus Gossens, HTA-Manager. Ich beantworte Ihnen gerne Fragen rund um das Dossier.
Frau Dr. Steinbach-Büchert (AbbVie)
Pages 4–5
Vielen Dank für die Vorstellung. – Heute geht es um die Nutzenbewertung zu Epcoritamab für Patienten mit rezidiviertem oder refraktärem DLBCL, die mindestens zwei systemische Therapielinien erhalten haben. Diese Erkrankung stellt eine äußerst aggressive Form des Lymphoms dar und verläuft leider unbehandelt sehr rasch tödlich. Derzeit sind die verbleibenden Therapieoptionen ab der Drittlinie sehr limitiert, und ein etablierter Therapiestandard fehlte bislang. Patienten mit rezidiviertem oder refraktärem DLBCL werden, wenn immer möglich, mit kurativer Intention behandelt. Hier sind unter anderem die CAR-T-Zelltherapien hervorzuheben. Jedoch kann bei einem hohen Anteil an Patienten leider keine langfristige Krankheitskontrolle oder gar Heilung erreicht werden. Das ist beispielsweise bei 50 bis 60 Prozent der Patienten der Fall, die in der Zweitlinie eine CAR-T-Zelltherapie erhalten. Für diese Patienten, so sehen wir in Registerstudien, liegt das Gesamtüberleben mit den bisherigen Therapieoptionen im Median bei gerade einmal 8,5 Monaten. Wir sehen, dass weiterhin ein sehr hoher Bedarf an neuen Therapieansätzen besteht, und zwar Therapieansätze, die effektiv und sicher sind, aber auch breit angewendet werden können, das heißt auch bei Patienten, die zum Beispiel für CAR-T nicht infrage kommen und die Therapien auch schnell verfügbar sind. Genau in dieser herausfordernden Therapiesituation bietet Epcoritamab als erster subkutan applizierbarer bispezifischer Antikörper eine hochwirksame Behandlungsoption. Das spiegelt sich auch in den Leitlinienempfehlungen der Fachgesellschaften von Januar 2024 für Epcoritamab wider. Ungeachtet der Rückgabe der Orphan-Drug-Designation aus formalen Gründen besitzt Epcoritamab einen bedeutenden Nutzen gegenüber den bislang verwendeten Therapieoptionen und adressiert, wie von der EMA bestätigt, den hohen medizinischen Bedarf, den wir hier im Anwendungsgebiet haben. Das zeigt sich in den folgenden drei Aspekten: Erstens. Epcoritamab bietet Patienten in der vorliegenden schweren Therapiesituation, in der schon zwei oder mehr vorherige Therapien versagt haben und es nach wiederholtem Scheitern einer Kuration kaum noch Therapieoptionen gibt, ein medianes Gesamtüberleben von 19,4 Monaten. Das haben wir in dieser Größenordnung bislang in einer vergleichbaren Patientenpopulation nur bei den CAR-T-Zelltherapien gesehen. Zweitens. Epcoritamab bewirkt, dass bei 40 Prozent der Patienten eine komplette Remission eintritt. Das heißt, bei 40 Prozent der Patienten gehen komplett sämtliche Krankheitsanzeichen gänzlich zurück. Erfreulich ist, dass diese komplette Remission nicht nur für einige Tage andauert, sondern im Median mehr als zwei Jahre. Die komplette Remission ist die Grundvoraussetzung, damit eine potenzielle Heilung überhaupt stattfinden kann. Drittens bietet Epcoritamab den Patienten und ihren Behandlern erstmals eine Therapie, die subkutan angewendet wird und ohne lange Herstellungszeiten auskommt, zudem keine Chemotherapie und auch keine vorherige Reduktion der Tumorlast erforderlich ist. Insgesamt würden wir es begrüßen, wenn wir uns in der nachfolgenden Diskussion heute mit Ihnen zu den folgenden zwei Punkten austauschen könnten: Der eine Punkt ist die Betrachtung des Korbs der zweckmäßigen Vergleichstherapie. Wir sehen wie auch der G-BA, dass eine individualisierte Therapie die aktuelle Behandlungspraxis widerspiegelt. Allerdings sehen wir eine Diskrepanz zu den Empfehlungen aus den Leitlinien und dem aktuellen Versorgungskontext. Als relevante Therapieoptionen müssen Glofitamab sowie Loncastuximab tesirin zusätzlich in den zVT-Korb aufgenommen werden, weil beide Therapien nicht nur zugelassen, sondern in der Leitlinie empfohlen und auch Bestandteil der Versorgung sind. Der andere Punkt ist, dass auf der Basis der vorliegenden bestverfügbaren Evidenz im Kontext der methodischen Anforderungen der frühen Nutzenbewertung das Ausmaß des Zusatznutzens für Epcoritamab nicht quantifiziert werden kann, wir aber sehr wohl für die Patienten mit DLBCL einen sehr hohen Nutzen von Epcoritamab sehen. Die Ergebnisse der Therapie mit Epcoritamab, wie hohe, komplette Remissionsraten und ein langes Gesamtüberleben sind, gerade wenn man sich die Schwere und Aggressivität der Erkrankung vor Augen führt, für die betroffenen Patienten und Patientinnen von unschätzbarem Wert. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich nun auf den Austausch.
Herr Prof. Hecken (Vorsitzender)
Pages 5–5
Herzlichen Dank, Frau Dr. Steinbach-Büchert, für diese Einführung. Meine erste Frage geht an die Kliniker. Wir haben, und das ist bekannt, für die Nutzenbewertung keine vergleichenden Daten vorliegen, insofern keine Veränderung der Evidenzsituation gegenüber der Erstbewertung. Deshalb interessiert uns zunächst, und Frau Steinbach-Büchert hat schon den Korb der zVT angesprochen, wie Sie den Stellenwert von Epcoritamab in der Behandlung des DLBCL einschätzen, hier insbesondere im Vergleich zu weiteren neuen Therapieoptionen – die CAR-T-Zellen hat Frau Steinbach-Büchert angesprochen –, aber auch zu anderen Therapieoptionen, damit wir vielleicht hinsichtlich der Bedeutsamkeit dieses Therapiestandards eine Einordnung vornehmen können. Ich weiß nicht, wer beginnen möchte, Herr Professor Chapuy oder Herr Professor Lenz? – Herr Professor Chapuy, bitte.
Herr Prof. Dr. Chapuy (GLA)
Pages 5–5
Ich kann anfangen. Kurz unsere Einschätzung, oder zumindest meine: Es ist so, dass wir uns in der Drittlinie befinden. Die erste Frage, die man sich als Kliniker stellt, ist: Hat der Patient schon CAR-T-Zellen bekommen? Wenn das nicht so ist, würden wir ihm CAR-T-Zellen applizieren wollen. Das ist unsere Darstellung in den entsprechenden Leitlinien. Soweit ein Patient CAR-T-Zellen exponiert, ist es schon richtig, wie die Kollegen vorschlagen, dass es danach um bispezifische Antikörper oder Antikörper-Drug-Konjugate geht. Das ist im Prinzip das Mittel der Wahl, wenn jemand zuvor CAR-T-Zellen bekommen hat. Da gibt es glücklicherweise das Epcoritamab. Es gibt auch vergleichbare andere Produkte von anderen Herstellern. Glofitamab, Odronextamab und das Loncastuximab sind andere bispezifische Antikörper. Klassische Chemotherapien würde man dort nicht nehmen, weil das in der Regel Patienten sind, die mehrere Linien von Chemotherapie hinter sich haben. Man versucht immer, einen Wirkprinzipwechsel durchzuführen. – Das von meiner Seite als erste Einordnung.
Herr Prof. Hecken (Vorsitzender)
Pages 5–5
Danke schön, Herr Professor Chapuy. – Herr Professor Lenz, bitte.
Herr Prof. Dr. Lenz (DGHO)
Pages 5–5
Es hängt immer von den Vorbehandlungen ab. Prinzipiell stimme ich dem zu, was Herr Chapuy gesagt hat. Es gibt noch andere Optionen, wenn jemand zum Beispiel bisher noch nicht mit Polatuzumab behandelt ist. Das ist zugelassen in der Erstlinie und ab dem ersten Rezidiv. Das wäre eine Substanz, die man auch noch einsetzen könnte. Es gibt die Kombination Tafasitamab/Lenalidomid, was ebenfalls in dem Fall ab dem ersten Rezidiv zugelassen ist, was bei einem gewissen Patientenkollektiv, eher ältere Patienten, bei denen die Verträglichkeit eine wichtige Rolle spielen, auch eine Option ist. Das wären aus meiner Sicht, dass die klassischen Vergleichsbehandlungen, also zuerst die CAR-T-Zellen, zweitens die anderen bispezifischen Antikörper und drittens die anderen ADC, dann Tafasitamab/Lenalidomid. Wenn man will, kann man auch noch das Rituximab, Gemcitabin, Oxaliplatin als klassische Chemotherapie dazu nehmen, wobei ich dem auch zustimme, was Herr Chapuy gesagt hat, dass wir das in der Regel ab der dritten Linie nicht mehr einsetzen. Aber prinzipiell, glaube ich, kann man es noch aufführen.
Herr Prof. Hecken (Vorsitzender)
Pages 5–5
Herzlichen Dank. – Ich habe eine spezifizierende Nachfrage: Gibt es konkrete Patienteneigenschaften, bei denen Sie sagen würden, hier steht Epcoritamab im Vordergrund, oder kann man das so nicht spezifizieren?
Herr Prof. Dr. Lenz (DGHO)
Pages 5–6
Ich denke, dass die Verträglichkeit, die Lebensqualität in der dritten Linie eine wichtige Rolle spielen, wobei immer noch das kurative Ziel da ist. Ich würde sagen, dass sich Epcoritamab, das gilt aber auch für Glofitamab und Odronextamab, wobei wir das in Deutschland kaum einsetzen – ich weiß nicht, ob man es überhaupt einsetzt –, durch eine gute Verträglichkeit auszeichnen, sodass es kaum Patienten gibt, für die das nicht infrage kommt. Aber natürlich spielen individuelle Faktoren bei der Wahl der Therapie eine große Rolle.
Herr Prof. Hecken (Vorsitzender)
Pages 6–6
Herzlichen Dank. – Sehen Sie das genauso, Herr Chapuy?
Herr Prof. Dr. Chapuy (GLA)
Pages 6–6
Genau, ich glaube, der große Vorteil der bispezifischen Antikörper als Klasse ist, dass sie wahnsinnig gut verträglich sind, ein neues Wirkprinzip bieten und damit eine tolle Therapieoption in der Drittlinie darstellen. Ansonsten schließe ich mich dem an, was Herr Lenz gerade ausgeführt hat.
Herr Prof. Hecken (Vorsitzender)
Pages 6–6
Herzlichen Dank. – Ich schaue in die Runde der Bänke, IQWiG, PatV. Wer hat Fragen? – Herr Jantschak, Kassenärztliche Bundesvereinigung.