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Oral hearing: Mirvetuximab-Soravtansin (Neubewertung Orphan > 30 Mio: Ovarialkarzinom, Eileiterkarzinom oder primäres Peritonealkarzinom, FRα-positiv, platinresistent, nach 1 bis 3 Vortherapien)

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gba:procedure:1305
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2026-06-08

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Hearing · incoming

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Official Wortprotokoll turns

Herr Niemann (stellv. Vorsitzender)

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Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herzlich willkommen zu unserer Anhörung im Unterausschuss Arzneimittel des Gemeinsamen Bundesausschusses! Das Schöne an unserem montäglichen Anhörungstag ist, dass vorher ein entspannendes und für Sie hoffentlich erholsames Wochenende war und deshalb alle gestärkt und voller Tatendrang in die Woche starten und wir heute hier zu der Anhörung. Mein Name ist Jörg Niemann. Ich bin stellvertretendes unparteiisches Mitglied im G-BA und stellvertretender Vorsitzender des Unterausschusses Arzneimittel. Heute leite ich diese Sitzung in Vertretung des Vorsitzenden, Herrn Professor Hecken. Bei dieser Anhörung geht es um die Nutzenbewertung des Wirkstoffs Mirvetuximab Soravtansin. Es handelt sich dabei um ein Orphan, das die 30 Millionen-Euro-Grenze überschritten hat, sodass eine ordentliche Bewertung vorzunehmen ist. Der Wirkstoff wird angewendet als Monotherapie zur Behandlung von erwachsenen Patientinnen mit Folatrezeptor-alpha-positivem, platinresistentem, high-grade serösem epithelialen Ovarial-, Tuben- oder primärem Peritonealkarzinom, die zuvor eine bis drei systemische Behandlungslinien erhalten haben. Grundlage der heutigen Anhörung sind das Dossier des pharmazeutischen Unternehmers sowie die Ergebnisse der IQWiG-Nutzenbewertung vom 28. April 2026. Zu der Nutzenbewertung sind schriftliche Stellungnahmen eingegangen vom pharmazeutischen Unternehmer AbbVie Deutschland, der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft sowie eine gemeinsame Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, DGGG, der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie, DGHO, und der Nordostdeutschen Gesellschaft für Gynäkologische Onkologie, NOGGO. Wir führen bei dieser Anhörung ein Wortprotokoll. Dazu muss ich zunächst die Anwesenheit feststellen, was ich hiermit tue: Für den pharmazeutischen Unternehmer AbbVie Deutschland GmbH müssten anwesend sein Herr Dr. Thaa, Frau Dr. Krömmelbein, Frau Dr. Sternberg und Frau Dr. Kliemt, für die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft Herr Professor Dr. Aulitzky, für die Nord-Ostdeutsche Gesellschaft für Gynäkologische Onkologie Herr PD Dr. Grabowski – er ist noch nicht anwesend –, für die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie Frau Professor Dr. Lüftner und Herr Professor Dr. Wörmann, für GlaxoSmithKline Frau Ederle, für Corcept Therapeutics Incorporated Frau Dr. Parthan, Herr Dr. Ching, Herr Staudacher als Dolmetscher und Frau Basler als Dolmetscherin, für Genmab Germany Frau Dr. Rancea und Frau Dr. Engelhard, für MSD Sharp & Dohme Frau Kadow und Frau Cvejic,

Frau Cvejic (MSD)

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Frau Kadow ist leider krank.

Herr Niemann (stellv. Vorsitzender)

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für Lilly Deutschland Herr Auerbach und Frau Dr. Schuller sowie für den vfa Herr Herden. Ist noch jemand in der Leitung, der nicht aufgerufen wurde? – Das ist erkennbar nicht der Fall, und wir starten jetzt mit der Anhörung. Ich gebe zunächst dem pharmazeutischen Unternehmer die Möglichkeit, einzuführen. Danach treten wir in die Frage-und-Antwort-Runde ein. Wer macht das für den pU?

Herr Dr. Thaa (AbbVie)

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Das mache ich.

Herr Niemann (stellv. Vorsitzender)

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Bitte schön.

Herr Dr. Thaa (AbbVie)

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Sehr geehrter Herr Niemann! Sehr geehrte Damen und Herren! Herzlichen Dank für die sehr freundliche Begrüßung und die Gelegenheit zu dieser Anhörung heute. Bevor wir mit den einleitenden Worten von unserer Seite einsteigen, würden wir uns Ihnen gerne reihum vorstellen, wenn wir dürfen, Herr Niemann.

Herr Niemann (stellv. Vorsitzender)

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Gerne. Selbstverständlich.

Frau Dr. Kliemt (AbbVie)

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Einen wunderschönen guten Morgen! Dann starte ich. Mein Name ist Jana Kliemt, und ich war für die Nutzenbewertung verantwortlich. Ich übergebe an meine Kollegin.

Frau Dr. Krömmelbein (AbbVie)

Pages 4–4

Guten Morgen! Mein Name ist Natascha Krömmelbein, und ich vertrete in der heutigen Anhörung die Medizin. Damit gebe ich an meine Kollegin weiter.

Frau Dr. Sternberg (AbbVie)

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Schönen guten Morgen! Mein Name ist Kati Sternberg. Ich bin Statistikerin bei AbbVie. Ich leite das Team Statistik in AMNOG- und EU-HTA und bin heute für alle statistischen und methodischen Fragestellungen zuständig. Damit gebe ich zurück.

Herr Dr. Thaa (AbbVie)

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Vielen Dank. Mein Name ist Bastian Thaa, ich leite das HTA-Team für die Onkologie bei AbbVie in Deutschland. Heute geht es also um unseren Wirtstoff Mirvetuximab Soravtansin, ein Orphan Drug. Das ist das erste und bisher einzige zugelassene Antikörper-Wirkstoff-Konjugat am Ovarialkarzinom, gerichtet gegen den Folatrezeptor-alpha. Es ist der erste bedeutsame therapeutische Fortschritt seit Jahrzehnten. Mirvetuximab Soravtansin ist indiziert als Monotherapie zur Behandlung von erwachsenen Patientinnen mit Folatrezeptor-alpha-positivem, platinresistentem, high-grade serösem epithelialen Ovarial-, Tuben- oder primärem Peritonealkarzinom, die zuvor eine bis drei systemische Behandlungslinien erhalten haben. Wenn ich also im Folgenden über „das Anwendungsgebiet“ spreche, dann meine ich diese Patientinnen. Was sind das für Patientinnen? Sie leiden an einer tödlich verlaufenden Krebserkrankung, und sie haben bereits eine oder zwei oder drei platinhaltige Chemotherapien hinter sich. Diese platinhaltigen Chemotherapien sind extrem belastend, haben ganz gravierende Nebenwirkungen und jetzt die Platinresistenz. Der Tumor kommt zurück, breitet sich aus, die Symptomlast nimmt zu: Schmerzen, Übelkeit, Atemnot, Fatigue, und das Platin wirkt nicht mehr. Das ist eine besonders verzweifelte Situation für die betroffene Frau, für ihr Umfeld und ebenso für ihre Ärztin oder ihren Arzt. Bisher, also vor Mirvetuximab Soravtansin, kam in dieser Situation im Prinzip nur noch eine Monochemotherapie infrage: Paclitaxel oder pegyliertes liposomales Doxorubicin, kurz PLD, oder Topotecan. Das ist wenig wirksam, hat sehr geringe Ansprechraten und sehr viele Nebenwirkungen. Aber etwas Besseres gab es nicht. Seit Dezember 2024 ist nun unser Wirkstoff Mirvetuximab Soravtansin in Deutschland verfügbar und zeigt einen eindrücklichen, erheblichen Vorteil gegenüber der Monochemotherapie im Gesamtüberleben mit einer Hazard Ratio von 0,67, in der Symptomlast, in der Lebensqualität und ebenso in der Sicherheit. Das ist eine höchst bedeutsame, große, bisher nicht erreichte Verbesserung für die Patientinnen. Mirvetuximab Soravtansin hat mit der Markteinführung bereits einmal die Nutzenbewertung durchlaufen. Wir hatten damals eigens für die Nutzenbewertung eine Metaanalyse durchgeführt und vorgelegt, basierend auf zwei randomisierten kontrollierten Studien. Die heißen MIRASOL und FORWARD 1. Ich würde gerne hervorheben, dass diese Metaanalyse für die Nutzenbewertung ein herausragender Evidenzkörper ist und bei einer seltenen Erkrankung hier erst recht. Der G-BA hat entsprechend basierend auf dieser Metaanalyse in der ersten Nutzenbewertung einen beträchtlichen Zusatznutzen für die gesamte Population entschieden. Das war vor ziemlich genau einem Jahr, nämlich am 5. Juni 2025. Im Anschluss hat dieser Evidenzkörper aus der Nutzenbewertung Eingang in die neue S3-Leitlinie gefunden. Die S3-Leitlinie empfiehlt jetzt Mirvetuximab Soravtansin für alle Patientinnen im Anwendungsgebiet und stützt sich dabei explizit auf die Evidenz aus der Nutzenbewertung. Das erfüllt uns durchaus mit einem gewissen Stolz. Heute geht es nun um eine erneute Nutzenbewertung aufgrund der Überschreitung der 30 Millionen-Euro-Umsatzgrenze. Diese Nutzenbewertung beruht nun wieder auf dem gleichen herausragenden Evidenzkörper. Das IQWiG bewertet auf der Basis unserer Metaanalyse das Ausmaß des Zusatznutzens von Mirvetuximab Soravtansin als erheblich. Ich sage es gerne noch einmal, weil das so selten vorkommt: als erheblich. In der IQWiG-Nutzenbewertung gibt es nun einen Punkt, der uns besonders wichtig ist, und zwar meint das IQWiG, dieser erhebliche Zusatznutzen würde nicht für diejenigen Patientinnen gelten, für die eine Kombinationstherapie mit Bevacizumab die geeignete Therapie darstellt, sondern nur für diejenigen, für die eine Monotherapie wie Paclitaxel, PLD oder Topotecan eine geeignete Therapie darstellt. Allerdings, meine Damen und Herren, ist eine solche Monotherapie eine geeignete Therapie in dieser Situation. Das sagt nämlich auch die S3-Leitlinie. Wenn es um die herkömmlichen Therapien beim platinresistenten Ovarialkarzinom geht, dann ist die Leitlinienempfehlung klar die Monochemotherapie mit Paclitaxel, PLD oder Topotecan, also genau das, was wir im Kontrollarm unserer Studien haben. Eine Kombination mit Bevacizumab wird hingegen nur nachrangig empfohlen. Ja, es mag formal Patientinnen im Anwendungsgebiet geben, die eine Kombination mit Bevacizumab erhalten könnten, aber das ist kein relevanter Anteil, das sind Einzelfälle. Gemäß Zulassung darf man in der zweiten oder dritten Therapielinie, aber nicht später, die Chemotherapie mit Bevacizumab kombinieren, aber auch nur dann, wenn die Patientin zuvor nicht mit Bevacizumab behandelt wurde. In der Praxis bekommt nun aber nahezu jede Patientin mit Ovarialkarzinom schon in der ersten Therapielinie Bevacizumab, oder aber Begleiterkrankungen sprechen an sich dagegen, und dann kommt die Kombination mit Bevacizumab nicht in Betracht. Das wurde hier in diesem Hause auch schon in der ersten Anhörung zu Mirvetuximab Soravtansin seitens der klinischen Experten so dargelegt, samt der Bestätigung, dass das Studienkollektiv aus klinischer Sicht den deutschen Versorgungsalltag komplett abbildet. Daher sind wir der Überzeugung, dass unsere Metaanalyse, dieser herausragende Evidenzkörper, repräsentativ für das gesamte Anwendungsgebiet ist. Das heißt, der erhebliche Zusatznutzen für Mirvetuximab Soravtansin, den auch das IQWiG klar attestiert, gilt für alle Patientinnen im Anwendungsgebiet. – Herzlichen Dank, wir freuen uns auf die Diskussion.

Herr Niemann (stellv. Vorsitzender)

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Vielen Dank, Herr Dr. Thaa. Dann beginne ich mit der Fragerunde. Es ist eine Frage an die Kliniker genau zu dem Thema, das Sie eben etwas ausführlicher angesprochen haben. Im Bericht des IQWiG wird abhängig von der Eignung der Patientin für eine Bevacizumab-haltige Kombinationstherapie eine Aufteilung in zwei Patientengruppen vorgenommen. Können Sie uns darstellen, wie die Versorgungspraxis bezüglich Bevacizumab aussieht und welche Kriterien für bzw. gegen eine entsprechende Kombinationstherapie sprechen? Wer mag dazu etwas sagen? – Herr Professor Wörmann.

Herr Prof. Dr. Wörmann (DGHO)

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Guten Morgen an alle! Wir haben ein Déjà-vu. Wir haben uns ziemlich genau vor einem Jahr, glaube ich, genau zum selben Thema hier getroffen. Wir haben nachgeschaut, wir haben unsere Stellungnahme Anfang Juni verfasst. Das heißt, dass Sie und wir nicht einfach gesagt haben, dass das Medikament gut und wirksam ist, sondern es hat sich sehr schnell in der Versorgung durchgesetzt, und das passt zu dem, was wir gerade gehört haben. Der Hauptpunkt ist, dass es eine signifikante Verlängerung der Überlebenszeit gibt, was für uns sehr wichtig ist. Es gibt noch einen nachhaltigen Effekt. Wenn man sich die Daten nach 30 Monaten anschaut, auch in den aktuellen Kurven, dann liegt die Rate der überlebenden Patientinnen etwa doppelt so hoch im Verum, also in den mit dem Antikörper behandelnden Patientengruppen, verglichen mit der Kontrolle. Das ist hochrelevant für uns. Jetzt können wir das so abhaken. Wir haben schon einige Punkte, die anzumerken wären. Das Erste ist das, was Sie gesagt haben, Herr Niemann. Wir haben das Bevacizumab in den Leitlinien eindeutig in der Erstlinientherapie verortet. Dort steht es in fast allen Kombinationen drin. Alle Patientinnen, die Bevacizumab-geeignet sind, bekommen es in der Erstlinientherapie. Es gibt eine kleine Gruppe an wichtigen Nebenwirkungen oder Kontraindikationen, die zu beachten sind: hoher Blutdruck, der nicht eingestellt ist, aufgrund der vaskulären Komponente, und Blutungsrisiken, das ist durchaus kritisch und kann perioperativ ein Problem sein. Aber grundsätzlich würden wir das Bevacizumab nicht in der Zweitlinie verordnen, wo es jetzt im Vergleich mit Mirvetuximab bewertet werden würde. Das ist vielleicht der erste wichtige Punkt. Der Punkt, den wir trotzdem anmerken wollen, ist: Es gibt zwischenzeitlich eine Publikation zur Lebensqualität aus der Zulassungsstudie, die keine signifikanten Unterschiede zeigt. Hier weicht die Darstellung des pharmazeutischen Unternehmers etwas von den publizierten Daten aus dem Jahr 2026 ab. Das kann man vielleicht noch einmal diskutieren. Wir nehmen schon wahr, dass die kranken Patientinnen von dem Präparat deutlich profitieren, dürfen aber nicht leugnen, dass insbesondere die ophthalmologischen Nebenwirkungen für die Patientinnen durchaus belastend sind und ein sehr sorgfältiges Management erfordern. Die Patienten müssen vorher gesehen werden, müssen bei entsprechenden Nebenwirkungen gesehen werden. Es ist alles managebar. Es ist auch gelernt worden – Frau Lüftner wird das gleich noch erklären –, wir haben eine klare gute Lernkurve gemacht. Aber es ist nicht so, dass es ein Präparat ist, das ohne jede Nebenwirkung sein würde. Das heißt insgesamt: Ja, ganz klare Indikation, ganz klare Empfehlung in den Leitlinien, klare Durchsetzung in der Versorgung. Kurze Anmerkungen dazu: Ich glaube, der Kontrollarm Bevacizumab passt hier nicht hinein, weil er in die Erstlinie gehört, und Lebensqualität und Nebenwirkungen sind managebar, aber nicht zu vernachlässigen, auch bei diesem sehr wirksamen Präparat.

Herr Niemann (stellv. Vorsitzender)

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Vielen Dank, Herr Professor Wörmann. – Frau Professor Dr. Lüftner, bitte.

Frau Prof. Dr. Lüftner (DGHO)

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Jetzt hat Herr Wörmann tatsächlich alles gesagt. Hier gibt es eigentlich fast nichts zu ergänzen, aber ich schließe mich dem voll an. Bevacizumab gehört in die Erstlinie. Hat man eine Patientin, die platinresistent ist, die kein Beva erhalten hat, war es entweder ein dummer Fehler, oder es bestanden Kontraindikationen, die bestehen dann immer noch. Die einzige Patientin, an die ich mich erinnern kann, glaube ich, in den letzten fünf Jahren, war eine Patientin mit Migrationshintergrund, die das in der Erstlinientherapie einfach nicht bekommen hat. Beim Nebenwirkungsmanagement kann ich mich auch nur anschließen. Wir haben gelernt, eine gute Kooperation mit den Augenärzten aufzustellen. Ich glaube, dass es den Augenärzten auch Spaß macht, uns zur Seite zu stehen, weil sie hier doch eine hohe Position bekommen haben. Das kann man alles gut managen. Aber noch einmal zu Beva: Beva gehört in die Erstlinie, und wenn man es zweimal geben wollte, wäre es sogar ein Off-Label. Man kann wirklich nicht verstehen, warum das jetzt hier in die zweckmäßige Vergleichstherapie irgendwie hineingerutscht ist.

Herr Niemann (stellv. Vorsitzender)

Pages 6–6

Vielen Dank, Frau Professor Lüftner. Dann gebe ich jetzt die Fragerunde frei. Wer möchte weitere Fragen stellen? – Frau Müller von der KBV.

Frau Dr. Müller ()

Pages 6–7

Vielen Dank, Herr Niemann. Sie haben die relevante Frage im Prinzip schon gestellt, aber ich würde daran gerne anknüpfen, vor allem, da wir jetzt die Fachgesellschaften dazu gehört haben. Sie haben ganz klar gesagt, sie sehen den Stellenwert von Bevacizumab, wenn, dann in der Firstline, und wenn es da nicht gegeben wurde, dann hat es seine Gründe, sprich: Kontraindikationen usw. Das heißt, wenn wir hier 27 Prozent haben, die potenziell dafür infrage kämen, das hat das IQWiG ausgerechnet, dann sind das aus Ihrer Sicht, ich frage nur noch einmal, vermutlich die, die es nicht erhalten konnten. Ist das richtig? Entspricht das ungefähr Ihren Erfahrungen aus der Praxis? – Das ist die erste Frage.

Herr Niemann (stellv. Vorsitzender)

Pages 7–7

Frau Professor Dr. Lüftner.

Frau Prof. Dr. Lüftner (DGHO)

Pages 7–7

Ich finde, diese Zahl passt nicht in den klinischen Alltag. Wir würden immer versuchen, das Bevacizumab in der Firstline zu geben, weil der Synergismus insbesondere mit dem PARP-Inhibitor sehr hoch ist und wir da die guten Langzeitüberlebensdaten herbekommen. Was Herr Wörmann gesagt hat, ist völlig richtig. Aber dann müssen wir uns besonders anstrengen, den Hypertonus einzustellen. Das gelingt eigentlich auch. Insofern wüsste ich nicht, wo diese 27 Prozent herkommen. Das scheint mir eine sehr hohe Zahl zu sein, die mit meinem klinischen Alltag nichts zu tun hat.

Herr Niemann (stellv. Vorsitzender)

Pages 7–7

Danke. – Frau Müller, Sie wollten weiter fragen.