Herr Prof. Hecken (Vorsitzender)
Pages 3–3
Meine sehr verehrten Damen und Herren, herzlich willkommen im Unterausschuss Arzneimittel des Gemeinsamen Bundesausschusses; Montag, Anhörungstag. Wir sind jetzt bei Remdesivir in der Indikation COVID-19 ohne zusätzliche Sauerstoffgabe bei erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf. Basis der heutigen Anhörung sind das Dossier des pharmazeutischen Unternehmers und die Dossierbewertung des IQWiG vom 11. April 2022, zu der zum einen der pharmazeutische Unternehmer, Gilead, Stellung genommen hat, zum anderen als weitere pharmazeutische Unternehmer Astra-Zeneca, GSK, Lilly, MSD, Novartis und Pfizer sowie als Verband der Verband Forschender Arzneimittelhersteller. Ich muss zunächst die Anwesenheit feststellen, weil wir wieder Wortprotokoll führen. Für Gilead Sciences, also für den pharmazeutischen Unternehmer, sind Herr Mattern, Frau Hogger und Frau Dransfeld zugeschaltet, für die DGHO Herr Professor Wörmann und Frau Professor von Lilienfeld-Toal, außerdem Frau Dach und Frau Worf von MSD, Frau Dr. Klassen und Frau Wilmer von Novartis, Herr Dr. Schierholz und Frau Dr. Lehmann von Lilly, Frau Surmund und Herr Dr. Jah von Astra, Frau Wallisch und Frau Mohrlang von Glaxo, Frau Fröling und Herr Löffler von Pfizer sowie Herr Bussilliat vom vfa. Zunächst gebe ich dem pharmazeutischen Unternehmer die Möglichkeit, aus seiner Sicht auf die wesentlichen Punkte des Dossiers und der Dossierbewertung des IQWiG einzugehen. Dann würden wir in die Frage-und-Antwort-Runde einsteigen. – Frau Dransfeld, bitte.
Frau Dransfeld (Gilead)
Pages 3–4
Sehr geehrter Herr Professor Hecken! Sehr geehrte Damen und Herren! Vielen Dank für die einleitenden Worte. Zunächst darf ich uns wie immer kurz vorstellen. Herr Christian Mattern ist der interimistische Leiter der Abteilung Market Access bei Gilead. Frau Hogger ist Biostatistikerin und hat uns bei der Erstellung des Dossiers unterstützt. Mein Name ist Sabine Dransfeld, und ich bin in der Abteilung Market Access für die Bereiche HIV, Lebererkrankungen und für das Remdesivir verantwortlich. Wir sprechen heute zum zweiten Mal über das erste Arzneimittel, das für die Behandlung von COVID-19 zugelassen wurde, nämlich das Remdesivir. Ganz kurz zum Wirkmechanismus: Remdesivir verhindert direkt die virale Replikation, und die Zielstruktur von Remdesivir ist dabei die virale Polymerase. Das ist insofern relevant, als dass die Polymerase in ihrer Struktur und ihrer Aminosäuresequenz sehr stabil ist und sich im Lauf der viralen Evolution, also der Variantenbildung, überhaupt nicht verändert hat. Damit können wir hier also von einer Wirksamkeit der Substanz ausgehen, die unabhängig von der jeweiligen Virusvariante ist. Remdesivir hemmt also die Vermehrung des Virus und verbessert damit nicht nur die Akutsymptomatik von COVID-19, sondern verhindert auch die Progression in die systemische Hyperinflammation mit schweren, prognostisch eher ungünstigen Verläufen und erhöhter Mortalität. Die Reduktion der Viruslast ist dabei vor allem in der frühen Phase der Erkrankung relevant, während eine antivirale Therapie oder eine rein antivirale Therapie in der späten hyperinflammatorischen Phase eher von geringerem klinischem Wert ist. Dass insbesondere die frühe Remdesivir-Therapie einen klinischen Nutzen aufweist, wurde bereits im ersten Nutzenbewertungsverfahren zu den sauerstoffpflichtigen Patienten bestätigt, indem der G-BA für Patienten mit Low-flow-Sauerstofftherapie zu Therapiebeginn einen Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen vergeben hat. In der hier relevanten Zulassungserweiterung geht es nun um Patienten, die keinen zusätzlichen Sauerstoff benötigen und gleichzeitig ein erhöhtes Risiko haben, einen schweren CO-VID-19-Verlauf zu entwickeln, also um eine Patientenpopulation in einer noch früheren Phase der Erkrankung. In dieser Population bestätigt sich nun erneut der klinische Nutzen der sehr frühzeitigen Gabe von Remdesivir. In der im Dossier vorgelegten doppelblinden placebokontrollierten Phase-III-Studie GS 9012 verringert Remdesivir nachweislich COVID-19-bedingte Hospitalisierungen und ist dabei gleichzeitig sehr gut verträglich, sodass das IQWiG einen Hinweis auf einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen vergeben hat. Die Ergebnisse dieser Studie haben übrigens auch zur Aufnahme in die Leitlinien mit der entsprechenden Empfehlung geführt. Dass der Nutzen hier als nicht quantifizierbar eingestuft wurde, liegt dabei weniger an der zugrunde liegenden Evidenz als vielmehr an den Unsicherheiten hinsichtlich der Übertragbarkeit dieser Evidenz auf den heutigen Versorgungskontext; genau dasselbe Thema haben wir bereits im ersten Verfahren länglich diskutiert. Alle Studien zu Remdesivir wurden bereits im Jahr 2020 und damit zu Beginn der Pandemie durchgeführt. Die hier relevante Studie GS 9012 wurde im September 2020 begonnen und im April 2021 dann frühzeitig gestoppt. Bedingt durch den Zeitraum, in dem die Studie schlussendlich durchgeführt wurde, wurden natürlich ausschließlich ungeimpfte Patienten eingeschlossen, also auch entsprechend dem Protokoll, und des Weiteren waren die damals eingeschlossenen Patienten natürlich mit den damals vorherrschenden Varianten infiziert und nicht mit den aktuellen Varianten, speziell nicht mit Omikron. Genau hieraus ergeben sich eben die Unsicherheiten hinsichtlich der Übertragbarkeit auf den heutigen Versorgungskontext, und diesen Unsicherheiten hat das IQWiG durch die Beschränkung des Zusatznutzens auf die ungeimpften Patienten und durch die Einstufung als „nicht quantifizierbar“ entsprechend Rechnung getragen. Ungeachtet dieser Unsicherheiten ist die vorgelegte Evidenz auch unserer Auffassung nach ausreichend belastbar für die Ableitung eines Zusatznutzens. In diesem Kontext würde ich gerne, bevor ich dann zum Schluss komme, zwei Punkte hervorheben. Zum Ersten wurde die Studie, wie vorhin kurz erwähnt, vorzeitig abgebrochen. Ursache hierfür waren damals Rekrutierungsprobleme, und zwar zum einen, weil die Infektionszahlen wieder rückläufig waren, vor allen Dingen aber auch, weil zu diesem Zeitpunkt die ersten monoklonalen Antikörper verfügbar waren, die genau in dieser Population indiziert sind. Entsprechend gestaltete sich die Rekrutierung dann schwierig, und die Studie wurde abgebrochen. Damit wurden also nur 584 der insgesamt 1.264 Patienten rekrutiert. Trotz der wesentlich geringeren Fallzahl zeigt sich ein deutlicher, statistisch signifikanter Unterschied bei dem nutzenbewertungsrelevanten Endpunkt „Hospitalisierung aufgrund von COVID-19“. Zum Zweiten haben wir entsprechend der Formatvorlage bei der Bewertung der unerwünschten Ereignisse sowohl die Gesamtraten als auch die unerwünschten Ereignisse unter Ausschluss von erkrankungsbezogenen Ereignissen dargestellt. Das Auftreten von erkrankungsbezogenen Ereignissen spiegelt naturgemäß nicht das Nebenwirkungsprofil einer Substanz, sondern primär die Wirksamkeit. Dabei zeigt sich nun Folgendes: Der Vergleich der schwerwiegenden unerwünschten Ereignisse unter Ausschluss der erkrankungsbezogenen Ereignisse zeigt keinen Unterschied zwischen Remdesivir und Placebo und bestätigt die gute Verträglichkeit. Dieser Endpunkt wurde schlussendlich auch bei der IQWiG-Bewertung für die Endpunktkategorie Verträglichkeit herangezogen. Relevant ist hier aber durchaus auch der Gesamtratenvergleich, also der Vergleich der schwerwiegenden unerwünschten Ereignisse unter Einschluss der erkrankungsbezogenen Ereignisse, also die Gesamtraten der SUE. Dieser zeigt nämlich einen statistisch signifikanten Unterschied zugunsten von Remdesivir und bestätigt damit, wenn auch hier nicht eingeschlossen, nochmals die gute Wirksamkeit. Zusammengefasst sehen also auch wir den Zusatznutzen für Remdesivir hier als gerechtfertigt an. – Ganz herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Prof. Hecken (Vorsitzender)
Pages 4–5
Herzlichen Dank, Frau Dransfeld, für diese Einführung. – Erste Frage an die Vertreterinnen und Vertreter der DGHO: Wie sehen Sie den derzeitigen Stellenwert von Remdesivir in der klinischen Praxis, vor allem im Hinblick auf die neuen oralen Therapieoptionen? Und – dazu haben Sie in Ihrer Stellungnahme ja dann auch länglich Stellung bezogen – spielt der Impfstatus von Patientinnen und Patienten in der klinischen Versorgung eine Rolle? Können sich daraus Therapieentscheidungen verändern? – Herr Professor Wörmann, Sie hatten sich als Erster gemeldet.
Herr Prof. Dr. Wörmann (DGHO)
Pages 5–5
Kurz zur Erklärung, warum wir schon wieder hier sind. Die erste Auswertung, die es in Deutschland zu COVID-19 gab, bezog sich auf die Gruppe der Patienten mit aktiven malignen Erkrankungen und diejenigen unter immunsuppressiver Therapie, die mit der höchsten Sterblichkeit, und zwar mit ziemlichem Abstand vor allen anderen Risikofaktoren. Deswegen sind wir leider in den letzten zwei Jahren Experten dafür geworden und haben wir Ende des letzten Jahres – das BMG mit anderen zusammen – auch die entsprechenden Verlautbarungen zu den Medikamenten geschrieben. Der Punkt, den wir gemacht hatten – Herr Hecken, Sie hatten es schon erwähnt –, betrifft einmal die Frage: Wie weit ist der Impfstatus relevant? Grundsätzlich ist der Impfstatus natürlich relevant, aber in dem, was wir heute auch in unserem Patientenkollektiv sehen, ist eher die Frage: Wie ist der Immunstatus? Das ist weniger der Impfstatus. Natürlich wird der Immunstatus auch durch die Impfung beeinflusst, aber eben auch durch die unterschiedlich guten Ansprechraten auf die Impfung, speziell bei unseren Patienten, hämatoonkologischen Patienten, und zwar dadurch, dass ein Teil der Patienten trotz Impfung nicht anspricht. Deswegen ist „Geimpft sein“ für uns ein nicht ausreichender Parameter. Von uns aus würden wir nicht sehen, ob das dann, wenn jemand trotz Impfung eine COVID-19-Erkrankung bekommt, aber dennoch mit Hinweisen auf einen schwierigen Verlauf, einen Unterschied für die Gabe macht. Das heißt unsere Empfehlungen sind, dass die Patienten, die COVID-19-Symptome entwickeln, in der Frühphase eine Therapie bekommen sollten, das heißt in den ersten drei bis fünf Tagen. Dann haben wir uns hier für eine Oder-Empfehlung entschieden, und sie ist auch in den Leitlinien so abgebildet: Entweder ist es das Molnupiravir oder das Nirmatrelvir oder das Remdesivir als Virostatikum. Der Unterschied, den wir machen, ist vor allem, ob es Kontraindikationen gibt. Ganz konkret ist Nirmatrelvir nicht so gut geeignet bei Patienten, wo viele Interaktionen da sind, und Molnupiravir ist bei Verdacht auf Schwangerschaft oder Schwangerschaft kontraindiziert. Dazu kommt die Compliance-Frage: Wenn Sorge da ist, ob die Compliance wirklich hoch ist, spricht viel für eine intravenöse Therapie, auch wenn Remdesivir dadurch etwas mühsamer applizierbar ist. Wir sollten nicht vergessen, dass wir inzwischen mit dem Evusheld auch eine Antikörpertherapie zur Verfügung haben, wodurch wir mit einer nachhaltigeren Wirkung das Immunsystem bei denjenigen verbessern können, die nicht auf die Impfung angesprochen haben. Das heißt: Ja, wir sehen Remdesivir mit einem Nutzen, wir sehen, dass heute der Status „Nicht-geimpft-Sein“ eher nicht ausreichend gut hinsichtlich dessen differenziert, was wir tun müssen, und wir haben eine Differenzialtherapie.
Herr Prof. Hecken (Vorsitzender)
Pages 5–5
Herzlichen Dank, Herr Wörmann. – Frau Professor von Lilienfeld, Ergänzung?
Frau Prof. Dr. von Lilienfeld-Toal (DGHO)
Pages 5–6
Eigentlich vor allem die Bestätigung dessen, was Herr Professor Wörmann gesagt hat. Wir haben eben auch noch einmal den Hinweis darauf, dass es sich um ein Kollektiv von Patientinnen und Patienten handelt, das ein sehr hohes Risiko für einen schweren Verlauf hat, und darauf, dass Remdesivir gut verträglich ist, wenig Interaktionen hat und wir die Compliance gesichert haben. Es geht tatsächlich darum, auch noch einmal zu bestärken, dass diese i.v.-Applikation für uns in der Hämatologie/Onkologie kein Problem darstellt; ganz im Gegenteil: Das ist teilweise auch einfacher zu applizieren. Ich denke, ein Vorteil, der sich auch noch bildet, ist die Annahme, dass Remdesivir robuster ist gegenüber den Mutationen, die das Virus eben möglicherweise auch noch haben wird. Auch noch einmal zur Bestärkung der Indikation, überhaupt zu therapieren: Es ist ja so, dass wir genau in diesem Patientenkollektiv neben dem hohen Risiko der schweren Verläufe nun auch das relativ hohe Risiko einer Langzeitausscheidung sehen, was dann im weiteren Verlauf die Therapien schwierig macht und was uns ganz besonders darin bestärkt, dass es sinnvoll ist, antiviral zu behandeln.
Herr Prof. Hecken (Vorsitzender)
Pages 6–6
Herzlichen Dank, Frau von Lilienfeld. – Jetzt habe ich Frau Teupen von der PatV; bitte.
Wir haben eine Frage zu den Morbiditätsendpunkten. Da gibt es diesen FLU-PRO plus, den Sie nicht dargestellt haben. Die Frage nach der Rationale dahinter und danach, warum es so geringe Rücklaufquoten gibt, geht an den pharmazeutischen Unternehmer, ebenso die Frage zu einem anderen Morbiditätsendpunkt, der Art der Sauerstoffgabe, warum Sie das nicht etwas spezifiziert haben, weil das IQWiG sagt, dass man das nicht auswerten könne.
Herr Prof. Hecken (Vorsitzender)
Pages 6–6
Danke schön. – Für den Punkt Frau Dransfeld, bitte.
Frau Dransfeld (Gilead)
Pages 6–6
Mit der ersten Frage beginnend: Es wurden tatsächlich in der Studie Patient-reported Outcomes über den Fragebogen FLU-PRO plus erfasst. Dieser Fragebogen wurde ursprünglich für die Grippe entwickelt und der in dieser Studie für COVID-19 modifiziert bzw. adaptiert, indem man zwei Fragen in der Domäne Geschmackssinn und Geruchssinn ergänzt hat. Das Problem ist aber, dass der FLU-PRO plus zum einen nicht für COVID-19 validiert ist, was die ganze Bewertung per se natürlich schwierig bzw. unmöglich macht; zum anderen lagen nur für 22 Prozent der behandelten Population tatsächlich Baseline-Daten vor. Zu Ihrer Frage, warum die Rücklaufquote so niedrig war: Zum Ersten gab hier offenkundig leider Unklarheiten bezüglich des konkreten Zeitpunkts, zu dem der Fragebogen hätte ausgefüllt werden müssen, also vor der ersten Studienmedikation, vor Baseline: Es war nicht ganz klar. Zum Zweiten stand der Bogen leider erst verspätet zur Verfügung, das heißt nach Einschluss der ersten Patienten, sodass die ersten eingeschlossenen Patienten den Fragebogen gar nicht hätten ausfüllen können. Insofern ist das alles wohl ein bisschen auch der Pandemie und der Geschwindigkeit geschuldet. Es ist leider, wie es ist: Die Daten sind nicht wirklich valide, und insofern haben wir sie der Transparenz halber vollumfänglich in Anhang 4b präsentiert, aber nicht in die Nutzenbewertung eingeschlossen.
Herr Prof. Hecken (Vorsitzender)
Pages 6–6
Danke schön, Frau Dransfeld. – Frau Teupen, Frage beantwortet?
Der eine Teil ja. Die andere Frage war die nach der Operationalisierung für den medizinischen Bedarf: Sauerstoffgabe, intensivmedizinische Behandlung.
Herr Prof. Hecken (Vorsitzender)
Pages 6–6
Frau Dransfeld.
Frau Dransfeld (Gilead)
Pages 6–6
Ah, okay. – Da gab es tatsächlich, was der primäre Endpunkt war, den kombinierten Endpunkt aus Mortalität und Hospitalisierung. Es gab hier keine präspezifizierten Kriterien im Hinblick auf bestimmte Parameter, die bei der Hospitalisierung vorliegen sollten, sondern es oblag vollumfänglich dem Prüfarzt.
Herr Prof. Hecken (Vorsitzender)
Pages 6–6
Danke schön, Frau Dransfeld. – Frau Teupen, sind die Fragen beantwortet?
Ja, vielen Dank!
Herr Prof. Hecken (Vorsitzender)
Pages 6–6
– Okay. – Als Nächsten habe ich Herrn Kaiser vom IQWiG. – Herr Kaiser, bitte.
Herr Dr. Kaiser ()
Pages 6–7
Ich habe zu dem ganzen Komplex Impfung ein, zwei Fragen und auch eine Anmerkung. Ich kann verstehen, dass die Trennung geimpft/ungeimpft vielleicht nicht ausreichend klar zwischen der tatsächlichen konkreten Situation differenziert. Es gibt eine Population, die bezüglich der Impfung, nicht zwingend bezüglich der Reduktion des Risikos differenziert wird, einfach deswegen, weil gegebenenfalls die Impfung auch nicht so anschlägt; das hatten Sie auch so beschrieben, Herr Wörmann. Es geht also eigentlich um den Immunstatus. Die Frage ist, wie man diese Population abgrenzen kann; denn das gilt ja nicht für alle ursprünglich einmal als „mit einem Risiko für einen schweren Verlauf“ bezeichneten Patientengruppen. Also, um es mal ganz konkret zu sagen: Menschen unter 60, die eine gut behandelte Hypertonie haben, werden natürlich eine ganz andere Situation jetzt nach einer Impfung haben, als sie das vorher hatten. Und da wird sich auch ganz konkret die Frage stellen: „Haben die überhaupt noch ein Risiko für einen schweren Verlauf?“; denn das ist ja auch die Indikation von Remdesivir. Wenn man sich einmal anschaut – und so kann man sich dem Ganzen vielleicht nähern –, wie jetzt in der Situation, da es die Impfung seit längerer Zeit gibt, Studien in dieser Population „erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf“ durchgeführt werden, also was da die Ein- und Ausschlusskriterien sind, dann sieht man auch tatsächlich diese Unterscheidung. Bei den Patientinnen und Patienten mit immunsuppressiver Therapie oder einer immunsupprimierenden Erkrankung – dazu gehören sicherlich auch die onkologischen Erkrankungen – spielt der Impfstatus für den Einschluss keine Rolle. Bei ihnen wird per se davon ausgegangen, dass sie weiterhin ein höheres Risiko für einen schweren Verlauf haben. Ein Großteil der Patienten, die aber in diese Studie eingeschlossen worden sind und für die ursprünglich auch diese Indikation gestellt worden ist – dazu gehören zum Beispiel diejenigen mit Bluthochdruck, aber auch diejenigen mit Adipositas als einzigem Risikofaktor –, wird in solche Studien nur noch dann eingeschlossen, wenn sie nicht vollständig geimpft sind, weil man eben durch die Impfung genau das Risiko für einen schweren Verlauf reduzieren würde. Es wäre auch ein wenig seltsam, wenn aus der Tatsache, dass jetzt mit der Botschaft geimpft wird: „Damit reduziert ihr euer Risiko für einen schweren Verlauf“, man keine Konsequenzen im Sinne von „Jetzt gibt es auch ein geringeres Risiko für einen schweren Verlauf“ ziehen würde. Also, die ganz konkrete Frage bezieht sich auf Folgendes. Man kann das durch zwei verschiedene Herangehensweisen in dieser Bewertung machen. Man kann entweder tatsächlich versuchen, diese Trennung zwischen geimpft und ungeimpft vorzunehmen; das ist übrigens etwas, was die Zulassungsbehörde auch im EPAR beschrieben hat. Die andere Sache, die man machen kann, ist: Man kann das Anwendungsgebiet mit Blick auf die heutige Situation interpretieren, also darauf, dass im Grunde genommen Remdesivir für vollständig geimpfte Menschen gar nicht zugelassen ist, die eben nicht eine immunsupprimierende Erkrankung oder eine immunsupprimierende Therapie haben, weil man da davon ausgeht, dass sie eigentlich gar kein höheres Risiko für einen schweren Verlauf mehr haben. Also, das sind so die verschiedenen Herangehensweisen. Die Frage an die DGHO wäre jetzt, ob Sie das nachvollziehen konnten und was aus Ihrer Sicht an dieser Stelle vielleicht der günstigere Weg wäre.
Herr Prof. Hecken (Vorsitzender)
Pages 7–7
Herzlichen Dank, Herr Kaiser. – Herr Professor Wörmann, Sie hatten sich gemeldet.
Herr Prof. Dr. Wörmann (DGHO)
Pages 7–8
Das ist genau die Diskussion, die wir Ende letzten Jahres geführt haben, als es darum ging, welches Präparat wir in welcher Indikation einsetzen. Das bezog sich nicht allein auf Remdesivir, sondern auch auf die beiden oralen Präparate und auch die eben schon erwähnte Differenzialtherapie mit der Frage, ob nicht einer der monoklonalen Antikörper wirksamer oder vielleicht sogar für diese Gruppen besser geeignet wäre. Wir haben uns von vornherein für den zweiten Ansatz entschieden, das heißt, die bessere Definition oder den Versuch der besseren Definition der wirklich vulnerablen Patienten, weil wir eben Sorge haben, dass auch mit den Daten, die wir jetzt haben, zum Beispiel der Titer neutralisierender Antikörper, für solche Therapien kein wirklich realistischer Parameter für eine Therapiesteuerung ist. Wir wissen keinen wirklich kritischen Grenzwert, wir wissen, dass nicht alleine unsere Patienten diejenigen sind, die schlecht ansprechen – das können auch Patienten über 90 und mit multiplen Komorbiditäten sein –, und es ist völlig unrealistisch, zu denken, dass wir an dem Tag, an dem wir anfangen sollten zu behandeln, jetzt auch noch zum Beispiel über ein Wochenende wirklich gute Befunde in Bezug auf neutralisierende Antikörperkriegen würden, sodass auch ein bisschen Pragmatismus darin ist. Die allererste Frage, die wir für den Auftrag, den wir damals vom BMG bekommen hatten, an die Firmen zurückschrieben, lautete, ob es eine Subgruppenanalyse der Parameter gibt, die Sie eben zum Teil schon genannt haben. Außerdem haben wir – viel wichtiger – gefragt, ob nicht das Vorliegen von zwei oder drei Risikofaktoren eine kritische Gruppe identifizieren würde. Zum Beispiel wäre zu fragen, ob nicht allein der unter 60-Jährige mit einer Hypertonie, sondern derjenige, der gleichzeitig einen Diabetes hat, der nicht gut eingestellt ist, oder der gleichzeitig eine ausgeprägte Adipositas hat, doch in die Risikogruppe hineinfällt. Diese Daten gibt es leider nicht in dieser Tiefe. Zudem ist es nun leider auch so – wir haben das ganz bewusst in der Stellungnahme auch aufgeführt –, dass die Gruppe der uns als so vulnerabel erscheinenden Patienten in dieser Zulassungsstudie auch für Remdesivir relativ klein ist, dass wirklich die Gruppe der immunsuppressiv behandelten Patienten oder der onkologischen Patienten mit aktiver Krebserkrankung relativ klein ist. Das ist ein Stück weit unbefriedigend. Ehrlicherweise denken wir aber, dass dann, wenn man diese Gruppe nehmen würde, der Unterschied dramatischer ausfallen würde, dass es nicht zulasten des Gesamtergebnisses gehen würde, sondern dass wir dann eher eine Gruppe hätten, die nicht diese relativ niedrige Hospitalisationsrate hat, sondern eine viel höhere hätte, die man entsprechend senken könnte. Beweisen können wir nicht, dass es so ist, aber das eben ist unser Ansatz. Dazu gehört genauso, dass wir den Ratschlag geben, im individuellen Fall eine Abschätzung zu machen, wie der klinische Verlauf ist. In den Diskussionen, die wir zum Beispiel mit Humanmedizinern haben, ist es so: Es gibt durchaus eine Gruppe von Patienten mit Risikofaktoren, die wirklich jeder Virusinfekt schwer mitnimmt, auch in der Vergangenheit schon. Sie können wir nicht gut fassen, aber das wäre auch jemand, bei dem wir dem Allgemeinmediziner sagen, ihn oder sie lieber für so eine Therapie vorzusehen, während jemand, der zwar Risikofaktoren hat, aber sonst da gut durchgesegelt ist, vielleicht nicht die Risikogruppe darstellt. – Ich glaube, schärfer können wir es zurzeit nicht formulieren.