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Oral hearing: Olaparib (Neues Anwendungsgebiet: Mammakarzinom, HER2-, BRCA1/2-Mutation, vorbehandelt, hohes Rezidivrisiko, Adjuvanz, Monotherapie oder Kombination mit endokriner Therapie)

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2023-01-09

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Hearing · incoming

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Official Wortprotokoll turns

Herr Prof. Hecken (Vorsitzender)

Pages 3–3

Meine sehr verehrten Damen und Herren, pünktlich 10 Uhr begrüße ich Sie ganz herzlich im Unterausschuss Arzneimittel des Gemeinsamen Bundesausschusses. Für diejenigen, die wir noch nicht gesehen haben, auch am heutigen Tag noch ein frohes neues Jahr! Es kann eigentlich nur noch besser werden, wenn man sich die weltpolitische Lage anschaut; zur innenpolitischen Lage will ich mich überhaupt nicht äußern. Wir sind heute wieder bei unserem Anhörungstag: erste Anhörung, neues Anwendungsgebiet von Olaparib. Basis der heutigen Anhörung ist die Dossierbewertung des IQWiG vom 28. November 2022, zu der zum einen der pharmazeutische Unternehmer – das ist hier AstraZeneca GmbH – Stellung genommen hat. Außerdem haben als weitere pharmazeutische Unternehmer GlaxoSmithKline und MSD Sharp & Dohme Stellung genommen, zum anderen als Fachgesellschaften die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V., die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft für gynäkologische Onkologie und die Deutsche Gesellschaft für Senologie. Als Verband hat darüber hinaus der Verband Forschender Arzneimittelhersteller Stellung genommen. Wir müssen wieder die Anwesenheit feststellen. Für AstraZeneca sind Frau Dr. Büchner, Herr Dr. Willenbrock, Herr Dr. Sommerfeld und Frau Dr. Schulz zugeschaltet, für die DGGG Herr Professor Dr. Schmidt, Herr Professor Dr. Hartkopf, Herr Prof. Dr. Tesch und Frau Professor Dr. Lüftner für die DGHO, für MSD Frau Truong und Frau Bauer, für Glaxo Herr Fischer und Herr Dr. Kirscher und für den vfa der leidgeprüfte Herr Dr. Rasch, der alle Anhörungen miterleben muss. Dann haben wir sie alle. Ist noch jemand da, der nicht angemeldet ist? – Niemand. Dann gebe ich zunächst dem pU die Möglichkeit, einzuführen. – Ich vermute, Sie machen das, Frau Büchner?

Frau Dr. Büchner (AstraZenca)

Pages 3–3

Ganz genau, das werde ich übernehmen.

Herr Prof. Hecken (Vorsitzender)

Pages 3–3

Okay, dann haben Sie das Wort.

Frau Dr. Büchner (AstraZenca)

Pages 3–5

Vielen Dank, Herr Professor Hecken. – Sehr geehrtes Gremium, vielen Dank für die Möglichkeit, hier heute noch einmal ein paar Ausführungen zur Indikationserweiterung von Lynparza mit dem Wirkstoff Olaparib zu machen. Ich bin heute hier mit Herrn Dr. Sommerfeld und Herrn Dr. Willenbrock aus der Medizin. Frau Dr. Schulz und ich sind beide aus dem Bereich Marktzugang und Erstattung. Wir sprechen über Olaparib. Dies ist ein sowohl für Ärztinnen und Ärzte als auch für den G-BA bekannter Wirkstoff, der bereits seit 2015 verfügbar ist. Er wird mittlerweile in verschiedenen Indikationen eingesetzt. Das sind das Ovarialkarzinom, Prostata-/Pankreaskarzinom und das fortgeschrittene Mammakarzinom. Heute geht es hier um ein neues Anwendungsgebiet von Olaparib, nämlich das Mammakarzinom im Frühstadium HER2-negativ bei Patientinnen und Patienten, die eine BRCA-Mutation aufweisen, ein hohes Rezidivrisiko haben und zuvor mit neoadjuvanter oder adjuvanter Chemotherapie behandelt worden sind. Das ist ein neues Anwendungsgebiet, in dem es bisher noch keine Therapiealternativen gab. Ich werde einmal ganz kurz etwas zu der Indikation sagen und möchte dann auf die vom IQWiG vorgeschlagene Saldierung eingehen. Das IQWiG sagt nämlich, dass hierbei zwar ausgehend von einem beträchtlichen Zusatznutzen aufgrund der Wirksamkeit dennoch, basierend auf den Nebenwirkungen, lediglich ein geringer Zusatznutzen festzustellen ist. Das erachten wir an dieser Stelle als nicht sachgerecht. Das Mammakarzinom ist nach wie vor die häufigste Krebserkrankung bei Frauen, wobei mittlerweile im Frühstadium der Erkrankung eine realistische Heilungschance besteht. Das 5-Jahres-Überleben beim Mammakarzinom liegt insgesamt derzeit bei 88 Prozent. Natürlich ist Kuration hier das übergeordnete Therapieziel. Das lässt sich mittlerweile auch für viele Patienten erreichen. Das Patientenkollektiv, über das wir hier bei Olaparib sprechen, ist allerdings ein spezielles. Es ist auch ein relativ kleines Kollektiv; wir sprechen hier von rund 600 Patientinnen. Diese haben eine wesentlich schlechtere Prognose als das Gesamtkollektiv. Die klinisch-pathologischen und molekularen Tumoreigenschaften bedingen bei diesen Patientinnen ein deutlich erhöhtes Rezidivrisiko, weshalb diese eben auch regelhaft eine Chemotherapie zusätzlich zur Tumoroperation bekommen, gegebenenfalls auch eine Bestrahlung. Ein weiterer Risikofaktor in diesem Kollektiv ist die BRCA-Mutation, weil dadurch das Lebenszeitrisiko für eine Entstehung eines Mammakarzinoms deutlich erhöht ist. Wir sehen hier auch häufig eine aggressivere Tumorbiologie angelegt. Insgesamt haben wir es in diesem Patientenkollektiv mit sehr jungen Frauen zu tun. Das Durchschnittsalter liegt gerade einmal bei 43 Jahren. Diese Frauen bekommen diese Tumordiagnose meist im Rahmen einer Vorsorgeuntersuchung, haben zum Zeitpunkt der Diagnose gar keine oder sehr wenige Krankheitssymptome, sind körperlich sehr fit und auch altersbedingt wenig komorbide. In der Versorgungsrealität war es bisher so, dass diese Patientinnen nach der OP lediglich im Rahmen von Nachsorgeuntersuchungen betreut worden sind. Sie wurden engmaschig monitoriert und entsprechend begleitet, sodass der Placeboarm, den wir in der OlympiA-Studie sehen, in der Zulassungsstudie, auf der die Bewertung hier beruht, die Versorgungsrealität sehr gut abbildet. Wenn wir uns diesen Placeboarm einmal anschauen, dann sehen wir hier nach vier Jahren ausweislich des krankheitsfreien Überlebens Rezidivraten von rund 25 Prozent. Das heißt also, jede vierte Frau hatte zu diesem Zeitpunkt bereits ein Rezidiv. Wir sehen ein Gesamtüberleben im Placeboarm von noch 86,4 Prozent, womit also fast 14 Prozent unter Placebo verstorben waren. Für dieses Kollektiv gab es bisher, wie gesagt, keine zielgerichtete Therapie. Hier setzt Olaparib nun als neue Therapieoption an. Auch für dieses Hochrisikokollektiv muss das Ziel in diesem frühen Stadium natürlich sein, die Möglichkeit der Heilung aufrechtzuerhalten und die Sterbewahrscheinlichkeit aufgrund des Mammakarzinoms zu verringern. Die OlympiA-Studie zeigt hier zum ersten Mal für eine adjuvante Therapie in diesem Anwendungsgebiet bei BRCA-Patientinnen einen klinisch relevanten Überlebensvorteil und gleichzeitig eine deutliche Verringerung des Vorkommens von Rezidiven. Ein Rezidiv – das muss man an dieser Stelle immer sagen – bedeutet, dass der Heilversuch bei der Patientin gescheitert ist. Die Patientin tritt also von einem potenziell kurativen Therapiesetting in eine palliative Therapiesituation über. Das IQWiG hat die Ergebnisse der OlympiA-Studie insgesamt als durchaus robust eingestuft, vergibt also hier auch einen Hinweis für einen Zusatznutzen. Wie eben gesagt, schlägt das IQWiG hier aber eine Herabstufung auf einen geringen Zusatznutzen vor und begründet dies mit den Nebenwirkungen, was aus unserer Sicht nicht gerechtfertigt ist. Darauf möchte ich jetzt einmal kurz eingehen und das erklären. Wir sehen in der OlympiA-Studie zwei sehr besondere Effekte, so mit der Risikoreduktion hinsichtlich des Auftretens von Rezidiven um 35 Prozent, also einer deutlichen Verlängerung des rezidivfreien Überlebens, was insbesondere aus folgendem Grund relevant ist. Wie ich eben schon sagte, wurde im Placeboarm bereits bei jeder vierten Frau ein Rezidiv gesehen. Insofern ist es natürlich maßgeblich, diese Rezidive zu verhindern, um weiter die Chance auf Heilung für diese doch sehr jungen Frauen aufrechtzuerhalten. Zudem – auch das ist bemerkenswert – konnte zu diesem sehr frühen Zeitpunkt des Datenschnittes gezeigt werden, dass hier das Sterberisiko klinisch relevant signifikant um 32 Prozent reduziert werden konnte. Tatsächlich ist es für eine kurative Therapiesituation außergewöhnlich, dies in einer Studie zeigen zu können. Schauen wir es uns einmal in absoluten Zahlen an: Im Placeboarm sind im Beobachtungszeitraum insgesamt 109 Frauen verstorben. Unter den Patientinnen, die eine Therapie mit Olaparib bekommen haben, sind insgesamt 34 Frauen weniger gestorben; also ein Drittel weniger Frauen, die verstorben sind. Das ist für die Patienten ein erheblicher Vorteil und eben kein, wie das IQWiG das einstuft, beträchtlicher Vorteil. Wir sehen ja definitionsgemäß einen erheblichen Vorteil dann, wenn wir eine nachhaltige und gegenüber der zVT bisher nicht erreichte große Verbesserung des therapierelevanten Nutzens erreichen. Das kann eine Heilung der Erkrankung oder aber eine erhebliche Verlängerung der Überlebensdauer sein. Mit einer 32-prozentigen Risikoreduktion zu versterben und einer 35prozentigen Risikoreduktion in Bezug auf die Entwicklung eines Rezidives, also das Scheitern des Heilversuches, liegen diese Voraussetzungen vor, und das eben auch in dem Kontext dieser jungen Frauen, die tatsächlich ihr ganzes Leben noch vor sich haben. Hier geht es eben darum, den Krebs zu heilen. Auf der anderen Seite treten natürlich auch unter der Therapie mit Olaparib relevante Nebenwirkungen auf. Ich möchte sie auch gar nicht kleinreden. Im Wesentlichen geht es hier um Fatigue, um Anämie, es gibt gastrointestinale Nebenwirkungen, Übelkeit und Erbrechen. Alle diese Nebenwirkungen sind bekannt. Es zeigen sich – dies festzustellen ist ganz wichtig – keine neuen Sicherheitssignale. Diese Nebenwirkungen sind auch in der Fachinformation adressiert und mit konkreten Handlungsempfehlungen zum Umgang versehen: Das ist häufig eine Dosisreduktion oder eine vorzeitige Dosisunterbrechung. In der Stellungnahme haben wir noch mal dargestellt, dass diese Nebenwirkungen grundsätzlich transient sind, sie sind reversibel und in dem Zeitraum, da sie auftreten, auch gut behandelbar. Wenn wir uns den Einfluss der Nebenwirkungen auf die Lebensqualität anschauen, dann sehen wir, dass die Lebensqualität im Olaparib-Arm vergleichbar ist mit der Lebensqualität im Placeboarm. Also ist auch da der Effekt für die Patientinnen auf jeden Fall offenbar tolerabel, und diese Nebenwirkungen der Therapie in dieser Indikation mit Olaparib sind auf zwölf Monate beschränkt. Diese Nebenwirkungen treten meistens relativ weit vorne auf, etwa in den ersten drei Monaten, und klingen dann tatsächlich auch zügig ab. Also, wir sehen in den Daten – das haben wir auch in der Stellungnahme noch einmal gezeigt –, dass sie sich tatsächlich wieder auf Placeboniveau reduzieren. Wenn wir hier jetzt eine Abwägung treffen zwischen der Wirksamkeit auf der einen Seite und den Nebenwirkungen auf der anderen Seite, dann kann das nicht zu einer Abwertung führen, weil sich der Überlebensvorteil natürlich viel weiter fortschreibt. Ihn sehen wir im Beobachtungszeitraum, ihn sehen wir eben nicht nur für einen Zeitraum, wie wir es beispielsweise bei schweren UEs sehen, die bei den Patientinnen und Patienten nicht einmal für einen Monat andauern. Deshalb ist es nicht sachgemäß, hier eine solche Saldierung vorzunehmen. Ich darf es noch einmal zusammenfassen: Die Existenz von bekannten Nebenwirkungen, die glücklicherweise maßgeblich transient und nahezu vollständig auch reversibel sind, die im Umgang gut handhabbar sind, kann nicht dazu führen, dass der erhebliche Mortalitätsvorteil am Ende in einem geringen Zusatznutzen mündet, sodass hier die Ableitung eines beträchtlichen Zusatznutzens angezeigt ist. – Damit, Herr Professor Hecken, möchte ich das Wort gerne an Sie zurückgeben.

Herr Prof. Hecken (Vorsitzender)

Pages 5–6

Ganz herzlichen Dank, Frau Dr. Büchner, für diese Einführung. – Ich habe zunächst drei Fragen an die Kliniker, die auch alle in ihren Stellungnahmen adressiert worden sind und die Frau Büchner jetzt auch teilweise angesprochen hat. Erster Punkt ist, dass als zVT für die vorliegende Therapiesituation beobachtendes Abwarten mit engem Monitoring bestimmt worden ist. Das hat Frau Büchner eben auch gesagt. Sie haben der zVT auch zugestimmt und gesagt, dass sie adäquat ist. Wir haben jetzt gesehen, dass in der Studie OlympiA im Rahmen von Nachbeobachtungsvisiten durchgeführte Untersuchungen – jedenfalls auch nach Einschätzung des IQWiG – die Leitlinienempfehlungen nicht vollständig abbilden. Deshalb hier die Frage, ob und inwieweit das in der Studie durchgeführte Untersuchungsregime aus Ihrer Sicht eine geeignete Vergleichstherapie darstellt. Zweiter Punkt; ich stelle die Fragen zusammengefasst, damit Sie dann auch im Zusammenhang darauf antworten können: Wir haben hier gesehen, dass in der neoadjuvanten Therapiesituation auch die Behandlung mit Platinsubstanzen erlaubt war, die in diesem Bereich nicht zugelassen sind. Das haben wir bereits in verschiedenen anderen Verfahren gesehen: Hier besteht eine Diskrepanz zwischen der Zulassung und der klinischen Praxis. Deshalb ganz wichtig: Könnten Sie uns erläutern, inwieweit Platinsubstanzen aus Ihrer Sicht eine geeignete Behandlung für die in die Studie eingeschlossenen Patientinnen darstellten? Ich habe dazu in den Stellungnahmen gelesen, dass das auch vereinzelt in Leitlinien empfohlen werden soll. Und der dritte Punkt – das war der letzte Punkt von Frau Büchner – ist die Herabstufung wegen der natürlich relevanten, aber temporären Nebenwirkungen. Da sprechen Sie in Ihren Stellungnahmen davon, zum Beispiel die DGS, dass die Nebenwirkungen bekannt seien, dass sie gut zu managen seien, dass nur selten ein deutlicher Verlust an Lebensqualität mit ihnen einhergehe und – das sagte Frau Büchner auch – sie nur zeitlich begrenzt seien. Deshalb wird hier jetzt noch einmal in Ergänzung zu dem, was DGGG und AGO sagen, auch davon gesprochen, die klinischen Erfahrungen zeigten, dass diese vorübergehenden unerwünschten Wirkungen in diesem Ausmaß von erkrankten Frauen in einer kurativen Situation durchaus akzeptiert werden. Dazu würde ich gerne von Ihnen einmal etwas aus der klinischen Praxis hören. Als Erster hat sich Herr Professor Schmidt gemeldet. – Bitte schön, Herr Professor Schmidt.

Herr Prof. Dr. Schmidt (DGGG)

Pages 6–7

Das sind drei wichtige Fragen. Vielleicht fange ich mit der ersten Frage nach der Nachsorge an. Da sehen wir es tatsächlich so, dass die Nachsorgeempfehlungen, die letztendlich aus guten Gründen seit 1995 beim Mammakarzinom auf einer symptomatischen Nachsorge basieren, eigentlich weitgehend erfüllt sind. Also, die Bedenken, dass die Patientinnen nicht adäquat nachgesorgt worden wären, kann ich ganz ehrlich nicht nachvollziehen. Man sieht die Patienten am Anfang alle Vierteljahr, unterhält sich natürlich mit ihnen, schaut sich die Brust an, schaut, ob man einen Ultraschall von der Brust und gegebenenfalls eine Mammographie einmal im Jahr macht. Ich denke, das ist gelebte Realität, die eigentlich international seit geraumer Zeit so gemacht wird. Zu dem zweiten Punkt, Platin: Sie hatten es ja bereits erwähnt; das hatten wir zuletzt, glaube ich, vorweihnachtlich bei der Anhörung zu Pembrolizumab letzten Endes besprochen. Es ist tatsächlich so, dass beim triple-negativen Mammakarzinom Platin bei einer neoadjuvanten Therapie in zahlreichen Studien sein Potenzial für eine deutliche Steigerung der pathologischen Komplettremission zeigen konnte. Mittlerweile haben wir auch Studien, die groß genug waren, dass wir einen tatsächlichen Vorteil für das Überleben aus diesen Studien sehen können. Zuletzt ist vor ein paar Wochen in San Antonia eine Studie vorgestellt worden, die das ganz klar gezeigt hat. Sie haben es auch angesprochen: Es ist tatsächlich so, dass es in den Leitlinien – in den amerikanischen Leitlinien, aber auch in den europäischen Leitlinien – durchaus erwogen werden kann. Unsere deutsche Leitlinie reflektiert das auch und geht davon aus. Also, ich will natürlich nicht so weit gehen, dass es ein Kunstfehler wäre, ein triple-negatives Mammakarzinom mit einem erhöhten Risiko ohne Platin zu behandeln. Aber ich nehme an, dass alle meine Kolleginnen und Kollegen mit mir übereinstimmen, dass Platin bei einer neoadjuvanten Chemotherapie speziell beim triplenegativen Mammakarzinom aufgrund der kohärenten Evidenz mittlerweile ein absoluter Standard ist. Noch einmal zu dem dritten Punkt, den Nebenwirkungen: Klar, auf der einen Seite ist das leider immer die Kehrseite von effektiven Therapien, zumal wenn es sich um gewissermaßen zusätzliche, um Add-On-Therapien handelt. Wir haben eine gesteigerte Rate an Nebenwirkungen. Das spiegelt sich auch in der Realität, wenn wir die Patientin sehen. Aber ich denke, der wesentliche Punkt ist: Auf der einen Seite sind das Nebenwirkungen, die, für sich betrachtet, zum Teil natürlich nicht angenehm sind. Auf der anderen Seite: In der Abwägung – im Eingangsreferat war schon darauf hingewiesen worden – ist die Erfahrung absolut nachvollziehbar, dass, wenn man bei einer sehr kurzen Nachbeobachtungszeit hier schon einen realen Nutzen für das Gesamtüberleben hat, die Patienten tatsächlich sagen: Okay, dieses Jahr, was vielleicht mit Nebenwirkungen etwas überschattet ist, nehme ich auf jeden Fall in Kauf, wenn ich dafür im Schnitt, zumindest rein statistisch, ein längeres Überleben habe. Von daher wäre ich auch mit dieser Herabstufung nicht d’accord, sondern denke, ein beträchtlicher Zusatznutzen ist das, was durch Olaparib erreicht werden kann.

Herr Prof. Hecken (Vorsitzender)

Pages 7–7

Herr Professor Tesch, bitte.

Herr Prof. Dr. Tesch (DGHO)

Pages 7–7

Ich kann mich dem, was Herr Schmidt gesagt hat, eigentlich nur anschließen. Diese Therapie ist ein Durchbruch und ein Meilenstein für eine kleine Gruppe von familiär betroffenen Brustkrebspatientinnen, jungen Frauen in dieser Situation, die meistens diesen sehr aggressiven triple-negativen Brustkrebs bekommen. Diese Studie mit hoher Fallzahl hat international einen neuen Standard gesetzt; daran gibt es eigentlich keinen Zweifel. Zu der Frage der zweckmäßigen Vergleichstherapie; Herr Schmidt hat es dargestellt: Es gab keine andere, die man bisher in diesem Kollektiv eingesetzt hat, in dieser Situation bei Hochrisikopatientinnen; also ist dann das Zuwarten, das Abwarten gerechtfertigt. Dies gilt für die adjuvante und für die neoadjuvante Therapie. In der Vergangenheit wurde nach neoadjuvanter Therapie ohne Erreichen einer pathologischen Komplettremission noch einmal eine Chemotherapie gegeben, die auch einen gewissen Benefit hat, aber keinen Überlebensvorteil. Also, hier sei noch einmal gesagt: Der große Überlebensvorteil bei diesen Patientinnen ist praktisch jetzt schon zu sehen, und wir werden sehen, was sich bei längerer Beobachtungszeit hat sich auch schon gezeigt hat, dass er sich eher noch verbessert. Zweiter Punkt, neoadjuvant Platin. Auch dazu hat Herr Schmidt alles Wichtige gesagt. Es ist mittlerweile Standard, es ist in den Leitlinien verankert, und es wird getan, wenn die Patientin das tolerieren kann. Und es ist in der Regel gegeben, dass Platin einen Zusatznutzen hat und dann in der Situation adjuvant oder neoadjuvant bei triple-negativem Mammakarzinom auch tolerabel ist. Auch zu den Nebenwirkungen ist praktisch das Wichtigste gesagt, nämlich dass die Nebenwirkungen im Vergleich zu anderen Substanzen, wo wir häufiger schwerwiegendere Nebenwirkungen sehen, in der Praxis eher gut toleriert werden, gut managebar sind, früher auftreten und dann natürlich auch individuell bei Patienten mit Übelkeit mehr behandelt werden können. Aber es gibt keine neuen schwerwiegenden Entzündungen oder Ähnliches. Die meisten Nebenwirkungen waren Labornebenwirkungen, die die Patientin nicht spürt. Das Wichtigste ist hier auch ein Patient Reported Outcome in der Lebensqualität: Patienten haben das gar nicht als solch Belastendes angegeben, haben eine Lebensqualität trotz neuer Substanz, die Nebenwirkungen hat, die sehr gut und hinsichtlich der Kontrollgruppe vergleichbar ist. Also, für die Patientinnen und Ärzte stellen diese Nebenwirkungen keine größere Herausforderung dar. Die Patienten müssen eng geführt werden. Aber noch einmal: Diese Nebenwirkungsrate beeinträchtigt nicht den Therapieerfolg und auch die relativ geringe Abbruchrate bei den Nebenwirkungen ist als vertretbar angesehen worden, nämlich mit 10 Prozent, was eher gering ist. Unsere Fachgesellschaft und auch die ESMO hat für diese Substanz die höchste Note vergeben, die man geben kann, nämlich Stufe A, also ein absolut wichtiger, neuer Fortschritt in dieser Therapie.

Herr Prof. Hecken (Vorsitzender)

Pages 7–7

Jetzt Frau Professor Lüftner. – Bitte schön, Frau Lüftner.

Frau Prof. Dr. Lüftner (DGHO)

Pages 7–8

Herr Tesch hat gerade in seinem vorletzten Satz die Abbruchrate von 10 Prozent erwähnt. Ich bringe es mal in die Klinik: Versuchen Sie mal, einer Olaparib-Patientin das Olaparib wegzunehmen, mal abgesehen davon, dass es doch üblicherweise keinen Grund gibt. Aber die Patientinnen wissen ganz genau, worum es geht und dass es hier sozusagen im wahrsten Sinne des Wortes um die Wurscht geht. Frau Büchner hat es mit den hohen Rezidiv- und Mortalitätsraten in diesem einigermaßen kurzen Beobachtungszeitraum extrem schön dargestellt. Die Frauen wissen, dass sie ein hohes Risiko haben zu sterben, und sie wissen auch um den Nutzen von Olaparib. Das heißt, es ist ein Joint Effort von Doktor und Patient, dass diese Therapien gut managebar sind. Sie wollen das auch und tolerieren es auch in der gemeinsamen Supportivarbeit mit dem Doktor sehr, sehr gut. Warum? Weil sonst – das muss man sich auch mal klarmachen – nicht nur der kurative Ansatz flöten geht, weil diese Frauen ja dann extrem schnell sterben. Deswegen sind die Kurven ja so. Das wollte ich noch einmal sagen. Die Abbruchrate ist sehr gering, weil die Patientinnen das auch nicht hergeben.

Herr Prof. Hecken (Vorsitzender)

Pages 8–8

Herr Professor Hartkopf.

Herr Prof. Dr. Hartkopf (DGS)

Pages 8–8

Frau Lüftner hat es eben auch erwähnt. Ich wollte ebenfalls noch einmal auf die Abbruchrate eingehen. Diese 10 Prozent sind für eine adjuvante Therapiestudie ausgesprochen gering. Meiner Ansicht nach gibt es zwei oder drei Gründe, die dazu führen, dass sie so gering ist: Das ist erstens die doch hohe Effektivität, zweitens ist es das hohe Rückfallrisiko. Die Frauen sind sich dessen bewusst, dass sie meistens triple-negativ sind und sie zumeist einfach ein erhöhtes Rückfallrisiko haben. Drittens treten selten irgendwelche medizinisch bedrohliche Nebenwirkungen auf, aufgrund derer wir als Arzt die Notbremse ziehen und erklären müssten, die Therapie müsse abgebrochen werden. – Das heißt, diese Nebenwirkungen sind wirklich in der Regel oder fast nie in irgendeiner Form bedrohlich. Sie sind, wenn, dann für die Patientin unangenehm. Aber wie gesagt, in dem Wissen, dass die Patientin ein hohes Rückfallrisiko hat, ist sie auch bereit, diese transienten unangenehmen Nebenwirkungen auf sich zu nehmen, und das sind meiner Ansicht nach die Gründe, die zu dieser doch sehr niedrigen Abbruchrate führen.

Herr Prof. Hecken (Vorsitzender)

Pages 8–8

Jetzt bekommt Frau Müller das Wort. – Frau Müller, ich hatte Sie vorgenommen, weil Sie eben noch die Zwischenfrage an Herrn Professor Schmidt wegen der San-Antonio-Studie gestellt hatten. Deshalb habe ich Sie vorgezogen; dann kommt Frau Teupen. Also, das ist verwaltungsmäßig absolut korrekt abgewickelt. In Verwaltungsdingen sind wir ja genial. – Bitte schön, Frau Müller.

Frau Dr. Müller ()

Pages 8–8

Nein, das wollte ich auch nicht kritisieren. Ich dachte bloß, es wäre vielleicht übertrieben.

Herr Prof. Hecken (Vorsitzender)

Pages 8–8

Ich habe es auch nicht ernst gemeint. Das merken Sie, nicht?

Frau Dr. Müller ()

Pages 8–8

Okay, dann ist es gut. – Sie haben im Prinzip alle ganz relevanten Punkte angesprochen, Herr Professor Hecken. Zu der Saldierung dieser kurativen Therapiesituation und den Nebenwirkungen haben wir jetzt ausführliche Darlegungen von den Stellungnehmern gehört; dazu habe ich keine Nachfrage. Aber ich wollte Herrn Schmidt noch mal fragen. Sie haben jetzt auf Folgendes verwiesen: Es ging um die Platinderivate, wobei sie neoadjuvant/adjuvant in der Studie bei ungefähr 25 Prozent gegeben wurden, die in Leitlinien tatsächlich auch schon empfohlen werden, aber eben nicht durchgehend in allen und nicht als Muss, wenn ich das richtig lese.

Herr Prof. Dr. Schmidt (DGGG)

Pages 8–8

Stimmt!

Frau Dr. Müller ()

Pages 8–8

Ja? – Korrigieren Sie mich.

Herr Prof. Hecken (Vorsitzender)

Pages 8–8

Nein, er hat gesagt: Stimmt.

Frau Dr. Müller ()

Pages 8–8

Stimmt. – Entschuldigung.