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Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a SGB V Secukinumab(neues Anwendungsgebiet: Plaque-Psoriasis, > 6 Jahre) Vom 18. Februar 2021 Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 18. Februar 2021 beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in der Fassung vom 18. Dezember 2008 / 22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), die durch die Bekanntmachung vom 4. März 2021 (BAnz AT 21.04.2021 B2) geändert worden ist, wie folgt zu ändern: I. In Anlage XII werden den Angaben zur Nutzenbewertung von Secukinumab gemäß dem Beschluss vom 18. Februar 2021 nach Nr. 12 folgende Angaben angefügt: Secukinumab Beschluss vom: 18. Februar 2021 In Kraft getreten am: 18. Februar 2021 Neues Anwendungsgebiet (laut Zulassung vom 23. Juli 2020): Cosentyx ist angezeigt für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen ab einem Alter von 6 Jahren mit mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis, die für eine systemische Therapie in Frage kommen. Anwendungsgebiet des Beschlusses (Beschluss vom 18.02.2021): siehe neues Anwendungsgebiet laut Zulassung 13. Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie Kinder und Jugendliche ab einem Alter von 6 Jahren mit mittelschwerer bis schwerer Plaque- Psoriasis, die für eine systemische Therapie in Frage kommen.
Hint of minor added benefit
Comparator
Adalimumab oder Etanercept oder Ustekinumab